Hat die Mutter wieder das Recht auf Elterliche Sorge?
Meine beste Freundin hat ein Kind mit ihrem ex. Die beiden waren nie verheiratet sondern kurz zusammen. Seit Geburt des Kindes sind die beiden getrennt. Die Mutter hat das Sorgerecht „verloren“ und der Kindsvater hat die elterliche Sorge.
das gemeinsame Kind der beiden wohnt in einer Pflegefamilie.
Frage: kann das Gericht die Elterlichen Sorge wieder auf die Mutter übertragen? Hat sie jemals ein Recht Sorgerecht ?
3 Antworten
Für das verlorene Sorgerecht muss es ja entscheidende Gründe geben. Sie kann die elterliche Sorge nur dann wieder bekommen, wenn sie nachweislich nicht das Kindeswohl gefährdet.
Aber das dürfte ein langer Prozess werden...
Da muss man schauen wieso sie das Sorgerecht verloren hat und was sie seit dem Unternommen hat. Grundsätzlich gilt allerdings, dass eine Zusammenführung von Eltern und Kind angedacht ist
Krass. Weißt du eventuell, wie lange es dauert, wann es entschieden wird und was der entscheidende Punkt ist, dass sie das Sorgerecht zurück bekommt?
das kommt drauf an wie die Kindeswohlgefährdung aussah und was sie nachweißlich dagegen unternommen hat
Theoretisch ist das möglich, aber ob es auch in deinem Fall passt, dafür müsste man die Akten kennen
Das Kind kam in die Pflegefamilie, wegen Kindeswohlsgefährdung mütterlicher Seits. Das Kind hat ADS, ist Sehr aggressiv und hat mit 9 Jahren Angst im Dunkeln… solche Sachen..
Dann würde ich spontan sagen, bekommt sie das Recht nicht
das es angst im dunkeln hat ist kein grund das sorgerecht zu entziehen, das es ads hat ebenfalls nicht. was hat sie denn getan?
naja.. sie möchte es mir nicht sagen aber in der Schreiben des Familiengerichts geht hervor, dass das Kind sich die Haare raus reißt, sich die Nägel abknabbert, Wut- und Schreianfälle bekommt. Da muss es schon was gegeben haben, was sie mir nicht sagen möchte aber ich es einfach mal vermuten kann.. ohne Grund kommt JA nicht und nimmt das Kind weg
klingt ehr danach das das kind psychisch gestört ist und die mutter mit solchem verhalten völlig überfordert war.
Sowas kommt nicht von einer einmaligen Verfehlung, und dass sie es nicht sagen will spricht für sich
Auch, wenn das Kind wegen Kindeswohlgefährdung mütterlicher Seits in eine Pflegefamilie deshalb kam?