Ja. Am liebsten im Bett oder auf einer Massageliege.
Generell neigen Feministinnen und Gleichberechtigungsaktivisten dazu, sich nur die Rosinen herauszupicken.
Wenn es um Dinge geht, bei denen Frauen besser gestellt sind als Männer, ist die Gleichberechtigung plötzlich unerwünscht, weil es aus diesen und jenen Gründen angemessen ist, dass Frauen bevorzugt werden.
das würde dann abhauen sein da ich nicht ausziehen darf
Nein, würde es nicht sein. Das Gesetz steht über dem, was deine Eltern sagen, und das Gesetz in Österreich besagt, dass du ab 18 wohnen darfst wo du willst, deine Eltern haben nicht das Recht, dir diesbezüglich Vorschriften zu machen oder dich daran zu hindern. Wenn sie versuchen sollten, dich mit Gewalt am Ausziehen zu hindern oder dich einzusperren, kannst du die Polizei rufen, das wäre nämlich Freiheitsberaubung.
Bei deiner Nichte sieht es allerdings ganz anders aus, da sie noch minderjährig ist. Wenn deine Nichte abhaut, können ihre Eltern sie polizeilich suchen und heimbringen lassen. Wenn du ihr beim Abhauen hilfst oder sie gegen das Einverständnis ihrer Eltern bei dir wohnen lässt, begehst du zudem eine Straftat, nämlich Kindesentziehung nach § 195 StGB, dafür könntest du schlimmstenfalls im Gefängnis landen. Erlaubt wäre das nur in Notfällen, beispielsweise wenn deine Nichte daheim misshandelt wird. Dann dürftest du sie kurzfristig zu dir nehmen um sie zu beschützen, müsstest aber umgehend das Jugendamt darüber informieren.
Wohin du gehen kannst, ich sage mal, grundsätzlich arbeiten gehen, etwas Geld zusammensparen und dir eine Wohnung oder ein WG-Zimmer mieten. In Notfällen, wenn du daheim Gewalt ausgesetzt bist, gibt es auch die Möglichkeit, vorübergehend in ein Frauenhaus zu gehen (sofern du eine Frau bist, wovon ich jetzt mal ausgehe).
Nein, darf man nicht. Bei Obdachlosen wird es teilweise (aber auch nicht immer) geduldet.
Ohne zusätzlichen Receiver gar nicht, weil es kein analoges Fernsehen mehr gibt.
Du brauchst also einen digitalen Receiver, je nach Bedarf entweder DVB-T2, Kabel oder Sat. Der Receiver muss einen analogen Videoausgang haben (üblicherweise Scart, das ist der große breite Stecker mit den vielen Pins).
Dieser hier beispielsweise würde für DVB-T2 (Antenne) und DVB-C (Kabelfernsehen) passen:
https://www.amazon.de/Romicta-DVB-T2-Receiver-2024-terrestrischer-Black/dp/B0CW16KS8V/
Dann brauchst du noch einen sogenannten RF-Modulator, der dir aus dem analogen Video- und Audiosignal ein analoges Antennensignal macht, der Junost hat nämlich keinen Videoeingang sondern nur einen Antennenanschluss.
https://www.amazon.de/ANCLLO-UHF-Modulator-UHF-TV-Link-Modulator-AV-zu-HF-Konverter-Modulator-Modulator/dp/B0BVFF36FC/
Und dann noch die passenden Kabel, um die Geräte miteinander zu verbinden:
https://www.amazon.de/Koaxialkabel-M-Stecker-Satelliten-Freeview-Kabelfernsehen-Wei%C3%9F/dp/B07Z3G5VLF/
https://www.amazon.de/Scart-Stecker-Cinch-Stecker-Video-AV-Adapterkabel-Composite-AV-Anschlusskabel-Adapter-Wechsler/dp/B08TWM9S3R/
Rein zur Information: Es gibt sehr viele Kamerahersteller, nicht nur Canon und Sony.
Mein bevorzugter Kamerahersteller ist Panasonic (Lumix).
