Die Sache hatte sich bereits geklaert, deine Aussage war nicht mehr erforderlich. Passiert oefter.
Ich glaube, dass du mit diesen Fragen viele AfD Anhaenger intellektuell massiv ueberfordern duerftest. Viele von denen geraten doch schon maechtig ins Schleudern, wenn du sie nur nach einer Definition des Begriffs "Auslaender" fragst und faseln dann irgendeinen Unsinn.
Und denen kommst du jetzt mit solchen Fragen? Wenn es nicht so traurig waere, wuerde ich an dieser Stelle empfehlen, schon mal das Popcorn bereitzustellen.
Sie hat keinen Mietvertrag und zahlt auch nur das was sie selber braucht.
Wenn das bedeutet, dass sie auch keine Miete zahlt, geht das ganz einfach und auch sehr kurzfristig.
Da wird beim ersten Mal keine grosse Strafe bei rauskommen. Ein paar Sozialstungen vielleicht, wenn ueberhaupt.
Teuer wird aber der Schadensersatz, also die Reinigungskosten. Da kommen je nach Groesse und Untergrund schnell ueber 1.000 Euro zusammen, unter Umstaenden auch schon mal sehr deutlich darueber.
Meine Guete, geht's noch kryptischer? Vertrag geschlossen aber eigentlich doch nicht, AGB aber akzeptiert. Irgendeine Rechnung, die du nicht bezahlen willst.
Was fuer ein Vertrag? Wieso geschlossen und dann wieder doch nicht und wieso ueberhaupt AGB akzeptiert, wenn du gar keinen dazugehoerigen Vertrag geschlossen hast? Oder doch, nur nicht "speziell"? Was fuer eine Rechnung? Himmel, um was geht es ueberhaupt???
Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Jegliche Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfristen zugunsten des Arbeitnehmers gilt auch zugunsten des Arbeitgebers
Das hatte ich befuerchtet. Somit gelten die eigentlich nur fuer den Arbeitgber geltenden Fristen des BGB § 622 Abs. 2 auch fuer dich und deine Kuendigungsfrist betraegt seit Beginn deines 3. Jahres nicht mehr 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende, sondern einen Monat nur zum Monatsende.
Deine im August abgegebene Kuendigung wirkt also nicht zum 15. September, sondern erst zum 30. September.
Wenn dein Chef zugelassen hat, dass du nach einer fristlosen Kuendigung noch eine ganze Woche weiter arbeitest, ist die Kuendigung sowieso hinfaellig. Eine fristlose Kuendigung wegen zu langsamen Arbeitens wuerde von einem Arbeitsgericht aber ohnehin fuer unwirksam erklaert (wenn man dagegen klagt).
Gegen eine fristgemaesse Kuendigung koenntest du hier allerdings nicht vorgehen, weil du noch keinen Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz haben kannst.
Natuerlich wuerde ich das nicht machen. Wozu soll das auch gut sein?
Ich wuerde natuerlich das kostenlose Bier nehmen.
Ich moechte gar nicht wissen, wie viel Geld ich in den letzten 20 Jahren fuer Bier ausgegeben habe. Ich weiss aber ganz genau, wie viel es fuer Magerquark war, naemlich absolut gar nichts. Das waere der Magerquark schon ein verdammt schlechtes Geschaeft fuer mich.
Der aktuelle Goldpreis ist ja recht einfach festzustellen. Das Gold wird also vom Zoll gewogen und darauf werden dann die Einfuhrumsatzsteuer sowie (bei dieser Menge) 2,5% Zoll berechnet.
Wenn du das Gold nicht selbst beim Zoll anmeldest (roter Ausgang) und es dann bei einer Kontrolle auffaellt (gerade aus der Tuerkei kommende Reisende werden besonders haeufig auf Gold kontrolliert!), zahlst du nicht nur die Einfuhrumsatzsteuer, sondern hast bei der Menge auch noch ein saftiges Steuerstrafverfahren am Hals. Die Strafe wird wahrscheinlich mindestens der Hoehe der zu entrichtenden Einfuhrumsatzsteuer betragen (du zahlst also doppelt), bei der Menge (du schreibst etwas von 3 Kilo) kann es aber durchaus auch auf eine Freiheitsstrafe hinauslaufen.
Oder du laesst das Gold bereits in der Tuerkei einschmelzen und in Barren pressen. Bei Goldbarren faellt keine Einfuhrumsatzsteuer an. Du musst sie aber dennoch als sog. "gleichgestellte Zahlungsmittel" beim Zoll angeben (wenn die Summe aller mitgefuehrten Barmittel und gleichgestellter Zahlungsmittel mindestens 10.000 Euro betraegt).
Wenn es sich um einen unbefristeten Mietvertrag ohne (noch laufende) wirksame Kuendigungsverzichtsvereinbarung handelt, kannst du aktuell fruehestens zum 30. November kuendigen.
