Wenn du unter 18 bist, begehst du damit keine Ordnungswidrigkeit und auch keine Straftat (ausser du handelst gewerbsmaessig oder als Veranstalter).

Bist du aber 18 oder aelter, begehst du damit eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbusse bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Bei "beharrlichem Wiederholen" waere es sogar eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden kann.

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Wenn du unbedingt eine Wohnung mit Garage haben wolltest, haettest du auch eine solche mieten muessen. Hast du aber nicht bzw. gab es in dem Haus nicht mehr. Also hast du auch keinen Grund, dich zu beschweren.

Dier Staatsangehoerigkeiten der Mieter haben damit nichts zu tun.

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Mindestens 1/12 vom gesetzlichen Mindestanspruch auf 6 Tage bei einer 6 Tage Woche bzw. 5 Tagen bei einer 5 Tage Woche. In beiden Faellen kaemen 2 Tage heraus, weil 1/12 von 20 mehr als 1,5 ergeben und somit auf 2 aufzurunden ist.

Ob sich der Anspruch von 1/12 auch auf den vollen vertraglichen Jahresanspruch erstreckt, haengt dann vom Vertrag an. Wenn ja, waeren es 3 Tage (2,5, die auf 3 aufzurunden waeren).

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Gesetzlich sind 6 Tage a 8 Stunden ueberhaupt kein Problem, sondern entsprechen genau der hoechstzulaessigen Arbeitszeit.

Selbst 6 Tage a 10 Stunden waeren gesetzlich voruebergehend erlaubt, wenn im Halbjahresdurchschnitt nicht mehr als 48 Wochenstunden erreicht werden.

Inwieweit dein Arbeits- oder ggf. Tarifvertrag es zulaesst, koennen wir jedoch nicht wissen. Das kannst du aber leicht selbst nachlesen.

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"Zu unserer vollen Zufriedenheit" = Wir waren zwar grundsaetzlich zufrieden, aber nicht immer. Sonst haetten wir "stets" oder "immer" zu unserer vollen Zufriedenheit" geschrieben.

"Sein persoenliches Verhalten [...] war einwandfrei" = Meist war es das, aber eben nicht immer. Sonst haetten wir geschrieben, dass es "stets" oder "immer" einwandfrei war.

"Innerhalb der verlaengerten Probezeit" = Wir haben ihm eine zusaetzliche letzte Chance gegeben, die er aber nicht genutzt hat.

"Wir danken ihm fuer seine Mitarbeit ...", die aber nicht besonders gut war, sonst haetten wir es geschrieben.

"... und wuenschen ihm fuer seine berufliche Zukunft viel Erfolg", den er bei uns leider nicht hatte. Sonst haetten wir geschrieben, dass wir ihm weiterhin viel Erfolg wuenschen.

Auch sind wir darueber froh, ihn endlich los zu sein. Sonst haetten wir geschrieben, dass wir sein Ausscheiden bedauern.

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Eine rueckwirkende AU Bescheinigung wirst du wahrscheinlich nicht bekommen, also ab dem 3. Tag (wenn das bei euch so und damit abweichend von der gesetzlichen Regelung geregelt ist).

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Mit einem gueltigen deutschen Aufenthaltstitel darfst du jeden anderen Mitgliedsstaat des Schengener Abkommens visumfrei fuer maximal 90 Tage im Halbjahreszeitraum besuchen, also auch Spanien.

Du musst aber natuerlich neben dem gueltigen Aufenthaltstitel auch einen gueltigen Reisepass mitfuehren.

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Wenn ich es richtig verstanden habe, hatte jemand den Verdacht, in der von dir geschaffenen und veroeffentlichten Musik seien urheberrechtlich geschuetzte Elemente vorhanden, an denen du keine Veroeffentlichungsrechte besitzt. Aufgrund dieses Verdachts erfolgte eine Pruefung. Diese Pruefung fuehrte dann aber zu dem Ergebnis, dass keinerlei urheberrechtlich geschuetzten Elemente widerrechtlich von dir verwendet wurden. Habe ich das richtig verstanden?

