Unterhalt
Wir waren geschieden und sind nach etlichen Jahren wieder zusammen gekommen und ist dann zu uns ( Mir und meinen Sohn)gezogen. Er ist der leibliche Vater. Damals bekam ich Unterhaltsvorschuss für ihn bis der Vater einzog. Nach ca.7 Jahren trennte er sich urplötzlich wieder von mir im November und am 20.12. 2024 zog er aus. Er versprach Unterhalt zu zahlen und noch einiges mehr. Doch bis jetzt ist Nichts gezahlt worden. Habe ihn mehrfach darauf angesprochen und gebeten zu zahlen doch er kam mit Erklärungen wie sorry geht diesen Monat nicht muss Kaution für die Wohnung noch zahlen oder nach seinem Herzinfarkt Rentenkasse hat noch nicht gezahlt usw.. Hab ihm daraufhin gesagt das es ja nicht alles auf einmal sein muss aber wenigstens etwas. Ja kam. Muss noch dazu sagen unser Sohn wird bald 18 Jahre alt. Habe die Vermutung das er es bis dahin hinaus zögern möchte. Mir fehlt das Geld dringend.Meine Fragen nun : 1. Was kann ich jetzt machen? 2. Kann ich Unterhalt rückwirkend bekommen noch? 3. Wo,wer kann mir schnell helfen dabei?
Würde mich über eine genaue, schnelle Rückmeldung freuen.
5 Antworten
Du hast ihn nachweislich aufgefordert dir seine Einkommensbelege zu geben um den Unterhalt errechnen zu können? Denn sonst wird das kaum was mit irgendwelchen rückwirkenden Forderungen.
Und wenn er im Dezember ausgezogen ist, dann hättest du im Januar spätestens beim Jugendamt sein sollen oder bei der Unterhaltsvorschusskasse oder einem Anwalt.
Denn es ist völlig belanglos was er da für Ausreden hat warum es gerade nicht passt.
Und ab 18 ist euer Kind dann auch für die Umsetzung seiner Unterhaltsansprüche selbst zuständig. Und die richtet sich dann gegen beide Elternteile!
Also falls das Kind nicht gerade im nächsten Monat 18 wird, dann solltest du nun endlich tätig werden und den Kindsvater auffordern dir zwecks Berechnung seine Einkommensnachweise zuzusenden. Das Ganze dann schriftlich und nachweislich zustellen!
Alternativ zum Jugendamt um eine Beistandschaft zu errichten, zum Anwalt oder einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen.
Selbst wenn das Kind 18 Jahre alt wird, muss trotzdem Unterhalt gezahlt werden, solange das Kind in Schule oder Ausbildung ist. In manchen Fällen muss sogar noch nach dem 21.Lebensjahr gezahlt werden.
Wichtig ist, sobald das Kind 18 ist, muss es selber den Unterhalt einfordern. Dafür kann es sich ans Jugendamt wenden.
Ich denke, das wäre auch hier für dich der beste Weg. Zum Jugendamt, und denen erklären, dass der Vater nicht zahlt.
Du musst den Unterhalt einklagen. Wende Dich ans Sozialgericht oder Jugendamt.
Man geht zum Anwalt und klagt auf Unterhalt, solange der Sohn in der Ausbildung ist.
Also ich weiß nicht wem man das sagen muss. Aber wenn du nicht weiterweißt kannst du einfach zur Polizei gehen. Also nicht 110 rufen sondern einfach ganz normal ins Büro und dann dort fragen was man machen kann.