Wende dich an das Standesamt, falls du deine Original-Geburtsurkunde nicht findest. Gibt es sowas wie ein Familienstammbuch? ...

Dann erkundige dich bei der zuständigen Abteilung der russ. Botschaft was für Voraussetzungen du mitbringen musst. Wahrscheinlich ist es notwendig die kasachische und die deutsche Staatsangehörigkeit aufzugeben, falls du das dann noch willst.

Übrigens, derzeit werden so gut wie alle männlichen Russen bis zum 45. Lebensjahr eingezogen. Mindestlaufzeit ist 1 Jahr, wo das Meiste davon stattfindet kannst du dir ja denken......

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Wer erhält keinen gesetzlichen Mindestlohn? Unter anderem sind Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Freiberufler, Selbstständige, Langzeitarbeitslose, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung und Mitarbeiter, die ehrenamtlich tätig sind, vom gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen.

https://www.arbeitsrechte.de/mindestlohn-ausnahmen/

Die Seite enthält auch ein paar Diskussionsansätze die du ja suchst,

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Fällt niemandem auf, dass dort gerade diejenigen sind, die pro Kopf gesehen ein Vielfaches zur Erderwärmung beitragen als der Durchschnittsmensch, sogar noch sehr viel mehr als der Durchschnittseuropäer?

Gründe:

Es ist hipp dabeizusein? Es macht sich in vielen Belangen gut, wenn man "aktiv" für eine gute Sache tätig ist, ohne etwas zu bewirken und gleichzeitig darauf achtet, dass die eigenen Belange nicht betroffen sind.

Sagt dir das Thema Wasserprediger etwas?

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Also, irgend jemand geht auf die Polizei zu, die mit Sicherheit in Deckung gegangen ist und man kann sehen, dass sie beschossen wird? Und er selbst wandert durch den Kugelhagel? (nicht realistisch)

Dann geht die Person weiter auf die Beamten in Notlage zu, die ihn auffordern nicht näher zu kommen? Und dann wundert er sich, wenn er für einen Angreifer gehalten wird, der eine Notlage vortäuscht? (welcher Film war das?)

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https://shop.roeder-feuerwerk.de/honey-badger-funke-schallerzeuger.html

Achtung! Bei diesem Feuerwerkskörper handelt es sich um einen Schallerzeuger der Kategorie P1 und darf daher ganzjährig gekauft werden. Die Verwendung darf nur entsprechend der Gebrauchsanweisung und der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen

Eine recht nette Beschreibung zu den Feuerwerksklassen:

https://www.pyrolager.de/feuerwerkskategorien

und hier Antworten aus dem Forum zu der Frage, die schon mehrfach gestellt wurde:

(im ersten Link ist eine Antwort eines Comunity-Experten dazu:

https://www.gutefrage.net/frage/p1-sprengstoffgesetz

https://www.gutefrage.net/frage/p1-boeller-an-silvester-legal-zuenden

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(Die 20 Euro sind offenbar Leitungs- und Instanthaltungskosten des Anbieters und völlig normal).

Du bist zumindest nach §11 der EnVN verpflichtet die turnusmäßigen Wartungsintervalle über dich ergehen zu lassen und diese Heizungsnebenkosten werden auf die Mieter umgelegt. Das sind schon mal Kosten um die du nicht herumkommst.

Eine Heizpflicht gibt es in Deutschland weder für den Mieter noch für den Vermieter. Ein Mieter muss demnach nicht heizen. Dennoch hat dieser dafür Sorge zu tragen, dass keine Schäden an der Mietsache entstehen, zum Beispiel durch eine zu hohe Feuchtigkeit oder gar Schimmelbildung. Sollte es dazu kommen, ist der Mieter verpflichtet, diese auf eigene Kosten zu beseitigen.

https://www.heizung.de/ratgeber/diverses/mietwohnung-wann-muss-der-vermieter-heizen.html

Aber deine Rechnung mit einem sagen wir mal 2000 Watt Heizofen ist eine Milchmädchenrechnung. Pro Stunde kommst du auf 80 Cent Stromkosten bei einem Öfelchen. Das macht in 24 Stunden, selbst wenn du ihn nicht dauernd betreibst schnell mal 10 Euro. Das wären dann pro Monat 300. Fernwärme ist deutlich günstiger, Fernwärme ist vermutlich auch umweltfreundlicher als der Strom, der zur Zeit noch nicht grün ist.

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Du nennst in der Frage "Prozesskostenhilfe", und in deiner Rückantwort grenzt du die Pflichtverteidigung aus deiner Frage aus, die ggfls. ab einer bestrimmten Strafandrohung notwendig ist. So richtig? Dir geht es um die allgemeine Forderung nach einer Prozesskostenhilfe für diejenigen, die sich einen Anwalt nicht leisten können?

