Wenn jemand aus Hunger wegen Mittellosigkeit Essen aus einem Laden mitgehen lässt, warum leitet ein Polizist dann ein Strafverfahren ein, soll man verhungern?

Warum wird beim Diebstahl insbesondere von lebensnotwendigen Sachen, wie Lebensmittel, kein Unterschied gemacht aus welchem Motiv dieser begangen wurde? Wenn z.B. jemand aus Hunger, weil er z.B. mittellos ist und auch sonst keine Möglichkeit hat an Geld zu gelangen, Essen aus einem Markt mitgeben lässt kann man doch wirklich Verständnis aufbringen. Eventuell hungert er schon so lange, dass schon gesundheitliche Folgen zu erwarten sind, dann kann man denjenigen doch nicht einfach verhungern lassen? Moralisch sollte dann schon ein anderer Kunde den Einkauf bezahlen oder zumindest auslegen bzw. die Polizei welche eventuell dazu gezogen wird den Einkauf bezahlen und von einer Anzeige absehen. Meiner Meinung nach machen sich Menschen bzw. Polizisten welche in solchen Situation, wo vielleicht schon die Gesundheit wegen mangelnder Nahrungsaufnahme akut bedroht ist, nicht helfen doch auch mit strafbar. Weil die ihn dann in dieser gefährlichen Situation belassen und der Markt kein Essen aushändigt.

Derjenige, der aus Hunger stiehlt kann eventuell nichts für seine Lage, z.B. wegen unvorhersehbarer Kosten, oder weil er nicht mit dem Geld über den Monat kam.

Wie würdet ihr das bewerten? Was ist eure Meinung dazu?

Essen, Gesundheit, trinken, Geld, Polizei, Lebensmittel, Politik, Recht, Diebstahl, Gesellschaft, Justiz, Ladendiebstahl, Strafverfahren
Darf ein Polizeibeamter einfach das Handy einziehen, nur weil ich unerlaubt eine junge Frau in der Fußgängerzone gefilmt habe?

Folgendes

Am Donnerstag wurde mir mein Handy von einem Polizeibeamten eingezogen, weil ich vorher unerlaubt in der Fußgängerzone eine junge Frau kurz gefilmt hatte. Sie oder jemand anderes hatte das wohl bemerkt und als ich auf dem Weg zu einer Einrichtung war, machte ihr Freund auf der anderen Straßenseite ein Foto von mir.

Kurz darauf erschien dann ein Polizeifahrzeug mit zwei Beamten, welche mir den Sachverhalt schilderten und mich darum baten die Aufnahme auf dem Handy zu löschen, ansonsten drohe der Einzug des Gerätes. Nachdem ich das Handy entsperrt hatte zeigte ich dem Polizisten Video der Frau und löschte es dann auch vor seinen Augen.

Plötzlich, ich hatte halt noch einige andere Videos und Fotos drauf, meinte er, ich solle ihm doch auch das andere Video zeigen, was direkt vor dem anderen in der Liste war. Da war halt auch ein Mädel draußen zu sehen.

Dann meinte er, in dem Fall müsse das Gerät nun doch eingezogen werden, obwohl ich das Video gelöscht hatte, und fügte an, dass es in den vergangenen Wochen und Tagen angeblich noch mehr Hinweise bei der Polizei aus der Region gab, bei dem wohl auch unerlaubte Aufnahmen gemacht worden seien. Und deshalb bliebe ihm nun nichts anderes übrig als das Gerät mitzunehmen und durchsehen zu lassen. Habe es ihn dann freiwillig herausgegeben.

Wie ist hier die Rechtslage, war das von dem Beamten richtig gewesen oder war es überzogen? Habe halt auch eine starke psychische Beeinträchtigung, Angst und Zwangsstörungen.

Wie ist eure Meinung oder Wissen?

Internet, Polizei, Recht, Gesetz, Filmaufnahmen, Gesellschaft, Justiz, Beschlagnahmung
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