Unterhalt rückwirkend möglich?

Rainer135  15.05.2025, 19:03

Woher weißt du denn, dass Vermögen vorhanden ist?

Sonnen7777 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 19:10

Weil er schon immer ein sehr sparsamer Mensch war und viel an der Börse war. Okay es ist in dem Fall ne Vermutung, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass er das nicht mehr macht.

Rainer135  15.05.2025, 19:40

Aber auch die Börse ist eine Vermutung von dir und das er sparsam lebt. Du hast ja keinen Kontakt zu ihm.

Sonnen7777 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 19:44

Sagte ich ja. Ich kenne ihn noch und weiß dass er immer viel mit Aktien machte.

1 Antwort

Wir fragen uns jetzt ob wir den Unterhalt noch rückwirkend einfordern können

Zu solch einer Frage braucht ihr 10 Jahre?

Unterhaltsansprüche verjähren grundsätzlich nach drei Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 BGB). Für Kindesunterhalt gilt eine weitere Besonderheit: Die Verjährung ist bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres des Kindes gehemmt (§ 207 BGB). Ist der Unterhaltsanspruch jedoch tituliert, z.B. durch einen gerichtlichen Beschluss, verjährt er erst nach 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB).