Wohngeld hat vorrangige leistung?

Hallo,

Ich brauche euren Rat, vielleicht hat jemand Erfahrung damit.

Ich bin in Krankenhaus, ich habe Arbeitslosengeld2 und Wohngeld gleichzeitig erhalten, ich wollte Jobcenter mitteilen dass ich Krankengeld und Wohngeld gleichzeitig erhalte, und unrechtmäßige Leistungen zurückzahlen möchte, aber meine Betreuerin meinte dass ich beides weiterlaufen soll. Jetzt habe ich von Wohngeld stelle eine Anhörung bekommen, dass eine Datenabgleich vorgenommen wurde, und festgestellt wurde, dass ich Arbeitslosengeld 2 erhalten habe.

Fakt ist, eine davon muss ich zurückzahlen. Da ich aber bei Wohngeld besser aufgestellt bin, möchte ich bei denen bleiben.

Meine Betreuerin hat mich dazu aufgefordert eine Weiterbewilligungsantrag zustellen, was ich leider auch gemacht habe, was eigentlich kein Sinn ergibt, das macht das ganze doch unglaubwürdig.

Ich habe Jobcenter angerufen und denen geschildert, dass ich durcheinander gekommen und verpasst habe das mitzuteilen. Ich habe nicht erwähnt das meine Betreuerin mir das gesagt das ich es nicht mitteilen muss.

Die sorge dass die mich verklagen ist sehr hoch, hat jemand eine Idee was ich Jobcenter und Wohngeldstelle das klarstelle? Soll ich Weiterbewilligungsantrag zurücknehmen?

Hat jemand Idee wie ich eine schreiben formulieren kann?

Danke im voraus.

Freundliche Grüße

Geld, Leistung, Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG II, Arbeitsamt, Hartz IV, Wohngeld
Was kann/darf jobcenter tun um dich zur arbeit zu zwingen?

Wenn jemand vom jobcenter abhängig ist, kann er zb zum psychiather gehen damit dieser ihm eine diagnose erstellt. das ist kein geheimniss, wenn diese diagnose schwer genug ist bzw der mensch krank genug ist, lässt man ihn in ruhe.

Wie sieht es denn aus wenn jemand nicht krank ist, er muss bewerbungen schreiben, wenn er an firmen schreibt wo dieser weiß das sie ihn so oder so ablehnen, darf jobcenter zwangsweise einen irgendwo einstellen, auch das ist kein geheimniss und weis jeder. doch in diesem fall kann der mensch sich oft krank schreiben lassen, dr holoday stichwort.

sind dies die einzigen möglichkeiten? weil ich sehe sehr viele die komplett durch den kako gezogen werden, während andere, zum teil ganze familien, komplett in ruhe gelassen werden. das bedeutet das man auch pech haben kann mit dem jobcenter typen/frau die für einen zuständig ist... deswegen die frage, was geht, welche legalen mittel haben die.

PS: noch was in eigener sache, bevor jetzt blöde kommentare kommen, hier geht es lange nicht mehr um "faule menschen" die kein bock haben, auch eine heuschrecke will essen! sie kann nichts dafür das sie das essen vom bauer holen muss, wird jedoch als plage angesehen. Keiner möchte von hartz4 oder bürgergeld freiwillig abhängig sein, kein arbeiter würde damit tauschen wollen! also spare dir die kommentare vom "faulen menschen", jeder hat sein päckchen zu tragen. jetzt ist zusammenhalt angesagt, die zeiten werden nicht besser! Denn durch zusammenhalt ist man unverwüstlich

Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG II, Arbeitsamt, arbeitslos, Hartz IV, Jobcenter, Sozialhilfe, Bürgergeld
Welche Rechte habe ich bei einer Erstausstattung für Erstbezug?

Hallo liebe Community,

zurzeit arbeite ich ( 32 J. ) daran von zu Hause auszuziehen und hatte heute meinen ersten Termin beim Jobcenter. Dadurch das ich ALG 1 Anspruch habe, aber durch die Ausbildung ( Erzieher ) nicht viel verdient habe, ist dementsprechend mein Leistungsanspruch sehr gering. Deswegen muss ich auch Unterstützung beim Jobcenter suchen, damit ich eine eigene Wohnung beziehen kann. Ich bin noch nie ausgezogen und muss es tun, weil meine Mutter mich psychisch fertig macht und wir stets auf heftigste Art und Weise aneinander geraten. Letztes Jahr im Oktober 22 wurde ich von meiner Ausbildung krankheitsbedingt bis März 23 beurlaubt und habe Krankengeld bekommen (Ich bin schon seit 2 Jahren in Therapie wegen Depressionen). Die Ausbildung möchte ich dieses Jahr weitermachen, aber durch den heftigen Stress, der nicht besser wird, mit meiner Mutter, muss ich dort ausziehen. WBS ist schon da, Wohnung ist ebenso da, nächste Woche Mittwoch unterzeichne ich den Mietvertrag, da ich eine Kostenzusage vom Jobcenter habe.

Jetzt frage ich mich, was mir wirklich zusteht an Erstausstattung für meine Wohnung. Also in meinem Zimmer hab ich alles, was man zum normalen Leben braucht, außer die essenziellen Dinge wie für die Küche, Haushaltsgeräte, Utensilien und Waschmaschine. Nach § 24 SGB II habe ich ein Anrecht auf Dinge, die ich nicht habe. Heute hat der Sachbearbeiter gesagt, dass ein Toaster oder Wasserkocher nicht dazugehören würde. Bei der Frage eine Liste zu bekommen was mir zusteht hat er die Frage ignoriert und einfach weitergemacht.

Was steht mir wirklich zu, gibt es Richtlinien für sowas in Hessen (Gießen) ? Ich habe das hier gefunden: https://harald-thome.de/files/pdf/redakteur/KdU_Ordner/AE_Ordner/AE%20Frankfurt%20M%20-%2001.01.2021.pdf

Vielen Dank für eure Antworten im vorraus.

Wohnung, Geld, Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG II, Arbeitsamt, Bedarfsgemeinschaft, Erstausstattung, Hartz IV, Sozialhilfe, Wohngeld

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