Eine Frau kann nur an ihren fruchtbaren Tagen schwanger werden, wenn Spermien mit genügend Samenflüssigkeit direkt in ihre Scheide gelangen (üblicherweise beim ungeschützten Geschlechtsverkehr) oder wenn sie aktiv und immer noch frisch und feucht und in ausreichender Menge zumindest an den Scheideneingang gebracht werden.

Außerhalb des Körpers ist einfach kein guter Ort für Spermien - sie sind ausgesprochen empfindlich, nur in ihrer Flüssigkeit bewegungs- und überlebensfähig und sterben an der Luft in wenigen Minuten und im Wasser sofort ab.

Sie können dann auch nicht mehr zum Leben erweckt werden - tot ist tot.

Spermien können auch nicht klettern, nicht springen, nicht hüpfen und wandern nicht den Körper entlang und kommen nicht "irgendwie" in die Frau.

Im Badezimmer (ob nun auf der Toilette, unter der Dusche oder in der Badewanne) kann auch ein Mädchen nur schwanger werden, wenn sie dort Sex mit einem Mann hat.

Alles Gute für dich!

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Zwar sollte kaum ein Medikament über längere Zeit hohen Temperaturen ausgesetzt sein (damit ist die wochen- oder monatelange Aufbewahrung z.B. in der Apotheke gemeint).

Die Pille ist jedoch so konzipiert, dass ein kurzer Transport bei bis zu 45°C keine weiteren Auswirkungen auf die Zusammensetzung hat.

Erst bei längerer Lagerung unter sehr hohen Temperaturen wird es kritisch. Deshalb sollte die Pille also z.B. im Sommerurlaub nicht die ganze Zeit im Auto hinter der Windschutzscheibe liegen.

Dabei ist natürlich ein gewisser Spielraum eingerechnet. Die Hersteller geben stets einen Temperaturbereich an, bei dem die Wirkung garantiert ist, z.B. 25-30°C. Dies beruht wohl auf gesetzlich vorgeschriebenen Stabilitätstests, die nur bei 25°C durchgeführt werden müssen, Prüfungen für höhere Temperaturen sind nicht vorgeschrieben.

Die Herstellerangaben sind immer recht vorsichtig mit ihren Angaben. So lagern wir (nach Rücksprache mit dem Hersteller) z.B. ein Medikament bei uns im Kreißsaal bis zu 4 Wochen bei normaler Raumtemperatur, obwohl in der Packungsbeilage eine Aufbewahrung im Kühlschrank empfohlen ist.

Es gibt Meinungen, dass erst bei 50°C Hormonpillen Wirkungsverlust zu befürchten ist (Ärzte Woche, 19. Jahrgang Nr. 27, 2005). Vermutlich halten die Pillen aber auch noch höhere Temperaturen aus, in einer Studie blieben Östrogene sogar dann stabil, wenn sie gekocht wurden ( Braekevelt E et al. 2011: "Effect of cooking on concentrations of β-estradiol and metabolites in model matrices and beef." ).

Man muss sich auch vor Augen halten, das für Östrogene Temperaturen zwischen 30 und 40 °C schon deshalb kein Problem sein können, da die Körpertemperatur mit ca. 37°C ja deutlich über 30°C liegt und da "funktionieren" die im Blut zirkulierenden Östrogene hervorragend.

http://www.cyberdoktor.de/cgi-bin/wwwthreads/showflat.pl?Cat=&Board=sexmed&Number=25522&page=&view=&sb=

Alles Gute für dich!

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Spermien überleben im weiblichen Körper bis zu 5 Tage und können im Eileiter auf ein Ei warten. Eine Eizelle ist maximal 24 Stunden befruchtungsfähig. Zur Befruchtung kommt es nur am Eisprungtag selbst.

Die fruchtbare Zeit setzt sich also aus der Überlebensdauer der Spermien und der Eizelle zusammen und erstreckt sich demnach von 5 Tage vor bis einen Tag nach dem Eisprung. 

