In Muenchen oft schon ab 14, im Rest der Republik in aller Regel jedoch erst ab 16 und bei manchen Konzerten auch erst ab 18.

Du musst dich vorher beim Veranstalter nach den Regelungen erkundigen, die bei genau der Veranstaltung gelten, die du besuchen willst. Sie koennen von Veranstaltung zu Veranstaltung und dann auch noch je nach Veranstaltungsort voellig unterschiedlich sein.

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Einfach in Briefkasten ist doch schwach, hätte ich auch erst 2 Wochen später mitbekommen können.

Es ist voellig egal, wann du die Schreiben aus dem Briefkasten nimmst und ob ueberhaupt. Sie gelten in dem Moment als zugegangen, in dem sie in den Briefkasten eingeworfen werden. Der wird mit Datum und Uhrzeit protokolliert und loest dann auch alle Fristen aus.

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Soll das heißen, dass die deutsche Staatsangehörigkeit dieses Person durch seinem Eltern stammen?

Ja, vermutlich schon.

Ist mit Eltern (Beide) gemeint?

Entweder beide oder auch nur ein Elternteil. Passt beides.

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Thailaendern kann die Einreise nach Thailand natuerlich unabhaengig von der Gueltigkeitsdauer ihres thailaendischen Reisepasses nicht verwehrt werden.

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Wenn deine Kuendigungsfrist einen Monat zum Monatsende betraegt und du zum 31. August (nicht 1. September!) kuendigen willst, muss deine schriftliche Kuendigung zum 31. August spaetestens am 31. Juli zu postueblichen Zeiten beim Arbeitgeber zugehen.

Du schreibst dann ganz einfach, dass du zum 31. August 2024 kuendigst. Die Kuendigung muss schriftlich erfolgen (also nicht per e-Mail, Fax, WhatsApp u.s.w.) und von dir eigenhaendig unterschrieben werden. Eigenhaendig heisst von Hand, also nicht eingescannt und ausgedruckt.

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Die Vertragsaenderung ist ohne ihre Zustimmung nicht moeglich.

Wenn du aber mit dem Vermieter einig bist, soll der euch einfach kuendigen und mit dir dann einen neuen Mietvertrag schliessen. Deine Ex wird sich ja wohl kaum gegen die Kuendigung wehren.

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Der Flugverkehr ist anscheinend nicht betroffen. Also kannst du doch nach Hause fliegen.

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Auf welcher rechtlichen Grundlagen beruht die Rückforderung?

Hallo, ich habe einen etwas komischen Fall:

Ich war im Dezember bei einer Stelle für einen Minijob. Vorort hat mir der Vorgesetzte zugesagt und einen Vertrag ausgehändigt. Diesen sollte ich bereits unterschreiben weil der Chef des Unternehmens dafür eine Woche braucht. Dies habe ich dann auch gemacht. Somit lag der Vertrag dort mit meiner Unterschrift. Paar Stunden später habe ich dann nur per Sms abgesagt da ich dachte das der Vertrag eh noch nicht gültig ist. In den nächsten 2 Wochen kam auch nichts mehr. Dann meldete sich per WhatsApp eine Mitarbeiterin des Unternehmens und fragte wer ich sei da ich im System eingetragen bin aber jedoch keine Schichten. Ich schilderte kurz die Situation und Sie forderte mich auf eine Kündigung zu schreiben da der Vertrag gültig gewesen sei. Gesagt getan, Kündigung am nächsten Tag eingeworfen.

Jetzt, ca. 7 Monate später erhielt ich eine E-Mail vom Unternehmen über eine Forderung. Diese beinhaltet die Rückzahlung von Lohn/Minusstunden bzw. weil nicht gearbeitet. Es ist eine Summe von ca. 1300€.

Tatsächlich wurde dies ca. 1 Monat nach der Unterzeichnung gezahlt. Bemerkt habe ich dies jedoch erst, nachdem ich bei meinem Konto nachschaute. Grund ist das die meisten Kosten etc. über das Konto meiner Frau läuft und ich Geld nur Bar erhalte und dies einzahle. Ich habe dann ab und zu etwas mehr Geld ausgegeben und der Betrag ist nun nicht mehr vollständig auf dem Konto.

Aufgrund der Aussage der Mitarbeiterin, dass der Vertrag doch gültig gewesen sei, habe ich mir diesen angeschaut und herausgefunden das die Ausschlussfristen 3 Monate betragen.

Damit sollte der Anspruch bereits verfallen sein. So antwortete ich auch per Email auf die Forderung. Vom Unternehmen erhielt ich jetzt die Antwort, dass der Vertrag nicht gegengezeichnet wurde und nie gültig gewesen war. Aufgrund dessen sich auch nicht auf die Ausschlussfrist bezogen werden kann. Weiter entschuldigen Sie sich dort und meinen es sei ein blöder Systemfehler von Ihnen gewesen.

