Wenn Du in anderen Umständen vom Partner bist und Du mit ihm bereits zusammen lebst, auch wenn es noch kein Jahr sein sollte, wird das Jobcenter wegen deiner Schwangerschaft wohl gleich von einer BG - Bedarfsgemeinschaft ausgehen.
Dann würde sein Einkommen und evtl. Vermögen gleich auf euren Gesamtbedarf angerechnet.
Das wären derzeit in einer BG - Bedarfsgemeinschaft für beide jeweils min. 506 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu min.noch jeweils die Hälfte der Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom, solange das Kind noch nicht geboren ist.
Wenn es geboren ist, dann geht die Warmmiete durch 3 und nicht mehr nur durch zwei Personen und ergibt dann den jeweiligen Kopfanteil pro Person.
Dazu käme dann der Regelbedarf für das Kind von derzeit 357 Euro, müsst dann Kindergeld beantragen, dass wären derzeit 255 Euro und das wäre dann vorrangiges Einkommen des Kindes, solange es das Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würde.
Ab der 13 SSW - bis zur Geburt des Kindes steht dir zum Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt ein Mehrbedarf von 17 % zu, derzeit wären das bei min. 506 Euro Regelbedarf zusätzlich etwa 82 Euro.
Dann stünde euch derzeit ab der 13 SSW - min.um die 1012 Euro + etwa 82 Euro Mehrbedarf bis zur Geburt = 1094 Euro zu.
Dazu dann min.noch die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.
Nach der Geburt musst Du dann auch Elterngeld beantragen, wenn Du vorher noch nicht gearbeitet hast, wären das derzeit für 1 Jahr min. 300 Euro pro Monat, oder auf 2 Jahre pro Monat 150 Euro.
Hast Du vorher kein Erwerbseinkommen gehabt, also 12 Monate vor der Geburt, dann stünde dir das genannte staatliche Mindestelterngeld zu.
Davon blieben dann im Regelfall min. 30 Euro Versicherungspauschale ohne Anrechnung, also bei 1 Jahr und 300 Euro Elterngeld max. 270 Euro und bei 2 Jahren Elterngeld max. 120 Euro anrechenbares Elterngeld.
Wenn dein Partner derzeit etwa 1430 Euro Nettoeinkommen aufs Konto bekommt, kann er vor der Geburt des Kindes bei min. 1200 Euro Brutto den derzeit max. Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll von 348 Euro in Abzug bringen.
Nach der Geburt des Kindes und min. 1500 Euro Brutto wären es dann derzeit max. 378 Euro Freibetrag, den er dann vom Nettoeinkommen abziehen könnte und spätestens ab der Geburt des Kindes würdet ihr dann im gemeinsamen Haushalt auf jeden Fall eine BG - Bedarfsgemeinschaft bilden.
Geht man also vom schlimmsten Fall aus und das Jobcenter geht wegen der Schwangerschaft jetzt schon von einer BG - Bedarfsgemeinschaft aus, blieben von den angenommenen 1430 Euro Netto nach Abzug der max. 348 Euro Freibetrag noch max.um die 1082 Euro anrechenbares Nettoeinkommen übrig.
Mit dem Mehrbedarf ab der 13 SSW - läge der Regelbedarf für den Lebensunterhalt derzeit bei min.um die 1094 Euro, also angenommen etwa 12 Euro über dem anrechenbaren Nettoeinkommen des Partners.
Dann sollte es vom Jobcenter min.noch diese um die 12 Euro und eure Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom geben.