Deutsches Kindergeld nach Spanien, Abzug von halbem Kindergeld auf Unterhalt?

2 Antworten

Wieso bekommt sie deutsches Kindergeld, wenn sie samt Kind in Spanien lebt?

Oder erfüllt sie die Voraussetzungen?

Um als deutsche Staatsbürgerin beziehungsweise deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland Anspruch auf deutsches Kindergeld zu haben, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Sie sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig oder werden entsprechend behandelt. Unbeschränkt steuerpflichtig bedeutet, dass Sie in Deutschland sämtliche Einkünfte versteuern müssen.
Sie sind in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig, aber sozialversicherungspflichtig angestellt.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-ausland

Unterhalt steht ihr für das Kind nach spanischem Recht zu. Ihr habt auch aber intern anders geeinigt. Sie ist vor 2 Jahren dort hin gezogen? Weil du schreibst, sie bekommt seit 2 Jahren Kindergeld. Oder hattet ihr euch vorher geeinigt und dann bekam sie erst das Kindergeld?

Im Grunde versuchst du hier zwei Dinge zu vermischen: Unterhalt auf den ihr euch geeinigt habt und Kindergeld wo nicht wirklich klar ist, warum sie das bekommt...

Die Gewährung von Kindergeld kann vom Aufenthaltsort des Anspruchsberechtigten abhängig gemacht werden. Es stellt keinen Verstoß gegen das Europarecht dar, wenn Kindergeld deutschen Staatsbürgern im Ausland, die in Deutschland nicht unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind, verwehrt wird. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) (Beschluss vom 22.12.2008, AZ – III B 156/07).

https://familienanwaelte-dav.de/de/unterhalt/beschl%C3%BCsse/kein-kindergeld-im-ausland

Die große Preisfrage wäre also, was würde ihr nach spanischem Recht an Unterhalt für das Kind zustehen?

Hier gibt es eine Tabelle mit der auch spanische Richter arbeiten:

https://www.poderjudicial.es/cgpj/es/Servicios/Utilidades/Calculo-de-pensiones-alimenticias/Tablas-orientadoras-para-determinar-las-pensiones-alimenticias-de-los-hijos-en-los-procesos-de-familia-elaboradas-por-el-CGPJ

So könntest du ermitteln, was du nach spanischem Recht zahlen müsstest.

Aber es bleibt die Frage, warum sie das Kindergeld bekommt. Abziehen kannst du es so gesehen natürlich nicht! Denn dann würdest du deutsches Recht mit spanischem Recht vermischen.

Ach überlesen:

Sie ist ja Spanierin. Warum bekommt sie dann deutsches Kindergeld? Oder überweist du ihr das weiter? Sie hätte doch Anspruch auf spanisches Kindergeld...


Spider123903 
Fragesteller
 22.05.2024, 15:07

Hallo Kessie,

erstmal herzlichen Dank, für deine Zeit die du dir genommen hast meine Frage zu beantworten. Das ist nicht selbstverständlich. 😊

In Spanien bekommt sie kein Kindergeld, da sie über der Grenze von knapp 12 Tsd. Euro Jahreseinkünfte liegt.
Das deutsche Kindergeld steht in erster Linie dem Elternteil zu, der hier in D steuerpflichtig ist. Das bin ich. Nach langen Rechtsstreitigkeiten hat vor einigen Jahren der Bundesfinanzhof entschieden, dass das Kindergeld demjenigen überwiesen wird, der das Kind auch tatsächlich in seinem Haushalt aufgenommen hat. Man erklärte in dem Urteil, dass fiktiv angenommen wird, dass der Unterhaltsberechtigte im deutschen Inland wohnhaft ist.

Das deutsche Kindergeld wird ja nach deutschem Recht / Gesetz gewährt und da ist der Paragraf 1612b BGB interessant.
Abzug des hälftigen Kindergeldes vom zu bezahlenden Unterhalt.
Die Frage ist nur, ob das lediglich für Unterhaltszahlungen im Inland gilt.

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Kessie1  22.05.2024, 18:18
@Spider123903

Das das Kindergeld derjenige bekommt, bei dem das Kind IN Deutschland lebt ist bekannt. Aber das tut sie ja nicht. Und sie ist Spanierin und lebt mit dem Kind in Spanien.

Also musst du ihr das Kindergeld NICHT überweisen.

Die Frage ist nur, ob das lediglich für Unterhaltszahlungen im Inland gilt.

Nicht zwingend. Denn es geht bei der Anrechnung ja um die Zahlungen nach Düsseldorfer Tabelle (was bei euch gar nicht gegeben ist).

