Wenn man eine Verpflichtungserklärung für jemanden abgibt, diese Person dann aber heiratet - besteht normaler Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Hallo und sorry,

ich wusste nicht so recht, wie ich die Frage besser formuliert bekomme.

Was ich wissen möchte ist einfach Folgendes:

Bei Menschen aus dem Ausland kann es ja manchmal sein, dass diese nur auf Basis einer Verpflichtungserklärung erstmal hier bleiben können. Somit ist der Staat dann finanziell raus und nicht in der Verantwortung, während ein Mensch aus Deutschland einwilligt, alle Kosten zu tragen. Kann ja beispielsweise sinnvoll sein, wenn man beschließt jemanden zu heiraten, aber bis zum Heiratstermin keine sonstige finanzielle Absicherung für ein Visum mehr besteht.

Nehmen wir mal an, eine solche Person heiratet dann aber einen Menschen aus Deutschland - ist das mit der Verpflichtungserklärung dann quasi trotzdem auf ewig bindend und diese Person hat quasi nie Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland trotz Ehe mit einem deutschen Staatsbürger oder deutscher Staatsbürgerin und fällt jedes Mal, wenn sie ihr Geld nicht selber verdient, wieder in die Verpflichtungserklärung zurück, sodass dann jedes Mal derjenige wieder zahlen muss oder wird die Verpflichtungserkläung quasi mit der Eheschließung mit einer deutschen Person hinfällig und greifen die ganz normalen Mechanismen bei Arbeitslosigkeit, Arbeitslosengeld usw.?

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Findet ihr diese Einstellung unverschämt? oder verständlich?

Ein Freund von meinem Bruder (31) bezieht seit 7. Jahren ohne Unterbruch Harz IV( früher) jetzt Bürgergeld. Jetzt hat ihn das Amt zu einer Massnahme aufgeboten, und verlangt von ihm, das er in einer Firma im ersten Arneitsmarkt seine Leistungsfähigkeit schrittweise aufbaut, von 20%-100% in einem Zeitraum von 8. Monaten. Grundsätzlich ist er damit einverstanden( er hat ein gesundheitliches Deffizit, und benötigt etwas mehr Zeit) aber er macht es nur dann, wenn er für seine Arbeit auch anährend normal entlohnt wird von der Firma und somit kein Bürgergeld mehr beziehen muss. Als Kompromiss, hat er angeboten, 2. Monate „ gratis“ es zu machen, und nur das Bürgergeld zu bekommen, spätestens dann möchte er aber Gehalt von der Firma haben. Leider meint das Jobcenter, er muss das jetzt so machen(8 Monate) und basta. Er meinte, das macht er nicht, aus Prinzip , wie er meint. Das sieht er nicht ein, erstens weit unter Tarif zu arbeiten und das 8. Monate lang, und dann noch für denn Arbeitgeber schön umsonst.

Findet ihr, er hat recht? oder er ist einfach unverschämt?

Er ist ein unverschämtes suspekt!! 70%
Er hat völlig recht, die könnten mich auch mal!! 15%
Schwer etwas zu sagen, ich enthalte mich! 15%
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Bürgergeld oder Arbeitslosengeld 1?

Ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern.

1 Kind ist 1 Jahr. Das andere 4.

Und muss meinen jetzigen Job aus wichtigen Gründen kündigen.

Beide Kinder sind in Betreuung.

Anwartschaften auf Arbeitslosengeld für 12 Monate sind erfüllt.

Ich bekomme bereits Bürgergeld, da mein Einkommen nicht reicht.

Nun muss ich mich ja arbeitslos melden.

Bekomme ich dann Arbeitslosengeld 1?

Muss ich das beantragen oder erhalte ich weiter das bisherige Bürgergeld?

Darf ich zuhause bleiben da das Kind noch nicht 3 ist?

Oder werde ich zum Arbeiten gezwungen?

Da das Kind einen Betreuungsplatz hat?

Und muss ich mich somit auf Jobs bewerben, wenn mein Kind unter 3 ist?

Denn ich habe gehört, Mütter mit Kindern unter 3 Jahren werden "in Ruhe gelassen".

Oder werden nur die Mütter in Ruhe gelassen, die Bürgergeld bekommen? Und die die Arbeitslosengeld 1 bekommen müssen sich bewerben?

Wie ist das für Alleinerziehende mit einem Kind unter drei Jahren geregelt in Bayern?

"Arbeitslosengeld-II-Beziehende sind dazu verpflichtet, alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Arbeitslosengeld-II-Beziehende, die Kinder unter drei Jahren betreuen, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Sie können dem Arbeitsmarkt aber auf freiwilliger Basis zur Verfügung stehen, wenn die Betreuung des Kindes sichergestellt ist. "

Gilt das für meinen Fall in Bayern?

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