Nur von Sex in dieser Zeit kann eine Frau schwanger werden.

Bei einem Bilderbuchzyklus von 28 Tagen (erster Tag der Menstruation ist gleich erster Zyklustag) findet der Eissprung um den 14. Zyklustag statt. Dann erstrecken sich die fruchtbaren Tage vom 10. bis zum 15. Zyklustag.

Doch kaum eine Frau funktioniert wie ein Schweizer Uhrwerk und der Eisprung lässt sich nicht sicher einfach am Kalender abzählen.

Bei knapp 20 % aller gesunden Frauen finden die Eisprung-Zeitpunkte vor dem 14. Zyklustag statt, 5% davon sogar noch vor dem 12. Zyklustag.

Blutest du also lange und erwischst einen verkürzten Zyklus, kannst du von Sex am Ende deiner Periodenblutung schwanger werden - egal wie das Blut aussieht.

Deshalb ist eine sichere Verhütung zu jedem Zeitpunkt des Zyklus notwendig und eine Notfallverhütung kann zu jedem Zeitpunkt des Zyklus sinnvoll sein.

Alles Gute für dich!

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In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch nach der Fristenlösung innerhalb der ersten zwölf Wochen p.c. (post conceptionem - bedeutet "nach der Empfängnis" bzw. nach der Befruchtung), entsprechend 14. SSW => 14 Wochen p.m. (post menstruationem - bedeutet 14 Wochen gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung) straffrei, wenn die Schwangere an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teilgenommen und danach eine dreitägige Bedenkfrist eingehalten hat. 

Alles Gute für dich!

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Zwar sollte kaum ein Medikament über längere Zeit hohen Temperaturen ausgesetzt sein (damit ist die wochen- oder monatelange Aufbewahrung z.B. in der Apotheke gemeint).

Die Pille ist jedoch so konzipiert, dass ein kurzer Transport bei bis zu 45°C keine weiteren Auswirkungen auf die Zusammensetzung hat.

Erst bei längerer Lagerung unter sehr hohen Temperaturen wird es kritisch. Deshalb sollte die Pille also z.B. im Sommerurlaub nicht die ganze Zeit im Auto hinter der Windschutzscheibe liegen.

Dabei ist natürlich ein gewisser Spielraum eingerechnet. Die Hersteller geben stets einen Temperaturbereich an, bei dem die Wirkung garantiert ist, z.B. 25-30°C. Dies beruht wohl auf gesetzlich vorgeschriebenen Stabilitätstests, die nur bei 25°C durchgeführt werden müssen, Prüfungen für höhere Temperaturen sind nicht vorgeschrieben.

Die Herstellerangaben sind immer recht vorsichtig mit ihren Angaben. So lagern wir (nach Rücksprache mit dem Hersteller) z.B. ein Medikament bei uns im Kreißsaal bis zu 4 Wochen bei normaler Raumtemperatur, obwohl in der Packungsbeilage eine Aufbewahrung im Kühlschrank empfohlen ist.

Es gibt Meinungen, dass erst bei 50°C Hormonpillen Wirkungsverlust zu befürchten ist (Ärzte Woche, 19. Jahrgang Nr. 27, 2005). Vermutlich halten die Pillen aber auch noch höhere Temperaturen aus, in einer Studie blieben Östrogene sogar dann stabil, wenn sie gekocht wurden ( Braekevelt E et al. 2011: "Effect of cooking on concentrations of β-estradiol and metabolites in model matrices and beef." ).

Man muss sich auch vor Augen halten, das für Östrogene Temperaturen zwischen 30 und 40 °C schon deshalb kein Problem sein können, da die Körpertemperatur mit ca. 37°C ja deutlich über 30°C liegt und da "funktionieren" die im Blut zirkulierenden Östrogene hervorragend.

http://www.cyberdoktor.de/cgi-bin/wwwthreads/showflat.pl?Cat=&Board=sexmed&Number=25522&page=&view=&sb=

Alles Gute für dich!