Wenn z.B. das Kind im Ausland eine Ausbildung macht, ihr als Eltern seid getrennt in Deutschland, gäbe es ja auch nur einen Bezugsberechtigten.

Aber das Kindergeld würde dann ja als Einkommen des Kindes auf seinen Bedarf voll angerechnet. Und müsste also in der Summe mit bezahlt werden - in dem Fall an das Kind.

Aber wie dem auch sei: da sie, rein rechtlich gesehen, Unterhalt nach spanischem Recht bekommen würde, bleibt das deutsche Kindergeld davon unberührt.

So würde ich es als rechtlicher Laie zumindest sehen. Denn sie hat ja keinen Anspruch auf Unterhalt nach deutschem Recht (und damit du als Unterhaltsverpflichteter Anspruch auf den Abzug der Hälfte des Kindergeldes).

Ihr habt eine interne Regelung getroffen, das deutsche Kindergeld hättest du ihr ja nicht zu überweisen brauchen. Es sei denn, eure Rechnung war: ich zahle dir 200 Euro Unterhalt PLUS 250 Euro Kindergeld.

Du hättest ihr dann ja auch gleich 450 EUR zahlen können und das Kindergeld bleibt bei dir.

Also die Frage ist: würden ihr nach spanischem Recht auch 450 EUR zustehen?

Ob es in der Summe am Ende ähnlich ist, kann durchaus sein. Denn Deutschland und Spanien dürften sich nicht viel geben von den Lebenserhaltungskosten.

Aber das müsste sich dann mal ein Anwalt für Familienrecht, der sich mit Unterhaltsfällen mit Bezug Ausland auskennt, anschauen.

Wie gesagt: rein rechtlich musst du ihr das Kindergeld nicht geben. Nur die Summe, die ihr intern vereinbart habt. Aber dann kann es natürlich sein, dass sie sich den Unterhalt selbst sauber errechnen lässt und man am Ende auf die gleiche Summe kommt oder gar höher...

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Spider123903 
Fragesteller
 23.05.2024, 10:51
@Kessie1

Guten Morgen Kessie,

vielen Dank für deine Antwort. Ich interpretiere den Sachverhalt wie du. Das Kindergeld bekommt sie von der Deutschen Kindergeldkasse direkt überwiesen, ich habe keinen Anspruch der Empfänger zu sein.

Ich zahle gemäß Vereinbarung 400€ im Monat und das schon seit vielen Jahren. So hatten wir uns über ihre Anwältin damals schriftlich geeinigt.

Allerdings kommen jetzt im 2-Jahrestakt neue Vereinbarungen, die ich annehmen soll. Da reden wir von 800€. Unter anderem begründet sie das mit der Privatschule und mehreren Vereinszugehôrigkeiten. Konnte das bislang immer abschmettern.
Seit 2022 erhält sie monatlich das deutsche Kindergeld zusätzlich. Macht in Summe 650€ von externer Seite.

Ich war bereits bei 2 Anwälten mit Schwerpunkt Spanisches Familienrecht, das erspare ich mir künftig. Nach deren Ansicht, soll ich einfach akzeptieren was von mir gefordert wird. Weil man in Spanien angeblich die halbe Mietwohnung der Kindsmutter und des Kindes bezahlen müsse. Schließlich benötigt sie wegen des Kindes eine größere Wohnung. In ihrem Fall wohnt sie seit jeher in ihrer großen Eigentumswohnung.

Ich werde auf das Anwaltsschreiben (in Spanisch) nicht mehr reagieren und alle weiteren Schritte abwarten.

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Kessie1  23.05.2024, 18:24
@Spider123903
ich habe keinen Anspruch der Empfänger zu sein

Das verstehe ich allerdings nicht! Die Kindergeldkasse weiß, dass sie in Spanien lebt mit dem Kind und Spanierin ist?

Unter anderem begründet sie das mit der Privatschule und mehreren Vereinszugehôrigkeiten.

Sie entscheidet und du sollst zahlen? Würde ich auch nicht machen und da zahlen. In Spanien gibt es auch öffentliche Schulen.

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https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/kindesunterhalt-im-ausland/

ist nicht ganz was du suchst aber eventuell hilfreich, da steht auf welche Gesetze sich der Unterhalt stützt, Kind im Ausland steht weiter unten.


Spider123903 
Fragesteller
 22.05.2024, 11:21

Danke ewigsuzu, es gibt eigentlich kaum einen Artikel, den ich noch nicht gelesen habe 😅. Der beschreibt auch nur Grundsätzliches.

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ewigsuzu  22.05.2024, 11:30
@Spider123903

Ich denke da gibts auch einfach keine allgemeine regel weil das pro Land gerechnet werden müsste also indem falle die gesetze für spanien gelten

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