Ja klar, .... wenn der Beschuldigte von der Hausdurchsuchung vorher informiert werden würde, kann man es bleiben lassen, nein, dann muss man sogar annehmen, dass die Durchsuchung keinen Erfolg mehr versprechen würde.

Daher ist diese Aussage ..... 💩

Und klar.... am Telefon wird dir auf Anfrage mitgeteilt, dass du beschattet wirst. Was um Himmels Willen soll das bringen.....💩

Dein "Kumpel" verdreht da was ganz deutlich, warum musst du schon rausfinden.

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Was steht da noch in der Einstellungsverfügung? Nach welcher Rechtsvorschrift wurde das Handy seinerzeit beschlagnahmt? 94/98 StPO oder 111b StPO, das müsste in deiner Kopie der beschlagnahmten Liste der Gegenstände stehen? Nach welcher ges. Regelung wurde das Verfahren eingestellt, gab es Auflagen o.a.? Keine Angaben über die beschlagnahmten Gegenstände? Kann ich mir eigentlich kaum vorstellen.

Zudem kennen wir den Sachverhalt nicht, etwas dazu zu sagen ist deshalb ohne weitere Information auch nur eine Spekulation.

Tatmittel unterliegen sehr oft der Einziehung, d.h. man sieht sie auch nach der Beendigung des Verfahrens nicht wieder. Muss ja nicht sein, aber deine Frage ist unvollständig und die bisherigen Antworten nur in jeweils eine Richtung korrekt.

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Die Einziehung kann als selbständige Einziehung (§ 76a StGB) sogar dann angeordnet werden, wenn eine Person wegen einer Straftat nicht mehr verfolgt oder verurteilt werden kann

https://www.lawinfo.de/index.php/32-ausgewaehlte-rechtsgebiete/strafrecht/1532-einziehung-im-strafverfahren-was-bedeutet-das

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Bitte lies dir das hinsichtlich der Abmahnung durch und tu etwas dagegen.

https://www.promietrecht.de/Vermieterkuendigung/Vertragsverletzung/Abmahnung/Gegendarstellung/Unberechtigte-Abmahnung-vom-Vermieter-Widerruf-als-Mieter-E1861.htm

Kann man dir empfehlen in einem Mieterverein deiner Gegend Mitglied zu werden und die dort voraussichtlich wöchentlichen Besprechungstermine wahrzunehmen, dann kannst du dein Anliegen konkret besprechen, bis dahin stell einen Ordner zusammen, am besten chronologisch. Das geht doch so weiter......

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Seriös ist ehrlich gesagt etwas anderes, verboten.. kann ich so nicht sagen, da müsste man alle Berliner Vorschriften dazu kennen.

Das Zimmer wird aus naheliegenden Gründen "möbliert" vermietet und dann auch nur auf Zeit, da der Mietspiel bei der jeweiligen Neuvermietung erheblich überschritten wird.

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Derzeit: Gar nicht.

Der frühere Aufenthalt in Deutschland kann zwar wohlwollend betrachtet werden, aber die Mindestvoraussetzung neben diversen anderen offenbar nicht erfüllten Bedingungen sind 3 Jahre. Und da er das Land wieder dauerhaft verlassen hatte zählt der frühere Aufenthalt hier nicht. Und ohne die sonstigen Voraussetzungen?

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/06/stag-inkraft.html

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Versprochen? eher geplant.....

Wann lernt man endlich, dass man auf mündliche Aussagen von Politikern nichts zu geben hat. Nur Fakten zählen und das sind vollzogene Fakten, keine Absichtserklärungen.

