Hallo an Alle!
Folgender Sachverhalt: Das Kind lebt bei der Mutter. Es ist 17 Jahre alt und wird im Oktober 18. Es ist davon auszugehen, dass das Kind im letzten Jahr seine Schule beendet hat. Es besteht ein Gerichtstitel / Vergleich (ohne Befristung), der mit Volljährigkeit mit Abänderungsklage geändert werden soll.
Nun ist es ja so, dass man bei Berufsausbildung zur Zeit (bis zur Volljährigkeit) die Ausbildungsvergütung abzüglich 90 Euro zur Hälfte anrechnen könnte.
Wenn die Kindsmutter nun keine Nachweise sendet, wie z.B. den Ausbildungsvertrag, eine Schulbescheinigung etc. - wie kann man weiter vorgehen?
Muss erst eine Auskunftsklage eingereicht werden oder macht man eine Abänderungsklage ins Blaue. Wird dann vorab vom Gericht geprüft, ob das Kind jetzt noch zur Schule geht, so dass die Abänderungsklage evtl. gleich abgewiesen wird? Wer zahlt die Kosten? Man will ja nicht klagen, wird aber quasi "gezwungen", weil man keine Nachweise bekommt... Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht, es besteht kein Kontakt zu Mutter und Kind. Früher lief alles über die Anwälte, aber man will ja nicht unbedingt Anwaltskosten zahlen, die vermieden werden könnten, wenn man Nachweise hätte...
Könnte man im Zuge einer Klage auch gleich eine Befristung erreichen, damit man nicht im Herbst wieder klagen muss?
Und für die "Zeigefinger-hoch-Fraktion": es geht nicht darum den Unterhalt nicht zahlen zu wollen, sondern nur um die mögliche Herangehensweise...
Danke für hilfreiche Antworten!