Das kommt auf die geleistete Arbeitszeit und die noch ausstehende Arbeitszeit an.

Wenn Du 2,5 h Eier schaukelst, kannst Du da, wenn obige Bedingungen nach dem ArbZG erfüllt sind, auch Deine Pause machen.

...zur Antwort

War das n vernünftiges Studio, unwahrscheinlich.

War die HIV Infektion bekannt und wird medikamentös behandelt, unmöglich.

Verdoppele ich die Zahl der HIV Infizierten in Deutschland [hinsichtlich einer großzügig berechneten Dunkelziffer] (2024 etwa 40.000) und nehme Bezug zur Bevölkerung Deutschlands (83,6 Millionen), kommt man man auf 0,1% dass Dich überhaupt ein HIV Infizierter gestochen hat. (Theoretisch bräuchte ich nur mit der 40.000 rechnen, da die bekannten Fälle Prep Nutzer sind).

...zur Antwort

Nein, gerade wenn Du das Kennzeichen nicht reserviert hast, gibt es das erste Problem.

Weiter benötigt jedes Kennzeichen das Landessiegel (bzw gültiges TüV Siegel hinten) und ist nur auf dem angegebenen Fhzg zu verwenden.

...zur Antwort

Du nimmst unter Umständen an Gewicht zu, aber optisch wird es besser.

Sport!

Wenn Du Muskulatur aufbaust, wiegt der Muskel bei gleichem Volumen mehr, aufgrund einer höheren Dichte (darum sieht es auch besser aus).

Dazu eine Industriezuckerfreie Ernährung und die Sache ist völlig ausreichend.

Wichtig dabei ist nur, dass Du dem Muskel nach einem Training auch eine Pause gönnst, da Muskeln nur in Ruhephasen wachsen.

...zur Antwort
Wenn man natürlich das Gekritzel an der Wand ignoriert

Das kann man nicht ignorieren, da es überall verteilt ist. Ganz schlimm finde ich die Stellen, die dann einfach durchgestrichen sind "Upsi, verschrieben" (If you .... read this, i probably like you).

Zudem passen mMn die Anime Bilder und Hello Kitty Gedöns nicht so ganz zu (D)einem Pentagramm.

P.S. Wenn möglich tapezierst Du direkt neu, da diese roten Töne vermutlich durch eine Standard Raufaser hindurch scheinen werden.

P.P.S. Du scheinst viele Probleme zu haben, wenn man sich einige Texte betrachtet (nicht böse gemeint)

...zur Antwort

Früher wanderten auf diesem Weg von Moosbach nach Halberstedt viele Händler und da es früher mit der Polizei noch nicht so kontrolliert wurde, ging es bei Überdälken meist um Leben und Tod. Das Leben bekam man, wenn man Glück hatte, mit der freiwilligen Herausgabe des Geldes oder anderer Wertgegenstände. Doch die ganzen Seelen, die damals in diese Wäldern den Tod fanden, könnten nie zur Ruhe kommen, da sie nie beerdigt wurden.

P.S. die Großen kriegen ne Ansage. Entweder wird die Fresse gehalten oder die helfen TÄGLICH beim Mittagessen in der Küche.

...zur Antwort

Da die Politik das Internet erst 2013 entdeckte, hinken auch die Provider hinterher.

Bild zum Beitrag

Gut, Bill Gates sagte auch (1993), dass das Internet nur "ein kurzer Hype" sein 😂

...zur Antwort
Wenn man umzieht und Gas abgemeldet hat zum 31.05.2025, ist es dann möglich.. (s.D.)?

Hallo zusammen,

ich stehe vor folgendem Problem:

Ich habe meine Wohnung zum 31.05. gekündigt und somit auch Gas abgemeldet zum 31.05., da ich eine Gasetagenheizung besitze. In der neuen Wohnung ist Gas in der Miete nämlich enthalten. Die Kündigungsbestätigung habe ich erhalten vom Gasanbieter (31. Mai).

Nun hatte ich gestern in meiner jetzigen Wohnung einen Besichtigungstermin und es ist möglich, dass die Nachmieterin zum 01. Mai hier einzieht, weil ich die Schlüssel für meine neue Wohnung Ende März bekomme. So kann es sein, dass ich vorher bereits einziehe. Die Nachmieterin wohnt bei ihren Eltern und hat somit keine Kündigungsfrist und kann jederzeit hier einziehen.

Wenn ich jetzt doch vorher einziehen sollte in die neue Wohnung (Anfang Mai) und die Nachmieterin entsprechend in diesem Zeitraum hier einzieht, kann ich dann dem Gasanbieter mitteilen, dass ich den Zählerstand Ende April notiere für die Schlussrechnung oder müssen wir bei dem 31. Mai nun bleiben? Weil dann würde die Nachmieterin die Wohnungsschlüssel erhalten und ihr Verbrauch würde dann bis Ende Mai auf mich umgelegt werden bzw. die Kosten.

Wie funktioniert das dann, wenn ich vorher raus bin aus meiner jetzigen Wohnung?

Ich denke, dass die Nachmieterin nicht viel verbrauchen wird. Oder soll ich dann bei der neuen Mieterin einfach anschellen und am 31. Mai den Zählerstand notieren für die Abrechnung? Klar den Mai muss ich dann mitbezahlen für sie.

Oder kann man dem Gasanbieter noch mitteilen, dass man vorher auszieht, falls der Einzugstermin auf den 01. Mai fällt?! Dann könnte man den Zählerstand am 30. April ablesen und so die Schlussrechnung machen?

Ich weiß, ist alles kompliziert...

Ich bedanke mich trotzdem und für die beste Antwort gibt es einen Stern! 🌟

Mit freundlichen Grüßen

...zum Beitrag

Du gehst jetzt und schaust den Zählerstand an.

Dann rechnest Du Dir aus, mit dem zuletzt gemeldeten Wert, was Du im Schnitt monatlich verbraucht hast. Oder auch wöchentlich.

Somit kannst Du den Gaszähler hochrechnen auf Auszugstermin.

Die Rechnung legst Du der Nachmieterin vor, dass sie sich an diesen Kosten beteiligen möchte. Beteiligen deswegen, da der gemittelte Wert auch die teurere Heizperiode des Winters einkalkuliert und diese nun endet.

Dann bittest Du die Nachmieterin, dass sie am Freitag (30.05.) oder Samstag (31.05.) den Zählerstand fotografiert und Dir zumailt oder per WA sendet.

...zur Antwort

„Wer Anderen eine Grube gräbt, der fällt selbst hinein. “ Dieses alte Sprichwort gilt für den Straftatbestand der falschen Verdächtigung gemäß § 164 Abs. 1 StGB ganz besonders. Denn: Wer einen Anderen wider besseren Wissens gegenüber behördlicher Seite verdächtigt, der macht sich im Zweifelsfall selbst strafbar.

JA, ist möglich.

Anzeigen können Online gestellt werden oder persönlich auf der Polizeiwache zur Niederschrift.

...zur Antwort

Trolle gibt es auch bei Antwortgebenden.

Allerdings kommt es auch die Frage an, wie ernst ich diese nehmen kann.

...zur Antwort

Dann würde ich mal bei den anderen nachfragen, wie sie bei einer festgesetzten Ausbildungsvergütung etwas anderes raus haben.

Du bekommst weder Lohn und ebenso wenig Gehalt.

...zur Antwort