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Da es dazu in nächster/absehbarer Zeit nicht kommen wird, gibt es auch keine entsprechende Gesetzeslage. Denn es ist ja wohl klar, dass eine schwangere Astronautin nicht zum Einsatz kommt.

Die typische Aufenthaltsdauer der Crewmitglieder der ISS-Expeditionen beträgt jeweils etwa sechs Monate. Doch theoretisch kann ja mal eine Astronautin auf einer Weltraummission schwanger werden und es kommt zu einer Frühgeburt. Dann wird es bei diesem „Gedankenspiel“ wohl wie im Flugzeug gehandhabt.

Zwar kommt eine Geburt an Bord eines Flugzeuges nur sehr selten vor, aber ab und an passiert es doch.

Aus Sicht der Vereinten Nationen wird ein Kind in dem Land geboren, in dem das Flugzeug registriert ist. Dieses so genannte Territorialrecht tritt aber nur in Kraft, wenn sich das Flugzeug auf exterritorialem Gebiet befindet, etwa über dem offenen Ozean. Fliegt das Flugzeug über Land, gilt die Lufthoheit des überflogenen Staates.

Als Geburtsort ist nach internationalem Recht die Position des Flugzeuges mit Längen- und Breitengrad einzutragen. Einige Länder geben aber auch die Stadt an, bei der Mutter und Baby erstmals von Bord gehen.

Alles Gute für dich!

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Im Mutterschutzgesetzes wird werdenden Müttern geraten, dem Arbeitsgeber Schwangerschaft und mutmaßlichen Zeitpunkt der Geburt mitzuteilen.

Es besteht aber keine Mitteilungspflicht!

Eine tatsächliche Mitteilungsverpflichtung kann allerdings für die Arbeitnehmerin aus der allgemeinen Treuepflicht entstehen, die im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an einer solchen Mitteilung hat, das dem Interesse der Arbeitnehmerin an der Nicht-Mitteilung überwiegt.

Das trifft z.B. zu, wenn der Arbeitgeber verpflichtet ist, Schutzvorkehrungen am Arbeitsplatz zu treffen, die aus der Mutterschutzrichtlinienverordnung folgen - wie bei Schichtarbeitern oder im Kühlhaus oder Fließband oder wenn der Arbeitgeber eine Vertretung für die Schwangere aufgrund deren Aufgaben - vor allem in einer Führungsposition - eine gewisse Zeit einarbeiten muss.

Das Mutterschutzgesetz ist ein Leitfaden für den Arbeitgeber, um den bestmöglichen Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen zu gewährleisten. 

Doch es besteht für die (werdende) Mutter keine Pflicht zur Einhaltung, allerdings kann sie dann auch nicht ihre Rechte genießen.

Alles Gute für dich!

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Es wäre ja nicht erst die 14., sondern schon die 35. Pille.

Du kannst grundsätzlich bei einer üblichen Mikropille (Kombinationspille mit zwei Wirkstoffen) die medizinisch nicht notwendige Pause problemlos ohne Schutzverlust verschieben; vorziehen (nach mindestens 14 Pillentagen), nach hinten verschieben, verkürzen oder auch ganz ausfallen lassen (Langzeitzyklus).

Nur nicht verlängern - also maximal (meist) 7 Tage Einnahmefrei!

Dabei ist es egal, ob du 15, 21, 23, 28, 42, 50, 77 oder 100 Pillen aufeinanderfolgend nimmst oder die Pause einen, drei, fünf oder sieben Tage dauert.

Diese Möglichkeiten ergeben sich aus den Informationen unter „Sie haben 1 Filmtablette in Woche 3 vergessen“ und Verschieben der Monatsblutung:“ und „Ändern des ersten Tags Ihrer Monatsblutung:“.

Alles Gute für dich!

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Du kannst grundsätzlich bei einer üblichen Mikropille (Kombinationspille mit zwei Wirkstoffen) die medizinisch nicht notwendige Pause problemlos ohne Schutzverlust verschieben; vorziehen (nach mindestens 14 Pillentagen), nach hinten verschieben, verkürzen oder auch ganz ausfallen lassen (Langzeitzyklus).

