Würdest Du AU - geschrieben, kann es wie beim Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung von 6 Wochen geben, also ALG - 1 für 6 Wochen, wenn noch so lange Anspruch bestehen würde.
Dann gäbe es bei weiterer ununterbrochener AU - Krankengeld in Höhe des ALG - 1 für max. 78 Wochen, abzüglich der 6 Wochen, dann also noch max. 72 Wochen.
Eine Rente wegen Erwerbsminderung musst Du mit der Rentenversicherung klären, aber wenn Du dem Arbeitsmarkt dann nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehst, würde sich auch dein ALG - 1 Anspruch entsprechend deiner Verfügbarkeit mindern.
Zumindest dann, wenn dein Anspruch aus einer vorherigen Vollzeitbeschäftigung entstanden ist.
Würdest Du dann dem Arbeitsmarkt angenommen nur noch 20 Stunden in der Woche zur Verfügung stehen, würde sich dein Anspruch unter Umständen halbieren.
Wenn Du von der Agentur für Arbeit eine Weiterbildung oder Umschulung bewilligt bekommen würdest, dann kann sich dein ALG - 1 Anspruch entsprechend verlängern.
Dann würde von deinem Anspruch nur alle zwei Tage die Du die Umschuldung oder Weiterbildung machst 1 Tag deines ALG - 1 abgezogen.
Das bis max.nur noch 1 Monat bzw. 30 Tage übrig wären und die blieben dir dann erhalten, es würde dann dennoch weiter Leistungen in Höhe deines ALG - 1 geben, dazu dann min.noch notwendige Fahrkosten.
Würde man nach Ende der Weiterbildung oder Umschulung nicht gleich einen Job bekommen, kann man diesen Restanspruch von 1 Monat in Anspruch nehmen.
Sonst bliebe sehr wahrscheinlich nur Bürgergeld vom Jobcenter, wenn Du weiterhin min. 3 Stunden täglich arbeiten könntest, also arbeitsfähig wärst und die sonstigen Voraussetzungen erfüllen würdest.