Den Job müsstest Du dann natürlich beim Bafög - Amt und dem Jobcenter melden und entsprechende Nachweise in Kopie einreichen.
Bist Du noch unter 25, gilt auf Erwerbseinkommen derzeit für Schüler, Azubis und Studenten noch der erhöhte Grundfreibetrag bis auf Höhe der Minijobgrenze.
Ein Einkommen aus einem Minijob würde derzeit also ohne Anrechnung auf deinen Bedarf bleiben.
Bei höherem Bruttoeinkommen kämen dann zum erhöhten Grundfreibetrag weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.
Der gesamte Freibetrag würde dann theoretisch vom Nettoeinkommen in Abzug gebracht und ergibt dann dein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen.
Wenn Du dann aber schon Freibeträge auf Erwerbseinkommen berücksichtigt bekommst, entfällt der pauschale Freibetrag von 100 Euro, welchen Du derzeit auf dein Bafög - berücksichtigt bekommst.
Das Bafög - würde dann wie das Kindergeld unter 25 Jahren von derzeit 255 Euro voll auf deinen Bedarf angerechnet, dass Kindergeld solange Du es zur eigenen Bedarfsdeckung brauchst.
Würdest Du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken können, fällst Du auch unter 25 Jahren automatisch aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern raus.
Sie bekamen dann für dich keine Leistungen mehr, also nicht nur keinen Regelbedarf für den Lebensunterhalt, auch dein Kopfanteil der Grundmiete, Nebenkosten und Heizkosten würde entfallen.
Müsstest Du dann selber an deine Eltern zahlen und wenn Du dich nicht selber verpflegst und versorgst, solltest Du mit ihnen noch ein angemessenes Kostgeld vereinbaren.
Den Teil vom Kindergeld, den Du zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest, wäre wieder Einkommen der Eltern und würde dann entsprechend auf den Rest der BG - Bedarfsgemeinschaft verteilt und mindert den Anspruch der restlichen BG - Mitglieder entsprechend.
Solltest Du dann Semestergebühren zahlen müssen, dann dem Jobcenter in Kopie nachweisen, dann solltest Du im Monat der Fälligkeit den Betrag der über 100 Euro liegt vom Bafög - absetzen können.
In diesem Monat würdest Du dann weniger anrechenbares Einkommen haben, also z.B.dein Kindergeld zur Deckung deines Bedarfs voll benötigen, dann würde in diesem Monat vom Kindergeld nichts auf den Bedarf der anderen angerechnet und dir stünde dann in diesem Monat unter Umständen noch eine Aufstockung vom Jobcenter zu.
Müsste man natürlich alles erst einmal berechnen.