Sollte Abtreibung wie Mord behandelt werden?
6 Antworten
auf keinen fall. Kleine tiere und andere lebewesen die noch nicht mündig sind und sonst irgendwie mitleid erregen werden ja schließlich auch eingeschläfert. und es gibt auch sterbebeihilfe. Aber so ein kleiner fötus ist halt nicht in der lage sich da weiter in eine schublade zu schieben, außer das man bis zu einem gewissen punkt sagen kann das dieses neue leben noch kein vollständiges lebewesen ist, und desshalb darf die schwangere person entscheiden ob sie die "frucht" austragen möchte oder nicht. Das wird das kleine neue "leben" auch kaum stören oder mitbekommen, spekuliert man.
Da gibt es schon noch Unterschiede.
Selbstverständlich nicht! Mord: Mord ist ein vorsätzliches Tötungsdelikt, bei dem der Täter unter bestimmten, im Gesetz (§ 211 StGB) festgelegten Mordmerkmalen handelt. Diese Merkmale können sich auf die Persönlichkeit des Täters (z.B. Mordlust, Habgier) oder die Art und Weise der Tatbegehung (z.B. Heimtücke, Grausamkeit) beziehen.
Weil ein abzutreibender Arzt/in weder aus Mordlust, Habgier, Heimtücke oder Grausamkeit agiert.
Nein, weil es kein Mord ist.
Es ist ja nicht so, dass eine Frau unbedingt schwanger werden wollte, wenn sie Sex hatte. Der Mann hat danach nichts mehr mit den beiden (Frau und Embryo) zu tun.
Aber es sind nun mal unleugbar die Spermien von ihm, die Leben gezeugt haben. In diesem Sinn ist er auch dafür verantwortlich, dass Leben entstanden ist. Da die Frau sich nicht entscheiden dürfen sollte, es abzutreiben, weil es u.U. als Mord bezeichnet wird, sollte sie gebären und dem Mann die Verantwortung überlassen. Also, der Mann hat dann die Pflicht, das Kind nach der Geburt anzunehmen, wenn es die Frau nicht möchte; denn während der Schwangerschaft hatte das ja die Frau zu tun. Wenn er das Kind nicht möchte, setzt er sich Folgendem aus: Entweder er muss akzeptieren, dass er zumindes für neun Monate Dauer (wie die Frau) auf Gedeih und Verderb für das Kind sorgen muss, wie die Frau.; oder er entledigt sich dem Kind, wie die Frau bei einer Abtreibung. Ich meine das so: Der Mann muss immer in der Nähe, quasi in Symbiose mit dem Kind sein. Er kann, weil er keine Muttermilch hat, das delegieren. Muss aber während des Stillens dabei sein (wie die Mutter).
Nach neun Monaten dürfen sich beide entscheiden, wie es mit dem Kind weitergeht. Töten ist nicht erlaubt. Man könnte auch der Mutter, die das Kind ablehnt, Alimentenzahlung verordnen. Wenn der Vater dann trotzdem das Kind abgibt, Adoption z.B., müsste er genauso als unverantwortlich bzw. egoistisch erkannt werden, wie man es ja Frauen zuschreibt, die sowas tun.
Ein Baby ist noch einige Zeit quasi in einem angenommenen extraembryonalen Schutzzustand: Es kann außer selbst atmen und essen noch nichts autonom und braucht deshalb einen äußeren Rahmen, der es ebenso schützend und am Leben haltend gewährleistet, wie eben noch im Mutterleib. Dies kann durchaus auch der Vater leisten: IMMER nahe am Kind, niemals von ihm getrennt, für alle Bedürfnisse aufkommen (außer dem Stillen).
Möchte er es nicht (mehr) kommt das zwar keiner Abtreibung gleich, aber eben durchaus als Vernachlässigung. Kommt das Kind dadurch zum Tode ist das Fahrlässigkeit mit Todesfolge!
Klar, ist nur eine Überlegung.
Aber was ist an ihr falsch, wenn man die Verantwortung einer Schwangerschaft mit Geburt und Ergebnis Lebewesen (Kind) zu gleichen Teilen an die zu gleichen Teilen beteiligten an der Zeugung zur Hand nimmt? In dem Sinne, dass Justizia eigentlich Gerechtigkeit anmahnt. Gerechtigkeit heißt gleichgestellt, gleichverantwortlich, gleich zu rechtfertigen und aufgrund gleicher "Vergehen" auch richtig zu richten.
Ich lasse jetzt mal eine erzwungene Schwangerschaft (Vergewaltigung) außen vor.
Ja, wüsste jetzt nicht warum Abtreibung nicht genau das sein sollte.