Nur nicht verlängern - also maximal (meist) 7 Tage Einnahmefrei!

Dabei ist es egal, ob du 15, 21, 23, 28, 42, 50, 77 oder 100 Pillen aufeinanderfolgend nimmst oder die Pause einen, drei, fünf oder sieben Tage dauert.

Diese Möglichkeiten ergeben sich aus den Informationen unter „Sie haben 1 Filmtablette in Woche 3 vergessen“ und Verschieben der Monatsblutung:“ und „Ändern des ersten Tags Ihrer Monatsblutung:“.

Alles Gute für dich!

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Du kannst grundsätzlich bei einer üblichen Mikropille (Kombinationspille mit zwei Wirkstoffen - wie auch deine Swingo 20) die medizinisch nicht notwendige Pause problemlos ohne Schutzverlust verschieben; vorziehen (nach mindestens 14 Pillentagen), nach hinten verschieben, verkürzen oder auch ganz ausfallen lassen (Langzeitzyklus).

Nur nicht verlängern - also maximal (meist) 7 Tage Einnahmefrei!

Dabei ist es egal, ob du 15, 21, 23, 28, 42, 50, 77 oder 100 Pillen aufeinanderfolgend nimmst oder die Pause einen, drei, fünf oder sieben Tage dauert.

Diese Möglichkeiten ergeben sich aus den Informationen unter „Sie haben 1 Filmtablette in Woche 3 vergessen“ und Verschieben der Monatsblutung:“ und „Ändern des ersten Tags Ihrer Monatsblutung:“.

Alles Gute für dich!

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Der Coitus interruptus („nicht in sie reinspritzten“) verdankt seinen schlechten Ruf vor allem der Tatsache, dass nur die wenigsten Männer die erforderliche Willensstärke und Körperbeherrschung aufbringen und viele können sich im Eifer des Gefechts auch nicht immer rechtzeitig zurückziehen.

Er ist eine veraltete und besonders für Ungeübte sehr unsichere Methode der natürlichen Empfängnisverhütung und es werden jedes Jahr bis zu 30 von 100 Frauen schwanger, die so "verhüten" (Pearl Index von 4 - 30 je nach Studie und "Perfektion").

Denn schon vor der Ejakulation wird bei sexueller Erregung das Präejakulat (umgangssprachlich auch Lusttropfen) abgesondert, in dem möglicherweise Spermien sind - wissenschaftliche Studien kommen da zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Diese Tropfen dienen unter anderem als natürliches Gleitmittel und treten ohne Zutun bzw. Beeinflussbarkeit des Mannes aus.

Jedoch befindet sich in Lusttropfen (wenn überhaupt) nur ein Bruchteil der Menge Spermien eines Samenergusses. Zudem fehlt ein Großteil der weiteren Bestandteile der Samenflüssigkeit, die für das Überleben der Samenzellen und für eine erfolgreiche Befruchtung nötig sind.

Wenn der Lusttropfen direkt oder zumindest in noch feuchtem Zustand in die Vagina gelangt, ist eine erfolgreiche Befruchtung möglich, wenngleich auch sehr unwahrscheinlich.

"Aufpassen" ist also eine Verhütungsmethode (wenn auch keine „gute“), denn ohne diese Praktik werden bis zu 85 von 100 Frauen innerhalb eines Jahres schwanger.

Ich habe noch nie den Sinn dahinter verstanden, warum man „wenn‘s am schönsten ist“, den Akt unterbricht und nicht einfach sicher verhütet.

Doch wenn sie die Pille korrekt nimmt, stellt sich die Frage doch gar nicht, denn ihr verhütet ja sicher.

Alles Gute für euch!

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Ausnahmslos jede Pille schützt bei Pillenstart zuverlässig ab dem ersten Tag der Einnahme, wenn man am ersten Tag der Menstruation damit beginnt. 