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  • RICHTLINIE (EU) 2016/1919 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
  • vom 26. Oktober 2016

(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Verdächtigen und beschuldigten Personen, die nicht über ausreichende Mittel zur Bezahlung eines Rechtsbeistands verfügen, Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, wenn es im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist.

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Im Strafverfahrensrecht kann Beratungshilfe in Anspruch genommen werden. Diese erfasst jedoch nur die erste anwaltliche Beratung, keine weiteren Tätigkeiten wie Akteneinsicht oder Anträge und rechtliche Stellungnahmen. Beratungshilfe kann unter Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts beantragt werden.

Die Umsetzungsfrist dieser Richtlinie ist bereits im Mai 2019 abgelaufen. Inzwischen wurde ein Regierungsentwurf veröffentlicht, der auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eingestellt ist.

https://www.dresdner-fachanwaelte.de/rechtsgebiete/strafrecht/pkh-richtlinie-staerkung-der-verfahrensrechte-von-beschuldigten/

Ich bin leider auch nicht auf dem neuesten Stand. Aber ich habe kurz recherchiert, es gab wohl einen Aufschrei der Länder aufgrund der hohen zu erwartenden Kosten durch das Bundesgesetz - die Ausgaben wären ausschließlich auf die Länder abgewälzt worden. Daher gehe ich vom aktuellen Status Quo aus, hier ein Beispiel vom Okt. 23 einer RA-Seite:

https://www.anwalt-diedrich.de/home/strafrecht/pflichtverteidigung/

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Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei.

Im übrigen hat nicht die Firma den Brief geöffnet der an dich adressiert war und hat damit auch nicht deine Reputation beschädigt. Es ist nämlich auch nicht gestattet fremde Post zu öffnen.

Die Post stammt von folgender Firma:

BET-AT-HOME.COM INTERNET LIMITED

Registernummer C 35109 beim Malta Business Registry (MBR)

Cornerstone Business Centre, Level 2, Suite 1

Pjazza s – 16 ta’ Settembru

Mosta, MST 1180

MALTA

Ich kann mir vorstellen, dass es dort weder eine DSGVO noch entsprechende Gesetze gibt, die es verbieten so vorzugehen. Und die Anschrift ist nur die postalische Weiterleitungsadresse einer Kanzlei. Viel Spaß beim Durchsetzen irgendwelcher Forderungen oder Aktionen, wie andere Antworten hier bescheinigen.

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Frag ihn mal nach dem Urteil, das würde ich auch gern mal sehen.

Der Hund ist eine Sache, er gehört der Frau offenbar. Sie darf einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auch mit ihren Sachen abwehren. (Hoffentlich hat der Hund in die richtigen Stellen gebissen)

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anbei ein Fachartikel zu genau diesem Thema. Das Problem sind m.M. nach die amerikanischen Auslegungen dazu. Tenor des Artikels:

Traditionellerweise wird ein urheberrechtlicher Schutz für Schriftarten verneint. Im Kern wird dies damit begründet, dass die Erfordernisse an die Lesbarkeit und Gleichmässigkeit der Schriften zu wenig Gestaltungsfreiraum für individuelle Ausprägungen zuliessen. Der Gebrauchszweck sei weitgehend durch die vorgegebenen Buchstabenformen bedingt.

aber konkret zum Einzelfall duchlesen.

https://www.lexology.com/library/detail.aspx?g=cef9bea0-db08-43c7-9973-7036c5af9852

Die Thematik eines Logos ist nochmal eine ganz andere. Hier musst du nicht nur die Schrift sondern auch darauf achten, dass es sich nicht zu sehr mit anderen gleicht. Im Zweifelsfall einfach vorab eintragen lassen.

Es gibt in Deutschland keine Datenbank, mit der sich das Urheberrecht für ein Logo oder Design überprüfen lässt. Stattdessen ist in der Regel davon auszugehen, dass die meisten Schöpfungen aus dem Bereich der angewandten Kunst, die notwendigen Kriterien erfüllen. Bei einem Firmenlogo kann zudem aber auch die Möglichkeit bestehen, dass dieses markenrechtlich geschützt ist. Für die Überprüfung stellt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) kostenlos eine Datenbank zur Verfügung.

Ist die notwendige Schöpfungshöhe erreicht, schützt das Urheberrecht das Logo automatisch. Eine Anmeldung in einem Register oder ähnliches ist daher unnötig. Möchten Sie dennoch Ihr Logo schützen lassen, ist dies zum Beispiel mit einer Eintragung als Marke möglich.

https://www.urheberrecht.de/logo/

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ein bisschen ungeöffnete Post durchsucht und herausgefunden, dass es seit ein paar Monaten abgelaufen ist.

okay, wo der Missstand liegt ist klar. Die Gründe für deine Schwarzfahrt sind aber unerheblich.