Die Frage ist nun; Die Forderung beruht nicht auf den Arbeitsvertrag (oder doch?) sondern auf was ? Wenn der Vertrag nicht gültig gewesen ist, habe ich dann einfach Geld gesendet bekommen? Weiter wussten mehrere Personen im Unternehmen vor der Zahlung von meinem Austritt. Wieso wurde dann nichts gesagt?

Bitte verfasst nur Antworten wenn ihr den Text vollständig gelesen habt.

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Natuerlich kannst du dich nicht auf die Vertragsklausel eines nie geschlossenen Vertrags berufen. Es gilt somit die dreijaehrige Regelverjaehrung.

Man hat dir irrtuemlich Geld ueberwiesen, das dir nicht zusteht.

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Da es sich nur um eine fristlose Kuendigung handeln kann, bekommst du auch nur bis zu dem Tag Geld, an dem dir gekuendigt wurde.

Resturlaub ist auszuzahlen. Aber sind das wirklich 30 Tage? Hattest du in diesem Jahr noch keinen Urlaub oder ist das zum Teil auch Resturlaub aus dem Vorjahr?

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Genau kann dir das nur der Veranstalter sagen. Die Bestimmungen koennen von Veranstaltung zu Veranstaltung und auch von Veranstaltungsort zu Veranstaltungsort stark variieren. Du musst dich also beim Veranstalter nach den Regelungen bei der Veranstaltung erkundigen, die du besuchen willst (Datum und Ort).

Meist ist es allerdings so, dass Kinder unter 14 entweder gar nicht oder nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer volljaehrigen erziehungsbeauftragten Person eingelassen werden. Wenn der Zutritt in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Personn zulaessig ist, muss diese die Erziehungsbeauftragung in aller Regel mit einem sog. "Muttizettel" nachweisen.

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Und bist du 14 oder 15? Nein, du bist 16. Du darfst allein rein und brauchst auch keinen "Muttizettel". Wenn da keine Beschraenkungen fuer Sechzehnjaehrige stehen, gibt es auch keine.

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ich möchte die genaueren Umstände nicht erläutern

Schaetze mal, du unterliegst dem Irrtum, damit einer Sperre beim ALG entgehen zu koennen. Dem ist aber nicht so. Die bekommst du auch, wenn der Arbeitgeber dir fristlos kuendigt und dazu auch berechtigt war.

Am ehesten liesse sich eine fristlose Kuendigung wohl dadurch provozieren, dass du dem Chef eine ballerst oder ihn beklaust und dich dabei erwischen laesst.

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Kündigung in der Probezeit?

Hallo alle zusammen!

Ich hoffe, dass sich vielleicht jemand findet der mir behilflich sein kann.

Ich wurde heute gekündigt. Auf der Kündigung steht “fristgerecht zum 01.08.2024”. Nun finde ich meinen Arbeitsvertrag nicht mehr.. ich denke, dieser ist beim Umzug verschollen. Dennoch bin ich mir sicher, dass es während der Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen gab.

Als ich meinen Ex-Arbeitgeber darauf ansprach sagte er nur, dass das nicht stimme und das Arbeitsverhältnis aufgelöst ist.

Was ist aber eigentlich passiert?

Ich hatte mich die letzten Tage krankgeschrieben, da ich in der Notaufnahme war wegen mehreren Gründen. Heute ging ich also wieder wie gewohnt zur Arbeit. Nicht ganz fit, aber ich wollte ihn nicht hängen lassen. Nachdem er mich aufforderte länger zu bleiben (nicht das erste Mal) und erst zu gehen sobald die Aufgaben der letzten Tage vollbracht sind, bekam ich eine Panikattacke (ich bin Panik-Patient).

In solch einem Fall reguliere ich mich meist selbst runter, abhauen war für mich keine Lösung also bestand ich auf meinen Feierabend um 14:00 und lies mich abholen. Als mein Arbeitgeber davon erfuhr, bat er mich ins Büro und händigte mir die Kündigung aus. Die Person, welche mich abholte konfrontierte den Arbeitgeber. Dieser sagte nur, dass er mich kündige, da ich erstmal “meine Psyche in den Griff bekommen soll”.

Ich war danach beim Arzt, dieser schrieb mich erneut krank.

Nun bin ich allerdings etwas aufgeschmissen, da ich nicht weiß, wie ich weiter verkehren soll.

Habe ich überhaupt ein Recht auf das vollständige Gehalt für diesen Monat? Wie komme ich am Besten an eine Kopie des Arbeitsvertrags?

Vielen Dank im Voraus!

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Nun finde ich meinen Arbeitsvertrag nicht mehr.

