Man hilft durch Zuhören!

Es ist ja nicht die Aufgabe der Seelsorge dich mit guten Ratschlägen zu zu hämmern.

Der Betroffene selber muss reden über seine Probleme und auch selbst auf mögliche Lösungen kommen. Und genau dahin führen die Leute bei der Seelsorge die Anrufer. Und in erster Linie geht es eben darum, dass man sich seine ganzen Sorgen und seinen Frust mal von der Seele reden kann.

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Russland und China?

Den Chinesen ist das völlig egal! Die haben Interesse an Wirtschaft und ganz sicher nicht an dem Mullah Regime, welches meint alle möglichen Terrororganisationen zu sponsern. Und sollte der Iran tatsächlich auf die Idee kommen die Straße von Hormus dicht zu machen und damit den chinesischen Handel stören, dann hat der Iran ein echtes Problem und zwar mitChina.

Und Putin? Wird den Iran genauso fallen lassen wie den syrischen Ex-Machthaber. Warum soll man sich mit dem Unterlegenen noch abärgern?

Die USA wird eingreifen wenn der Iran weiterhin auf zivile Einrichtungen ballert. Und wenn auch nur ein Ami zu Schaden kommt, dann ist dort die Hölle los. Denn Trump hat mit denen eh noch ein Hühnchen zu rupfen und die Gelegenheit ist günstig...

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Gar nicht! Und die Israelis haben bereits die Lufthoheit.

Also kannst du dir deine pro iranischen Fragen sparen! Was soll das eigentlich? Denkst du ernsthaft hier Anhänger des Mullah Regimes zu finden?

Die sollen sich zurück ziehen und dem iranischen Volk endlich wieder die Heimat zurück geben die sie vor dem Terrorregime der Mullahs hatten!

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Die Russen greifen zivile Einrichtungen an. Tag für Tag!

Kindergärten, Schulen, Wohnhäuser... Da macht Putin keinen Unterschied!

Un ich erinnere nur an Butscha und die etlichen Kriegsverbrechen der Russen gegen die Zivilbevölkerung.

Und was den Donbas betrifft:

Hier irrt dein Freund allerdings gewaltig!

Girkin war eine Schlüsselfigur beim Aufstand russlandtreuer Milizen im ostukrainischen Donezk im Jahr 2014, der von russischen Truppen unterstützt wurde. Letzteres weist Russland bis heute von sich und spricht von einer "Volksbewegung" prorussisch eingestellter Ukrainer in den Regionen Donezk und Luhansk. 
In späteren Jahren brüstete sich Girkin damit, den Donbasskrieg begonnen zu haben – und beklagte unter anderem eine mangelnde Unterstützung seitens der Bevölkerung vor Ort. Auch warf er der russischen Regierung vor, sein großrussisches Projekt eines "Neurussland" auf ukrainischem Gebiet nicht ausreichend unterstützt zu haben. Die Regierung in Moskau habe es nicht auf die Expansion in der Ostukraine abgesehen, sondern darauf, das Gebiet zu plündern und korrupten Beamten zu unterstellen. 

https://www.zeit.de/politik/ausland/2024-01/russland-igor-girkin-strelkow-haftstrafe-ukraine-krieg-donbass

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Nein

Natürlich hat die Kindsmutter nicht mehr Rechte.

Allerdings ist es aber so, dass die Kinder oftmals bei der Mutter bleiben. Gerade in jungen Jahren. Das liegt aber auch daran, dass sie meist Diejenige ist, die sich überwiegend um die Kinder kümmert, oftmals nur Teilzeit arbeitet (wenn überhaupt je nach Alter des Kindes) und dementsprechend auch nach der Trennung die Betreuung meist bei der Frau bleibt.

Allerdings kommt es auch immer auf den Einzelfall an! Und es gibt natürlich auch Gründe die dagegen sprechen, dass das Kind bzw. die Kinder bei der Kindsmutter bleiben.

Und je älter ein Kind ist, desto mehr Mitspracherecht wird man dem Kind einräumen. Was aber nicht bedeutet, dass es alleine entscheidet wo es leben will.

