Unterhalt für Volljähriges Kind was ausziehen möchte?

3 Antworten

Kann er doch machen !

Wenn ihr schon getrennt lebt und er über 18 ist, sollte der Unterhalt ja eigentlich schon aktuell berechnet nach dem bereinigten Nettoeinkommen beider Eltern sein.

Zieht er aus, stünde ihm derzeit ein Unterhalt von monatlich 930 Euro zu, vorausgesetzt die Eltern wären auch leistungsfähig.

Aber selbst wenn sie es sind, müsste er nach dem Auszug vorrangig einen möglichen Anspruch auf BAB - oder Bafög - durch einen entsprechenden Antrag prüfen lassen, bei seiner betrieblichen Erstausbildung als BAB - bei der Agentur für Arbeit.

Einen kostenlosen Rechner findet man im Internet.

Nach dem Auszug stünde ihm das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn er von den Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommen würde.

Hat er selber auch eine Nettovergütung, dann kann er davon im Regelfall pauschal einen monatlichen Freibetrag von 100 Euro für ausbildungsbedingte Aufwendungen in Abzug bringen.

Der Rest von der Nettovergütung und Kindergeld + evtl. BAB - von der Agentur für Arbeit würden auf diese 930 Euro angerechnet, käme er auf min.diesen Betrag, würden die Eltern im Regelfall auch keinen Unterhalt mehr leisten müssen.

Was du tun solltest:

ihm klar machen, dass er gerne ausziehen kann, wenn er es selbst bezahlen kann. Solange du ihm Kost und Logis Zuhause bietest, bist du nicht verpflichtet ihm Bargeld zu geben. Im Gegensatz zum Kindesvater bei dem er nicht wohnt, der dieses Bestimmungsrecht nicht hat.

Und die Frage ist: was verdient er in seiner Ausbildung?

Das Kindergeld kann er nach dem Auszug auf sich abzweigen. ABER: das Kindergeld steht den Eltern zu und sollte der Kindsvater Unterhalt zahlen und die Summe ist höher als das Kindergeld, dann kann der Vater auch den Antrag stellen, dass man ihm das Kindergeld zukommen lässt als Kindergeldbezieher.

Wurde ab Volljährigkeit bzw. ab Aufnahme der Ausbildung denn genau errechnet wer was zahlen kann und muss?

Und ist deinem Sohn klar, dass ein Auszug nicht nur die künftige Miete betrifft? Kaution, Nebenkosten, Ersteinrichtung, vom Staubsauger über Geschirr bis hin zur Waschmaschine usw.

In der Theorie würde dem Kind mit eigener Meldeadresse 930 EUR im Monat inkl. Kindergeld zustehen. In der Praxis kann das aber ganz anders aussehen! Denn es wird die eigene Ausbildungsvergütung natürlich angerechnet (bis auf 100 EUR) und das Kindergeld voll oder es muss geschaut werden, ob es vorrangige Leistungen gibt wie BAföG wenn es sich um eine schulische Ausbildung handelt.

Verdient er selbst also z.B. 800 EUR, dann kann man ihm das Kindergeld überweisen und sagen "tschüss und alles Gute".

Peggy0815820 
Fragesteller
 17.12.2023, 22:28

Seit er volljährig ist gab es nur noch das Kindergeld , er verdient selber 700 - 800 Euro und brauchte auch nichts bei mir abgeben hat also sein Geld für sich . Er meint jetzt wohl mit 19 Jahren und mit Freundin muss man auf eigenen Beinen stehen

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Kessie1  17.12.2023, 22:33
@Peggy0815820

Er verdient also selbst 700 EUR bis 800 EUR netto?

Dann wünsche ihm alles Gute! Denn da gibt es dann von dir das Kindergeld und das war es dann.

