Wie viel Bürgergeld bekommt er?

1 Antwort

Wenn er gar kein Einkommen hat und die Eltern ihn freiwillig nicht weiter unterstützen wollen, stünden ihm bei Arbeitsfähigkeit derzeit min. 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu.

Dazu käme dann min.noch sein Kopfanteil von der Warmmiete, wenn die Eltern Miete von ihm möchten, also ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Die Warmmiete ginge dann durch die Personen im Haushalt und ergibt den jeweiligen Kopfanteil pro Person und der könnte ihm zum Regelbedarf min.noch zustehen.