Bei gemeinsamer Sorge entscheiden es die Eltern eben auch gemeinsam. Kommt man zu keiner Einigung, dann muss das Familiengericht entscheiden.

Hat ein Elternteil allerdings die alleinige Sorge, dann entscheidet der Elternteil auch alleine.

Das die Kinder oftmals bei der Mutter verbleiben liegt allerdings auch daran, dass in den Familien nicht selten das klassische Rollenmodell gelebt wird. Kommt ein Kind, ist sie es oft die den Erziehungsurlaub nimmt, während er vielleicht nur max. ein paar Wochen Erziehungsurlaub macht. Hat natürlich auch mit dem Einkommen zu tun!

Und danach geht sie oft auch nur noch Teilzeit arbeiten, während er weiter der Vollbeschäftigung nachgeht.

Trennt man sich dann, dann ist sie natürlich in der komfortableren Situation was den Verbleib der Kinder betrifft und wird dahin gehend argumentieren, dass sie in der Vergangenheit ja auch "mehr" für die Kinder da war.

Es macht also dann wenig Sinn, wenn er plötzlich auf Teilzeit geht und sie sich einen Vollzeitjob sucht, falls sie überhaupt die Möglichkeit hat bzw. damit den Kindesunterhalt erwirtschaften kann.

Aber Eltern die verstanden haben, dass man auch nach einer Trennung Eltern bleibt, werden da eine einvernehmliche Regelung finden und die Kinder werden davon profitieren.

Und es ist falsch, dass Kinder selbst entscheiden! Sie werden im Fall der Fälle befragt vom Gericht. Das kann auch schon bei Vierjährigen der Fall sein. Aber am Ende geht es immer um das Kindeswohl. Und wenn es Gründe gibt die gegen den Kindeswunsch sprechen, dann wird man eben anders entscheiden.

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Bin nicht seiner Meinung

Man kann auch aus einer Mücke einen Elefanten machen!

Sein Vater wird freundlich nach einem Streit und ihn nervt das... Wow, andere Probleme nicht vorhanden? Wohl nicht. Dann empfehle ich auszuziehen, wenn er es sich leisten kann. Dann muss er zum einen mit dem Vater keine Streitgespräche mehr führen und zum anderen sich nicht aufregen, wenn der Vater freundlich wird obwohl der das Streitgespräch "verloren" hat.

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Soll ich bleiben oder ausziehen?

Hey Leute ich bin 17 und habe einen Mini Teilzeitjob 2 Tage die Woche. Ich liebe meine Familie unfassbar dolle und bin auch sehr sehr dankbar, dass ich sie habe und ja, ich gebe es gerne zu, ich genieße das „Hotel Mama“ sehr.

Allerdings hat meine Mutter eine Suchterkrankung wodurch es mir seit mehreren Jahren schwer fällt mein Zuhause zu schätzen und mit zu arbeiten. Ich weiß wenn ich mehr machen würde dann würde sie bestimmt weniger trinken aber ich kann mich irgendwie meistens nicht überwinden und habe darüber auch mit meiner Psychotherapeutin geredet.

Ich liebe meine Mutter wirklich sehr, aber langsam kann ich das nicht mehr. Seit Jahren geht das schon so und sie hat auch einen Entzug gemacht, wodurch es besser wurde (zwar immer noch Konsum aber deutlich weniger) aber dann ist ein ehemaliger Freund von ihr gestorben und jetzt hat sie sich wieder darin verloren.

Ich kann nicht mehr so tun als würde mich das nicht stören. ich weiß, sie ist sehr krank und kann nichts dafür und es macht mich traurig, dass ich ihr nicht helfen kann und dass sie nicht abstinent bleiben kann. aber es macht mich sehr mental kaputt, das jedes Wochenende zu sehen.

Ich erwische mich immer wie ich fast selber nach dem Alkohol, ihren Zigaretten oder ihrer Vape greife. Ich will nicht so werden wie sie oder mein Vater. Ich kann hier langsam auch nicht mehr wohnen. ich denke es würde ihr leichter fallen Abstinenz zu bleiben, wenn ich nicht mehr in dem Haushalt wäre, da ich noch 2 jüngere Geschwister habe und es so genug Anstrengung ist.