Wenn ja, wo ist dann dein Problem und was soll daran strafbar sein, bei einem entsprechenden Verdacht ein Pruefverfahren zu veranlassen oder einzuleiten?

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Im Normalfall kauft man ein Auto beim Haendler vor Ort und hat somit hinsichtlich des Kaufvertrags gar kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Finanziert man es als Verbraucher aber unter Mitwirkung des Haendlers, hat man hinsichtlich der Finanzierung (des Verbraucherdarlehens) sehr wohl ein Widerrufsrecht, das sich dann auch auf den Kaufvertrag erstreckt. Widerruft man also ein solches Verbraucherdarlehen, ist man auch nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden.

Das gilt aber wirklich nur fuer Verbraucher (nicht auch fuer Unternehmer!) und dann auch nur fuer Finanzierungen, die unter Mitwirkung des Haendlers zustande gekommen sind. Hat man sich die Finanzierung hingegen beispielsweise ueber seine Hausbank besorgt, ohne dass der Haendler daran beteiligt war, geht es nicht.

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Tritt er nicht nach wie vor gelegentlich zusammen mit seinem Sohn oder mit der Pete Wolf Band auf?

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Nein. Der ausgesprochen huebsche und sympathische Deutschland Fan verhaelt sich vorbildlich, indem sie ihre Begleitung mit Erfrischungsgetraenken versorgt.

Bei dem - na ja - England Fan hat das Bier nicht mehr ins Bild gepasst. Zudem verschuettet er es gerade auf alle Personen rund um ihn herum. Zudem hat er offensichtlich schon mehr als genug davon intus.

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Ja, das kann es. Schliesslich kann dich die erziehungsbeauftragte Person nur beaufsichtigen, wenn sie auch bei dir ist und nicht irgendwo sonst in der Halle.

Aus den AGB des Veranstalters:

3. Zutrittsberechtigungen / Schutz von Minderjährigen
3.1      Kinder bis 14 Jahre dürfen Konzerte nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten besuchen, der ebenfalls im Besitz einer gültigen Eintrittskarte ist. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren sind mit Erlaubnis der Eltern und in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten, jeweils mit einer gültigen Eintrittskarte, für Konzerte bis 24:00 Uhr zutrittsberechtigt. Die entsprechende schriftliche Erlaubnis bzw. Beauftragung ist bei Zutritt nachzuweisen. Für Jugendliche ab 16 Jahren ist der Zutritt zu Konzerten und Musikdarbietungen bis Mitternacht ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten erlaubt. Im Einzelfall können hiervon abweichende Altersvorgaben gelten (z.B. aufgrund von Auflagen lokaler Behörden oder der Art der Veranstaltung), worauf im Bestellprozess und vor Ort hingewiesen wird.
 
„Erziehungsbeauftragt“ kann nur eine Person sein, die die folgenden Anforderungen erfüllt:
Volljährigkeit,
Reife, einem Kind bei der Veranstaltung verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung zu bieten,
die Heimfahrt des Kindes zu gewährleisten.
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Das muss unbedingt vor Gericht. Wenn man sich wegen einer solchen Kleinigkeit schon aufregt, dann bitte richtig.

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Kündigungsfrist habe ich 2 Monate. (Hier ist es aber egal ob zum 15. oder Monatsende

Also nur zum 15. oder zum Monatsende? Dann kannst du doch gar nicht zum 14. kuendigen.

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Deine Kuendigung hat auf die Kuendigungsmoeglichkeiten deines Arbeitgebers keinen Einfluss. Wenn deine Probezeit noch bis zum 7. Juli laeuft, kann er dir bis dahin auch noch mit der fuer die Probezeit geltenden Frist kuendigen.

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Es gibt kein Gesetz, dass das verbietet. Viele Arbeitgeber sind sogar froh darueber und manche zwingen einem dann sogar einen Zwangsurlaub auf, indem sie einen unter Anrechnung des Urlaubsanspruchs freistellen.

Natuerlich geht das aber nur, wenn der Arbeitgeber den Urlaub auch genehmigt oder das Arbeitsgericht diese Genehmigung durch ein entsprechendes Urteil ersetzt.

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