Muss die leibliche Mutter Unterhalt zahlen auch wen leiblicher Vater verheiratet ist?
Das Kind lebte knapp 3 Jahre bei der leiblichen Mutter, dann ein Jahr in einer Pflegefamilie und dann ist das Kind zum Leiblichen Vater und deren Ehefrau gezogen.
Vater war mit leiblicher Mutter nie verheiratet.
Uns wird gesagt die Mutter muss keinen Unterhalt zahlen bzw. Unterhaltsvorschuss (da nur Bürgergeld bekommt (ihr leben lang schon).
Es wird uns gesagt die leibliche Mutter müsse nicht zahlen da der leibliche Vater verheiratet ist.
Was ich nicht verstehe da die Ehefrau im Prinzip nicht für das Kind aufkommen muss da es nicht ihr eigenes ist und dieses nicht adoptiert hat.
Er musste selbst für seine erste Tochter zahlen obwohl die Mutter verheiratet war.
Was ist jetzt rechtens??
9 Antworten
Es wird uns gesagt die leibliche Mutter müsse nicht zahlen da der leibliche Vater verheiratet ist.
WER hat das behauptet?
Hat die neue Ehefrau das Kind adoptiert? Falls nicht, dann bleibt die Kindsmutter natürlich weiterhin zum Unterhalt verpflichtet. Das sie den derzeit aufgrund von Bürgergeldbezug nicht zahlen kann, ist ja eine andere Geschichte.
Aber genau hier sollte man auch ansetzen. Denn sie hat eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und die Frage ist natürlich, warum sie dieser nicht nachkommt.
Unterhaltsvorschuss bekommt er nicht mehr, da er neu verheiratet ist. Damit entfällt der Anspruch.
Ging es vielleicht auch darum und nicht um den regulären Unterhalt, den der Elternteil leisten muss, bei dem das Kind nicht lebt?
Er kann natürlich prüfen ob ihm Kinderzuschlag zustehen würde oder aber auch Wohngeld für die neue Familie.
Und wie gesagt natürlich der Kindsmutter mal auf die Sprünge helfen, solange sie nichts Gravierendes daran hindert, sich um den Kindesunterhalt zu kümmern.
Wo nichts ist,kannst du nichts holen. Sie hat einen Selbstbehalt für ihren Lebensunrerhalt. Erst darüber muss sie Unterhalt zahlen.
natürlich muss die mutter unterhalt zahlen. die heirat des vaters spielt keine rolle. da sie sich nett im bürgergeld eingerichtet hat, ist sie nicht leistungsfähig. also wirds zeit sie in bewegung zu setzen, damit unterhalt kommt
Auch wenn er verheiratet ist, bleibt die leibliche Mutter grundsätzlich unterhaltspflichtig.
Wenn die Mutter noch Rechte am Kind hat und das Kind nicht von der neuen Frau adoptiert wurde, muss sie Unterhalt fürs Kind zahlen.