Wie sieht’s aus mit Unterhalt?

5 Antworten

Von Experte isomatte bestätigt

Ab 18 sind in der Tat beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet.

Solange du bei einem Elternteil lebst (offiziell dort gemeldet bist), richtet sich dein Unterhaltsanspruch gegen beide Elternteile und zwar wird jeweils das bereinigte Netto von ihnen als Grundlage genommen.

Was Einkommen ist und was "abgezogen" werden kann, kannst du den unterhaltsrechtlichen Leitlinien entnehmen:

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Nur mal angenommen, deine Mutter ist nicht leistungsfähig, weil sie unter 1650 Euro bereinigtem Netto im Monat hat und nur dein Vater wäre leistungsfähig, dann müsste er bei einem Einkommen zwischen 5101 und 5500 bereinigtem Netto dann 755 Euro zahlen. Das wäre weniger, als was er jetzt zahlen müsste. Da liegt er bei 816 Euro.

Das liegt daran, dass das Kindergeld ab 18 voll angerechnet wird.

BGH Urteil v. 26.10.2005 - XII ZR 34/03
Leitsatz
[1] a) Das staatliche Kindergeld ist in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes anzurechnen.

https://datenbank.nwb.de/Dokument/220663/

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2023/Duesseldorfer-Tabelle-2023.pdf

Der Unterhalt vom Vater geht auf dein Konto ab 18, es sei denn, du möchtest, dass deine Mutter das Geld bekommt.

Viele Kinder, die mit über 18 noch zuhause wohnen wissen, dass ein gemütliches Zuhause unbezahlbar ist. Sie erheben keinen offiziellen Anspruch auf Unterhalt beziehungsweise belassen es bei dem Anspruch auf Kindergeld. Denn das wird jetzt direkt an das Kind ausgezahlt. Ab dem 18. Lebensjahr fließt der Unterhalt außerdem nicht mehr auf das Konto des Elternteils, bei dem das Kind lebt, sondern direkt an das Kind.

https://www.generali.de/journal/unterhalt-ab-18-welchen-anspruch-haben-volljaehrige-kinder-#

Deine Mutter, bei der du offiziell wohnst, kann sagen: gib mir davon was, da du hier ja Kost und Logis hast.

Du sagst: nö, ich zieh aus...

Selbst wenn deine Mutter (in der Theorie) auch Barunterhalt zahlen könnte, also über 1650 Euro bereinigtes Netto hat, dann könnte sie dir sagen: du bekommst kein Bargeld, du bekommst bei mir ein Dach über dem Kopf.

Wenn du "freiwillig" ausziehst, dann muss sie dir trotzdem nichts geben, da sie von ihrem Bestimmungsrecht Gebrauch machen kann und dir Kost und Logis anbieten kann.

Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1612.html zum Bestimmungsrecht

Dein Stiefvater ist dir übrigens nicht zum Unterhalt verpflichtet!

Was du machen solltest: du gehst zum Jugendamt und lässt rechnen. Das Jugendamt fordert die Einkommensunterlagen der Eltern an und rechnen dann aus, was sie dir schulden.

Wenn du ausziehst, dann hast du in der Theorie einen Anspruch auf 930 Euro inkl. Kindergeld. Aber auch hier gilt: Mutti sagt, dass du Zuhause wohnen bleiben kannst und dein Vater muss auf keinen Fall die Summe alleine stemmen, wenn es keinen zwingenden Grund für den Auszug gibt. Der wäre dann gegeben, wenn du in einer anderen Stadt eine Ausbildung machst oder studieren würdest.

Aber beim Studium wäre auch wieder BAföG vorrangig zu beantragen.

Fazit: du ziehst ohne Grund aus, dann muss deine Mutter dir nichts zahlen. Die Frage ist eh, ob sie leistungsfähig wäre...

Wenn du eine Berufsausbildung machst, dann würde deine Ausbildungsvergütung bis auf 100 Euro auf deinen Bedarf angerechnet und das Kindergeld voll ab 18.

Und hier noch ein kleines Rechenbeispiel zum Verständnis:

Deine Mutter hat ein bereinigtes Netto in Höhe von 1850 Euro und dein Vater in Höhe von 5100 Euro.

Zusammen haben sie also 6950 Euro.

Nach Düsseldorfer Tabelle liegt dein Bedarf dann bei 856 Euro (Kindergeld schon abgezogen!)

