Hallo Liebe Community,
ich hab mal eine Frage zum Jobcenter bzw zu den Rechten, die man als Privatperson hat, wenn man von dieser Institution kein Geld bezieht. Folgendes Szenario:
Also ich habe mit meiner Ex Partnerin Kinder (Sie und ich stehen im sehr guten Verhältnis), wohnen auch nicht zusammen und waren nie Verheiratet. Bei den Unterhaltszahlungen wurde zwischen uns Vereinbart dass ich nur einen Betrag X zahle und anstatt Erhöhungen wenn die dann anstehen, dann dafür Sportunterrichte/Vereine oder was dann so kommt. Natürlich weiß ich/wir, dass es im Gesetz anders Geregelt ist aber so ist/war es für uns am besten.
Jetzt ist es so, dass meine Ex Partnerin, für einen Zeitraum von einem halben Jahr Leistungen vom Jobcenter aufgrund eines Jobwechsels bezogen hat. Ich hingegen habe noch nie die Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Ich würde daraufhin angeschrieben, ich soll alles von mir Preisgeben. Sämtliche Privatangaben sowie auch wirtschaftliche Verhältnisse. Ähnlich wie bei einer Eidesstattlichen Versicherung. Natürlich habe ich das verweigert und so tauchte iwann später eine Mahnung mit der Drohung einer Zwangsvollstreckung auf, in der Stand, dass ich die Rückzahlung von nicht geleisteten Unterhaltszahlungen von 2000€ an das Jobcenter zahlen soll. Unterhalt wurde natürlich immer gezahlt nur nicht die volle Summe in der Gegenseitigen Absprache. Selbst meine Ex Freundin hat versucht da was zu bewirken, aber ohne Erfolg. Es ergab sich dass das Jobcenter Infos über meinen Arbeitgeber gezogen hat und somit ausgerechnet hat dass keine Komplette Summe über dieses halbe Jahr gezahlt wurde, was diese nun bei mir einfordern. Ich habe dann mit verschiedenen Abteilungen beim Jobcenter telefoniert und auch auf Rechtswirksamkeit prüfen lassen. Ich habe daraufhin vorgeschlagen (im schreiben stand ich soll mich melden wenn die Summe nicht auf einmal beglichen werden kann), den Betrag auf 4 mal abzubezahlen. Jetzt bekomme ich Post, dass jetzt erst mal geprüft werden muss ob man mir eine Ratenzahlung genehmigt und ich muss wieder alles angeben Von Kontoauszügen über Private Verhältnisse. Natürlich steht dort dass Angaben, bis auf die Auszüge, Freiwillig sind, aber für einen Positiven Bescheid alle Angaben gemacht werden müssen(nicht O-Ton).
Wie soll ich jetzt am besten Vorgehen? Klar, möchte ich dass es schnell rum ist aber es kann ja nicht sein, dass man mit sagt "wenn's nicht auf einmal geht machen wir ne Ratenzahlung, nur mail schreiben". Dann komme ich auf die zu, mach einen Zahlungsplan, hohe Raten damit es schnell weg ist, und dann wird mir gesagt...."ziehen sie erstmal blank dann gucken wir mal und wenn nicht komplett, ist nicht sicher ob wir's machen und behalten uns vor sie komplette Summe auf einmal zu verlangen".
Bin da ein bisschen Ratlos. Vielleicht kennt sich jemand da gut aus oder ist da bei den Gesetzen gerade im Bezug aufs SGB sehr fit.
Danke!!!