Sollte es sich jedoch um nur von dir allein bewohnte, vom Vermieter moeblierte und innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Raeume befindliche Raeume handeln (alle 3 Kriterien muessen zutreffen), kannst du bereits zum 30. September kuendigen.
Eine eventuelle mietvertragliche Vereinbarung laengerer Kuendigungsfristen waere unwirksam, die von einer nur fuer dich als Mieter geltenden kuerzeren Frist waere hingegen wirksam (aber wohl aeusserst unwahrscheinlich).
- Kuendigungsfrist einhalten
- Kuendigung auf einem Weg zustellen, bei dem sich der Zugang und der Zugangstag im Streitfall auch beweisen lassen.
Das ist auch alles registriert und steht offiziell im Register der NADRA.
Dann braucht dein Mann doch keine Vaterschaftsanerkennung. Es handelt sich ja schliesslich um eine eheliche Geburt und er kann bei der deutschen Botschaft in Islamabad oder beim deutschen Generalkonsulat in Karachi ein Visum zum Nachzug zum deutschen Kind beantragen. Welche von den beiden genannten Stellen zustaendig ist und wie das geht, erfaehrst du hier: https://pakistan.diplo.de/pk-de/service/2370756-2370756
Moeglicherweise ist eine Nachbeurkundung der pakistanischen Heiratsurkunde erforderlich. Dazu erfaehrst du hier mehr: https://pakistan.diplo.de/pk-de/service/2666100-2666100
Wichtig ist, dass er ein Visum zum Nachzug zum deutschen Kind beantragt und keins zum Ehegattennachzug. Visa zum Nachzug zum deutschen Kind werden in oft bevorzugt bearbeitet und es gelten auch etwas erleichterte Bedingungen (z.B. kein Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache erforderlich).
Ich gehe davon aus, dass du die deutsche Staatsangehoerigkeit besitzt. Wenn aber nicht, ist alles voellig anders und du kannst meine Antwort getrost in die Tonne hauen.
privat verkauft mit Ausschluss der Sachmängelhaftung
Dann muss dir der Kaeufer nicht nur beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Uebergabe vorhanden war (was allein schon meist schwer genug ist, oft sogar voellig unmoeglich), sondern auch, dass dir der Mangel bekannt war und du ihn dennoch verschwiegen hast. Dieser zweite Beweis duerfte dann nun wirklich kaum zu erbringen sein, wenn du tatsaechlich nichts davon wusstest.
Zur Zeit besteht fuer dich kein Handlungsbedarf. Du solltest gar nicht auf das Anwaltsschreiben reagieren oder - wenn du unbedingt willst - die Forderung zurueckweisen, ohne dies weiter zu begruenden oder zu erklaeren. Einfach nur schreiben: "Ich weise die Forderung Ihres Mandanten vollumfaenglich zurueck und werde mich hierzu auch nicht weiter aeussern".
Es gibt fuer dich zur Zeit auch ueberhaupt keinen Grund, selbst einen Anwalt einzuschalten. Einfach ignorieren und abwarten, ob der Kaeufer dich tatsaechlich verklagt. Sollte dies tatsaechlich passieren (was ziemlich unwahrscheinlich erscheint), solltest du wirklich einen Anwalt einschalten. Vorher gibt es dafuer jedoch ueberhaupt keinen Grund.
budget ist 5000 ohne Flüge wobei günstiger gerne geht
In Laos, Vietnam und Thailand wirst du schon ganz schoen auf die Kacke hauen muessen, wenn du dort tatsaechlich 5.000 Euro in einem Monat verbraten willst.
Wenn du allerdings nur einen Monat Zeit hast, wuerde ich mich auf nur eins der Laender beschraenken und dort dann auch nur auf 4 oder hoechstens 5 Orte.
Es kommt natuerlich auch auf die Jahreszeit an. Wann soll die Reise denn stattfinden?
Das kann durchaus eine strafbare Beleidigung sein.
Nein, muss man nicht.
Personalausweisgesetz § 1 Abs. 2 Satz 3: "Die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 erfüllt auch, wer einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes besitzt, ihn auf Verlangen vorlegt und den Lichtbildabgleich ermöglicht." https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__1.html
Gueltige Paesse im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes sind:
1.Reisepass,
2.vorläufiger Reisepass,
3.amtlicher Pass
a)Dienstpass,
b)Diplomatenpass,
c)vorläufiger Dienstpass,
d)vorläufiger Diplomatenpass.
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__1.html
Mitte Dezember bis April/Mai fuer die meisten Regionen, Januar bis August/September fuer die Inseln im suedlichen Golf (Samui, Phangan, Tao).
Beim Arbeitsgericht klagen. Mach das aber ohne Anwalt, weil der mehr kosten wuerde als der Lohn fuer 13 Stunden.
Vielerorts sollte es ziemlich schnell gehen, einen Nachmieter zu finden. Ob der Vermieter den dann aber auch akzeptiert, ist wieder eine ganz andere Frage.