Die versorgungsrechtlichen Ansprüche des Beamten sind auch für die Pension gesetzlich geregelt, in diesem Fall nach dem jeweiligen Landesrecht. Schließlich werden Beamte nicht bezahlt sondern alimentiert.
Meines Erachtens würde es nur eine Möglichkeit geben, du müsstest deine Erkrankung direkt auf den vergangenen aktiven Dienst beziehen können. Dann könnte man evtl. einen Dienstunfall bzw. einen ähnlichen Sachverhalt mit entsprechendem Ausgang annehmen, der ggfls. prozentual anerkannt wird. Der Klageweg ist dornig, ein Fachanwalt wohl auf jeden Fall erforderlich.
(Für die volle Pension aus dem möglichen Amt, evtl. sogar Endamt, wäre ein qualifizierter Dienstunfall erforderlich. Das ist für normale Beamte kaum möglich.)