Hoffentlich!
Und hoffentlich ist es bald soweit. Kann er seinen Ex-Buddy Trump gleich mitnehmen.
Hoffentlich!
Und hoffentlich ist es bald soweit. Kann er seinen Ex-Buddy Trump gleich mitnehmen.
Man hilft durch Zuhören!
Es ist ja nicht die Aufgabe der Seelsorge dich mit guten Ratschlägen zu zu hämmern.
Der Betroffene selber muss reden über seine Probleme und auch selbst auf mögliche Lösungen kommen. Und genau dahin führen die Leute bei der Seelsorge die Anrufer. Und in erster Linie geht es eben darum, dass man sich seine ganzen Sorgen und seinen Frust mal von der Seele reden kann.
Russland und China?
Den Chinesen ist das völlig egal! Die haben Interesse an Wirtschaft und ganz sicher nicht an dem Mullah Regime, welches meint alle möglichen Terrororganisationen zu sponsern. Und sollte der Iran tatsächlich auf die Idee kommen die Straße von Hormus dicht zu machen und damit den chinesischen Handel stören, dann hat der Iran ein echtes Problem und zwar mitChina.
Und Putin? Wird den Iran genauso fallen lassen wie den syrischen Ex-Machthaber. Warum soll man sich mit dem Unterlegenen noch abärgern?
Die USA wird eingreifen wenn der Iran weiterhin auf zivile Einrichtungen ballert. Und wenn auch nur ein Ami zu Schaden kommt, dann ist dort die Hölle los. Denn Trump hat mit denen eh noch ein Hühnchen zu rupfen und die Gelegenheit ist günstig...
Wie sollte man das wissen, da es ja eine Lüge ist?!
wie findet ihr das?
Peinlich wenn hier Jemand aufschlägt und Unsinn erzählt.
Dänemark...
Irgendwie eine recht geschmacklose Frage in Anbetracht der Kriege in den Ländern. Und auch ein Schlag ins Gesicht für die betroffene Bevölkerung.
Ehrlich, aber manche Fragen sind einfach völlig unnötig!
Gar nicht! Und die Israelis haben bereits die Lufthoheit.
Also kannst du dir deine pro iranischen Fragen sparen! Was soll das eigentlich? Denkst du ernsthaft hier Anhänger des Mullah Regimes zu finden?
Die sollen sich zurück ziehen und dem iranischen Volk endlich wieder die Heimat zurück geben die sie vor dem Terrorregime der Mullahs hatten!
Die Russen greifen zivile Einrichtungen an. Tag für Tag!
Kindergärten, Schulen, Wohnhäuser... Da macht Putin keinen Unterschied!
Un ich erinnere nur an Butscha und die etlichen Kriegsverbrechen der Russen gegen die Zivilbevölkerung.
Und was den Donbas betrifft:
Hier irrt dein Freund allerdings gewaltig!
Girkin war eine Schlüsselfigur beim Aufstand russlandtreuer Milizen im ostukrainischen Donezk im Jahr 2014, der von russischen Truppen unterstützt wurde. Letzteres weist Russland bis heute von sich und spricht von einer "Volksbewegung" prorussisch eingestellter Ukrainer in den Regionen Donezk und Luhansk.
In späteren Jahren brüstete sich Girkin damit, den Donbasskrieg begonnen zu haben – und beklagte unter anderem eine mangelnde Unterstützung seitens der Bevölkerung vor Ort. Auch warf er der russischen Regierung vor, sein großrussisches Projekt eines "Neurussland" auf ukrainischem Gebiet nicht ausreichend unterstützt zu haben. Die Regierung in Moskau habe es nicht auf die Expansion in der Ostukraine abgesehen, sondern darauf, das Gebiet zu plündern und korrupten Beamten zu unterstellen.
https://www.zeit.de/politik/ausland/2024-01/russland-igor-girkin-strelkow-haftstrafe-ukraine-krieg-donbass
Natürlich hat die Kindsmutter nicht mehr Rechte.
Allerdings ist es aber so, dass die Kinder oftmals bei der Mutter bleiben. Gerade in jungen Jahren. Das liegt aber auch daran, dass sie meist Diejenige ist, die sich überwiegend um die Kinder kümmert, oftmals nur Teilzeit arbeitet (wenn überhaupt je nach Alter des Kindes) und dementsprechend auch nach der Trennung die Betreuung meist bei der Frau bleibt.