Die 60 € sind keine "Strafe" sondern erhöhte Beförderungsgebühr aus dem zivilrechtlichen Vertrag zwischen dir und der Beförderungsgesellschaft. Die Firma kann und wird gegebenenfalls zusätzlich Strafanzeige wegen Leistungserschleichung ertatten. In der Regel passiert dies bei einem Erstverstoß nicht, wenn man das erhöhte Beförderungsentgelt begleicht. Kommt u.U. auch auf dein Verhalten vor Ort an.

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Also, wenn ich deine Kommentare dazu lese ergibt sich folgendes Bild.

Du kreierst eine (vermutlich abwertende) "Präsentation" über eine Person, angeblich B. Es soll sich nicht um A. handeln. Tatsächlich schickst du die Präsentation aber an einen Freund von A., und da soll man dir glauben, dass es sich nicht um ihn handelt?

Wie willst du denn jetzt nachweisen, dass du es nicht absichtlich getan hast, auch wenn du Daten von B. verwendet hast, eben gerade um so vorzugehen?

Warum verwendest du deine Zeit nicht für sinnvolleres?

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Verträge sind einzuhalten.

Den Lohn können sie zurück fordern + ggfls. eine Entschädigung, falls sie durch dein entschuldigtes Fehlen einen Nachteil erleiden.

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Neben den üblichen Nebenwirkungen kann man sich auch den Tod injizieren

https://taz.de/Wachstum-dank-Internet/!688876/

Hier der Originalartikel dazu:

http://www.juergen-loehle.de/wp/wp-content/uploads/2014/07/Doping-online.pdf

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Wenn eine Sendung mit Somatropin vom Zoll abgefangen wird, wird wegen Verdachts auf Verstoß gegen AMG und AntiDopG ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und gegen den Adressaten des Pakets ergeht Strafanzeige. (Wirkstoff)

Auf den illegalen Umgang mit Somatropin stehen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren. Ausschlaggebend ist dabei die konkret vorliegende Menge, bzw die Frage, ob es sich dabei gemäß der Dopingmittel-Mengen-Verordnung (DmMV) um eine 'geringe' oder 'nicht geringe' Menge handelt. Der festgesetzte Mengenwert der 'nicht geringen Menge' liegt im Falle von Somatropin bei 16 mg.

https://www.die-anwalts-kanzlei.de/bestellung-von-somatropin-verstoss-gegen-amg-und-antidopg/

Ich konnte keinen Artikel finden, der die Einfuhr für geringe Mengen für den Eigengebrauch in einem Sportstudio unter Strafe stellt. Vielleicht gibt ja noch jemand eine bessere Auskunft dazu.

Allerdings: Du brauchst eine Menge für ca. 6 Wochen wenn es wirklich etwas bringen soll, und das ist deutlich mehr als die 16 mg. Bitte achte aber auch auf deine Wesensveränderung. Die Nebenwirkungen sind hässlich.

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Wie willst du im Nachhinein Gutachten für die damalige Zeit erwirken? Gegen wen willst du klagen, die eigene Mutter oder den Staat, den Arzt oder die Klinik? Mit welcher ganz konkreten Begründung?

Deine Ansicht ist rein persönlich und wird nicht von der Realität getragen. Bis du zwangsweise untergebracht wirst werden Untersuchungen und Gutachten erstellt, die genau deine Ansicht widerlegen. Du bräuchtest da schon deutliche Munition und bezahlen wird dir eine mögliche juristische Auseinandersetzung auch niemand.

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Ich meinte immer er soll mich in Ruhe lassen

Warum gehst du dann ans Telefon ran? Warum öffnest du die Brief und liest sie auch noch, wenn du die emotionalen Folgen doch schon im Voraus kennst? Sorry, aber du verhältst dich wie ein Opfer. Es gibt zwei Möglichkeiten, ignorieren: Tel. blockieren und die Post wegwerfen oder sich dazu zu entscheiden sich zu wehren. Dazu gehört: alles sammeln, die Anrufe in einer tablularischen Tabelle notieren (und was dir noch einfällt) und wenn es dir tatsächlich zu viel wird zur Polizei zu gehen und wegen Stalking Strafanzeige zu erstatten. Die Beleidigungen usw. sind beinhaltet.

Da fällt mir noch was ein, es gibt ein entsprechendes Telefon:

https://www.hilfetelefon.de/gewalt-gegen-frauen/stalking.html

Vielleicht wäre auch ein Telefonat mit einer sozialen Helferin schon ein Lichtblick um erst einmal beide Beine auf den Boden zu bekommen.

