Unterhalt ab 18, wie lange muss gezahlt werden?
Guten Abend zusammen,
folgender Sachverhalt:
- Kind 18
- Unterhaltsvereinbarung zwischen Eltern und Kind liegt vor
- Ausbildungsbeginn 01.09.2025
- 1. Auszahlung Lehrlingsgeld Oktober 2025
Im Vertrag wurde festgehalten, dass wir als Eltern ab dem 01.10.25 nicht mehr Unterhaltspflichtig sind, da das Lehrlingsgehalt den Bedarf übersteigt.
Aussage vom Jugendamt; Für September 25 muss Unterhalt gezahlt werden, da das erste Geld erst im Oktober "fließt".
Vater will den September 25 nicht mehr bezahlen, schließlich bekommt das Kind ja im Oktober ihr Geld für September und würde ja somit doppelt bezahlt werden.
Ich habe jetzt online alles mögliche durchsucht um Textpassagen bzw Infos zu finden woraus zu lesen ist, dass er für den Monat September zahlen muss, da es in diesem Monat keine Einkünfte hat ausser das Kindergeld womit es den Lebensunterhalt nicht finanzieren kann. Leider vergeblich. Es muss leider für "ganz" Blöde zu verstehen sein.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen?
Vielen lieben Dank im Voraus und noch einen schönen Abend.
MfG
Silvana
4 Antworten
Für ganz blöde, von Geld was man im Oktober erhalten wird kann man im September nicht leben.
Was sollte es da nicht zu verstehen geben.
Der Vater wird den Unterhalt den er für September zahlt ja wahrscheinlich auch von seinem August Gehalt bezahlen.
Genau das habe ich ihm so auch gesagt. Er will es dann jetzt darauf ankommen lassen und das Kind soll sich dann einen Anwalt nehmen.
Ich glaub in kaum einem Ausbildungsberuf ist die Ausbildungsvergütung so hoch das kein Unterhalt mehr bezahlt werden muss. Sondern eigentlich muss in fast allen Ausbildungsberufen bis Ausbildungsende Unterhalt bezahlt werden.
Da solltet ihr euch lieber mal vom Jugendamt oder einem Anwalt für Familienrecht beraten lassen.
Wenn es wirklich nur um den Septemer ginge dann lohnt es sich nicht darüber zu streiten weil das den Aufwand nicht wert ist.
Aber wenn es um etwa 3 Jahre geht dann lohnt es sich definitiv notfalls zu klagen.
Es ist eine Ausbildung im öffentlichen Dienst, da ist die Ausbildungsvergütung etwas höher. Wir waren beim Jugendamt und dort wurde es uns5 ja so mit geteilt, dass er September noch zahlen muss. Was das Jugendamt erzählt, interessiert ihn nicht mehr da das Kind 18 ist und die nicht mehr zuständig...so sein Wortlaut.
Die Ausbildung beginnt zum 1.9. und das volljährige Kind bekommt doch dann entsprechend Ende September seine Ausbildungsvergütung?!
Damit wären die Eltern dann in der Tat am 1.9. aus dem Unterhalt raus.
Oder bekommt das volljährige Kind tatsächlich erst im Oktober sein erstes Ausbildungsgehalt für September? Das wäre dann allerdings ungewöhnlich. Aber dann müsste den September tatsächlich noch gezahlt werden.
Übersteigt die Ausbildungsvergütung den Kindesunterhaltsanspruch, entfällt dieser mit Beginn des Monats, in dem der Minderjährige seine Ausbildung anfängt, auch wenn die erste Vergütung nachschüssig erst im Laufe des Monats gezahlt wird.
Beginnen Kinder eine Ausbildung, fallen Arbeitsbeginn und der Zeitpunkt der ersten Vergütungszahlung oft auseinander. Das OLG Hamm hat nun entschieden, dass sich Kinder nicht darauf berufen können, die Ausbildungsvergütung werde ja erst zum Monatsende gezahlt und daher sei der bereits zu Beginn des Monats fällige Unterhaltsanspruch noch wirksam...
Wird allerdings die erste Ausbildungsvergütung dem Kind erst im Folgemonat ausgezahlt, bleibt der Kindesunterhaltsanspruch im Monat der Arbeitsaufnahme in voller Höhe bestehen, so die Richter des Oberlandesgerichts.
(OLG Hamm, Beschluss v. 23.1.2013, 3 UF 245/12).
Die Aussage vom Jugendamt ist FALSCH! Denn sonst würde man ja tatsächlich doppelt kassieren.
Man spart halt Geld an für diesen Monat oder erbittet sich von den Eltern ein zinsloses Darlehen was man dann in Raten zurück zahlt.
Ich denk mal, die Ansage vom Jugendamt ist für "ganz Blöde". Ansonsten mal einen Brief vom Anwalt aufsetzen lassen. Funktioniert immer.
Ich denke ein Anwalt wird sich bei der Summe nicht damit beschäftigen 😞
Ihr lasst da einen ganz einfachen Standardbrief aufsetzen, das kostet vielleicht 100€. Ich finde nicht, dass der Vater damit durchkommen darf. Wie kann man nur so geizig sein? Ein Kind in die Welt setzen und dann so rumheulen wegen einer allerletzten Zahlung. Ich begreif so ein Verhalten nicht. So traurig.☹️
Wir werden morgen nochmal Kontakt zum Jugendamt aufnehmen, der Mitarbeiter hat mir in den letzten Jahren gut zur Seite gestanden und war vor allem sehr kompetent. Wir waren auch schon bei einer Lohn Pfändung mit riesen Drama seinerseits. Ich finde es dem Kind gegenüber unter aller S.... Notfalls werde ich wohl doch mal meine Rechtschutzversicherung anrufen müssen. Mir tut es für mein Kind so unwahrscheinlich leid, hat einfach niemand so verdient.
Ja, wie fühlt sich so ein Kind, wenn es das Gefühl vermittelt bekommt, "du bist ein Klotz am Bein und keine 20€ wert".
Die Aussage unter Tränen: Warum werde ich dafür bestraft, weil er vor 18 Jahren ein Kind in die Welt gesetzt hat?
Es hat mir das Herz gebrochen 😓. Ich wollte dem Vater wirklich viel dazu schreiben aber ich musste mich echt bremsen. Schriftlich darf man sowas immer nicht machen, da alles gegen dich verwendet wird.
Die Vergütung wird am Ende des Monats gezahlt, dass haben wir heute bei Vertragsunterzeichnung erfahren. Aber wer trägt die Kosten für den laufenden Monat? Die Aussage mit der Unterhaltspflicht kam vom Jugendamt.