Er muss ja nicht ausziehen, du würdest ihn ja wohnen lassen. Und die Rechnung wäre bei 700 EUR netto im Durchschnitt:

700 - 100 = 600 + 250 = 850

Differenz zu den 930 EUR = 80 EUR. Aber wie gesagt: du bietest ihm ja Zuhause Wohnraum. Seinen Wohntraum darf er schön selbst finanzieren!

Und hätte er 800 EUR im Schnitt netto, dann gibt es so oder so nichts.

Er wird sich schon an die Preise gewöhnen im echten Leben mit eigener Wohnung ;-).

Freiwillig kannst du ihm ja was geben, aber wenn er schon "fordert", dann würde ich ihm nur noch die Koffer hinstellen - wenn er eigene Koffer besitzt.

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Peggy0815820 
Fragesteller
 17.12.2023, 22:41
@Kessie1

Ist echt ein bisschen traurig aber wenn er es so will , dann schenke ich ihn auch noch ein Koffer 😅 vielen lieben Dank für deine Antworten und deine Zeit 👍

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Kessie1  17.12.2023, 22:49
@Peggy0815820

Manche junge Leute müssen halt in der Realität ankommen.

Zeige ihm die Düsseldorfer Tabelle:

Der angemessene Unterhaltsbedarf eines studierenden Kindes, das nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 930 EUR. - 3 - Düsseldorfer Tabelle 1. Januar 2024 Hierin sind bis 410 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden. Von dem Betrag von 930 EUR kann bei erhöhtem Bedarf oder mit Rücksicht auf die Lebensstellung der Eltern nach oben abgewichen werden.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2024/2023_12_11_Duesseldorfer_Tabelle_-2024.pdf

Erkläre ihm, dass er sich bis auf 100 EUR die Ausbildungsvergütung anrechnen lassen muss und du ihm das Kindergeld dann überweisen wirst.

Du aber durch §1612 BGB das Bestimmungsrecht hast und eben NICHT seinen Auszug finanzieren musst.

Dann zeigst du ihm noch diese Seite:

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/eltern-bieten-kost-und-logis-an-kind-fordert-unterhalt_220_221930.html

Und machst ihn gleich mal darauf aufmerksam, dass du hoffst, er hat genug angespart um die Wohnung auch einrichten zu können.

Du bist schon mehr als großzügig gewesen ihm die ganze Ausbildungsvergütung zu überlassen. Ich denke mal, er sieht es wohl so, dass seine Vergütung nun Taschengeld darstellt.

Sein Wunsch nach Selbstständigkeit ist ja ok. Aber seine "Forderung" eine Frechheit!

Und vielleicht sollte er doch lieber einen Abzweigungsantrag stellen bei der Kindergeldkasse. Vorteil für dich: schmeißt er die Ausbildung und du weißt nichts davon, dann zahlt er es zurück - ansonsten nämlich du, weil du dann für die Kindergeldkasse immer noch der Berechtigte wärst.

Wenn er schon in die Selbstständigkeit will, dann eben komplett ;-).

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Peggy0815820 
Fragesteller
 17.12.2023, 23:04
@Kessie1

Danke , ich habe echt gedacht ich müsste das alles für ihn finanzieren , da fällt mir echt ein Stein vom Herzen , werde alles so machen wie du es beschrieben hast .

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Kessie1  17.12.2023, 23:13
@Peggy0815820

Alles Gute und dein Sohn wird vielleicht auch verstehen, was § 1602 GB bedeutet:

Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1602.html

Und zusammen mit der Freundin wird er das schon stemmen! Nur soll er sich auch Gedanken darüber machen, was es bedeutet den Mietvertrag gemeinsam zu unterschreiben.

Und wenn er sich wieder eingekriegt hat, dann kann man ihm immer noch ein paar Euro zustecken, wenn man möchte oder ihm was für den Haushalt schenken wie einen Staubsauger ;-).

