Wenn jemand aus Hunger wegen Mittellosigkeit Essen aus einem Laden mitgehen lässt, warum leitet ein Polizist dann ein Strafverfahren ein, soll man verhungern?

19 Antworten

Natürlich ist ein Supermarkt nicht verpflichtet Verständnis für Diebstahl aufzubringen und noch viel weniger gibt es irgendeine "Verpflichtung" einem Bettler Essen auszuhändigen. Und selbstverständlich macht die Polizei sich nicht strafbar wenn sie eine berechtigte Strafanzeige bearbeitet und verfolgt.

Niemand muß hierzulande hungern, und daher zieht diese Ausrede im Falle eines Ladendiebstahls auch nicht. Wer mit seinem Geld nicht über den Monat kommt hat vermutlich Geld für unnötige Dinge ausgegeben oder sehr schlecht gewirtschaftet. Wenn das einmalig vorkommt, hat man noch Ersparnisse oder kann sich etwas im Bekanntenkreis leihen. Wer ständig mehr ausgibt als er hat braucht möglicherweise einen Betreuer der das Geld einteilt...

Man kann beispielsweise zur Tafel, Caritas, Diakonie, Bahnhofsmission oder zur Suppenküche gehen und bekommt dort etwas zu essen und zu trinken, auch ohne Geld.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eine Straftat ist eine Straftat.

Eventuelle Beweggründe werden dann beim Strafmaß berücksichtigt.

Wenn man einem Lebensmittelhändler jeden Tag Waren im Wert von 5€ klaut, dann fehlen im Monat trotzdem 100€. Das könnte der Lohn der Ferienjobbers sein, der damit etwas daheim zur Haushaltskasse beiträgt. Das könnte der Neben-Job eines alleinerziehenden Elternteils sein, dass so die Versorgung des Kindes sicherstellt. Und die Beiden haben sich dafür entschieden für die 100€ zu arbeiten; sie hätten ja auch einfach klauen können.

Es gibt andere Möglichkeiten als zu klauen.

Eine Strafanzeige ist gerechfertigt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Der Polizist hat die Pflicht gesetzte zu bevolgen und durch zu setzen. Entscheiden tun nur Richter.

Früher, in den 70er Jahren, gab es mal Privilegierung im Strafrecht bei dem sogenannten "Mundraub". Das war die umgangssprachliche Bezeichnung für die rechtswidrige Aneignung von Nahrungsmitteln geringen Wertes zum alsbaldigen Verzehr bzw. die rechtswidrige Aneignung von Nahrungsmitteln oder Geld aufgrund persönlicher Notlage.

Das wurde abgeschafft, da mit dem Ausbau der sozialen Sicherungssysteme und der caritativen Organisationen diese Privilegierung nicht mehr gerechtfertigt war.

Derjenige, der aus Hunger stiehlt kann eventuell nichts für seine Lage, z.B. wegen unvorhersehbarer Kosten, oder weil er nicht mit dem Geld über den Monat kam.

Ich finde wer die Verwendung der finanziellen Mittel falsch priorisiert, kann durchaus was für seine Lage.