Wer macht eigentlich die Düsseldorfer Tabelle und was denken die Leute wie der durchschnittliche Vater lebt?

Das Ergebnis basiert auf 12 Abstimmungen

Frau, man sollte es vernünftig und fair vereinbaren können 58%
Frau finde die Regelung absolut fair 33%
Mann finde die Regelung absolut fair 8%
Mann, man sollte es vernünftig und fair vereinbaren können. 0%

5 Antworten

Sagen wir mal so: Die Tabelle hat schon ihre Berechtigung, weil es ja darum geht, was ein Kind benötigt. Aber gerade für Unterhaltsverpflichtete im unteren Lohnbereich stellt sie diese auch vor erhebliche Probleme. Denn der Tenor, dass man ja auch bis 48 Stunden die Woche arbeiten könnte, wenn es der Hauptjob zulässt ist natürlich auch ein Garant dafür, dass man damit weniger Zeit hat für die Kinder, um die es ja eigentlich geht. Und die zusätzliche finanzielle Belastung während des Umgangs findet meines Erachtens auch nicht die entsprechende Beachtung.

Denn ein Unterhaltsverpflichteter der sich wirklich einbringt und neben dem Unterhalt auch regelmäßig seine Kinder hat, wird natürlich mit dem halben Kindergeld welches ihm rein rechnerisch ja zusteht, dennoch seinen Kindern nicht gerecht werden können, wenn er sich bereits am finanziellen Limit befindet.

Da erwarte ich mir von der geplanten Unterhaltsrechtsreform schon, dass die finanzielle Belastung nicht nur bei einem Wechselmodell gewichtet wird.

Auch stehe ich dem skeptisch gegenüber, dass der betreuende Elternteil sich meist erst mit 18 einbringen muss. Wie viel Betreuung verlangt es denn wirklich, wenn man ein 16 oder 17 jähriges Kind Zuhause hat?

Und ja, ich sehe es da auch wie du: die Sprünge in der Düsseldorfer Tabelle sind in Hinblick auf den Verdienst lächerlich gering.

Jemand der ein bereinigtes Netto in Höhe von z.B. 1700 EUR hat - vielleicht auch gerade mal mit einem Nebenjob erreicht - muss 355 EUR zahlen für ein 4 jähriges Kind und Jemand der 3600 EUR hat ist mit 451 EUR dabei.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2024/2023_12_11_Duesseldorfer_Tabelle_-2024.pdf

Fast 2000 EUR zur Verfügung macht nicht mal 100 EUR Differenz im Unterhalt? Das scheint mir definitiv nicht stimmig zu sein.

Es ist sicherlich schwierig einen wirklich gerechten Dreh an die Sache zu kriegen. Und auch die Vorschläge zur neuen Berechnung, wenn es darum geht die mehr betreuenden Unterhaltsverpflichteten zu entlasten, sind mir jetzt schon suspekt. Vor allem weil ich auch befürchte, dass so mancher hauptbetreuende Elternteil dann weitere Betreuung zu verhindern weiß.

Ich kann durchaus beide Seiten verstehen. Kenne persönlich auch beide Seiten. Aber gerecht wäre es für mich, wenn beide Seiten auch gleichermaßen be- und entlastet werden würden.

Um es mal an einem Beispiel festzumachen:

Er zahlt 355 EUR und ihm verbleiben damit vielleicht 1400 EUR zum Leben. Sie geht arbeiten, das Kind wird Vollzeit im Kindergarten betreut. Sie verdient 3000 EUR. Wer möchte da bitte noch vom "Betreuungsunterhalt" sprechen? Genauso wenn das 17 jährige Kind Anspruch auf 520 EUR hat, der "betreuende" Elternteil aber Betreuungsleistungen gen Null erbringt in dem Alter.

Ich finde, es ist und bleibt ein schwieriges Thema.

Vielleicht wäre eine individuellere Betrachtung der Gesamtumstände zumindest für die Stufen 1 und 2 der Düsseldorfer Tabelle angeraten.

Mann finde die Regelung absolut fair

Die Tabelle geht nicht davon aus, was der Vater (die Mutter) sich "leisten" kann, sondern was das Kind braucht. Und Kinder sind nun mal teuer. Von 10% des Einkommens können sie in den allermeisten Fällen nicht leben. Denn z.B. auch die Wohnung, in der die Kinder leben, ist teuer, nicht nur die Wohnung des Unterhaltspflichtigen.

Kinder können auch nicht ihrem Vater zuliebe einfach auf einen Teil ihres notwendigen Unterhalts verzichten. Deshalb können die Eltern den Kindesunterhalt auch nur in engen Grenzen über die Köpfe der Kinder hinweg "fair und vernünftig" (nach ihren eigenen Vorstellungen) vereinbaren.

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil das, was die Kinder brauchen, nicht aufbringen kann, dann muss er eben notfalls einen Nebenjob annehmen. Wer soll denn sonst für die Kinder aufkommen? Etwa der andere Elternteil, die schon mit der Betreuung alle Hände voll zu tun hat? Oder die Allgemeinheit, sprich alle anderen User hier, die mit dem Kind gar nichts zu tun haben?

Wenn ein Vater (oder eine unterhaltspflichtige Mutter) nachweisen kann, dass sie trotz aller Anstrengungen den Unterhalt nicht zahlen kann, dann muss der volle Unterhalt auch nicht gezahlt werden. Die Tabelle ist also sehr fair und sehr vernünftig.

Guyicognit0 
Fragesteller
 14.01.2024, 03:19

Wtf was für nicht leben? .. meine Ex-Frau hat etwa 2000€ netto + Kindergeld + unterhalt und noch irgend eine Leistung die ich Grade vergessen habe also knapp 3000€ .. ihre Wohnung kostet 750€ ... Sprich sie hat monatlich über 2000€ für sich und unserem Sohn.