Dafür hast du 24 Stunden Zeit, denn ein Tag ist nun mal so lang.

ich nimm die pille meistens immer abends

Du nimmst schon die Pille, also keine Erstanwendung? Was hat dann der Beginn des neuen Blisters mit deiner Abbruchblutung in der Pause zu tun?

Alles Gute für dich!

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Ich weiß, dass ich mir die Pille ohne Erlaubnis mit 15 verschrieben lassen kann.

Jeder, absolut jeder medizinische Eingriff oder auch Medikamenteneinnahme birgt Risiken oder hat Nebenwirkungen - selbst so banale, alltägliche Dinge wie Blutabnahmen, Betäubungen beim Zahnarzt oder eben die Antibabypille.

Deshalb bedarf jegliche Behandlung der Zustimmung des Patienten.

Grundvoraussetzung ist dafür in jedem Fall, dass der Patient ordnungsgemäß über den bevorstehenden Eingriff aufgeklärt war. Denn wer nicht versteht, worum es geht, kann auch nicht dazu einwilligen. Deswegen hat der Arzt gegenüber dem Patienten auch immer eine Aufklärungspflicht.

Dabei kommt es für die Wirksamkeit der Einwilligung zu einer Behandlung nicht auf die Geschäftsfähigkeit an, also auf die Fähigkeit, Verträge selbstständig abschließen zu können, sondern – so der Bundesgerichtshof (BGH) – darauf, dass der Minderjährige „nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag“.

Der Minderjährige muss also eine eigenständige Nutzen-Risiko-Abwägung vornehmen können. Der Beginn der Einwilligungsfähigkeit ist an kein Mindestalter gebunden.

Die nötige geistige Reife wird im Allgemeinen ab 16 J. vorausgesetzt.

Wenn ein Patient zwischen 14 und 16 Jahren alt ist, wird der Arzt nach eigenem Ermessen entscheiden, wer ablehnen oder zustimmen kann und gegebenenfalls eine Einverständniserklärung von einem Elternteil wünschen.

Unkomplizierter wäre es vielleicht, dich einfach an deine Mutter zu wenden. Auch wenn du ein "Recht" auf Geheimnisse und das ungestörte und unkommentierte Entdecken deiner eigenen Sexualität hast, sprich doch einfach noch mal mit ihr. Sie war auch mal jung und ist bestimmt gar nicht so naiv, wie du vermutest. Sie denkt sich eh ihren Teil und bringt wahrscheinlich mehr Verständnis auf, als du ihr zutraust.

Und die Alternative zu ihrem Einverständnis, nämlich ein höheres Risiko für eine frühe Schwangerschaft wegen weniger zuverlässigen Verhütungsmethoden oder schlimmstenfalls gar keiner Verhütung, ist für deine Mutter bestimmt nicht verlockend.

Wenn du dich also reif genug für Sex fühlst, solltest du auch reif genug für ein Gespräch zum Thema Verhütung mit deiner Mutter sein.

Doch vielleicht lebe ich auch in einer aufgeklärteren Welt als du und kann solch „strenge Eltern“, die Verbote mit Vertrauen und Verständnis verwechseln, einfach nicht nachvollziehen.

Sie bekommen nichts mit, wenn du gesetzlich versichert bist und mit deiner Versichertenkarte zum Frauenarzt gehst. Dieser wird sich nicht an deine Eltern wenden, gegebenenfalls aber nur mit deren Einwilligung die Pille rezeptieren.

Bist du privat versichert, bekommen deine Eltern allerdings eine Rechnung und die Kosten der Pille wird dann auch nicht von jeder PKV übernommen.

Bei jungen Frauen bis zum 22. Geburtstag (bis 2019 lag das Alter bei 20 Jahren) erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für alle verschreibungspflichtigen Verhütung.

Ab dem 18. Geburtstag fällt eine gesetzliche Zuzahlung (Rezeptgebühran. Dann zahlst du für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel pro Packung zehn Prozent des Verkaufspreises dazu, höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro. Die Zuzahlung beträgt jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels.

