Wenn Anspruch auf Bafög - besteht, muss das als vorrangige Leistung auch in Anspruch genommen werden.
Das Bafög - würde wie dein Kindergeld unter 25 Jahren von derzeit 255 Euro auf deinen Bedarf angerechnet.
Vom Bafög - blieben monatlich pauschal 100 Euro Freibetrag.
Würdest Du zusätzlich noch Erwerbseinkommen oder eine Vergütung erhalten, fällt der pauschale Freibetrag von 100 Euro auf das Bafög - weg, es würde dann wie das Kindergeld voll auf deinen Bedarf angerechnet.
Dafür stünden dir aber auf Erwerbseinkommen oder eine Vergütung der derzeit noch geltende erhöhte Grundfreibetrag bis auf Höhe der Minijobgrenze zu, bis dahin würde nichts auf deinen Bedarf angerechnet.
Das Kind muss nur unter 25, Schüler, Azubi oder Stundent sein.
Wäre das Bruttoeinkommen oder Vergütung höher als die Minijobgrenze, kämen zum erhöhten Grundfreibetrag weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.
Der gesamte Freibetrag würde dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen, welches dann mit dem Kindergeld + Bafög - auf deinen Bedarf angerechnet würde.
Kindergeld gilt solange als dein Einkommen, wie Du es zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest.
Was vom Kindergeld evtl.nicht mehr benötigt würde, wäre wieder Einkommen der Eltern und würde entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf den Bedarf der restlichen BG - Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
Dann würde das Kind unter 25 Jahren aus der BG - Bedarfsgemeinschaft der Eltern fallen, wenn es seinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könnte.
Die Eltern würden dann für das Kind keine Leistungen mehr erhalten, also auch der Kopfanteil von der Warmmiete würde nicht mehr gezahlt.
Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom geteilt durch die Personen im Haushalt ergibt den Kopfanteil der Warmmiete pro Person.
Dann müsste das Kind unter Berücksichtigung des Kindergeldes was es ggf.noch zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würde seinen Kopfanteil der Warmmiete, Anteil für normalen Haushaltsstrom, Essen usw.selber an die Eltern zahlen.