Wenn Du nicht mehr unter 25 bist und Schüler, Azubi oder Stundent, gelten für dich die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll und nicht der seit Juli 2023 geltende erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe von 520 Euro Brutto gleich Netto.
Es kommt dann also nicht nur auf dein Nettoeinkommen, sondern auch auf das Bruttoeinkommen an, denn davon werden die Freibeträge berechnet und dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen.
Das ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen, welches dann auf deinen Bedarf von angenommen 700 Euro mindernd angerechnet würde.
Angenommen Du verdienst 1050 Euro Brutto und bekommst 850 Euro Netto aufs Konto überwiesen.
Dann würde dir erst einmal der Grundfreibetrag von 100 Euro zustehen.
Von 100 Euro bis 520 Euro Brutto = 420 Euro Brutto kommen 20 % Freibetrag = 84 Euro dazu.
Ab 520 Euro Brutto bis zu 1000 Euro Brutto kommen 30 % und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.
Es sei denn in deiner BG - Bedarfsgemeinschaft müsste ein minderjähriges Kind berücksichtigt werden, dann wären es 10 % Freibetrag von 1000 Euro bis zu 1500 Euro Brutto.
Trifft das nicht auf dich zu, kämen also noch 30 % Freibetrag von 520 Euro bis zu 1000 Euro Brutto = 480 Euro x 30 % = 144 Euro dazu und von 1000 Euro bis 1050 Euro Brutto weitere 10 % = 5 Euro dazu.
100 Euro + 84 Euro + 144 Euro + 5 Euro = gesamter Freibetrag 333 Euro.
Wenn Du 850 Euro Netto aufs Konto bekommen würdest, bliebe nach theoretischem Abzug der 333 Euro Freibetrag ein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen von 517 Euro übrig.
Bei einem Bedarf von 700 Euro würde dein ungedeckter Bedarf bei angenommen min.noch 183 Euro liegen und den solltest Du dann noch als Aufstockung vom Jobcenter bekommen.
Mit deinen 850 Euro Nettoeinkommen + die 183 Euro Aufstockung würdest Du dann zumindest theoretisch im Monat über 1033 Euro verfügen, also diese angenommenen 333 Euro an Freibetrag mehr als vorher.