Selbst wenn ich mal etwas gemacht habe wie kochen oder so ist sie nicht happy, sondern sagt, wir hätten dann ja noch die Spülmaschine machen können oder mal durchsaugen sollen.

Soll ich ausziehen? Was kann ich tun? Wenn ich ausziehe, wäre ich sehr einsam und würde meine Familie vermissen. ich möchte sie eigentlich nicht alleine lassen. Tipps wie ich mich dazu bringen kann, mehr im Haushalt zu machen?

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Es geht ja am Ende nicht um den Haushalt und ob du mehr machen kannst, willst oder sollst, sondern um eine alkoholkranke Mutter die einen mental mit runter reißt.

Nur ausziehen kannst du dir kaum leisten und du lässt zudem zwei Geschwister zurück, die sich das Elend da auch Tag für Tag anschauen müssen.

Deine Mutter ist krank, aber schafft es offensichtlich trotz ihrer Kinder nicht sich zu einer Therapie hinreißen zu lassen.

Dir bleibt somit, auch für deine Geschwister, eigentlich nur der Weg zum Jugendamt.

Man kann euch vorübergehend oder auf Dauer in Obhut nehmen und euch Hilfsangebote unterbreiten.

Das hat auch nichts mit Verrat an der Mutter zu tun. Aber man muss eben sehen, dass sie ein Alkoholproblem hat und sich nichts ändern wird für die Geschwister, wenn dort dort ausziehst.

Die Situation muss überaus belastend sein und ich rate dir dringend dir auch eine Selbsthilfegruppe von Angehörigen zu suchen. Zum Reden, zum Gedankenaustausch...

https://www.anonyme-alkoholiker.de/kontakt/angehoerige/

https://www.blaues-kreuz.de/de/sucht-und-abhaengigkeit/sucht-und-familie

https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/suchtberatung/haeufiggestelltefragen/wo-finden-angehoerige-und-freunde-von-menschen-mit-suchtproblemen-hilfe-86065b6a-a394-4769-83b1-067833da476a

Helfen kannst du ihr nicht, solange sie sich selbst nicht helfen will.

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Bilder von den Kids sind völlig ok. Von der Ex: nicht ok.

Und da denke ich mal darfst du dich auch aufregen. "Weil die Kinder es wollen...". Da kann man den Kindern auch erklären, dass man eine neue Partnerin hat und man eben mit Mutti nicht mehr zusammen ist. Für mich ein Vorwand um sich zu trennen! Und vielleicht ist er auch mit der Ex wieder zusammen?!

Nach 2 Jahren Beziehung ist das natürlich ein Schlag ins Gesicht und da er noch Schluss gemacht hat und dich als Buhmann hinstellt, solltest du dir ein Gespräch auch schenken.

Sein Verhalten ist in meinen Augen empathielos! Da hätte er auch nachfragen können ob das für dich in Ordnung ist. Hat er nicht und somit nimmt er dich auch als seine neue Partnerin nicht wirklich ernst.

Also: Ende der Geschichte und du solltest nach vorne blicken! Soll er mit den Bildern, ihr der wem auch immer glücklich werden.

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Er muss natürlich informiert werden was das Kind an Ausbildungsvergütung bekommt, da damit ja auch eine Neuberechnung ins Haus steht.

Denn bis auf 100 EUR wird die Ausbildungsvergütung dann hälftig angerechnet als Einkommen des Kindes.

Also Kopie machen und zusenden! Und JEDE Änderung wie z.B. Abbruch der Ausbildung oder Beendigung der Ausbildung dann ebenfalls unverzüglich mitteilen.

Und es reicht NICHT dem Jugendamt eine Kopie zu senden. Denn ER muss es ja Schwarz auf Weiß zu sehen bekommen mit der Ausbildungsvergütung. Uninteressant dabei warum es keinen Kontakt mehr gibt.

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Wieviel Unterhalt muss ich zahlen wenn beide arbeiten?

