Alimente Bezahlen für ein Kind aber mir bleibt kein Geld zum Leben ÖSTERREICH?

6 Antworten

Du hast Geld "übrig". Denn für die 1000 EUR Miete bei den Eltern kann das Kind nichts.

In Deutschland gibt es eine Pauschale für die Warmmiete. Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass man eben nichts an Wohnraum findet in der Preisklasse, kann es dazu führen, dass der Selbstbehalt angehoben wir. ABER: wenn man dadurch nicht einmal den Mindestunterhalt zahlen kann, hat sich das in der Regel auch schon erledigt.

Und in Österreich würden 16% des Nettoeinkommens an Unterhalt fällig bei einem Kind zwischen 0 und 6 Jahren. Mit dem restlichen Geld musst du eben klar kommen. Und dir zur Not eben auch günstigeren Wohnraum suchen.

Abzugsposten findest du hier:

https://www.alimente.wien/Abzugsposten.html

Ansonsten gilt:

Eine wichtige Klarstellung des OGH: Die Wohnkosten des Unterhaltspflichtigen (wie Miete, Kreditraten oder Betriebskosten) können nicht von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abgezogen werden. Diese Kosten bleiben bei der Berechnung des Kindesunterhalts unberücksichtigt.

https://brandauer-rechtsanwaelte.at/2024/09/07/wohnkosten-und-kindesunterhalt-rechtliche-aspekte/

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

finde ich viel zu viel richtige abzocke.wenn du auch dort essen tust reicht die hälfte.ich würde mir einzimmer mieten und später eine wohnung

Die Unterhaltszahlungen gehen immer vor. Vor allem. Das Jugendamt ist dabei fast so radikal wie das Finanzamt wenn es um Steuern geht. Und wenn du bei deinen Eltern wohnst und 1.000 Euro Miete zahlst, hat das schon ein "Geschmeckle".

Du musst deine Kosten senken, damit du den Unterhalt zahlen kannst. Unterhaltsvorschuss zögert das Problem nur hinaus, du hast dann aber auf einen Schlag mehrere Tausend Euro Schulden und musst den laufenden Unterhalt dann ja trotzdem zahlen. Und der Unterhalt steigt je nach Alter des Kindes immer weiter an. Also zumindest bis 18. Bis 25 bleibt er meines Wissens dann gleich.

(Das bezieht sich alles auf Deutschland.)

In Deutschland gibt es den Unterhaltsvorschuss. Dieser kann beantragt werden, wenn der Zahlungspflichtige nicht mehr zahlungsfähig ist. Dann wird das Kindesunterhalt mit einem verminderten Satz vom Staat übernommen. Jedoch wird dieses Geld dem Zahlungspflichtigen als Schulden angerechnet, die fällig werden, wenn der Zahlungspflichtige genug Geld verdient, um zu tilgen und zugleich sein Leben zu finanzieren. Ich schätze in Österreich dürfte es ähnlich sein.

Alles Gute.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung