Der Verfassungsschutz ist ein staatliches Kontrollorgan, das mögliche Verstöße gegen die Verfassung ausfindig macht. Ein Problem der "Vorsorge" und Voraussicht ist immer, dass man behaupten kann, es liegt noch keine erfüllte Handlung gegen die Verfassung vor.
Beispiel: Höcke und andere AFD Mitglieder äußern/sagen Dinge, die, wenn sie "getan" worden sind, vollendete Tatsachen sind.
Allein, wenn ich sage, ich werde dich ermorden, liegt ja noch kein Tat vor. Jetzt muss entschieden werden, ob diese Aussage eine Drohung ist, die Tat auszuführen. Argumentiert man, man kann nichts dagegen tun, weil es im Sinne der freien Meinungsäußerung ist und man stimmt diesem Narrativ zu, kann man nichts tun.
Deshalb wird ein Mord an dir - falls er ausgeführt wird - nicht verhindert werden können, auch wenn er angekündigt ist. Dann ist es aber vollendet. Um so einen Mord im Vorfeld verhindern zu können, muss also schon allein aufgrund der Aussage dieses Vorhaben unterbunden werden.
Mitglieder der AFD haben wiederholt Aussagen getätigt, die im weitesten Sinn eine Verletzung der Verfassungsregeln ankündigen. Selbstverständlich wollen sie, dass man das im Rahmen der Meinungsfreiheit akzeptiert. Tut man das, ist dann gegen die Ausführung (siehe Beispiel Mordandrohung) nichts zu verhindern! Um dies zu verhindern, obliegt es dem Verfassungsschutz quasi schon vor der Tat der Verfassungsmissachtung einen Riegel vorzuschieben: Der Androhende (AFD) wird aus dem Schutz der Verfassung inklusive der Meinungsfreiheit ausgeschlossen; denn durch das Aufdecken und verifizieren von Aussagen, die, wenn sie in die Tat umgesetzt werden, ein Verstoß gegen das Verfassung darstellen, ist ja so etwas tatsächlich von der AFD vorausgesagt!
Gesichert rechtsextrem bedeutet, ihre angekündigten Aussagen als Vorhaben ("wir werden das tun, haben vor, das zu tun") sind bewiesen in die Kategorie von extremer Bedrohung des Verfassungsgerichtes einzuordnen. Denn nur eine der Demokratie nicht zugewandten Partei möchte sie demolieren.
Es ist diffizil, so etwas fest zu legen.
Bitte bedenke jedoch, die Meinungsfreiheit endet wie andere Freiheiten da, wo sie die Freiheit anderer bedroht!
Die Meinungsfreiheit der AFD greift die Grundordnung an, die ihr eigentlich zugesteht, demokratisch, aber nicht wider Demokratie zu agieren. Würde man der AFD trotzdem zugestehen, aufgrund der demokratischen Legitimation auch die Demokratie mit innewohnenden Regeln (Verfassung) selbst zu demolieren, müsste sie ja danach als eine demokratisch gewählte Partei gelten. Unabhängig, ob sie dann eine Diktatur errichtet. Dann ist diese Diktatur demokratisch gewählt und weitere Wahlen wird es nicht mehr geben. Denn sie hätte dann die Möglichkeit, die Verfassung so zu ändern, dass es eine Demokratie nie wieder geben soll. Was ja aus ihrer Perspektive Sinn macht.
Schon heute ist ja die Verfassung gegen so ein Vorhaben. Dazu muss sie nun mal das offen legen, was ich aufzeige.
Alle Beweise, auf die sich die Verfassungsschutzeinschätzung beziehen, liegen der Öffentlichkeit schon vor! Heißt, man kann etliche Aussagen von AFD Politikern jederzeit selbst via Internet oder Medien aufrufen. Klar, in AFD nahen selbstverständlich nicht.
Jetzt bist du gefordert, mit eigenem Verstand und durch objektive Informationssuche z.B. im Internet das nachzuprüfen.