Hallo Zusammen,

ich bin in einer sehr verzwickten Lage und versuche gerade erstmal ohne Anwalt meine finanziellen Möglichkeiten bzw. weitere finanzielle Planung nach Trennung zu planen aber ich finde im Internet, egal auf welcher Seite, keinen passenden Rat der auf meine Situation passt.

Ausgangslage: Beide wohnen noch in einem Haushalt, gemeinsames Sorgerecht, Kinder bald 3 und 6 Jahre. Wir haben uns seit Geburt uns um alles gleichwertig gekümmert also keiner hatte wegen den Kindern seine Arbeitszeit reduziert oder ungleich Elternzeit genommen. Wir hatten nie ein klassisches Rollenmodell, wir arbeiten beide Vollzeit. Vor Geburt, wie auch nach Geburt wobei meine Ex Partnerin sogar geringfügig mehr verdient. Die Erziehung haben wir uns immer 50% geteilt. Nach der Trennung müssen wir die Betreuungszeiten noch klären. Fakt ist die Kinder bleiben leider bei ihr. Ist Ok, solange ich genug Umgang bekomme, was sich zeigen wird.

Ich habe zusätzlich bald ein Haus das mir gehört, aber sehr hoch verschuldet ist in dem ich bald wohnen könnte, wenn es sich finanziell rechnet. Alternativ wird es vermietet und ich suche mir eine eigene Wohnung, wenn das preiswerter ist.

Ich möchte gerne das Wechselmodell aber das wird wohl nicht passieren. Wenn wir uns einigen können, möchte ich so viel wie möglich Umgang mit den Kindern haben aber das muss am Ende ein Gericht entscheiden. Und natürlich möchte ich so wenig wie möglich zahlen da ich bereit bin so viel wie möglich Betreuung zu übernehmen (wenn man mich lässt, natürlich nur)

Nun die Fragen:

Im Grunde lebe ich wie ein Harz4ler, da fast mein ganzes Geld in den Hauskredit fließt. Zins knapp 4% aber auch Tilgung ist hoch damit ich nicht zu viel der Bank schenke. Zum Leben reicht es mir aber, denn ich bin kein Luxusmensch und brauche nicht viel.

Werden diese Raten oder nur der Zinsanteil auf das Nettoeinkommen bezüglich der Düsseldorfer Tabelle auf das Nettoeinkommen angerechnet bzw. abgezogen ?

Ich habe bald natürlich hohe Mieteinnahmen, zusätzlich zu meinem Gehalt. Diese Mieteinnahmen und ein Großteil des Gehalts fließt aber in den Hauskredit.

Werden die Mieteinnahmen ganz normal zum Nettogehalt dazugerechnet.

Falls Ja, müsste ich mind. 1.400€ inkl. Kindergeldabzug gemäß Düsseldorfer Tabelle an die Ex Partnerin zahlen. Das ist mehr als mir zum Leben bleibt und ist für mich unverständlich viel.

Ich weiß was ganz genau was unsere beide Kinder im Monat kosten, da ich 6 Jahre mit Ihnen zusammengelebt habe. Beide Kinder kosten weniger als 1.000€ / Monat. Da ist Kita, Betreuung, Ausflüge, Essen, Kleider usw. alles drinnen.

Angenommen ich ziehe aus, wohne auch zur Miete und betreue meine Kinder regelmäßig und wir beide arbeiten weiterhin Vollzeit. Dann bekommt Sie sozusagen 1.400€ zusätzlich steuerfrei von mir für die Kinder welche mir fehlen.

Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege aber ist es so:

Sie: 3.500€ Nettogehalt, 1.400€ Unterhalt für die Kinder von mir + 560€ Kindergeld = 5.460€ netto für die Betreuung von 2 Kindern, während mir mit dem Kredit weniger als 1.000€ im Monat zum Leben bleibt.

