Nicht, daß ich wüßte.
Ich halte das für ausgemachten Blödsinn.
Nicht unmöglich.
Darüber entscheidet der Kreditgeber.
Hier gut erklärt:
https://www.google.com/search?q=unterschied+zwischen+grundgesetz+und+verfassung
aus einem guten Elternhaus kommt und viele Privilegien genießt
Das hat nichts damit zu tun.
Es heißt nicht ohne Grund: "Glückes" :)
in einer Diktatur lebst, wo Ungerechtigkeit und Hunger herrscht
Auch dann bist Du Deines eigenen Glückes Schmied.
Grundsätzlich nicht, da es dom Jobcenter egal sein kann.
Wenn der Antrag dem Jobcenter jedoch erst am 30.04.2025 nach Geschäftszuschluß zugeht, gilt er erst ab Mai als gestellt.
Der Gläubiger wird eine Pfändung eventuell vorher androhen bzw. ankündigen.
Von der Pfändung selbst erfährt man jedoch in der Regel erst, wenn das Konto gepfändet ist.
Damit man die ganzen Dublonen vorher nicht schnell beiseiteschafft :)
Sofern es sich nicht um eine private Universität handelt, so etwas ähnliches.
Ankommen tut er.
Als Antragszugang gilt dann jedoch der nächste Werktag.
Spreche mit dem Klassenlehrer bzw. mit der Schulleitung und mit den Eltern, und es heißt:
Ich geh 10. Klasse realschule
Ich gehe in die 10. ...
Als 25-jähriger bildest Du keine Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter mehr.
Wird mein Mietanteil dennoch überwiesen?
Bis zur Weiterbewilligung aller Wahrscheinlichkeit nach Nein.
Bürgergeld bzw. BAföG.
dann nicht mehr arbeiten.
Ob das klappt?
Da Du in Gewinnerzielungsabsicht handelst, mußt Du ein Gewerbe anmelden.
Alles Weitere mit einem Steuerberater klären.
Die sind grundsätzlich nur zuständig, wenn man arbeitslos ist oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist.
In allen anderen Fällen solltest Du Dich an die zuständige Kammer wenden.
Der Mann hätte sich so nicht verhalten dürfen.
Frauen sollten sich jedoch auch nicht zu freizügig kleiden, um Männern nicht zu viel "Angriffsfläche" zu bieten.
Dann mußt Du entweder zu Hause bleiben, oder der Dinge harren, die (nicht) kommen.
Fraglich, ob Du einen Kredit bekommst.
Nur mit Einkommen bzw. Sicherheiten und gutem Businessplan.
(Schuß)Waffen gehören grundsätzlich nicht in die Hände von Privatleuten.
Durchaus :)
ob die Eltern vom Hundebesitzer verlangen können, dass er sie von ihrem anteiligen Zahlungsanspruch freistellt.
Nein.
Der Hundebesitzer ist meiner Meinung nach primär am drannsten und die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht ggf. verletzt.
Alles andere muß man im Einzelfall klären.