Unterhalt rückwirkend möglich?
Hallo,
wir haben unser Enkelkind (13) bei uns, welches seit kurz nach der Geburt bei uns lebt. Zu beiden Eltern besteht kaum Kontakt. Es gab vor über 10 Jahren mal eine Forderung an den Vater des Kindes bzgl Unterhaltsvorschuss. Jedoch hat unsere Tochter das Geld sowie das Kindergeld nie an uns weitergegeben obwohl sie mit ihrem Kind nie was zu tun hatte. Hätte sie hier überhaupt Unterhaltsvorschuss beantragen dürfen und gilt dies als in Verzugssetzung für den Vater? Es gab bisher keine Regelung zum Unterhalt. Wir fragen uns jetzt ob wir den Unterhalt noch rückwirkend einfordern können. Insbesondere wenn Vermögen vorliegt vom Vater in Form von Geldbeständen und Aktien etc.
Danke für die Antworten.
Woher weißt du denn, dass Vermögen vorhanden ist?
Weil er schon immer ein sehr sparsamer Mensch war und viel an der Börse war. Okay es ist in dem Fall ne Vermutung, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass er das nicht mehr macht.
Aber auch die Börse ist eine Vermutung von dir und das er sparsam lebt. Du hast ja keinen Kontakt zu ihm.
Sagte ich ja. Ich kenne ihn noch und weiß dass er immer viel mit Aktien machte.
2 Antworten
Und das Kind ist offiziell bei euch gemeldet?
Die Kindergeldkasse wurde ja scheinbar nie darüber informiert, dass das Kind nicht mehr bei den Eltern wohnt.
Und sollte die Kindsmutter dann auch noch Unterhaltsvorschuss bezogen haben, obwohl das Kind überhaupt nicht bei ihr gemeldet ist, dann hat sie neben dem Steuerbetrug auch gleich noch Sozialbetrug begangen.
Und sollte Unterhaltsvorschuss geflossen sein, dann ja deswegen, weil der Kindsvater nicht leistungsfähig ist.
Also:
das Kind ist bei euch gemeldet, es gibt da nur eine interne Absprache zwischen euch, dass ihr das Kind habt oder war das Jugendamt / Gericht involviert?
Unterhalt für die Vergangenheit gibt es nicht!
Unterhalt für die Zukunft: steht und fällt damit ob das Kind bei euch offiziell lebt.
Und dann richtet sich der Unterhaltsanspruch gegen BEIDE Elternteile.
Aber auch als Pflegeeltern des Enkels habt ihr Anspruch auf Pflegegeld.
Insbesondere wenn Vermögen vorliegt vom Vater in Form von Geldbeständen und Aktien etc.
Solche Spekulationen ins Blaue hinein sind derzeit unnötig! Jetzt geht es ja erstmal darum das Kindergeld zu bekommen und Ansprüche an die Eltern zu stellen bzw. beim Jugendamt die offizielle Pflegschaft zu beantragen.
Meiner Meinung nach müsste es ja dann von eurer Tochter zurückgefordert werden. Aber da würde ich zu einer Rechtsberatung gehen