Ich gehe einmal davon aus, dass das deine Erstausbildung ist !
Dann könntest Du nach einem Auszug bei der Agentur für Arbeit BAB - Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, dafür findest Du im Internet einen kostenlosen Rechner.
Bei 800 € Brutto wirst Du dann wahrscheinlich um die 650 € Netto aufs Konto bekommen.
Nach deinem Auszug steht dir dann unter 25 Jahren dein Kindergeld von derzeit 219 € zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst.
Sollte dann wenig oder kein Anspruch auf BAB - bestehen, dann musst Du dich wegen Unterhalt an deine Eltern wenden, vorausgesetzt diese sind auch leistungsfähig und dein Auszug war notwendig oder von den Eltern gewollt.
Denn die Eltern können ihrer Unterhaltspflicht auch in Naturalien nachkommen, also durch Unterkunft, Essen usw. sie müssen nicht zwingend Barunterhalt leisten.
Im übrigen kommt es beim BAB - auch nicht auf die tatsächlich zu zahlende Warmmiete an, es gibt dafür eine Pauschale bzw. bei der Berechnung des Bedarfs wird nur diese Pauschale einbezogen und die beträgt 325 €.
Mit deinem Kindergeld würdest Du dann auf um die 870 € im Monat kommen.
Nach einem Auszug stünden einem Azubi oder Studenten derzeit 860 € an Unterhalt zu, vorausgesetzt die Eltern würden leistungsfähig sein und der Auszug auch notwendig.
Das Kindergeld wird dann voll auf diese 860 € angerechnet und die Nettovergütung bis auf 100 € Freibetrag im Regelfall auch, dieser ist für ausbildungsbedingte Aufwendungen gedacht.
Von den etwa 650 € Netto blieben dann voraussichtlich um die 550 € anrechenbares Einkommen, mit den 219 € Kindergeld hättest Du dann um die 770 € und deine Eltern müssten dann im günstigsten Fall nur noch um die 90 € Unterhalt an dich zahlen, wenn dir kein BAB - oder nur wenig zustehen würde.
Könntest dir dann ggf. noch einen Nebenjob suchen, oder versuchen durch einen ALG - 2 oder besser Hartz - lV Antrag vom Jobcenter noch eine Aufstockung zu bekommen.
Wenn Du dem Jobcenter aber unter 25 Jahren keinen wichtigen Grund für deinen Auszug nachweisen bzw. glaubhaft machen kannst, dann wird es sehr wahrscheinlich auch keine finanzielle Unterstützung geben.
Es sei denn, Du kannst deinen Bedarf dann aus eigenem Einkommen decken, der würde dann derzeit bei min. 449 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + min.noch deine angemessene Warmmiete liegen.
Würdest Du also auf um die 870 € kommen, dann blieben nach Abzug der 449 € Regelbedarf nur noch um die 420 € für die Warmmiete übrig, mehr sollte sie nicht betragen, wenn es keinen wichtigen Grund für den Auszug gibt, den das Jobcenter auch als solchen ansehen würde.