Wenn Du innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, stünde dir vorrangig erst einmal ALG - 1 als Versicherungsleistung von der Agentur für Arbeit zu.
Ein Anspruch besteht bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen erst ab Antragstellung.
Bist Du Single, dann wird der Anspruch im Regelfall aus dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate berechnet, man könnte auch das Nettoeinkommen nehmen.
Davon stünden dir dann 60 % an ALG - 1 für max. 12 Monate zu, wenn Du unter 50 bist und min. 24 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung innerhalb von 30 Monaten eingezahlt hast.
Wenn das durchschnittliche Nettoeinkommen also angenommen bei 2000 Euro liegen würde, sollte der Anspruch bei 60 % in etwa bei 1200 Euro im Monat liegen.
Derzeit stünden einem Single min. 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu min.noch die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom unter Bürgergeld vom Jobcenter nach dem SGB - ll zu.
Das ALG - 1 als sonstiges Einkommen würde im Regelfall bis auf 30 Euro Versicherungspauschale als anrechenbares Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet.
Bei 800 Euro Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom und Regelbedarf für den Lebensunterhalt käme man auf derzeit min.1363 Euro im Monat.
Würdest Du um die 1200 Euro ALG - 1 bekommen, blieben immer noch etwa 1170 Euro anrechenbares Einkommen übrig.
Ein möglicher Anspruch auf eine Aufstockung könnte dann bei um die 200 Euro liegen.
Vorrangig wäre ein möglicher Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde zu prüfen, kostenlose Rechner für Wohngeld und Bürgergeld findest Du im Internet.