Kinobesuch als 17 jährige nach 24 Uhr?
Servus Leit,
Und zwar sind wir eine Gruppe von vier 17jährigen und einer 18 jährigen Person die nächsten Freitag fantastic four mit fsk12 um 22 30 Uhr angucken möchten.
In den Kino Jugendschutzregeln und im Jugendschutzgesetz (11 Abs. 3 JuSchG) steht nirgendwo etwas, dass die Beziehungsbeauftragte Person eine Begrenzung hat für wie viele sie unterschreiben darf. Meine Frage an euch, geht dass, wenn theoretisch die 18 jährige person für die 4 17 jährigen das Blatt unterschreibt?
3 Antworten
Nein müssen die Eltern machen kam auch nicht rein mit 17
Die Erziehungsbeauftragung ("Muttizettel") ist von den Eltern der Minderjaehrigen auszufuellen und zu unterschreiben. Eine gesetzliche Beschraenkung der Anzahl von Minderjaehrigen, die eine erziehungsbeauftragte Begleitperson beaufsichtigen darf, gibt es nicht. Der Betreiber des Kinos entscheidet, wie viele er zulaesst.
Das musst du den Kinobetreiber fragen. Wir wissen nicht, ob er einen erziehungsbeauftragten Achtzehnjaehrigen als Aufsichtsperson fuer 4 Siebzehnjaehrige akzeptiert oder nicht.
Aber warum sollte er das nicht? Es ist schliesslich keine Tanzveranstaltung, wo alle wild durcheinander laufen, sondern eine Filmvorfuehrung mit festen Sitzplaetzen.
Im JuSchG steht überhaupt nichts über eine "Beziehungsbeauftragte" Person.
Was soll das sein!?
Ja die Eltern unterschreiben natürlich die Zettel und stellen diese aus, auf der Website des Kinos steht jedoch nichts von einer begrenzten Anzahl. Es ist in dem Fall egal oder?