Allerdings kommt es auch immer auf den Einzelfall an! Und es gibt natürlich auch Gründe die dagegen sprechen, dass das Kind bzw. die Kinder bei der Kindsmutter bleiben.
Und je älter ein Kind ist, desto mehr Mitspracherecht wird man dem Kind einräumen. Was aber nicht bedeutet, dass es alleine entscheidet wo es leben will.
Bei gemeinsamer Sorge entscheiden es die Eltern eben auch gemeinsam. Kommt man zu keiner Einigung, dann muss das Familiengericht entscheiden.
Hat ein Elternteil allerdings die alleinige Sorge, dann entscheidet der Elternteil auch alleine.
Das die Kinder oftmals bei der Mutter verbleiben liegt allerdings auch daran, dass in den Familien nicht selten das klassische Rollenmodell gelebt wird. Kommt ein Kind, ist sie es oft die den Erziehungsurlaub nimmt, während er vielleicht nur max. ein paar Wochen Erziehungsurlaub macht. Hat natürlich auch mit dem Einkommen zu tun!
Und danach geht sie oft auch nur noch Teilzeit arbeiten, während er weiter der Vollbeschäftigung nachgeht.
Trennt man sich dann, dann ist sie natürlich in der komfortableren Situation was den Verbleib der Kinder betrifft und wird dahin gehend argumentieren, dass sie in der Vergangenheit ja auch "mehr" für die Kinder da war.
Es macht also dann wenig Sinn, wenn er plötzlich auf Teilzeit geht und sie sich einen Vollzeitjob sucht, falls sie überhaupt die Möglichkeit hat bzw. damit den Kindesunterhalt erwirtschaften kann.
Aber Eltern die verstanden haben, dass man auch nach einer Trennung Eltern bleibt, werden da eine einvernehmliche Regelung finden und die Kinder werden davon profitieren.
Und es ist falsch, dass Kinder selbst entscheiden! Sie werden im Fall der Fälle befragt vom Gericht. Das kann auch schon bei Vierjährigen der Fall sein. Aber am Ende geht es immer um das Kindeswohl. Und wenn es Gründe gibt die gegen den Kindeswunsch sprechen, dann wird man eben anders entscheiden.
Man kann auch aus einer Mücke einen Elefanten machen!
Sein Vater wird freundlich nach einem Streit und ihn nervt das... Wow, andere Probleme nicht vorhanden? Wohl nicht. Dann empfehle ich auszuziehen, wenn er es sich leisten kann. Dann muss er zum einen mit dem Vater keine Streitgespräche mehr führen und zum anderen sich nicht aufregen, wenn der Vater freundlich wird obwohl der das Streitgespräch "verloren" hat.
Es geht ja am Ende nicht um den Haushalt und ob du mehr machen kannst, willst oder sollst, sondern um eine alkoholkranke Mutter die einen mental mit runter reißt.
Nur ausziehen kannst du dir kaum leisten und du lässt zudem zwei Geschwister zurück, die sich das Elend da auch Tag für Tag anschauen müssen.
Deine Mutter ist krank, aber schafft es offensichtlich trotz ihrer Kinder nicht sich zu einer Therapie hinreißen zu lassen.
Dir bleibt somit, auch für deine Geschwister, eigentlich nur der Weg zum Jugendamt.
Man kann euch vorübergehend oder auf Dauer in Obhut nehmen und euch Hilfsangebote unterbreiten.
Das hat auch nichts mit Verrat an der Mutter zu tun. Aber man muss eben sehen, dass sie ein Alkoholproblem hat und sich nichts ändern wird für die Geschwister, wenn dort dort ausziehst.
Die Situation muss überaus belastend sein und ich rate dir dringend dir auch eine Selbsthilfegruppe von Angehörigen zu suchen. Zum Reden, zum Gedankenaustausch...
https://www.anonyme-alkoholiker.de/kontakt/angehoerige/
https://www.blaues-kreuz.de/de/sucht-und-abhaengigkeit/sucht-und-familie
https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/suchtberatung/haeufiggestelltefragen/wo-finden-angehoerige-und-freunde-von-menschen-mit-suchtproblemen-hilfe-86065b6a-a394-4769-83b1-067833da476a
Helfen kannst du ihr nicht, solange sie sich selbst nicht helfen will.
