Also erst einmal sind die 7/11 Shops keine Supermaerkte, sondern so etwas wie bessere Kioske. Die Sortimente in diesen Shops bestehen zwar zu grossen Teilen aus bei Westeuropaeern unbekannten Produkten, sind aber dennoch ziemlich klein.

Aber auch in den "richtigen" Supermaerkten (u.a. Tops, Big C, Lotus in ihren groesseren Varianten) sind die Sortimente sicher nicht groesser als in vergleichbaren deutschen Supermaerkten.

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Du bekommst nur ein Arbeitszeugnis, egal wie viele Kuendigungen es gab. Das Arbeitszeugnis muss bis zum Ablauf der Kuendiguingsfrist erteilt werden, bei einer fristlosen Kuendigung unverzueglich. Dazu musst du das Zeugnis aber erst einmal beantragt haben.

Bei einer fristlosen Kuendigung enthaelt das Zeugnis meist auch Hinweise darauf, dass es eine fristlose Kuendigung gab.

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/arbeitszeugnis-anspruch-und-ausstellungszeitpunkt-14-zeitpunkt-der-zeugniserteilung_idesk_PI42323_HI1326614.html

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Das zeigt erst einmal, dass sie zumindest in Erwaegung zieht, es moeglicherweise ernst zu meinen.

Eine finanzielle Absicherung ist wichtig und nicht nur bei thailaendischen Frauen ein wichtiges Kriterium beim Eingehen einer Beziehung. In Westeuropa wird das Thema oft eher verschaemt behandelt und nicht offen angesprochen. Oft spielt es in Westeuropa inzwischen auch keine besonders grosse Rolle mehr. In Thailand ist das hingegen ganz normal.

Dass zur Hochzeit Geld an die Eltern der Braut gezahlt wird, ist ebenfalls voellig normal. Der Betrag richtet sich nach dem sozialen Stand und den finanziellen Moeglichkeiten. Weitere Kriterien sind, ob es sich um die erste Ehe der Braut handelt oder sie vorher schon einmal verheiratet war, ob sie bereits Kinder hat und wie alt sie ist.

2.000 Euro erscheinen abhaengig von den naeheren Umstaenden erst einmal nicht als besonders viel.

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Ist das ein Vorhaengeschloss und gehoert es dir? Dann brich es doch einfach auf.

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Wenn du dort nicht laenger als 6 Monate wohnen wirst, sonst weiterhin bei deinen Eltern wohnst und bei denen auch gemeldet bist, brauchst du dich dort nicht anzumelden.

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Du suchst dir einen Ausbildungsplatz und kuendigst dann rechtzeitig vor Antritt deinen bestehenden Ausbildungsvertrag. Die Kuendigungsfrist betraegt dann 4 Wochen zu jedem beliebigen Kalendertag (nicht nur zum Monatsende) und als Kuendigungsgrund gibst du an, dass du dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen willst.

Die Kuendigung muss zwingend schriftlich erfolgen und eigenhaendig unterschrieben werden (also keine E-Mail und auch keine eingescannte und dann ausgedruckte Unterschrift). Da du noch minderjaehrig bist, muessen auch deine Eltern die Kuendigung unterschreiben.

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Wenn die Zeugen glaubwuerdig sind, wirst du einer Verurteilung kaum entgehen koennen. Schmerzensgeld und Arztkosten kommen dann auch noch dazu. Die Verletzungen wurden ja sicher aerztlich dokumentiert.

Wenn es tatsaechlich um eine schwere Koerperverletzung geht (§ 226 StGB), muessen die Verletzungen ja auch ganz erheblich gewesen sein und dauerhaft anhalten.

Die Geschichte von dem Opfer, das sich derartige Verletzungen selbst beigebracht hat, um sie dir dann anhaengen zu koennen, kannst du dem Richter ja mal erzaehlen. Ob sich das dann aber auch zu deinen Gunsten auswirken wird, duerfte aeusserst unwahrscheinlich sein und wohl eher als mangelnde Reue gewertet werden.

