Annahmeverzug bei Ebay-Käufer?

Hallo,

vor rund fünf Wochen habe ich einen Rucksack auf eBay verkauft und habe diesen dann auch zwei Tage nach der Bestellung per DHL versendet. Da es schon das Paket dann doch größer wurde als gedacht, habe ich 1,20 € mehr Porto bezahlt, als der Kunde bezahlt hat. Nun kam das Paket allerdings 4 Tage später wieder zurück mit dem Vermerk, dass das Paket nicht zu stellbar sei, da der Empfänger nicht ermittelt werden konnte. Der Käufer hatte auch schon einen Fall eröffnet und mich dann angeschrieben. Er schrieb, dass eBay die falsche Adresse verwenden würde und ihm das bei einer anderen Bestellung auch passiert sei. Ich schrieb ihm dann, dass er sich doch bitte melden möge, weshalb das so ist wisse ich nicht. Er meldete sich ewig nicht, dann schrieb ich ihm noch einmal, dass er mir doch bitte die richtige Adresse schicken solle und das Porto via Paypal nocheinmal überweisen möge, da ich ja keinen Fehler gemacht habe. Den Adressaufkleber habe ich so von eBay übernommen. Wieder ewig keine Antwort vor drei Wochen dann eine Rückmeldung wo er sich entschuldigt und mich bittet ihm eine IBAN zu nennen, da Paypal bei ihm gerade nicht funktioniere. Gut, diesemal habe ich auch länger mit einer Antwort gewartet. Dann schrieb ich ihm die IBAN und bat ihn nochmals um die Adresse. Bis jetzt nichts. eBay hat mir das Geld überwiesen und sagt, dass das Paket angekommen sei. Ich habe recheriert und rechtlich sei es so, dass es sich um einen Annahmeverzug handele. Stimmt das? Darf ich dann halt den Rucksack und das Geld behalten? Und ihm z. B. in zwei Wochen mitteilen, dass ich den Rucksack weiterverkaufen werde? Weil ich wollte den ja loswerden.

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Annahmeverzug sehe ich hier nicht, und Du darfst den Rucksack nicht weiterverkaufen, sondern mußt ihn schon an den Köufer liefern.

Es kann ja nicht so schwer sein, daß dieser Dir die richtige Adresse nennt.

Theoretisch kann man versuchen, Ebay in Regress zu nehmen, sofern das Unternehmen hier einen Fehler machte.

Als Käufer kann man auf Ebay in der Kaufabwicklung wählen, welche Adresse dem Verkäufer übvermittelt wird.

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wieso packen sie ihre Sachen nicht und nehmen den Flieger.

Da mußt Du jeden einzelnen nach seinen persönlichen Beweggründen, dies nicht zu tun, fragen.

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Aktuell dürftest Du als Schülerin unter 25 mindestens 520 € mtl. vom Einkommen behalten.

Der Rest würde auf Dein Bürgergeld angerechnet.

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Darüber entscheidet das kontoführende Geldinstitut.

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Die Nach- und Sonderzahlungen können evtl. pfändungsfrei gestellt werden.

Der Insovenzverwalter sollte Auskunft hierzu erteilen können.

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Googele nach einem Sprengstoffexperten und spreche mit ihm.

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Er würde hundertfach Unterhaltsschulden anhäufen.

Strafbar ist das jedoch grundsätzlich nicht.

Es gibt übrigens faktisch ähnliche Fälle.

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Wenn die Eltern gut vedienen, bekämst Du kein Bürgergeld.

Auszüge aus dem Elternhaus unterstützt das Jobcenter bei unter 25-jährigen nur in Härtefällen.

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