Ja, du darfst gegen einen Einbrecher Notwehr leisten. Dabei musst du das mildeste aus allen zur Verfügung stehenden und gleichwertig effektiven Mitteln wählen, das sich dafür eignet, den rechtswidrigen Angriff zu beenden, und es darf kein extremes Missverhältnis zwischen dem rechtswidrigen Angriff und der Notwehrhandlung vorliegen (z.B. tödlicher Schusswaffengebrauch wegen Diebstahl eines Apfels aus deinem Garten...).
Mit einem Gegenstand auf einen Einbrecher einschlagen wird unter normalen Umständen wohl ziemlich sicher als legitime und angemessene Notwehrhandlung angesehen.
Wichtig ist allerdings, dass du die Notwehrhandlung beendest, sobald der rechtswidrige Angriff beendet ist. Du darfst also nicht noch weiter auf den Einbrecher einprügeln, wenn dieser schon offensichtlich kampfunfähig am Boden liegt. Du darfst ihm auch nicht nachlaufen und ihm mit der Bratpfanne den Schädel einschlagen, wenn er flüchtet.
Wie kommst du auf sowas? Man ist auch mit 60 nicht zu alt für einen Hund...
Zu alt ist man m.E. dann, wenn anzunehmen ist, dass man vor dem Hund sterben wird und es niemanden in der Familie gibt, der sich dann um den Hund liebevoll bis an sein Lebensende kümmert, er also dann ins Tierheim muss. Ein alleinstehender 75-jähriger sollte sich also eher keinen Hund mehr zulegen, oder jedenfalls keinen Welpen, wenn dann einen Gebrauchthund in höherem Alter.
Man mag es kaum glauben, aber es gibt tatsächlich Menschen, die sich dem Links-Rechts-Schubladensystem entziehen und sich "irgendwo dazwischen" verorten.
Was, wenn man beispielsweise den Kapitalismus ablehnt, sich für den Umwelt- und Klimaschutz sowie für die LGBTQ-Rechte einsetzt, aber mit der Massenmigration so überhaupt nicht einverstanden ist und sich Abschiebungen in großem Stil wünscht? Was ist man dann? Links? Rechts?
Ganz abgesehen davon: Christiane war damals, als die im Buch/Film erzählte Geschichte passierte, rund 14 Jahre alt. In dem Alter interessieren sich die meisten Jugendlichen für vieles, nur nicht für Politik.
Nachdem ich so gut wie nie Alkohol trinke, wäre mir das grundsätzlich egal.
Gut fände ich es aber trotzdem nicht. Stärkere Einschränkungen und Verbannen aus dem Alltag so gut es geht ja, komplettes Verbot nein. Verbote sind erstens nicht umsetzbar, zweitens schaffen sie mehr Probleme als sie lösen, das sieht man bei vielen anderen verbotenen Substanzen.
Na ja, so grundsätzlich mal kann die Bundeskanzlerin alleine gar nichts entscheiden. Sie kann eine Gesetzesänderung vorschlagen, über die dann im Bundestag diskutiert und abgestimmt wird. Wenn die Mehrheit der Abgeordneten dem Vorschlag zustimmt, wird er umgesetzt, wenn nicht dann nicht (vereinfachte Erklärung).
Die Bundeskanzlerin Weidel müsste also mehr als 50% der Abgeordneten im Bundestag davon überzeugen, dass es eine gute Idee ist, alle Windräder niederzureißen.
Sofern die AfD bei der Wahl keine absolute Mehrheit mit mehr als rund 50% der Stimmen schafft, sodass im Bundestag mehr als 50% AfDler sitzen die dann Weidels Vorschlägen zustimmen, ist nicht davon auszugehen, dass der Vorschlag, alle Windräder niederzureißen, im Bundestag eine Mehrheit finden wird. Und da eine absolute Mehrheit für die AfD zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt völlig utopisch ist, kann man das Thema denke ich abhaken, es wird nicht zum Abriss aller Windräder kommen, nicht einmal in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Weidel Kanzlerin wird.
Notwehr definiert sich dadurch, dass sie eben nicht rechtswidrig und somit auch nicht strafbar ist. Wenn das Mädchen in Notwehr handelt und die Handlung vom Richter auch tatsächlich als Notwehr eingestuft wird, wird das Mädchen daher auch nicht bestraft.