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Grundsaetzlich ist das so richtig. Dir stehen gesetzlich 27 Werktage Urlaub im Jahr zu, weil du am 1. Januar noch keine 17 Jahre alt warst.

Beachte aber, dass es sich hierbei um Werktage handelt und nicht um Arbeitstage. Werktage sind alle Tage, die keine Sonntage oder Feiertage sind. Samstage sind Werktage, sofern sie keine Feiertage sind.

Die 27 Tage beziehen sich also auf eine 6 Tage Woche. Bei einer 5 Tage Woche ist entsprechend unzurechnen. Dabei kommen dann 22,5 Arbeitstage heraus, die auf 23 aufzurunden sind (weil die erste Stelle hinterm Komma groesser als 4 ist).

Dein gesetzlicher Urlaubsanspruch bei einer 5 Tage Woche betraegt also in dem betreffenden Kalenderjahr 23 Arbeitstage. Vertraglich kann es aber auch mehr sein.

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Du kannst den Verlust wahlweise bei der Polizei oder beim zustaendigen Buergeramt melden. Es muss also nicht bei der Polizei sein, Buergeramt geht auch.

Bei einer der beiden Stellen musst du ihn aber unverzueglich melden. Unterlaesst du die, begehst du eine Ordnungswidrigkeit nach PAuswG § 27 Abs. 1 Nr. 3, die gem. PAuswG § 32 Abs. 3 mit einer Geldbusse bis zu 3.000 Euro geahndet werden kann.

In diesem Zusammenhang sicher auch interessant: https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/ausweis-weg/ausweis-weg-node.html

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...  das Problem ist, dass man leicht den Eindruck bekommt, sich in einer 50er-Zone zu befinden.

Auf die Beschilderung muss man schon achten. Du willst doch sicher nicht damit argumentieren, dass du nicht mit einer Beschilderung gerechnet und darum auch nicht darauf geachtet hast. Wuerde ich jedenfalls nicht empfehlen.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h gilt nur für 300 Meter aufgrund der Nähe zu einer Eliteschule, danach gilt wieder Tempo 50.

Es ist doch voellig egal, welche Geschwindigkeitsbegrenzung vorher bestand und welche danach bestehen wird. Entscheidend ist die, die dort gilt, wo du geblitzt wurdest. Oder faehrst du auch ueber eine rote Ampel, weil die ja nur fuer die betreffende Kreuzung gilt und nicht auch davor oder dahinter?

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Freue dich, dass du keine Anzeige wegen uebler Nachrede bekommen hast. Oder kannst du alles, was du dort behauptet hast, auch beweisen?

StGB § 186:

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Das Bundesurlaubsgesetz untersagt in § 8 nur eine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstaetigkeit. Steht die Erwerbstaetigkeit aber nicht im Widerspruch zum Urlaubszweck, ist sie zulaessig.

Es kommt also darauf an, was du da machst. Wenn du beispielsweise im Nebenjob eine bis zwei Stunden Hunde spazieren fuehrst, duerfte dies kaum dem Urlaubszweck widersprechen. Da es aber anscheinend sowieso nur um einen Tag geht und es sich an dem dann wahrscheinlich auch nur um ein paar Stunden handelt, duerfte es recht wahrscheinlich sein, dass hierin noch kein Widerspruch zum Urlaubszweck besteht.

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... aber überall steht was anderes

Weil eben jeder Veranstalter seine eigenen Regelungen hat und die sich dann auch noch von Veranstaltungsort zu Veranstaltungsort unterscheiden koennen. Du musst dich also beim Veranstalter erkundigen, welche Regelungen bei genau der Veranstaltung gelten, die ihr besuchen wollt (Kuenstler, Datum, Ort). Viele Veranstalter haben entsprechende Infos auch auf ihren Websites.

