Ist die Mutter unterhaltspflichtig?

9 Antworten

Wenn das Kind bei dir wohnt und gemeldet ist, dann ist sie auch wie ein Vater zum Unterhalt verpflichtet, dann steht dir auch das Kindergeld von 250 € zu, musst Du bei der Familienlasse der Agentur für Arbeit beantragen, einen Antrag solltest Du auch zum Ausdrucken im Internet finden.

Entsprechende Nachweise über die Meldung auf deine Anschrift und seine Ausbildung sind der Familienkasse in Kopie nachzuweisen, wobei die Höhe seiner Vergütung beim Kindergeld seit 2012 nicht mehr relevant ist, da hat man die Einkommensgrenze abgeschafft.

Die Mutter hat einen Selbstbehalt von 1650 € bereinigtem Nettoeinkommen, sollte sie nicht leistungsfähig sein, kannst Du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen, da kommt es aber auf die Höhe seiner Nettovergütung an, die würde dann teilweise unter Berücksichtigung von Freibeträgen angerechnet.

Im Internet findest Du die Düsseldorfer Tabelle, da kannst Du sehen was deinem Sohn bei welchem Einkommen an Unterhalt zustehen würde, die Mutter kann dann vom Wert aus der Tabelle erst einmal das hälftige Kindergeld von 125 € ( volles Kindergeld derzeit 250 € ) abziehen.

Dann kommt es auf die Höhe seiner Nettovergütung an, davon kann er 100 € pauschalen Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen abziehen, der Rest würde dann durch deinen Naturalunterhalt und den Barunterhalt der Mutter geteilt, also bei angenommen 500 € Nettovergütung zunächst diese 100 € Freibetrag abgezogen und die verbleibenden 400 € dann durch dich und die Mutter geteilt, die 200 € könnte sie dann auch noch in Abzug bringen.

Von Experte Roland Sperling bestätigt

Das muss sie, wenn dein Sohn in seiner Ausbildung nicht genug verdient um damit seinen Bedarf zu decken.

Die Rechnung wäre z.B., wenn sie 2300 bereinigtes Netto hätte und er 600 Euro an Ausbildungsvergütung:

618 Euro Bedarf laut Düsseldorfer Tabelle . 125 Euro (halbes Kindergeld) - 250 Euro Ausbildungsvergütung = 243 Euro Unterhalt von der Mutter.

Von der Ausbildungsvergütung wird erstmal ein ausbildungsbedingter Mehrbedarf in Höhe von 100 Euro abgezogen und der Rest durch 2 geteilt. Eine Hälfte darf sie also in Anrechnung bringen.

Würde sie allerdings unter dem Selbstbehalt von 1650 Euro bereinigtem Netto liegen, dann wäre sie raus.

Wer von euch bekommt in Zukunft das Kindergeld? Normalerweise, wenn dein Sohn jetzt bei dir lebt, muss die Überweisung an dich gehen. Und ja, die Mutter ist auch unterhaltspflichtig. Nur dann nicht, wenn sie es nicht kann.

Chri55304 
Fragesteller
 17.07.2023, 11:15

Aktuell bekomme ich kein Geld, außer meinem Lohn. Aber ich habe grad gelesen, dass ich für mein Sohn-Kindergeld beantragen kann.
Leider fehlen mir da die Erfahrungen, da ich nie etwas mit den Ämtern zu tun hatte, da ich schon mein Leben lang arbeite.

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Orawit  17.07.2023, 11:18
@Chri55304

Das solltest du schnell in die Wege leiten. Denn ab jetzt steht dir das zu. Die Infos kann man bei dem Jugendamt einholen oder einfach googeln.

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Orawit  17.07.2023, 11:49
@Orawit

Und noch was, nicht vergessen das Kind umzumelden. Das ist wichtig für die Familienkasse. (Kindergeld).

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Chri55304 
Fragesteller
 17.07.2023, 11:58
@Orawit

Das wird natürlich als erstes gemacht.

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Im Prinzip ja, aber nur, soweit das Kind noch unterhaltsbedürftig ist, das eigene Einkommen wird da durchaus berücksichtigt.