Brauch man Beweise um Sorgerecht entziehen zu lassen?
Nehmen wir mal an, ein Kind wird misshandelt. Es gäbe keine Beweise für die Misshandlung.
Gäbe es eine Möglichkeit die Sorgerecht von beiden Elternteilen entziehen zu lassen? Oder wie läuft das?
5 Antworten
Unbedingt das Jugendamt bei Verdacht auf Misshandlung Schutzbefohlener informieren! Über das Jugendamt kann ein Sorgerechtsentzug bei entsprechenden Hinweisen einer Gefährdung des Kindeswohls beantragt werden. Bei meiner Mutter wurde damals so das Sorgerrecht entzogen und stattdessen hat ein Anwalt die Vormundschaft übernommenen. Lieben Gruß Jenny
Die Entziehung des Sorgerechts ist eine sehr schwerwiegende Maßnahme und kommt selbstverständlich nicht leichtfertig zur Anwendung.
Selbstverständlich muss es für eine Entziehung des Sorgerechts wegen Kindesmisshandlung irgendwelche Beweise geben, sei es in Form von sichtbaren Verletzungen des Kindes, unabhängigen Zeugenaussagen, Bildmaterial, etc.
Extrem unwahrscheinlich.
Misshandlungen rein physischer Art hinterlassen Beweise, auch langfristig medizinisch erkennbar. Die Knochendichte verstärkt sich, wenn ein Knochen einer Gewalt ausgesetzt wird und dieser nicht bricht.
Natürlich müssen Beweise her. Auf reine Vermutungen hin wird niemandem das Sorgerecht entzogen.
So ohne weiteres geht es nicht.
Wer soll denn stattdessen das Sorgerecht bekommen?
Wer veranlasst denn den Entzug des Sorgerechts?
Es wäre schön, wenn du das beantworten würdest.