Oft wird es aber wohl so sein, dass erst Personen ab 16 allein eingelassen werden und Fuenfzehnjaehrige eine personensorgeberechtigte oder eine erziehungsbeauftragte volljaehrige Begleitperson brauchen. Manchmal aber auch nicht und manchmal kommen auch nur Volljaehrige rein. Ihr muesst euch also unbedingt beim Veranstalter erkundigen.

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Na ja, ihr habt beide genau die gleichen Rechte an der Wohnung. Wie du das Recht hast, Besuch zu empfangen, hat dein Mitmieter das Recht, von ihm unerwuenschte Personen der Wohnung zu verweisen.

Ihr muesst euch also irgendwie einigen. Wenn das nicht gelingt, muesst ihr die Mietergemeinschaft halt aufloesen.

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Baugenehmigung für Denkmal fehlt seit fast 200 Jahren. Was tun?

Das Köhlerhaus in Balve-Garbeck, auch Vogels Haus genannt, liegt im Balver Wald, wurde um 1830 erbaut und zu Beginn des 20. Jahrhunderts in ein Jagdhaus umgebaut. Das Fachwerkhaus nebst kleinem Wirtschaftsgebäude stehen unter Denkmalschutz.

Das Gebäude wurde zwischen 1829 und 1834 zur Unterbringung von Köhlern gebaut, die Holzkohle für die Glasfabrikation von Caspar Dietrich Brune in Stephanopel herstellten.

Das Fachwerk- und das kleine Wirtschaftsgebäude mit Abort, wurden unter Denkmalschutz gestellt, da sie vom Leben und Wirtschaften der Waldbauern und Köhler in der Mitte des 19. Jahrhunderts zeugen und für die Ortsgeschichte von Stephanopel und Garbeck bedeutend sind. Außerdem ist das Hauptgebäude ein gutes Beispiel für die Ständerbauweise in der Mitte des 19. Jahrhunderts.[1]

Im Januar 2024 war das „Köhlerhaus und Jagdhütte im Balver Wald“ Denkmal des Monats in Westfalen-Lippe.

Für Aufsehen sorgte eine im Januar 2024 eingegangene Verfügung der Bauaufsicht des märkischen Kreises, die einen Abriss des Gebäudes samt Nebengebäude binnen drei Monaten forderte wegen des Fehlens einer Baugenehmigung. Der Fall ging vor Gericht, weil der Denkmalschutz einem Abriss im Wege stand, bis heute gibt es keine finale Klärung.[2]

  • Eure Meinung wie mit dem Thema umzugehen sei?
Realer Irrsinn: Haus aus 1835 ohne Baugenehmigung im Sauerland - YouTube
Nur einen Klick entfernt, jetzt in der ARD Mediathek 👉 https://1.ard.de/extra3_28112024_BT Ein 200 Jahre altes Köhlerhaus steht vor dem Aus. Während der Denkmalschutz versucht, das Gebäude zu...
Warum ein Ur-Alt-Haus im Sauerland abgerissen werden soll - wp.de
20. Sept. 2024Seit 200 Jahren stört das Häuschen im Wald von Balve niemanden - dann fällt es dem Märkischen Kreis auf. Ein Gericht entscheidet nun. Das rostige Vorhängeschloss springt auf, knarzend öffnet sich die grüne Holztür zu einer anderen Welt. Einer verbotenen Welt, wenn man es genau nimmt - und in Deutschland nimmt man es nunmal sehr genau.

https://www.youtube.com/watch?v=_DRkwCXDN6g

(S+) Sauerland: Warum ein fast 200 Jahre altes Haus plötzlich ...

31. Aug. 2024

Eine Luxusimmobilie, zumindest zu Lebzeiten von Goethe.

Doch das Haus aus dem 19. Jahrhundert soll auf einmal abgerissen . . .
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Da frage ich mich doch glatt, ob es denn auch eine Baugenehmigung fuer den Koelner Dom gegeben hat, als man dort vor fast 800 Jahren mit dem Bau begann.

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