Wie immer im rechtlich Bereich: "Kommt drauf an."
Im wesentlichen kommt es darauf an, ob die Menge eine Rolle spielt.
Wenn in der Speisekarte von 0,3 o. 0,4 o. 0,33 o. 0,5l gesprochen wird, dann hat man ein Anrecht auch genau diese Menge zu erhalten.
Wenn ich ein Bier mit 0,33l anbiete, dann hab ich die Möglichkeit die Flasche selbst an den Tisch zu bringen. Dann braucht das Glas dazu auch keinen Eichstrich. Schütte ich das Bier aber außer Sicht des Kunden in ein Glas, dann muss das Glas geeicht sein.
Wenn es für das Getränk keine festen Mengenangaben gibt, dann braucht es im Regelfall auch kein geeichtes Gefäß, da es ja nix zu überprüfen gibt.
Beanstandungen hab ich vor Jahren mal bei Cocktailgläser erlebt. Wenn in einem Longdrink 0,2l einer Spirituose enthalten sind, dann geh das mit einem Glas mit Eichstrich, aber dann muss zuerst die Spirituose rein und dann erst das Eis. Oder alternativ verwendet man zum einschenken ein Maß oder einen Meßbecher.