Was steht mir alles finanziell zu wenn ich mit meinen Eltern nichts mehr zutun habe?

6 Antworten

Solange du minderjährig bist und es Zuhause keine psychische oder physische Gewalt gibt, wirst du es wohl aushalten müssen.

"dumm, rassistisch, geizig und noch vieles mehr..." reicht da nicht aus um in eine Wohngruppe zu kommen.

Zudem steht das Kindergeld deinen Eltern zu. Du kannst es abzweigen lassen wenn du mal ausziehst, noch in Ausbildung bist und deine Eltern keinen Unterhalt in Höhe von mindestens dem Kindergeld zahlen.

Schüler BAföG bekommst du beim Besuch einer allgemeinbildenden Schule nicht, wen eine entsprechende Schule in der Nähe des Elternhauses ist.

Es steht dir natürlich frei dich mit dem Jugendamt auszutauschen, wenn es deiner Ansicht nach Probleme Zuhause gibt.

Mit 18kannst du dann hinziehen wohin du willst - wenn du es dir leisten kannst.

Deine Eltern sind für deinen Unterhalt zuständig. Der Steuerzahler kommt dafür nicht auf.

Auch würdest du damit nicht in ein Jugendheim kommen.

Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, BAföG beziehen. Für diejenigen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, gilt das aber erst ab Klasse 10 und auch nur, wenn eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses notwendig ist. Das ist der Fall, wenn der gewünschte Abschluss nicht in der Nähe gemacht werden kann.

Aber kein Problem, bitte deine Eltern, dir "dein" Kindergeld zu überlassen.

Im Gegenzug trägst du dann alle anfallenden Kosten (anteilig) selbst; Miete, Strom, Wasserver- und Entsorgung, Heizung, Grundsteuer, Versicherungen, Müllentsorgung, Straßenreinigung, Kanalgebühr, Internet-Zugang, Essen, Trinken, Kleidung, Schuhe, Hygieneartikel, Waschmittel, Frisör, Schulbedarf, Klassenfahrten, Fahrtkosten, Vereinsbeiträge, Hobbys und Freizeit (Schwimmbad, Kino, Eisessen...). 

Kleiner Tipp am Rande; such dir schon mal einen Job, denn dann zahlst du mächtig drauf.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Wenn du nicht volljährig bist und es zu Hause nicht zu leben ist, kannst du in einer Wohngruppe kommen. Dort kannst du aber nur bis 18 Jahre wohnen bleiben.

Ohne Wohngruppe musst du wenn du Leistungen vom Amt bekommst bis 25 zu Hause weiter wohnen.

Ich würde dir raten, ziehe mit 18 in eine WG, mach ein Ausbildung und sucht dir eine Nebenjob

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, Schülerbafög steht dir nicht zu, das gibt es nur, wenn du nicht mehr zu Hause wohnen kannst, weil die Schule zu weit weg ist. Solange du zur Schule gehst, sind deine Eltern finanziell für dich zuständig. Wenn sie dir keine eigene Wohnung finanzieren, dann musst du halt zu Hause bleiben. Nach dem Schulabschluss kannst entweder eine Ausbildung machen und damit Geld verdienen oder du studierst. Hier könntest du Bafög beantragen. Das steht dir aber nur zu, wenn die Eltern nicht genug verdienen. Falls das doch der Fall ist, sind sie dir unterhaltspflichtig. Du kannst natürlich auf den Unterhalt verzichten, wenn du mit deinen Eltern nichts mehr zu tun haben willst, aber woanders gibt es kein Geld.