Ich hab aktuell circa 400€ zum Leben wovon ich noch Lebensmittel kaufen darf ...

Ich weiß nicht mal wann ich mir das letzte Mal Klamotten kaufen konnte... Schuhe musste ich mir neulich kaufen weil meine kaputt waren ...

Absolut faire und sinnvoll Regelung wie ich finde ..

Mein gesamter besitzt passt in einen Kleintransporter und beläuft sich vielleicht auf 2000€ ...

1
Roland Sperling  14.01.2024, 22:44
@Guyicognit0

Du bist voller Selbstmitleid, denkst aber überhaupt nicht an dein Kind. Und während die Mutter dein Kind betreut, willst Du dich aus der Verantwortung stehlen und dem Kind sein Geld vorenthalten. Man könnte das einen Rabenvater nennen.

0
Guyicognit0 
Fragesteller
 15.01.2024, 10:54
@Roland Sperling

Werter Herr A. Habe ich 2 Unterhaltspflichtige Kinder und B. ICH selbst habe nicht einen Cent von meinem Vater gesehen geschweige denn ihn je kennen gelernt .. vor 2013 gab's diesbezüglich auch keine Regulierung.

Ich hab letztendlich noch Bestattungskosten wegen ihm offen.

Ich will ja unterhalt zahlen aber verhältnismäßig korrekt.

In einer heilen Familie in der man zusammen lebt und wohnt drückt auch niemand seinem Kind 800€ im Monat in die Hand das ist unnatürlich.

Ich habe mir diese Situation nicht ausgesucht. Fakt ist es ist menschenunwürdig, wenn man als Vater selbst sich nichts mehr ausbauen kann. Weil die Mutter entscheiden hat sich zu trennen.

Ich möchte ein guter Vater sein aber wenn ich aktuell so mir gar nichts leisten kann sprich auch nichts mit den Kindern unternehmen kann, weil ich zu viel Geld abdrücken muss. Wie soll man so bitte ein guter Vater sein?

Wenn mir einer 1 zu 1 die Summe zahlt die mein Vater mir schuldig war würde ich sie so 1 zu 1 direkt weiter geben an meine Kinder ..

1
Frau, man sollte es vernünftig und fair vereinbaren können

Ich persönlich denke Trennungseltern sollten zu Gunsten ihrer Kinder den Umgang und den Unterhalt zwischen sich ausmachen können und dürfen.. Da mischt sich der Gesetzgeber zu viel ein.. Es sollte einem Elternteil auch nicht möglich sein gegen den Willen des anderen Elternteils 400 km weit weg zu ziehen und ihm alle Kosten drauf zu drücken... Nach einer Trennung sollten Kinder auch Kinder bleiben und beide Eltern auch Eltern bleiben.. Was eine einvernehmliche Unterhaltsvereinbarung betrifft sollte das in Form einer Unterhaltsurkunde mit Unterschrift beider Eltern bedeuten.. Kommunikation ist ja auch wichtig nach einer Trennung wenns ein Kindeswohl geben soll...

Was die Tabelle selbst betrifft....Sie hat seine Berechtigung, wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlen will. Dann sollte der Unterhalt anhand der DDT unter zwang festgelegt werden.

Es ist ein zu hoher Verwaltungsaufwand mit dieser Tabelle und es macht mindestens 1 Person zum Verlierer.

Frau, man sollte es vernünftig und fair vereinbaren können

Ich arbeite als Entgeltabrechner und habe schon so ziemlich alles gesehen. Unterhaltspflichtige, denen trotz 42 Stunden Woche in der nicht so schlecht bezahlten Anstellung vom Jugendamt dennoch ein fiktives, viel höheres Einkommen, attestiert wurde.

Unterhaltspflichtige, wo ständig neue Auskunftsschreiben vom Jugendamt kommen mit Kind Nr. 6, weil der Unterhaltspflichtige die Verdienstabrechnungen nicht eingereicht hat.

Unterhaltspflichtige, die mit den Stunden runter gehen, um der Unterhaltspflicht zu entgehen. Und Unterhaltspflichtige, die mit den Stunden rauf gehen, um Unterhalt zu zahlen.

Dennoch denke ich, die Düsseldorfer Tabelle sollte überarbeitet werden, da die Beiträge immens hoch sind. Für mich persönlich sollte hier auch eine Rolle spielen, wie viel und wie oft der Unterhaltspflichtige sich ums Kind kümmert (bzw kümmern darf! Denn oft genug sind die Unterhaltspflichtigen reine Zahlvater/Zahlmütter und dürfen sich nicht einbringen) - denn das kostet auch Geld (Ausflüge, Ernährung, ectpp)

Ich würde mir eine individuellere Berechnung wünschen, obwohl das wahrscheinlich ein immenser bürokratischer Aufwand wäre und beide Elternteile an einem lösungsorientierten Strang ziehen müssten. Alles zum Wohl des Kindes, ohne große Streitigkeiten. Wahrscheinlich totale Traumtänzerei meinerseits...

Auch mit der Düsseldorfer Tabelle hat man doch einen Selbstbehalt.

Kessie1  13.01.2024, 15:56

In der Theorie: ja. In der Praxis wirst du solange "schön" gerechnet bis es passt.

0
Guyicognit0 
Fragesteller
 15.01.2024, 10:57

Ja naklar aber dieser ist auch viel zu niedrig angesetzt. Dort ist eine Miete bis 650€ eingerechnet ... Gibt mir so eine Wohnung und alles ist fein... Aktuell finde ich nichts unter 900€ ..

0