Bilder von den Kids sind völlig ok. Von der Ex: nicht ok.
Und da denke ich mal darfst du dich auch aufregen. "Weil die Kinder es wollen...". Da kann man den Kindern auch erklären, dass man eine neue Partnerin hat und man eben mit Mutti nicht mehr zusammen ist. Für mich ein Vorwand um sich zu trennen! Und vielleicht ist er auch mit der Ex wieder zusammen?!
Nach 2 Jahren Beziehung ist das natürlich ein Schlag ins Gesicht und da er noch Schluss gemacht hat und dich als Buhmann hinstellt, solltest du dir ein Gespräch auch schenken.
Sein Verhalten ist in meinen Augen empathielos! Da hätte er auch nachfragen können ob das für dich in Ordnung ist. Hat er nicht und somit nimmt er dich auch als seine neue Partnerin nicht wirklich ernst.
Also: Ende der Geschichte und du solltest nach vorne blicken! Soll er mit den Bildern, ihr der wem auch immer glücklich werden.
Er muss natürlich informiert werden was das Kind an Ausbildungsvergütung bekommt, da damit ja auch eine Neuberechnung ins Haus steht.
Denn bis auf 100 EUR wird die Ausbildungsvergütung dann hälftig angerechnet als Einkommen des Kindes.
Also Kopie machen und zusenden! Und JEDE Änderung wie z.B. Abbruch der Ausbildung oder Beendigung der Ausbildung dann ebenfalls unverzüglich mitteilen.
Und es reicht NICHT dem Jugendamt eine Kopie zu senden. Denn ER muss es ja Schwarz auf Weiß zu sehen bekommen mit der Ausbildungsvergütung. Uninteressant dabei warum es keinen Kontakt mehr gibt.
Komplexer Fall, der sich nicht eben so abhandeln lässt.
Wenn es nicht zum Wechselmodell kommt, dann gehe davon aus, dass du zumindest den Mindestunterhalt an die Kinder zu zahlen hast.
Durch die rechnerisch hälftige Aufteilung des Kindergeldes wären das dann 354,50 ER für das dreijährige Kind und 426,50 EUR für das sechsjährige Kind.
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2025/DT_2025_Neufassung-m-geaenderter-Fussnote.pdf
Wenn beide weiterhin voll arbeiten, würde ich für die Kinder 50% ihrer Miete + Nebenkosten + 50% aller Kosten in Bezug der Kinder wie Kita, Kleider, Ausflüge usw. freiwillig zahlen. Das Kindergeld wird aber 50% 50% geteilt. In Summe ist das ist deutlich weniger wie in der Düsseldorfer Tabelle was ich als unfair ansehe.
Ihr könnt euch natürlich intern einigen wie ihr wollt, solange sie nicht auf soziale Leistungen angewiesen ist! Aber warum sollte sie das so hinnehmen?
Denn es ist nun mal (noch) so, dass beim Residenzmodell sie die Betreuungsleistung übernimmt und du eben den Barunterhalt, wenn du dich nicht annähernd 50% kümmerst.
Aber auch beim Wechselmodell wäre es ja nicht so, dass Niemand zahlen müsste. Es sei denn, Beide verdienen komplett gleich.
Und im übrigen kommen auf den Kindesunterhalt ja auch noch anteilig die Kitakosten hinzu und so was wie Schulausflüge ebenfalls. Stichwort Mehr- und Sonderbedarf.
Ich zahle für meine Kinder aber wenn ich nach Düsseldorfer Tabelle zahlen muss dann ist es viel zu viel für Sie und auch zu viel was die Kinder kosten. Die 560€ Kindergeld müssten nicht nur hälftig von meinem Gehalt abgezogen werden, sondern auch ihr in der Leistung gekürzt werden.
Das werden sie doch?! Denn schau mal in die Düsseldorfer Tabelle. Dort findest du einmal den Unterhaltsbeitrag und am Ende dann den Zahlbetrag. Und der Zahlbetrag wurde ja hälftig gekürzt was das Kindergeld betrifft. Rein rechnerisch bekommst sie also die Hälfte und du die Hälfte.
Und zu viel für die Kinder? Dann überlege mal was Kinder so kosten...
Klar ist es ärgerlich, wenn man sich wirklich viel in die Betreuung einbringt und dennoch den vollen Satz zu zahlen hat. Aber solange es nicht diesbezüglich zu einer Reform im Unterhaltsrecht kommt ist es nun mal leider so.
Und was dein Haus betrifft: dein Vermögensaufbau darf natürlich nicht zu Lasten der Kinder gehen.
Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung aber weiterentwickelt und erlaubt es jetzt, dass der Elternteil bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens neben den Zinsen auch die Tilgungsleistungen für die Finanzierung der Wohnimmobilie in Abzug bringen darf (BGH, Beschluss vom 9.3.2022, Az. XII ZB 233/21).
Danach sind die Tilgungsleistungen anzurechnen, allerdings nur bis zu der Grenze, an der der sogenannte Wohnvorteil aufgebraucht ist. Ohne die Zins- und Tilgungsleistungen hätte der Elternteil nämlich keinen Wohnvorteil und müsste Miete bezahlen. Die Miete wäre auf jeden Fall als Verbindlichkeit zu berücksichtigen. Daraus ergibt sich noch die Frage, was der Wohnvorteil ist und in welchem Zusammenhang der Wohnvorteil zu den Zins- und Tilgungsleistungen steht...
...Wird der Immobilienkredit beim Einkommen berücksichtigt, kann es sein, dass der unterhaltspflichtige Elternteil nicht mehr den Mindestunterhalt des minderjährigen Kindes bezahlen kann. In diesem Fall gibt es eine weitere Einschränkung. Denn: Gegenüber einem minderjährigen Kind steht der Elternteil in einer gesteigerten Unterhaltspflicht. Dies hat zur Konsequenz, dass der Elternteil alle verfügbaren Mittel für den Unterhalt des Kindes einsetzen muss.
https://www.unterhalt.com/aktuelles/immobilienkredit-vom-kindesunterhalt-abziehen.html
Also hier muss dann natürlich insgesamt sauber gerechnet werden.
Und wie gesagt: einigen könnt ihr euch untereinander wie ihr möchtet. Nur sie wird sich sicherlich diesbezüglich ebenfalls beraten lassen und sich dann die Frage stellen warum sie auf etwas verzichten sollte was den Kindern zusteht. Aber das klärt dann mal in einem Gespräch und einigt euch (schriftlich) auf Betreuungszeiten. Nicht, dass es da dann irgendwann Theater drum gibt.
Warum sollte man Angst haben.
Nur die Schnittmenge ist so gering, das es sich kaum lohnt sich da über eine Zusammenarbeit Gedanken zu machen. Zudem hat die AfD nun mal Leute in den eigenen Reihen die es mit unserem Rechtsstaat eh nicht so haben. Also warum sollte man mit denen zusammenarbeiten wollen?
Du zahlst ihr ja keinen Unterhalt sondern beteiligst dich an den laufenden Kosten.
Deine Ausbildungsvergütung ist Teil deines Bedarfes. Und der errechnet sich ab 18 anhand des unterhaltsrelevanten Einkommens BEIDER Elternteile.
Wobei deine Ausbildungsvergütung bis auf 100 EUR und das Kindergeld voll angerechnet wird.
Ich gebe dir mal ein Rechenbeispiel, damit du es besser verstehen kannst.
Deine Mutter hat ein unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen in Höhe von 1950 EUR und dein Vater hat 2400 EUR.
Zusammen haben sie also 4350 EUR.
Dein Bedarf laut Düsseldorfer Tabelle liegt also bei 688 EUR. Das Kindergeld in Höhe von 255 EUR wurde bereits rausgerechnet und ist Teil deines Bedarfes. ABER: du hast ja selbst eine Ausbildungsvergütung, die du selbstverständlich einsetzen musst für Essen, Trinken, Wohnen, Versicherungen etc.
Von den 700 EUR werden pauschal 100 EUR runtergerechnet, verbleiben also noch 600 EUR. Dein Bedarf liegt also bei 688 - 600 EUR = 88 EUR die du von den Eltern och einfordern könntest.
Da deine Eltern jeweils einen Selbstbehalt in Höhe von 1750 EUR haben, wäre die Rechnung:
M: 1950 - 1750 = 200
V: 2400 - 1750 = 650
Zusammen haben sie also 850 EUR die sie "verteilen" können.
ABER: Jeder zahlt nur so viel wie er mit dem eigenen Netto zahlen müsste!
