Übernimmt Jobcenter?

8 Antworten

Für 8 Personen kommt das hin.

Wenn man bei Antragstellung schon in einer unangemessenen Wohnung lebt, spielt es derzeit im ersten Jahr keine Rolle ob angemessen oder nicht.

Sind die sonstigen Voraussetzungen erfüllt, muss das Jobcenter diese Kosten auch erst einmal anerkennen und bei Bedarf voll übernehmen.


LeWe23  13.07.2025, 09:39

Ja, aber man kann nicht eine teure Luxuswohnung als Single mieten und dann Bürgergeld beantragen oder Bürgergeld beantragen und dann in ein teure Luxuswohnung ziehen und dann meinen, dass das Jobcenter das zu bezahlen habe.

LeWe23  13.07.2025, 14:22
@isomatte

Das hat der Fragesteller aber gemeint und mehrfach behauptet.

isomatte  13.07.2025, 16:23
@LeWe23

Was er gemeint hat, kann man nur erahnen, denn aus der Frage geht das nicht eindeutig hervor !

In meiner Antwort habe ich auch geschrieben, wenn man bereits in der Wohnung wohnt.

Das ist ein wichtiger und großer Unterschied, denn da geht es dann um den sogenannten Bestandsschutz des Mieters !

Da spielt es dann wie erwähnt im ersten Jahr keine Rolle, ob die KDU = Warmmiete angemessen nach dem SGB - ll ist oder nicht.

Nein - wo soll auf 156m² der eigene kleine Kinosaal noch Platz finden und der IndoorPool + Sauna benötigt auch einiges an Grundfläche - und dann noch der ganze sinnlose Luxusnippes, der sich in all den Jahren angehäuft hat.....also nein, 156m² sind nicht angemessen, sondern viel zu klein!

Definitiv nein.