Aber auch darüber hinaus ist die Abgabe von Kontrazeptiva auf Kassenrezept auch bei älteren Frauen unter bestimmten Umständen möglich, zum Beispiel wenn die verordnete Pille aufgrund einer ihrer Zusatzindikationen, wie die Behandlung von Akne oder Hirsutismus, verordnet wurde. Eine weitere Ausnahme ist, wenn eine Kontrazeption medizinisch indiziert ist. Letzteres ist zum Beispiel bei einer Therapie mit fruchtschädigenden Wirkstoffen der Fall, wie Methotrexat oder Thalidomid oder wenn eine Schwangerschaft aus anderen Gründen medizinisch nicht vertretbar ist.

Alles Gute für dich!

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Ganz so einfach wie einige Antworten es hier vermuten lassen, ist das nicht.

In der Bundesrepublik Deutschland ist das Namensrecht von dem Grundsatz der Namenskontinuität geprägt, weshalb eine Änderung des Namens nur eingeschränkt möglich ist.

Außer durch Heirat, Scheidung, Adoption kann der Nachname durch einen Antrag auf Namensänderung angepasst werden.

Ein wichtiger Grund, der eine Namens­änderung (dazu gehört auch das Hinzufügen eines Vornamens) rechtfertigen könnte, liegt dann vor, wenn das persönliche Interesse des Antrag­stellers an der Änderung seines Namens gegenüber den Grund­sätzen der Namens­führung überwiegt. 

Ganz allgemein gilt, dass eine Änderung des Nachnamens höheren Hürden als der des Vornamens begegnet.

Als wichtig genug für eine Namensänderung gelten demnach unter anderem Namen, die die Mehrheit mit anstößigen Gedanken verbindet oder den Betroffenen der Lächerlichkeit preisgibt.

Die Bearbeitung von Anträgen auf Namensänderung ist gebührenpflichtig. Das Maximum ist allerdings bundes­weit fest­gesetzt und liegt bei 1.022 Euro für die Änderung des Familien­namens und bei 255 Euro für die Änderung des Vornamens.

Der Höchst­satz kann verlangt werden, wenn der Verwaltungs­aufwand hoch ist, weil die Rechts­lage schwierig ist, andere Verfahrens­beteiligte wie Kinder oder Ehepartner angehört werden müssen und andere Behörden, etwa das Jugend­amt, einge­schaltet werden müssen.

Einfach und günstig ist die Sache, wenn keiner dieser Faktoren eine Rolle spielt und der Grund für die gewünschte Änderung klar auf der Hand liegt.

Zusätzlich entstehen allerdings noch Folgekosten, da nach der Änderung deine Dokumente (z.B. Personalausweis) angepasst werden müssen.

Eine Gebühr wird auch fällig, wenn der Antrag auf behördliche Namensänderung abge­lehnt wird. Deshalb empfiehlt sich vor Antrag­stellung die Kontakt­aufnahme zur Namens­änderungs­behörde, um die Zuständig­keit und Aussicht auf Erfolg zu prüfen. 

Der Antrag sollten dann ausführlich begründen sein - also beispielsweise darlegen, dass und warum das Fehlen des gewünschten zweiten Vornamens eine emotionale Belastung darstellt, gegebenenfalls untermauert durch ein ärztliches oder psychologisches Gutachten.

Alles Gute für dich!

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Hast du dich jetzt auf „abwegige“ Antwortmöglichkeiten bei Umfragen spezialisiert?

Keine deiner zur Wahl stehenden Aussagen trifft den Kern der Sache.

Ich habe jedes Verständnis dafür, dass sich ein Mann (ob er nun für das Austragen der Schwangerschaft oder für einen Schwangerschaftsabbruch plädiert) mies und außen vor gelassen fühlt.

Wir sind ein freies Land und so hat jeder das Recht auf freie Meinungsäußerung.