Entscheidend ist, dass die Notwehr dazu dient, einen gegenwärtigen, also gerade stattfindenden oder unmittelbar bevorstehenden Angriff abzuwehren. Die Notwehr muss also zeitgleich mit dem Angriff erfolgen und den Zweck haben, den rechtswidrigen Angriff zu beenden.
Wenn der Vater gerade wie von Sinnen auf das Mädchen einprügelt, das Mädchen sich die Schusswaffe des Vaters schnappt die zufällig gerade neben ihr auf dem Tisch liegt und damit den Vater erschießt, würde das wohl als Notwehr durchgehen.
Wenn das Mädchen hingegen mit einer Schusswaffe ins Zimmer des Vaters geht und ihn erschießt, weil er sie ständig misshandelt, wäre das keine Notwehr sondern Totschlag oder Mord. Es findet ja in dem Moment gerade kein Angriff statt, somit kann es auch keine Notwehr sein. Rache ist keine Notwehr.
Sonstige Faktoren die noch hinzukommen sind natürlich so Dinge wie das Alter des Mädchens (ist sie überhaupt schon strafmündig?), woher hat das Mädchen die Waffe (Illegaler Waffenbesitz? Waffe des Vaters?), und natürlich auch die Beweislage.
Selbstverständlich ist das Fremdgehen. Jede Art von sexuellem Kontakt mit einem anderen Menschen ist Fremdgehen, völlig unabhängig vom Geschlecht und von der Sexualpraktik. Ob oral, anal, Handjob, was auch immer. Es spielt auch keine Rolle, ob man Gefühle für den anderen empfindet oder nicht.
Und nein, das ist natürlich keinesfalls okay, außer man lebt in einer offenen Beziehung und der Partner bzw. die Partnerin ist damit einverstanden, dass man sich mit anderen Leuten vergnügt.
Wenn alles so weiterläuft wie bisher, werden es sehr viele von uns noch erleben, als autochthoner Deutscher eine Minderheit im eigenen Land darzustellen.
Für Österreich, wo die Migrantensituation einigermaßen mit Deutschland vergleichbar ist (bzw. tendenziell eher sogar etwas weniger Migranten leben), existieren entsprechende Berechnungen. So werden – bei unveränderter Situation hinsichtlich Zu-/Abwanderung und Geburtenraten – ab dem Jahr 2049 mehr Menschen mit Migrationshintergrund als autochthone Österreicher in Österreich leben. In 75 Jahren werden autochthone Österreicher mit rund 15% nur noch eine kleine Minderheit im eigenen Land darstellen. Viele unserer Kinder werden diese Zeit noch erleben.
Es ist davon auszugehen, dass die Zahlen für Deutschland ähnlich oder sogar noch dramatischer ausfallen würden, wenn sich jemand trauen würde, derartige Berechnungen auf Basis von gesicherten statistischen Zahlen anzustellen.
Das ist keine Hetze, sondern schlicht Mathematik.
Wie die Lebenssituation für Deutsche/Österreicher ohne Migrationshintergrund dann aussehen wird, lässt sich nur mutmaßen, aber ich gehe davon aus, dass sich viele gezwungen sehen werden, das Land zu verlassen und selber zu Flüchtlingen zu werden.
Ich könnte mir vorstellen, dass speziell in den ärmsten Ländern Europas wie Rumänien, Ukraine oder im Kosovo auch die Obdachlosen ein dementsprechend schwieriges Leben haben, weil es dort vermutlich keinerlei Hilfe für sie gibt, wie Notschlafstellen oder kostenlose Mahlzeiten.
Was die rechtliche Situation anbelangt weiß ich von Ungarn, dass es dort für Obdachlose schwierig ist, weil Obdachlosigkeit dort strafbar ist. Die Polizei hat das Recht, Obdachlose bloß aufgrund ihrer Obdachlosigkeit zu verhaften sowie ihren gesamten Besitz zu beschlagnahmen und zu vernichten.
Da Johanniskraut aber so viele Wechselwirkungen hat soll ich jetzt das andere nehmen.