Rechnung:
M: 200*88/850 = 21 EUR
V: 650*88/850 = 67 EUR
Deine Mutter zahlt dir also in der Theorie 21 EUR, dein Vater 67 EUR.
ABER: da du bei der Mutter lebst kann sie dir ihren Anteil als Kost und Logis anbieten - also kein Bargeld, sondern das Ganze in Naturalien.
Da aber 21 EUR nicht ausreichen, da du dort ja wohnst und isst etc. "fordert sie eine weitere Kostenbeteiligung von dir.
Ob die 350 EUR (plus 255 EUR Kindergeld) nun gerechtfertigt sind oder nicht, wäre eine Absprache zwischen euch!
Also mal zusammensetzen und ausrechnen:
Mietanteil, Nebenkostenanteil, Lebensmittel, Versicherungsanteil (z.B. Haftpflicht) usw.
Das Geld was du an Ausbildungsvergütung hast ist KEIN Taschengeld. Damit musst du also dein komplettes Leben bestreiten.
Welche Ansprüche du am Ende an die Eltern rein rechnerisch hast, kannst du beim Jugendamt errechnen lassen.
Da müssten dann beide Elternteile ihre Einkommensbelege vorlegen.
Vielleicht ist dein Anspruch gegen die Mutter höher oder niedriger und beim Vater ebenfalls. Das müsste man dann genau errechnen.
Die Alternative wäre ausziehen!
700 EUR Ausbildungsvergütung plus 255 EUR Kindergeld, ggf. noch Unterhaltsanspruch gegen den Vater. Denn selbst wenn deine Mutter dir noch was zahlen müsste in der Theorie, kann sie dich auf Kost und Logis verweisen bei sich Zuhause. Sie wäre somit raus, wenn du auf eigenen Wunsch ausziehst.
Was im übrigen falsch ist: Ansprüche nur bis 25. Es gibt im Unterhaltsrecht keine Altersbegrenzung!
Und ab 18 bist du selbst verantwortlich dafür deine Unterhaltsansprüche zu beziffern. Deine Mutter würde also vom Vater eh nichts mehr bekommen.
Ob er leistungsfähig ist kann man so natürlich nicht sagen.
Hat er weniger als die besagten 1750 EUR, dann würdest du von der Seite eh leer ausgehen. Dabei spielt es auch keine Rolle ob den Bedarf dann nicht gedeckt wäre. Denn deine Eltern sind dir gegenüber nicht mehr gesteigert erwerbsobliegend wenn du in Ausbildung bist.
Also sprich nochmal in Ruhe mit deiner Mutter und macht zusammen eine Kostenaufstellung, damit du ziehst wie hoch dein Anteil realistisch wäre.
Vielleicht orientiert sich deine Mutter an dem was dein Vater früher gezahlt hat? Nur darf sie eben auch nicht vergessen, dass sie ab 18 ebenfalls zum Barunterhalt verpflichtet wäre. Auch wenn sie dir die Summe dann als Kost und Logis anbieten kann.
5 Stück sollen bei EBAY Kleinanzeigen 10 EUR kosten...
Also vielleicht findest du Jemanden der für 12 Stück dann 25 EUR zahlt.
Und wen genau interessiert nun bei der Sache die Greta?
Es geht doch um das Atomwaffenprogramm der Iraner und deren ständigen Drohungen und ab und an Angriffe auf Israel.
Greta kann dann ja wieder mit dem Schiff anreisen und den Mullahs Lebensmittel vorbei bringen.
Wenn du jetzt z.B. von der Bademode sprichst (in Anlehnung an deine anderen Fragen), dann selbstverständlich nicht.
Wenn sie Zuhause leicht bekleidet vor ihm rum turnt, dann wohl auch nicht weil sie ihn provozieren, sondern animieren will.
Wenn deine Frage allerdings als Entschuldigung für eine Vergewaltigung sein soll, dann kann ich echt nur den Kopf schütteln.
Vielleicht hättest du deine Frage einfach mal genauer stellen sollen?!
Weswegen?
Weil Typen sich ansonsten nicht im Griff haben?
Frau soll selbst entscheiden was sie trägt.
Die AfD pöbelt doch eh gegen alle anderen Parteien. Somit muss ihnen die Brandmauer doch extrem zusagen?!