Im jetzt nicht mehr gültigen Koalitionsvertrag der Ampel stand dieser Satz als "geplant" für 2025, und zwar ca. 317 Euro pro Bürger pro Jahr. Wie das bezahlt werden sollte stand und steht in den Sternen und mit der FDP wäre diese Gießkanne ohnehin nicht möglich gewesen. Zudem gilt der Koalitionsvertrag nur zwischen den Parteien als Absicht, sonst wären noch ganz andere Dinge einklagbar gewesen. Und nach der beiderseitigen Kündigung ist dieser Vertrag nicht mal mehr das Papier mehr wert auf dem er geschrieben wurde - und ich bezweifle, dass so etwas noch mal in einen Vertrag mit der neuen Regierungskonstellation kommt, nicht unter den wahrscheinlichen Koalitionen.

Übrigens, auch die jetzigen Versprechen sind nur Wahlkampf. (z.B. Steersenkung auf Lebensmittel) Alles reine Absichtserklärungen und niemals bindend. Statt Steuersenkungen sollte man lieber über Steuergerechtigkeit und Umschichtungen nachdenken.

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Rein aufgrund deiner Frage bezogen: Nein.

Die Verbraucherzentrale ist für zivilrechtliche Angelegenheiten in beratender Funktion eine gute Anlaufstelle, aber bei Betrug handelt es sich um eine Straftat, also sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig.

Allerdings sind deine Infos sehr gering, dann müsstest du allerdings anders vorgehen.

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Die Rückforderung bleibt bestehen. Es besteht vielleicht die Möglichkeit eine Ratenzahlung zu vereinbaren, die Betonung liegt allerdings bei vielleicht.

Das dürfte übrigens nicht das einzige Problem sein. In aller Regel prüft das Amt in solchen Fällen die Angaben nochmals, und wenn festgestellt wird, dass vorsätzlich Sachverhalte unterschlagen oder pflichtmäßig nicht angegeben wurden, wird geprüft ob wegen Leistungsbetruges Anzeige erstattet wird. Bei einer Laufzeit von 1 Jahr kann man eigentlich davon ausgehen, dass der Empfänger es gewusst haben müsste, also vorsätzlich handelte.

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Honorarkalkulation in der Jugendhilfe: Wie finde ich den richtigen Stundensatz?

Hallo zusammen,

ich möchte mich kurz vorstellen: Ich habe einen Bachelorabschluss in Psychologie und arbeite seit etwa drei Jahren als Sozialpädagoge, aktuell in der Jugendhilfe. Derzeit plane ich, ein kleines Nebengewerbe aufzubauen, in dem ich ambulante Einzelfallhilfe, Familienhilfe und ähnliche Unterstützungsangebote anbiete.

Ich habe mich bereits umfassend informiert, freie Träger kontaktiert und erfahren, dass sie solche Aufträge auf Honorarbasis vergeben. Momentan befinde ich mich im Prozess, mich selbstständig zu melden und alle Formalitäten zu klären. Allerdings habe ich ein großes Problem: Ich bin unsicher, welches Honorar ich von den Trägern verlangen kann.

Das Geld für Leistungen in der Jugendhilfe kommt in der Regel vom Jugendamt, weshalb die finanziellen Rahmenbedingungen bereits vorgegeben sind. Allerdings ist es in meinem Bundesland nicht möglich, solche Fälle direkt über das Jugendamt vermittelt zu bekommen – dies läuft ausschließlich über freie Träger. Diese behalten jedoch einen erheblichen Teil der Vergütung ein, unter anderem für Verwaltungskosten und ihren eigenen Gewinn.

Ich habe bereits versucht, im Internet aktuelle Honorarsätze zu recherchieren. Leider sind viele der gefundenen Zahlen entweder veraltet (teilweise über 10 Jahre alt) oder so niedrig, dass sie für mich nicht sinnvoll erscheinen. Ich möchte mit einem realistischen Honorarsatz an die Träger herantreten, möchte mich dabei aber auch nicht unter Wert verkaufen.

Daher hoffe ich, dass jemand hier Erfahrungen in diesem Bereich hat und bereit ist, diese mit mir zu teilen.

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße!

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Ich bin jetzt in diesem Bereich nicht aktuell, aber bedeutet dein Vorhaben nicht, dass du mehr oder weniger eine Konkurrenz aufbaust zu deiner Arbeit in der Jugendhilfe?