Es muss doch fair sein und genau geschaut werden wer wieviel beiträgt zu den Kindern. Dies habe ich aber nur beim 50-50 Wechselmodell gelesen, was Sie aber leider ablehnt. Wenn die Kinder bei ihr schlafen aber ich Sie wöchentlich nachmittags 4x betreue und hälftig am Wochenende, dann habe ich da ja auch die Kosten mit Essen, Ausflüge usw. Das muss doch auch ohne 50-50 Wechselmodell irgendwie fair angepasst werden oder muss ich das zahlen was in der Düsseldorfer Tabelle steht ?

Versteht mich nicht falsch, ich liebe meine Kinder aber nicht die Ex Partnerin.

Ich zahle für meine Kinder aber wenn ich nach Düsseldorfer Tabelle zahlen muss dann ist es viel zu viel für Sie und auch zu viel was die Kinder kosten. Die 560€ Kindergeld müssten nicht nur hälftig von meinem Gehalt abgezogen werden, sondern auch ihr in der Leistung gekürzt werden.

Ich verstehe das System nicht wenn beide voll arbeiten, fair ist das nicht oder habe ich einen Rechenfehler ? Bitte klärt mich aiuf.

Fair wäre wenn man sich ohne Düsseldorfer Tabelle einigen kann und ich stelle es mir konkret so vor.

Wenn beide weiterhin voll arbeiten, würde ich für die Kinder 50% ihrer Miete + Nebenkosten + 50% aller Kosten in Bezug der Kinder wie Kita, Kleider, Ausflüge usw. freiwillig zahlen. Das Kindergeld wird aber 50% 50% geteilt. In Summe ist das ist deutlich weniger wie in der Düsseldorfer Tabelle was ich als unfair ansehe.

Ich freue mich über Aufklärung und jeden Tipp

Kann man sich auch so einigen das ich anteilig Ihre Miete zu 25 % bezahle.

2/3 (Kinderanteil) bezahle und alle Kosten zu 50% für die Kinder ?

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Komplexer Fall, der sich nicht eben so abhandeln lässt.

Wenn es nicht zum Wechselmodell kommt, dann gehe davon aus, dass du zumindest den Mindestunterhalt an die Kinder zu zahlen hast.

Durch die rechnerisch hälftige Aufteilung des Kindergeldes wären das dann 354,50 ER für das dreijährige Kind und 426,50 EUR für das sechsjährige Kind.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2025/DT_2025_Neufassung-m-geaenderter-Fussnote.pdf

Wenn beide weiterhin voll arbeiten, würde ich für die Kinder 50% ihrer Miete + Nebenkosten + 50% aller Kosten in Bezug der Kinder wie Kita, Kleider, Ausflüge usw. freiwillig zahlen. Das Kindergeld wird aber 50% 50% geteilt. In Summe ist das ist deutlich weniger wie in der Düsseldorfer Tabelle was ich als unfair ansehe.

Ihr könnt euch natürlich intern einigen wie ihr wollt, solange sie nicht auf soziale Leistungen angewiesen ist! Aber warum sollte sie das so hinnehmen?

Denn es ist nun mal (noch) so, dass beim Residenzmodell sie die Betreuungsleistung übernimmt und du eben den Barunterhalt, wenn du dich nicht annähernd 50% kümmerst.

Aber auch beim Wechselmodell wäre es ja nicht so, dass Niemand zahlen müsste. Es sei denn, Beide verdienen komplett gleich.

Und im übrigen kommen auf den Kindesunterhalt ja auch noch anteilig die Kitakosten hinzu und so was wie Schulausflüge ebenfalls. Stichwort Mehr- und Sonderbedarf.

Ich zahle für meine Kinder aber wenn ich nach Düsseldorfer Tabelle zahlen muss dann ist es viel zu viel für Sie und auch zu viel was die Kinder kosten. Die 560€ Kindergeld müssten nicht nur hälftig von meinem Gehalt abgezogen werden, sondern auch ihr in der Leistung gekürzt werden.

Das werden sie doch?! Denn schau mal in die Düsseldorfer Tabelle. Dort findest du einmal den Unterhaltsbeitrag und am Ende dann den Zahlbetrag. Und der Zahlbetrag wurde ja hälftig gekürzt was das Kindergeld betrifft. Rein rechnerisch bekommst sie also die Hälfte und du die Hälfte.