V: 5100 - 1650 (Selbstbehalt) = 3450

M: 1850 - 1650 = 200

Wer zahlt also was:

V: 3450*856/3650 (das haben Beide zusammen "übrig") = 809 Euro

M: 200*856/3650 = 47 Euro

Da Jeder nur das zahlen muss, was er mit eigenem Einkommen zu zahlen hätte, musste dein Vater anstatt 809 Euro nur 705 Euro zahlen, deine Mutter zahlt 47 Euro.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2023/Duesseldorfer-Tabelle-2023.pdf

Dazu bekommt sie das Kindergeld, welches sie entweder dir gibt oder einbehält für Kost und Logis - müsst ihr klären, hat dein Vater nichts mit zu tun!

Als Schülerin bist du ein sogenanntes privilegiertes Kind (zwischen 18 und 21, wohnst Zuhause, unverheiratet und gehst noch zur Schule).

Das ändert sich aber, sobald du z.B. studierst oder eine Ausbildung beginnst!

Gibt es also dann Unterhaltsberechtigte, die dir im Rang vorgehen, dann kann es am Ende sein, dass du zwar Bedarf hast, aber trotzdem leer ausgehst!

Meine Mutter und mein Stiefvater sagen mir, dass ich keinen Anspruch auf das Geld habe, da ich nicht alleine wohne... Stimmt das?

Das ist Unsinn! Ab 18 hast du einen Anspruch gegen BEIDE Elternteile. Die elterliche Sorge erlischt und du bist volljährig. Demzufolge hat dann dein Vater direkt an dich zu zahlen.

Noch eine Kleinigkeit zu den Haftungsanteilen der Eltern.

Ist deine Mutter nicht leistungsfähig, aber dein Vater wäre es, so dass der Mindestunterhalt erbracht ist, dann ist das im ersten Schritt auch ausreichend.

Da du als Schülerin ein privilegiertes Kind bist (wie bereits angegeben unter welche Kriterien), könntest du natürlich gegen deine Mutter vorgehen, dass sie auch arbeiten soll, damit du mehr Unterhaltsansprüche hast. Macht kein Mensch und vor allem bringt es am Ende auch nichts, weil sie es für Kost und Logis einbehält.

Marysol5 
Fragesteller
 10.08.2023, 12:01

Dankeeeee das war super hilfreich 🫶🏼

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Von Experte Kessie1 bestätigt

Dein Stiefvater hat mit deinem Unterhalt nichts zu tun und deine Mutter ist nicht leistungsfähig.

Ab der Vollendung des 18 Lebensjahres müsste der Unterhalt neu berechnet werden, dass müsstest Du dann in die Wege leiten, da Du dich ab 18 um deinen Unterhaltsanspruch selber kümmern musst.

Da kannst Du bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres noch die Hilfe von Jugendamt in Anspruch nehmen, die würden dann einen evtl. Unterhaltsanspruch anhand des bereinigten Nettoeinkommen beider Eltern berechnen.

Bist Du dann 18, dann wird das Kindergeld voll und nicht mehr nur hälftig auf den Unterhalt angerechnet, so wie das bei minderjährigen Kindern der Fall ist.

Wenn sich also am Einkommen des Vaters nichts verändert hat, wird der Anspruch ab 18 sicher geringer ausfallen.

Dir steht ab 18 dein Unterhalt selber zu, wenn Du nicht möchtest dass dieser weiterhin an deine Mutter geht, aber solange Du da noch wohnst bzw.gemeldet bist, kann deine Mutter ein entsprechendes Kostgeld von dir verlangen.

Ziehst Du ab 18 offiziell aus, also mit Anmeldung aus der Wohnung, dann steht dir zumindest der Unterhalt vom Vater zu.

Normalerweise könntest Du dann auch dein Kindergeld von der Familienkasse durch einen Abzweigungsantrag direkt an dich auszahlen lassen, wenn Du eine eigene Meldeanschrift hast und von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.

Es wird dann also mit dem Abzweigungsantrag nichts werden, da Du ja vom Vater erheblich mehr an Unterhalt bekommst, er kann es dir dann aber freiwillig zahlen, dass liegt dann in seiner Entscheidung.

Nach dem Auszug läge dein Unterhaltsanspruch derzeit bei 930 Euro im Monat, vorausgesetzt die Eltern sind entsprechend leistungsfähig.

Kindergeld und ggf.eigenes Einkommen durch eine Vergütung würden entsprechend darauf angerechnet.

Das Kindergeld voll und eine Nettovergütung bis auf 100 Euro pauschalen Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen auch.

Vorrangig vor Unterhalt müsste dann ggf.ein Anspruch auf Bafög - geprüft werden, einen kostenlosen Rechner findest Du im Internet.

Wenn du 18 wirst, ist dein Vater sogar verpflichtet, den Unterhalt direkt an dich zu leisten. Jedoch vergiss nicht, dann muss auch deine Mutter sich an deinem Unterhalt beteiligen.