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Grundsätzlich darf Ihr Mitarbeiter seine Freizeit gestalten, wie er will. Besteht keine tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Regelung, braucht er Ihre Genehmigung für einen Nebenjob nicht. Ihr Arbeitnehmer muss Ihnen nicht einmal sagen, dass er eine Nebentätigkeit aufnimmt.

Arbeitgeber dürfen ihrem Arbeitnehmer die Genehmigung für eine Nebentätigkeit verweigern, wenn dieser damit mindestens eine der folgenden Situationen provoziert:

  • er gefährdet die Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten
  • er geht einer Konkurrenztätigkeit nach und verstößt gegen das Wettbewerbsgesetz
  • er läuft Gefahr, gegen die gesetzlichen Arbeitszeit-Regeln zu verstoßen

Punkt 2 der Beispiele:

Konkurrenzausschluss: Ihr Mitarbeiter darf Ihnen mit seiner Nebentätigkeit keine Konkurrenz machen

https://www.lexware.de/wissen/mitarbeiter-gehalt/nebentaetigkeiten-welche-nebenjobs-muss-ich-als-arbeitgeber-dulden/

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Entgegen der bisherigen einzigen Antwort:

Wie willst du einen Bogen spannen mit entsprechend dicker, unhandlicher Jacke oder den Bogen spannen, einen Pfeil halten mit entsprechenden Handschuhen? Die Sehne streift in diesen Fällen an der Jacke und ein Handschutz zum Abfangen ist ebenfalls nicht sicher.

https://www.athleticarchery.com/de/

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Das wichtigste sind wetterfeste Stiefel bzw. feste Schuhe, die Dreck vertragen, ebenso die Hose, die bis zu den Knien dreckig oder nass werden kann, denn die Beine bekommen in aller Regel auch etwas ab.

Und dann, welche Art Bogenschießen? ich gehe mal nicht von einem Schießstand im Freien, als Anhängsel meist eines Schützenvereins aus, denn dort könntest du genügend Pausen machen oder ein chemisches Wärmekissen mitführen.

Das geht beim 3D-Schießen natürlich nicht, da ein Wechsel von Ziel zu Ziel sehr oft durch unwegsames Gelände führt und gelegentlich, auf guten Ständen, einer kleinen Rundwanderung gleicht. Handschuhe kann man ggfls. ausziehen, wenn man dran ist, und zusätzliche Wechselkleidung im Auto oder bei der Anmeldung hinterlegen. Aber wenn man sich schon vorab Gedanken darüber machen muss und man mit Aber an die Sache rangeht, .....

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Ganz kurz und schmerzlos: Kein Geschwurbel auf dieser Welt rechtfertigt einen heimtückischen Mord.

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Wird es nicht auffallen, wenn der damalige Renteneingang nicht verzeichnet ist? Und was soll es bringen, wenn du das unterdrückst? Erbst du dadurch weniger?

Was dieses Verzeichnis enthalten muss kannst du hier entnehmen:

https://www.erblotse.de/erbratgeber/nachlassverzeichnis

oder auch

https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/nachlass/nachlassverzeichnis.html

Aus persönlicher Erfahrung zum Thema Rente (Tod meiner Mutter) möchte ich noch anfügen, dass die Deutsche Rentenversicherung auch noch nach geraumer Zeit Rückforderungen betreibt, falls sie -wie bei mir- eine Zahlung angeblich nicht mehr stoppen konnte. (das Geld wurde ins Nicht-EU-Ausland überwiesen, da sie dorthin ausgewandert war und ich die Summe nicht zurückholen konnte, die Versicherung wurde unmittelbar am Todestag informiert, die Zahlung erfolgte 3 Wochen später.) Falls tatsächlich auch bei dir die Rente des Folgemonats nicht mehr aufgehalten werden konnte, heb das Geld auf jeden Fall auf. .......