Dieser Satz ergibt irgendwie absolut keinen Sinn. Fluoxetin hat weitaus mehr Wechsel- und Nebenwirkungen als Johanniskraut. Wenn das der einzige Grund für den Wechsel des Medikaments wäre, und dir Johanniskraut ansonsten gut hilft, dann bleib bitte dabei.
Reiche Menschen haben vergleichsweise viel Macht. Sie sind oft Unternehmer und könnten mit ihrem Betrieb jederzeit in ein anderes Land auswandern, wenn es ihnen hier zu ungemütlich wird, wodurch dem Staat größere Mengen an Steuereinnahmen entgehen und zudem viele Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren würden (was den Staat dann zusätzlich Geld kostet).
Deshalb ist die Regierung bemüht, es den Reichen stets so angenehm wie möglich zu machen, damit sie hier bleiben und weiterhin brav Steuern zahlen.
Menschen aus der Unter- und Mittelschicht haben hingegen kaum eine Möglichkeit, sich gegen Steuererhöhungen zu wehren. Diese lassen sich somit ohne ernsthaften nachteiligen Auswirkungen für den Staat melken. Sie jammern vielleicht ein bisschen, haben aber ansonsten kein Druckmittel gegen den Staat und müssen es hinnehmen, dann müssen die Kinder eben etwas weniger essen. Deshalb macht man den Reichen ständig Steuergeschenke und holt sich bei Bedarf das Geld von jenen, die ohnehin keins haben.
Stereo Miniklinke (bzw. 3,5mm Klinke) auf Cinch mit Adapter auf 6,3mm Stereoklinke
Die Frage ist weder mit Ja noch mit Nein sinnvoll zu beantworten.
Ein Diplomat ist grundsätzlich dauerhaft vor sämtlichen hoheitlichen Maßnahmen des Gastlandes geschützt. Er darf weder festgenommen noch verurteilt oder bestraft werden, egal was er gemacht hat, man darf ihn lediglich höflich (!) darauf hinweisen, dass er gegen ein Gesetz verstoßen hat, und ihn bitten, dies zukünftig nicht mehr zu tun.
Das gilt ausnahmslos, selbst wenn der Diplomat schwerste Verbrechen begeht. Er darf zur Identitätsfeststellung angehalten werden, sobald jedoch feststeht, dass es sich um einen Diplomaten handelt, muss er augenblicklich freigelassen werden.
Das gilt nebenbei nicht nur für den Diplomaten selbst, sondern auch für mitreisende Ehepartner und Kinder.
Die einzige Möglichkeit, die das Gastgeberland hat, ist die Ausweisung des Diplomaten als "unerwünschte Person". Dem Diplomaten muss dann mindestens 48 Stunden Zeit gegeben werden, das Land zu verlassen. Verlässt der Diplomat das Gastgeberland nicht innerhalb der festgesetzten Frist, verliert er seine diplomatische Immunität und könnte dann auch verhaftet bzw. strafrechtlich verfolgt werden.
Aber:Ein Diplomat kann für eine Straftat, die er im Gastgeberland begeht, in seinem Heimatland verurteilt und bestraft werden. Auch könnte der Entsenderstaat die Immunität seines Diplomaten freiwillig aufheben und damit eine Strafverfolgung im Gastgeberland ermöglichen. Allerdings hat das Gastgeberland hierauf keinen Einfluss, was mit dem Diplomaten geschieht entscheidet alleine der Entsenderstaat. Wie gesagt bis auf die Möglichkeit der Ausweisung binnen 48 Stunden, das ist das einzige, das das Gastgeberland eigenmächtig tun kann.
Übelkeit und Erbrechen kommt bei der Influenza durchaus häufig vor, auch starke Appetitlosigkeit und eine Abneigung gegenüber Lebensmitteln ist nicht ungewöhnlich.
Insgesamt sprechen deine Symptome recht eindeutig für eine Influenza.
Zwinge dich nicht zum essen, wenn du keinen Appetit hast. Es ist kein Problem, ein paar Tage nichts zu essen. Wichtig ist nur, so viel wie möglich zu trinken.