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Die Frage ist missverständlich.

Dir wurde von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Verwarnung angeboten? Und wieso sollst du zur Polizei kommen, wenn du ein Verwarnungsangebot der Behörde bekommen hast? Die Behörde kann das i.d.R. selbst durchführen, allerdings unter bestimmten Bedingungen wie z.B. eine Fahrerermittlung die Polizei beauftragen.

"Tatsache in Form einer Verwarnung" lese ich jetzt so, dass dir als Halter oder erkannter Fahrer die Möglichkeit gegeben wird sich zum Sachverhalt zu äußern. Was ist jetzt nicht richtig? Das ist kein Strafverfahren.

Dann bist du auch nicht "Beschuldigter" einer Straftat sondern "Betroffener" und das ist ein sehr großer Unterschied.

Betroffener im Ordnungswidrigkeitenverfahren ist die Person (natürlich oder juristisch), der eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird

https://de.wikipedia.org/wiki/Betroffener

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Konkret, jeder kann bei einem gewichtigen Grund den Familiennamen ändern lassen. Wenn sie nicht aus dem Allgemeinbild verschwinden, dann ist es diesen Leuten egal, vielleicht sind sie ja auch stolz darauf.

Ein beleidigender oder benachteiligender Name wäre durchaus ein solch gewichtiger Grund, eine bloße Namensänderung weil einem der andere besser gefällt i.d.R. nicht.

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Wenn denn der politische Wille wirklich da wäre, wäre viel möglich....

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1) Steueroasen und Steuerschlupflöcher

1a) Unternehmensbesteuerung ändern, betreffend Großkonzerne, die einen angeblichen Hauptsitz in Steueroasen haben aber international und damit auch in D eine Geschäftstätigkeit ausüben.

1b) in diesen Ländern werden auch Privatvermögen geparkt und damit den Steuerbehörden entzogen.

Geschätzter Verlust in D: 2,5 % des gesamten Steueraufkommens bei einem Volumen von 898 Milliarden = 22,5 Milliarden

https://taz.de/Schaden-durch-Steueroasen/!5723634/

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2) Schaden durch Steuerhinterziehung, Schätzungen zufolge verliert Deutschland jährlich rund 100 Milliarden Euro an Steuereinnahmen durch Steuerhinterziehung.

https://www.boeckler.de/de/magazin-mitbestimmung-2744-steuerhinterziehung-kostet-100-milliarden-5391.htm

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3) Steuerverschwendung vermeiden. Allein das Schwarzbuch der Steuerzahler und die Mario Barth Sendung enthalten viele Beispiele wie den Berliner Hauptbahnhof, 450 Mio., Berliner Flughafen, Neubau Bundeskanzleramt, S21 Stuttgart, Oper in Hamburg.... Leider gibt es offenbar keine vernünftigen geschätzten Gesamtzahlen, es müsste sich jährlich, angefangen bei den kommunalen Kleinprojekten bis zu Presigeobjekten der Bundesregierung um eine wohl zweistellige Milliardensumme handeln.

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4) Steuergerechtigkeit. Wenn für einen Minijob bei einem Verdienst von 500 Euo pauschal Abgaben von teils über 30% bezahlt werden müssen, wie kann es dann sein, dass jährliche Millioneneinkünfte durch legale Steuertricks in Richtung Null gerechnet werden können? Das krasseste mir bekannte Beispiel ist ein Jahreseinkommen von 1,1 Mrd. und eine Steuer von 0.18 % und das legal.

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Gut, in meinem auch etwas tendenziellen Beitrag, sind Land- und Bundessteuergelder vermischt, aber würde denn in diesem unserem Lande ein politischer Wille bestehen diese Missstände tatsächlich zu beseitigen, dann wäre eine große Strecke schon erreicht. (Bund erhält knapp 38% aller Steuern, das müsste die Summe vermutlich decken) Und eine notwendige Entlastung der Länder/Kommunen wäre ebenfalls in Sicht.

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Beamter oder Angestellter?

eher das letztere, vermute ich sonst wäre die Pflicht des "Auftretens in der Öffentlichkeit" bekannt und müsste nicht hinterfragt werden.

Meines Erachtens reicht das noch nicht als rassistische Äußerung aus, sonst müsste man Heino, "schwarzbraun ist die Haselnuss", des gleichen Gedankenguts bezichtigen. Was allerdings deine persönliche Reputation angeht.....

Und hier noch ein Artikel eines RA zu einem solchen Verhalten außerhalb des Arbeitsbereichs mit dem Tenor "das geht den AG nichts an"

https://www.hensche.de/fristlose-kuendigung-wegen-rassistischer-aeusserungen-bag-2-azr-28-19-08.06.2020_17.11.html

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