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Meinung des Tages: Schwangerschaftsabbrüche sollen rechtmäßig werden – wäre eine Durchsetzung vor den Neuwahlen sinnvoll?

Triggerwarnung: In dieser Meinung des Tages kommen Themen wie Schwangerschaft(sabbruch) sowie sexuelle Übergriffe vor.

Der Paragraf 218 dürfte zu den bekanntesten und umstrittensten in Deutschland führen. Er regelt die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen. Doch womöglich könnte dieser nun aus dem Strafgesetzbuch verschwinden.

Aktueller Stand

Der Abbruch von Schwangerschaften gilt derzeit als rechtswidrig, außer es besteht eine Gefahr für Leib und Leben der Schwangeren. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn die Schwangerschaft Folge einer Sexualstraftat ist.

Wenn innerhalb der ersten 12 Wochen die Schwangerschaft aus anderen Gründen beendet wird, bedarf es dafür eines Gesprächs bei der Beratungsstelle – das Vorgehen bleibt zwar straffrei, ist aber per Definition dennoch rechtswidrig.

Das soll geändert werden

328 Bundestagsabgeordnete wollen, dass es eine Reform gibt. Im Strafgesetzbuch soll künftig nur mehr geklärt werden, was geschieht, wenn der Abbruch gegen oder ohne den Willen der Schwangeren durchgeführt wird. Alles andere soll im „Schwangerschaftskonfliktgesetz“ geklärt werden. Unter anderem auch, dass Abtreibungen bis zur 12 Woche rechtmäßig sein sollen, wenn eine Beratung erfolgt ist und ein Arzt den Abbruch durchführt.

Ob es noch vor den Neuwahlen dazu kommt, dass der Paragraf abgeschafft wird, ist fraglich. Buschmann lehnt eine Reform vor den Neuwahlen ab, auch die Union möchte keine Gesetze mehr beschließen. Doch: Für die Änderung bedarf es 367 Stimmen – das heißt derzeit fehlen nur noch 39. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass noch einige Stimmen von SPD, Grünen, Linken sowie von einigen des BSW dazu kommen könnten. Obwohl Union und FDP sich dagegen ausgesprochen haben, wird außerdem damit gerechnet, dass einige Stimmen von den Mitgliedern kommen könnten. 

Unsere Fragen an Euch:

  • Denkt Ihr, dass die nötigen Stimmen zusammenkommen werden?
  • Was wären mittel- und auch langfristig Konsequenzen der Abschaffung?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und bitten Euch, auch bei diesem sensiblen Thema unsere Netiquette zu beachten.

Vielen Dank und viele Grüße
Euer gutefrage Team

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Der Paragraf sollte vor den Neuwahlen abgeschafft werden, da...

.... da es nach den Wahlen fraglich sein könnte, dass dies in dieser Form durchgesetzt wird. Andere Regierung, andere Konstellation.

Was mich in diesem Zusammenhang stört ist die Tatsache, dass jetzt in einem richtigen Feuerwerksmodus eine Rakete nach der anderen gezündet wird, obwohl die derzeit noch gültige Regierung genügend Zeit gehabt hätte, das längst durchzuziehen, wenn denn tatsächlich der politische Wille dazu vorhanden wäre.

So ist das alles im Licht des Wahlkampfes zu sehen und... um mit Konrad Adenauer zu antworten... was geht mich mein dummes Geschwätz von gestern an.

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Deine ganzen Fragen, darf der Anwalt das, erübrigen sich meines Erachtens nach recht schnell.

