Ausziehen mit 23, noch kein eigenes Einkommen?

2 Antworten

Die Unterlagen zum Bafög-Antrag werden n.m.K. vom Bafög-Amt bei Deiner Mutter eingefordert, wenn sie nicht willig ist, auch mit Gerichtshilfe. Sprich mal mit dem Bafög-Amt darüber.

Das Bafög muss beantrag werden. Kommt deine Mutter IHrer Verpflichtung nicht nach, solltest du mal beim Bafögamt fragen was dann zu tun ist. Das Kindergeld steht deiner mutter auch zu, wenn du bei Ihr wohnst. SObald du ausziehst sollte es an dich gehen, zur Not musst du es einklagen.

Dein Vater wird Unterhalt leisten müssen wenn er leisten kann. ZUr Not muss auch hier das GEricht bewegt werden.

Alles GUte DIr