Und zu viel für die Kinder? Dann überlege mal was Kinder so kosten...

Klar ist es ärgerlich, wenn man sich wirklich viel in die Betreuung einbringt und dennoch den vollen Satz zu zahlen hat. Aber solange es nicht diesbezüglich zu einer Reform im Unterhaltsrecht kommt ist es nun mal leider so.

Und was dein Haus betrifft: dein Vermögensaufbau darf natürlich nicht zu Lasten der Kinder gehen.

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung aber weiterentwickelt und erlaubt es jetzt, dass der Elternteil bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens neben den Zinsen auch die Tilgungsleistungen für die Finanzierung der Wohnimmobilie in Abzug bringen darf (BGH, Beschluss vom 9.3.2022, Az. XII ZB 233/21).
 Danach sind die Tilgungsleistungen anzurechnen, allerdings nur bis zu der Grenze, an der der sogenannte Wohnvorteil aufgebraucht ist. Ohne die Zins- und Tilgungsleistungen hätte der Elternteil nämlich keinen Wohnvorteil und müsste Miete bezahlen. Die Miete wäre auf jeden Fall als Verbindlichkeit zu berücksichtigen. Daraus ergibt sich noch die Frage, was der Wohnvorteil ist und in welchem Zusammenhang der Wohnvorteil zu den Zins- und Tilgungsleistungen steht...
...Wird der Immobilienkredit beim Einkommen berücksichtigt, kann es sein, dass der unterhaltspflichtige Elternteil nicht mehr den Mindestunterhalt des minderjährigen Kindes bezahlen kann. In diesem Fall gibt es eine weitere Einschränkung. Denn: Gegenüber einem minderjährigen Kind steht der Elternteil in einer gesteigerten Unterhaltspflicht. Dies hat zur Konsequenz, dass der Elternteil alle verfügbaren Mittel für den Unterhalt des Kindes einsetzen muss.

https://www.unterhalt.com/aktuelles/immobilienkredit-vom-kindesunterhalt-abziehen.html

Also hier muss dann natürlich insgesamt sauber gerechnet werden.

Und wie gesagt: einigen könnt ihr euch untereinander wie ihr möchtet. Nur sie wird sich sicherlich diesbezüglich ebenfalls beraten lassen und sich dann die Frage stellen warum sie auf etwas verzichten sollte was den Kindern zusteht. Aber das klärt dann mal in einem Gespräch und einigt euch (schriftlich) auf Betreuungszeiten. Nicht, dass es da dann irgendwann Theater drum gibt.

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Nein

Warum sollte man Angst haben.

Nur die Schnittmenge ist so gering, das es sich kaum lohnt sich da über eine Zusammenarbeit Gedanken zu machen. Zudem hat die AfD nun mal Leute in den eigenen Reihen die es mit unserem Rechtsstaat eh nicht so haben. Also warum sollte man mit denen zusammenarbeiten wollen?

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Du zahlst ihr ja keinen Unterhalt sondern beteiligst dich an den laufenden Kosten.

Deine Ausbildungsvergütung ist Teil deines Bedarfes. Und der errechnet sich ab 18 anhand des unterhaltsrelevanten Einkommens BEIDER Elternteile.

Wobei deine Ausbildungsvergütung bis auf 100 EUR und das Kindergeld voll angerechnet wird.

Ich gebe dir mal ein Rechenbeispiel, damit du es besser verstehen kannst.

Deine Mutter hat ein unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen in Höhe von 1950 EUR und dein Vater hat 2400 EUR.

Zusammen haben sie also 4350 EUR.

Dein Bedarf laut Düsseldorfer Tabelle liegt also bei 688 EUR. Das Kindergeld in Höhe von 255 EUR wurde bereits rausgerechnet und ist Teil deines Bedarfes. ABER: du hast ja selbst eine Ausbildungsvergütung, die du selbstverständlich einsetzen musst für Essen, Trinken, Wohnen, Versicherungen etc.