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Peggy0815820 
Fragesteller
 17.12.2023, 23:19
@Kessie1

Danke , das hat mir wirklich sehr geholfen , dir auch alles Gute und schöne Festtage

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GutenTag2003  17.12.2023, 23:18
Im Gegensatz zum Kindesvater bei dem er nicht wohnt, der dieses Bestimmungsrecht nicht hat.

Bestimmungsrecht über einen Volljährigen? Darf ich staunen?

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Kessie1  17.12.2023, 23:22
@GutenTag2003

Darfst du :-).

Und einen Blick werfen ins Gesetz:

Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1612.html

Es geht dabei um Unterhalt. Das Bestimmungsrecht bezieht sich nicht darauf, dass die Eltern bestimmen wo das volljährige Kind wohnt. Sondern sie können bestimmen, ob sie Bar- oder Naturallunterhalt entrichten.

Die Mutter, bei dem das Kind wohnt hat das Bestimmungsrecht zu entscheiden ob es Bar oder in Kost und Logis erfolgt. Der Vater in diesem Fall hat es nicht und muss eben Barunterhalt entrichten.

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GutenTag2003  17.12.2023, 23:24
@Kessie1
Die Mutter, bei dem das Kind wohnt hat das Bestimmungsrecht zu entscheiden ob es Bar oder in Kost und Logis erfolgt.

Oder auch nicht, falls es zum Vater ziehen würde.

Ob Barunterhalt oder Sachleistung, dazu - grundsätzlich - Zustimmung

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Kessie1  17.12.2023, 23:27
@GutenTag2003

Wenn es zum Vater zieht, dann hat der natürlich das Bestimmungsrecht...

Aber das plant das volljährige Kind ja nicht bei dieser Frage die gestellt worden ist.

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Eltern sind gegenüber ihrem Kind bis zum Abschluss der ersten beruflichen Ausbildung zu Unterhalt verpflichtet.

Eltern sind grundsätzlich frei in der Art und Weise der Unterhaltsgewährung - diese kann durch Naturalunterhalt (Kost und Logis, Taschen- und Kleidergeld etc.) im Elternhaus oder in Geldform geleistet werden.

Alles Gute für dich!

Nicki996  17.12.2023, 22:07

Nicht, wenn das Kind nicht mehr Zuhause wohnt. Ab dann müssen die Eltern ihm kein Unterhalt zahlen, da er dann auf eigenen Beinen steht

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Kessie1  17.12.2023, 22:40
@Nicki996

Nicht ganz richtig... Ist der Auszug von den Eltern gewünscht oder das Kind muss ausziehen, weil die Entfernung zum Ausbildungsplatz sonst zu weit ist, dann müssen auch die Eltern zahlen - Leistungsfähigkeit vorausgesetzt.

Will der junge Mensch aber ausziehen ohne Notwendigkeit, dann ist das sein Problem - wenn die Eltern die gebotene Rücksicht nehmen. Was aber dann nicht heißt, dass man den Auszug sponsern muss in jedem Fall.

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isebise50  17.12.2023, 22:47
@Kessie1

Da davon nichts in der Frage stand, bin ich auf diese Fälle nicht eingegangen.

Dann sind wir uns ja einig…

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isebise50  17.12.2023, 22:49
@isebise50

@ Kessie1: Ups, habe gedacht, du wärst „Nicki996“ - sorry ;-)

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isebise50  17.12.2023, 22:51
@Kessie1

@ Kessie1: Ups, habe gedacht, du wärst „Nicki996“ - sorry ;-)

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Nicki996  17.12.2023, 22:57
@isebise50

Hatte mir das nochmal durchgelesen, bin davon total überrascht. Finde das ganze echt komisch, dass Kinder auf Kosten der Eltern ausziehen dürfen. Finde das in vielen Fällen ungerecht, aber ist nur meine persönliche Meinung

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Peggy0815820 
Fragesteller
 17.12.2023, 22:12

Er muss aber ja garnicht ausziehen

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