Wenn deine Oma bemerkt hat, dass jemand unberechtigt Abbuchungen von ihrem Konto vornimmt, so kann sie dies zunächst einmal zurückbuchen und abwarten was passiert. Wenn sie das einem Anwalt gibt und jemand z.B. bei einem Vertrag einfach diese Kontodaten eingetragen hätte, dann handelt es sich in aller Regel um einen Betrug. Dann würde der Anwalt vermutlich im Auftrag selbst oder der Großmutter raten, eine Strafanzeige zu erstatten und gleichzeitig Akteneinsicht beantragen. Denn die Polizei hat die Möglichkeit recht einfach Handydaten, Kontodaten usw. bei einer Strafanzeige anzufragen um den Täter zu ermitteln. Der Anwalt oder deine Großmutter kann zu gegebener Zeit dann aufgrund einer Nachricht der Staatsanwaltschaft die Akte einsehen und damit sehen, wer es getan hat.

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Du musst dich an deine Eltern wenden.

Die Infos sind insgesamt zu gering um etwas konkretes zu sagen, aber ich gehe mal von einer Art Abonnement aus, das kannst du mit 13 gar nicht abschließen. Nur laufen lassen bringt auch nichts, spätestens wenn schriftliche Inkassoschreiben ins Haus flattern kommen die Eltern ohnehin drauf.

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Ich habe bei Klarna etwas für 3500 € bestellt. Es ist mein Klarna-Konto.....

soweit ok, du hast einen Kaufvertrag abgeschlossen.

Habe es auf den Namen meines Vaters bestellt. Deswegen die identische Adresse. ....dir Rechnungsadresse ist auf einen anderen Namen.....

Jetzt blicke ich nicht mehr durch.

Wenn du es auf mit deinem Namen gekauft hast kannst du als Lieferadresse natürlich Dritte angeben. Wieist es möglich, dass du eine andere Person als Käufer benennen kannst? Und wie kommst du darauf, dass der dann zahlungspflichtig sein könnte?

Oder auch?

Du kannst nicht etwas über Klarna bestellen und einen anderen Namen in der Bestellung angeben. Ist dein Klarna Konto nicht an deinen Namen gebunden oder hast du ein Drittes Konto -das deines Vaters- benutzt?

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Ich fange mal ganz von vorne an.

Die PVZ ist eine Druckerei, die den Vertrieb und die monetären Angelegenheiten für eine Vielzahl kleiner, mittlerer und größerer Verlage betreibt, ein großer Teil davon sind Zeitschriften. Die PVZ bewirbt die Zeitschriften nicht, das machen ihre Vertragspartner in aller Regel selbst, wobei diese sich dritter Werbepartner bedienen, die dann nicht nur Drückerkolonnen verwenden, sondern sie schließen auch mit Callcentern aus dem Nicht-EU-Raum Werbeverträge. Es ist bekannt, dass es allein in der Türkei mehrere Hundert große und kleine, und damit auch mehr oder weniger seriös arbeitende Callcenter gibt, die den gesamten deutschsprachigen Raum beharken. Die Verträge werden dann nach Deutschland verkauft.

Vermutlich hat der Frager am Telefon irgendwelche Fragen zu einem Gewinn oder einem früheren Gewinnspiel beantwortet, bei dem die Daten in den illegalen Datenhandel gelangt sind. Die Anrufe sind nach EU-Recht und nach dem deutschen Wettbewrbsrecht verboten, allerdings - diese Anrufe sind in der Türkei nicht verboten und können daher nicht weiter verfolgt werden.

Ergo hat der Frager vermutlich vor Wochen einen entsprechenden Anruf bekommen und hat so reagiert, dass er Daten wie Kontoverbindung usw. angegeben hat, wenn diese nicht schon bekannt waren - aufgrund früherer Telefonate oder aus dem illegalen Datenhandel.

Wie Answer1234567 bereits sagte, die PVZ schickt ein Begrüßungsschreiben, meist mit der ersten Zeitschrift, die eine Wiederrufsbelehrung enthält, die Frist dürfte längst abgelaufen sein.

Es ist schwer nachzuweisen, dass der Vertrag nicht korrekt zustande gekommen ist, vor allem wenn man sich an den Vertragsabschluss nicht mehr erinnert......

Was kannst du tun?

Nimm alle Unterlagen und wende dich an die Verbraucherzentrale.

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/gewinnversprechen/

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