In dem aktuell diskutierten Fall geht es kurz zusammengefasst darum, dass zwei Menschen eine Vereinbarung über irgendeine finanzielle Angelegenheit getroffen und dabei einvernehmlich vereinbart haben, dass für diesen Vertrag die Regeln der Scharia gelten.
Sie haben also einen einvernehmlichen, zivilrechtlichen Vertrag geschlossen, mit dem beide einverstanden waren. Der Vertrag verstieß inhaltlich nicht gegen die Grundwerte und die guten Sitten in Österreich.
Zivilrechtlich können zwei Menschen im Grunde miteinander vereinbaren, was sie wollen, vorausgesetzt eben, es ist nicht sittenwidrig und verstößt gegen kein österreichisches Gesetz. Ein solcher Vertrag ist dann auch rechtlich bindend.
Auf Basis dieser Vereinbarung musste nun einer der beiden Männer dem anderen 320.000 Euro bezahlen. Der Schuldner hat daraufhin versucht, sich aus dieser Verpflichtung herauszuwinden, indem er gegen die Forderung mit der Begründung klagt, der Vertrag berufe sich auf die Scharia und diese gelte in Österreich nicht. Er wollte den Anderen also quasi übers Ohr hauen, indem er zuerst einem Vertrag zustimmt und dann nachträglich versucht, diese Vereinbarung gerichtlich für ungültig erklären zu lassen.
Dabei hat ihn das Gericht – zu recht – abblitzen lassen. Er hat den Vertrag unterschrieben, somit ist dieser als ganz normaler zivilrechtlicher Vertrag zwischen zwei Personen gültig und rechtsverbindlich. Ob man sich in dem Vertrag nun auf die Scharia beruft oder überhaupt irgendwelche eigenen Regeln aufstellt, ist irrelevant. Der Vertrag verstieß inhaltlich weder gegen österreichische Gesetze noch gegen die guten Sitten und das Gericht entschied daher, dass er als ganz normaler, weltlicher, zivilrechtlicher Vertrag gültig ist und der Mann seine Schulden begleichen muss.
Mit der Scharia im strafrechtlichen Sinn hat das also absolut nichts zu tun.
Ich habe daher bewusst nicht abgestimmt, denn:
Die Scharia hat in Österreich grundsätzlich nichts verloren, aber wenn zwei Menschen einen einvernehmlichen zivilrechtlichen Vertrag schließen, der mit den österreichischen Gesetzen und Sitten im Einklang steht, wird er nicht automatisch dadurch ungültig, dass man sich in dem Vertrag auf die Scharia bezieht.