So gesehen hat der Erzeuger ein "Mitspracherecht" und eine Kommunikation zwischen den Partnern, ob eine Schwangerschaft ausgetragen oder abgebrochen wird, ist durchaus wünschenswert. Aber der Mann hat kein "Entscheidungsrecht". 

Der beste Fall ist ein gemeinsam gefundener und getragener Entschluss. 

Doch man(n) ist vor der Geburt noch kein "Vater" und es ist doch gar nicht gesichert, dass derjenige, der "Vaterrechte" für sich in Anspruch nehmen will (oder eben auch nicht), auch wirklich der Erzeuger ist. 

Außerdem; wie kann irgendein Mensch über die körperliche und seelische Unversehrtheit einer Frau entscheiden? Denn es ist nun mal die Frau, ohne deren Körper weder das eine noch das andere möglich ist.

Schließlich liegen zwischen einem positiven Schwangerschaftstest und Mutterschaft oder auch einer Adoption eine Schwangerschaft mit allen möglichen Komplikationen, Risiken und Spätfolgen und eine ungewollte Geburt mit allen möglichen Komplikationen, Risiken und Spätfolgen, was gegebenenfalls auch zu familiären, partnerschaftlichen, gesellschaftlichen und finanziellen Problemen führen kann.

Ebenso betreffen die körperlichen und seelischen Umstände eines medikamentösen oder operativen Eingriffs in erster Linie die Frau.

Wie sollte ein Kompromiss aussehen? Ein bisschen schwanger, ein halbes Baby oder eine Überführung der Leibesfrucht in einen anderen Körper gibt es nicht.

Ich als Frau kann auch durchaus verstehen, dass ein Mann nicht frohlockt, wenn er von einer ungeplanten Schwangerschaft erfährt, sich überfordert fühlt und am liebsten die Flucht ergreifen möchte.

Selbstverständlich wäre es erstrebenswert, wenn jedes Kind von beiden Elternteilen gewünscht ist. Doch niemand kann oder sollte zum Familienleben gezwungen werden und jeder darf auch äußern, wenn er dies nicht möchte und ansonsten die Partnerschaft beendet. 

Das entbindet jedoch nicht von den Unterhaltspflichten. Das Gesetz differenziert (zum Glück für das Kind) nicht zwischen ungewollter, gewollter und nur durch einen Elternteil gewollter Schwangerschaft. Die Figur einer „missbräuchlichen Schwangerschaft" existiert nach deutschem Recht also nicht.

Dabei ist zu bedenken, dass auch bei Einsatz von Empfängnisverhütungsmitteln ein vollständiger Schutz vor einer Schwangerschaft niemals besteht. Nichtsdestotrotz kann der Mann ja selbst dafür sorgen, dieses Risiko so klein wie möglich zu halten und einfach Kondome benutzen.

Da der Kindesunterhalt und der für die Mutter gegebenenfalls anfallende Betreuungsunterhalt dem Kindeswohl dienen, macht die Art und Weise der Empfängnis auch keinen Unterschied für die Unterhaltsverpflichtung. Aus Sicht des Kindeswohls ist es irrelevant, ob ein oder beide Elternteile die Schwangerschaft wollten.

Rechtliche Möglichkeiten gibt das Gesetz dem Vater zu Lasten des Kindeswohles daher nicht. Schließlich ist ein Kind da, was versorgt werden muss. Soll das der Steuerzahler übernehmen?

Alles Gute für dich!

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Wenn du eine Kombinationspille wie deine Maxim „off-lable“ ohne reguläre Pause durchnimmst, hat das Nichtnehmen einer Pille ab der 14. Pille keinen Einfluss auf die empfängnisverhütende Wirkung - schließlich könntest du bis zu 7 Pillen ohne Schutzverlust gleich ganz „vergessen“, das wäre dann einfach eine normale Pause.

Im Langzeitzyklus ist es also egal, ob du eine oder sogar mehrere Pillen nicht genommen oder durch Durchfall oder Erbrechen ausgeschieden hast.