Wir auch nicht ;-)

Arbeitsvertraglich kann allerdings keine kuezere "Probezeitkuendigungsfrist" als 14 Tage wirksam vereinbart werden.

Moeglicherweise unterliegt dein Arbeitsverhaeltnis aber einem Tarifvertrag. Dann musst du dort nachschauen. Tarifvertraglich duerfen naemlich durchaus auch kuerzere als die gesetzlichen Kuendigungsfristen vereinbart werden. Das wird auch manchmal gemacht. Besonders die Tarifvertraege fuer die Zeitarbeit sehen anfangs sehr kurze Kuendigungsfristen von nur wenigen Tagen vor.

Wenn die Anwendbarkeit eines Tarifvertrags arbeitsvertraglich vereinbart wurde, muss er am Arbeitsplatz ausliegen oder zur Einsichtnahme zur Verfuegung gestellt werden.

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Ein Widerrufsrecht hast du in dem Fall nur, wenn es sich tatsaechlich um einen Fernabsatzvertrag handelt.

Gem. § 312c Abs. 1 BGB sind Fernabsatzvertraege "Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt."

Der Vermieter muss also Unternehmer sein (kein "Privatvermieter") UND der Vertragsschluss muss ueber ein System erfolgt sein, ueber das der Vermieter mehr oder weniger regelmaessig Mietvertraege im Fernabsatz schliesst. Wurde der Vertrag aber nur ausnahmsweise ausschliesslich ueber Fernkommunikationsmittel geschlossen ("Gut, dann machen wir das halt ausnahmsweise mal auf dem Postweg und ohne Besichtigung"), ist es kein Fernabsatzvertrag und du hast dann auch kein Widerrufsrecht. Aehnlich wie beim Baecker, wenn du den anrufst und darum bittest, morgen statt der ueblichen 3 Mohn- und 2 Kaesebroetchen 5 Laugenbretzeln zurueckzulegen.

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Mögliche Abschiebung in den Irak?

Ich bin in Deutschland geboren, habe aber nie einen deutschen Pass oder Reisepass besessen. Ebenso habe ich nie einen irakischen Pass besessen und möchte dies auch nicht. Als ich minderjährig war, konnte ich die Verlängerung meines Aufenthaltstitels immer reibungslos durchführen. Nun bin ich volljährig geworden und habe erneut eine Verlängerung beantragt. Allerdings verlangen die Behörden neben allen anderen Dokumenten, die ich mühsam vorgelegt habe, nun auch einen irakischen Reisepass, obwohl ich nie mit dem irakischen Staat zu tun hatte oder haben möchte.

Aktuell habe ich eine Fiktionsbescheinigung, in der vermerkt ist, dass die Abschiebung ausgesetzt ist. Es erscheint mir unvernünftig, einen irakischen Reisepass zu beantragen, da dies quasi ein Freifahrtschein in den Irak wäre und ich dann mit Zwang abgeschoben werden könnte, obwohl ich hier geboren bin.

Ich wollte zur irakischen Botschaft gehen, aber die Korruption dort, die schlechten Erreichbarkeiten und die langen Bearbeitungszeiten schrecken mich ab. Zudem könnte ich durch die Beantragung der irakischen Staatsbürgerschaft tatsächlich die Gefahr einer Abschiebung erhöhen bzw. ermöglichen.

Ich verstehe nicht, warum ich als hier Geborener eine irakische Staatsangehörigkeit haben soll, obwohl ich weder einen deutschen noch einen irakischen Pass besitze. Meine Mutter sowie mein kleiner Bruder und meine große Schwester haben mittlerweile den deutschen Pass. Ich wollte ebenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, aber der Sachbearbeiter sagt, dass ich erst meinen Aufenthaltstitel verlängern müsse. Dazu brauche ich jedoch einen irakischen Reisepass, was ich als unvernünftig und aufwendig empfinde.

Was kann ich tun? Ab August beginne ich mein Fachabitur. Ich werde mich weigern einen irakischen Reisepass zu beantragen

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Kurz und knapp: Du besitzt die irakische Staatsangehoerigkeit und brauchst daher einen irakischen Pass. Ohne den gibt es keinen Aufenthaltstitel. Also beantrage bei der irakischen Botschaft einen Pass und alles ist gut.

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Ich arbeite 30 Stunden Teilzeit im Kik

Sicher, dass du dann tatsaechlich bereits einen Urlaubsanspruch auf 7,5 Tage erworben hast? Nach 3 Monaten bei Teilzeit? Lies das noch einmal genau in deinem Vertrag nach (nicht nur in der Lohnabrechnung). Das erscheint mir bei Teilzeit aussergewoehnlich viel.

Wenn du die Urlaubsabgeltung beantragt hast, wird sie wahrscheinlich zum naechsten turnusmaessigen Lohnzahlungstermin erfolgen, moeglicherweise auch erst zum uebernaechsten.

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