Mit 18 Jahren ausziehen?
Hi ich bin im Mai 18 geworden und lebe noch zuhause im August fange ich meine Ausbildung an.
Zuhause sind Probleme: dauerhaft Stress keine Privatsphäre da ich ein durchgangszimmer habe und wir zu 4 in einer 4 Raum Wohnung, leben heißt kein Platz.ich habe ein kleinen Bruder der auch sein eigenes Zimmer benötigt langsam.
Ich will raus!! Mein Ausbildungsgehalt ist natürlich nicht das größte trotzdem will ich so schnell wie möglich raus.
Das Kindergeld müsste ich beantragen, wie den Unterhalt von meinem Vater ist das so leicht?
Welche Unterstützung kann ich anfordern?
Berufsausbildungsbeihilfe?
Wohnungen habe ich einige schon in Aussicht
Geht das als Azubi so einfach ?
3 Antworten
WG wäre vielleicht passender. Und ein Nebenjob. Das sollte dann mit Kindergeld und ggf UNterhalt auch reichen.
WG nicht möglich in meiner Gegend aber eine freundin die jeden tag da wäre
Wenn du freiwillig Zuhause ausziehst, dann muss dein Vater dir keinen Unterhalt zahlen. Er bietet dir Zuhause Kost und Logis an und das war es dann auch schon.
Also bleibt deine Ausbildungsvergütung, das Kindergeld und je nach Höhe der Ausbildungsvergütung ggf. noch Berufsausbildungsbeihilfe.
Und was du nicht vergessen solltest: mit dem Auszug ist es ja nicht getan. Möbel, Hausrat, Kaution, Miete, Nebenkosten, Essen, Trinken, Hobby, Fahrkarte, Handy, Versicherungen...
Kannst du das also wirklich stemmen? Hast du Erspartes um dir Dinge anzuschaffen wie eine Waschmaschine, Möbel, Töpfe, Besteck, Staubsauger, Bügeleisen usw. Die Liste ist ja eigentlich endlos was man so für die erste Wohnung benötigt, wenn man nicht gerade auf dem Boden schlafen und auf Bananenkisten sitzen will.
Kindergeld steht dir weiterhin zu auch wenn du nicht mehr bei den Eltern wohnst, kannst du es direkt beantragen. Grundsätzlich ist unterhaltspflichtig, solange du in der Erstausbildung bist. Das kann man notfalls auch mit Hilfe vom Jugendamt oder einer Beratungsstelle klären. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist auf jeden Fall eine gute Idee! Die bekommst du, wenn dein Gehalt nicht reicht, um Miete und Lebenshaltungskosten zu decken. Antrag stellst du bei der Agentur für Arbeit.
Lg Alina
, wenn dein Gehalt nicht reicht, um Miete und Lebenshaltungskosten zu decken. Antrag stellst du bei der Agentur für Arbeit.
Entfällt bis zum 25. Lebensjahr