Geht sie nicht arbeiten, hat sie gegen deinen Stiefvater Anspruch auf Taschengeld in Höhe von 5 -7 Prozent seines Netto zu. Diesen Betrag müsste sie dann auch für deinen Unterhalt einsetzen.

Wende dich an das Jugendamt, bitte um Hilfe bei der Neuberechnung des Unterhaltes, dann werden beide Eltern zu den Einkommensangaben befragt, der Unterhalt berechnet und dann forderst du den jeweiligen Betrag von beiden Eltern ein.

Wenn du dann offiziell nicht mehr zu Hause wohnst, dann melde dich um, dann kannst du das Kindergeld an dich abzweigen lassen. Damit bekommt deine Mutter nichts mehr für dich, du dann dein Geld, mit dem zu wirtschaften hasst und dich auch am Haushalt der Eltern deines Freundes beteiligen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Meine Mutter und mein Stiefvater sagen mir, dass ich keinen Anspruch auf das Geld habe, da ich nicht alleine wohne... Stimmt das?

Das ist falsch.

Richtig ist: Wenn Du bei Deiner Mutter wohnst, berechnet sich Dein Anspruch anders - als wenn Du woanders wohnst. Aber damit es juristisch klar ist, solltest Du Dich auch ummelden.

Da ich noch zur Schule gehe, habe ich herausgefunden, dass beide Elternteile mir bezahlen müssen, aber ich konnte nicht herausfinden, ob das auch gilt, wenn ein Elternteil nicht arbeitet, aber mit jemandem verheiratet ist, der arbeitet?

Es gilt das Einkommen. Siehe dazu auch die Angabe von Sachsenach4u "Geht sie nicht arbeiten, hat sie gegen deinen Stiefvater Anspruch auf Taschengeld in Höhe von 5 -7 Prozent seines Netto zu. Diesen Betrag müsste sie dann auch für deinen Unterhalt einsetzen." Das Jugendamt oder ein Gericht würde Deinen Anspruch gegenüber der Mutter / Vater berechnen. Die erforderlichen Unterlagen sind von der Mutter / Vater einzureichen. Tut die Mutter das nicht, können die Unterlagen oder von einer Behörde oder von Deinem Anwalt (notfalls per Gerichtsbeschluss) angefordert werden.

Solange Du noch zur Schule gehst, oder studierst oder einen Ausbildungsplatz suchst oder eine Ausbildung machst, sind Deine Eltern auch verpflichtet, Dich finanziell zu unterstützen (bis zum 25. Lebensjahr) bis zum Ende der ersten Ausbildung/Studium. ==> alle Arten der Weiterbildung bis zu einem Abschluss sind nachweispflichtig.

Wenn ich das Geld von meinem leiblichen Vater erhalte, was muss ich alles zahlen und was muss meine Mutter (und möglicherweise mein Stiefvater) für mich bezahlen, bis ich ausziehe oder anfange zu arbeiten?

Der Vater sollte tatsächlich informiert werden, dass Du nicht mehr bei der Mutter wohnst. Und deswegen sollte er Dir seinen Unterstützung direkt auf Dein Konto überweisen. Die Überweisung an Deine Mutter zählt dann "als Unterstützung für Dich nicht mehr.

Bedenke: Deine Mutter kann sich immer gegen Deine Ansprüche wehren, wenn Du nicht umgemeldet bist. Sie kann immer behaupten, dass Du noch bei ihr wohnst und deswegen von ihr unbar (mit Lebensmitteln, Wohnraum) unterstützt wirst. Das macht alles unnötig kompliziert.

Möglicherweise benötigst Du Rechtshilfe (Anwalt). Da Du vermutlich einen Anwalt nicht bezahlen kannst, kannst Du aber zum Amtsgericht gehen und einen Antrag auf Beratungskostenhilfe (10 - 20 € Kosten) stellen - so wird der Anwalt Deiner Wahl vom Amtsgericht bezahlt werden.

Solange du offiziell bei deiner Mutter lebst, steht ihr Kindergeld und Unterhalt von deinem Vater zu.

Wenn du also 18 bist, musst du dich behördlich ummelden. Dann lebst du auch offiziell nicht mehr bei deiner Mutter.

Du kannst dann bei der Kindergeldkasse beantragen, dass dir das Kindergeld direkt ausgezahlt wird. Und wenn dein Vater den Unterhalt direkt an dich zahlt, ist das ja perfekt.

Deine Mutter wäre dann theoretisch auch unterhaltspflichtig - aber wo nichts ist, kann man auch kein Geld holen.