Von den 700 EUR werden pauschal 100 EUR runtergerechnet, verbleiben also noch 600 EUR. Dein Bedarf liegt also bei 688 - 600 EUR = 88 EUR die du von den Eltern och einfordern könntest.

Da deine Eltern jeweils einen Selbstbehalt in Höhe von 1750 EUR haben, wäre die Rechnung:

M: 1950 - 1750 = 200

V: 2400 - 1750 = 650

Zusammen haben sie also 850 EUR die sie "verteilen" können.

ABER: Jeder zahlt nur so viel wie er mit dem eigenen Netto zahlen müsste!

Rechnung:

M: 200*88/850 = 21 EUR

V: 650*88/850 = 67 EUR

Deine Mutter zahlt dir also in der Theorie 21 EUR, dein Vater 67 EUR.

ABER: da du bei der Mutter lebst kann sie dir ihren Anteil als Kost und Logis anbieten - also kein Bargeld, sondern das Ganze in Naturalien.

Da aber 21 EUR nicht ausreichen, da du dort ja wohnst und isst etc. "fordert sie eine weitere Kostenbeteiligung von dir.

Ob die 350 EUR (plus 255 EUR Kindergeld) nun gerechtfertigt sind oder nicht, wäre eine Absprache zwischen euch!

Also mal zusammensetzen und ausrechnen:

Mietanteil, Nebenkostenanteil, Lebensmittel, Versicherungsanteil (z.B. Haftpflicht) usw.

Das Geld was du an Ausbildungsvergütung hast ist KEIN Taschengeld. Damit musst du also dein komplettes Leben bestreiten.

Welche Ansprüche du am Ende an die Eltern rein rechnerisch hast, kannst du beim Jugendamt errechnen lassen.

Da müssten dann beide Elternteile ihre Einkommensbelege vorlegen.

Vielleicht ist dein Anspruch gegen die Mutter höher oder niedriger und beim Vater ebenfalls. Das müsste man dann genau errechnen.

Die Alternative wäre ausziehen!

700 EUR Ausbildungsvergütung plus 255 EUR Kindergeld, ggf. noch Unterhaltsanspruch gegen den Vater. Denn selbst wenn deine Mutter dir noch was zahlen müsste in der Theorie, kann sie dich auf Kost und Logis verweisen bei sich Zuhause. Sie wäre somit raus, wenn du auf eigenen Wunsch ausziehst.

Was im übrigen falsch ist: Ansprüche nur bis 25. Es gibt im Unterhaltsrecht keine Altersbegrenzung!

Und ab 18 bist du selbst verantwortlich dafür deine Unterhaltsansprüche zu beziffern. Deine Mutter würde also vom Vater eh nichts mehr bekommen.

Ob er leistungsfähig ist kann man so natürlich nicht sagen.

Hat er weniger als die besagten 1750 EUR, dann würdest du von der Seite eh leer ausgehen. Dabei spielt es auch keine Rolle ob den Bedarf dann nicht gedeckt wäre. Denn deine Eltern sind dir gegenüber nicht mehr gesteigert erwerbsobliegend wenn du in Ausbildung bist.

Also sprich nochmal in Ruhe mit deiner Mutter und macht zusammen eine Kostenaufstellung, damit du ziehst wie hoch dein Anteil realistisch wäre.

Vielleicht orientiert sich deine Mutter an dem was dein Vater früher gezahlt hat? Nur darf sie eben auch nicht vergessen, dass sie ab 18 ebenfalls zum Barunterhalt verpflichtet wäre. Auch wenn sie dir die Summe dann als Kost und Logis anbieten kann.

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Nein

Wenn du jetzt z.B. von der Bademode sprichst (in Anlehnung an deine anderen Fragen), dann selbstverständlich nicht.

Wenn sie Zuhause leicht bekleidet vor ihm rum turnt, dann wohl auch nicht weil sie ihn provozieren, sondern animieren will.

Wenn deine Frage allerdings als Entschuldigung für eine Vergewaltigung sein soll, dann kann ich echt nur den Kopf schütteln.

Vielleicht hättest du deine Frage einfach mal genauer stellen sollen?!

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