Du warst, bist und bleibst geschützt und musst überhaupt nicht zusätzlich verhüten.

Um in eine geschützte Pause zu gehen, musst du nach dem Fehler mindestens 7 (bei mehreren „vergessenen“ Pillen) 14 Pillen korrekt aufeinanderfolgend einnehmen, ab dann kannst du jederzeit Pause machen.

Allerdings können aus der unregelmäßigen Hormonzufuhr Zwischen- oder Schmierblutungen resultieren.

Alles Gute für dich!

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Jeder Schwangerschaftstest ist nur so zuverlässig, wie er nach den Gebrauchsinformationen des Herstellers korrekt und zum richtigen Zeitpunkt durchgeführt (also nicht zu früh - am besten nach Ausbleiben der Periodenblutung) und abgelesen (meist innerhalb von 5 bis 10 Minuten) wird.

Ein digitaler Clearblue-Schwangerschaftstest mit Wochenanzeige ist zum Beispiel nicht sicherer oder genauer als ein billiger Teststreifen aus der Großpackung, auf den auch der Frauenarzt pinkeln lässt. Er ist nur schöner (bzw. kostspieliger) verpackt.

Alles Gute für euch!

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In der Regel werden alle Fragen zur empfängnisverhütenden Wirkung, der Einnahme, typischen Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und Einnahmefehlern etc. in der Gebrauchsinformation beantwortet.

Bei einem Fehler in der dritten Woche kannst du zwar nicht schwanger werden - da liegen die Eierstöcke quasi im Tiefschlaf. Aber es geht darum, den Schutz für die Pause und darüber hinaus zu erhalten und den Fehler (z.B. durch die Anpassung des Einnahmeschemas) zu korrigieren.

Die Packungsbeilage bietet dir dazu zwei Optionen - direkt Pause machen oder gar keine Pause machen. Warum hältst du dich nicht daran?

Du hättest den Tag der vergessenen Pille als ersten Pausentag zählen und die zu spät nachgenommene Pille ignorieren und spätestens nach maximal 7 Pausentagen, also am 8. Tag mit dem neuen Blister starten müssen.

Jetzt (wenn du die Pause schon gemacht hast) hast du quasi den Fehler mit in die erste Woche genommen, musst zusätzlich (z.B. mit Kondom) 7 Tage verhüten und die Pause war ungeschützt.

Alles Gute für dich!

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Jeder Schwangerschaftstest ist nur so zuverlässig, wie er nach den Gebrauchsinformationen des Herstellers korrekt und zum richtigen Zeitpunkt durchgeführt (also nicht zu früh - am besten nach Ausbleiben der Periodenblutung) und abgelesen (meist innerhalb von 5 bis 10 Minuten) wird.

Bei fast allen hier eingestellten Fotos von vermeintlich „positiven“ Tests und Fragen nach „schwachen Linien“ wundere ich mich, warum die Fragesteller davon ausgehen, dass die Testhersteller ein großes Rätselraten auslösen wollen…

Ein korrekt und zum richtigen Zeitpunkt durchgeführter und abgelesener Test ist dann positiv, wenn eine zweite dicke, fette, farbige Linie (oder ein Plus) im Ergebnisfeld erscheint.

Wenn innerhalb des Ablesezeitraums eine nur schwache Testlinie erscheint, handelt es sich möglicherweise um eine Schwangerschaft in einem sehr frühen Stadium - z.B. noch vor Ausbleiben der Periode.

Erscheint erst später eine solch schwache Linie, handelt es sich nicht um eine Schwangerschaft, sondern eher um eine "Verdunstungslinie". Dann ist dieses „Ergebnis“ ungültig. Aber selbst die ist hier nicht zu erkennen!

Betrachtet man den Test mit Argusaugen von allen Seiten, kann man die Grundlage des Testfeldes erkennen. Das ist aber keine Reaktion mit den darauf befindlichen Enzymen, dann wäre schon innerhalb der Ablesezeit eine deutliche Verfärbung zu erkennen.

Alles Gute für dich!

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