Du hast den Abbruch deiner Ausbildung und die dann folgenden Ausbildungsbetriebe verspätet gemeldet, deshalb ist es zu einer Überzahlung von 368,67 Euro gekommen.
Darüber hast Du schon einen Änderungsbescheid erhalten, wie sich diese Überzahlung ergeben hat.
Nun soll geprüft werden, ob und in welcher Höhe dieser Betrag von dir erstattet werden kann bzw.in wie weit die Überzahlung mit evtl. Leistungen verrechnet werden kann, bis diese 368,67 Euro zurück gezahlt sind.
Von was lebst Du bzw.ihr denn, wenn Du / lhr kein Bürgergeld bezieht und auch nicht beantragt wurde ?
Denn Du hast ja bei der Frage danach ein Kreuz bei NEIN gemacht.
Wenn also kein Bürgergeld bezogen und auch nicht beantragt wurde, dann muss ja ein Einkommen vorhanden sein, mit den der Lebensunterhalt bestritten werden kann.
Dann solltest Du Nachweise in Kopie einreichen, was für Einkommen vorhanden ist und was an Warmmiete inkl. Nebenkosten und Heizkosten zu zahlen ist.
Man müsste schon wissen wer mit dir in einer BG - Bedarfsgemeinschaft lebt, also z.B. Ehepartner, Lebenspartner oder Kinder und was an Einkommen insgesamt im Monat zur Verfügung steht.
Sollte nicht mehr Einkommen als bei Grundsicherung nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter vorhanden sein, sollst Du einen monatlichen Betrag vorschlagen, den Du in Raten zurück zahlen könntest, bis diese Überzahlung von 368,67 Euro erstattet ist.