Sie braucht lediglich ihren serbischen Reisepass, der bei der Einreise in die Tuerkei noch mindestens 150 Tage gueltig sein und noch mindestens eine freie Seite haben muss. Damit kann sie ohne Visum einreisen und sich bis zu 90 Tagen im Halbjahreszeitraum in der Tuerkei aufhalten. Den deutschen Aufenthaltstitel braucht sie dafuer nicht.

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Im Grunde ist das Aufgabe des Vermieters. Es ist aber nett von ihm, dass er dir Gelegenheit gibt, dies selbst zu machen, damit es fuer dich nicht ganz so teuer wird.

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Kuendige ihm wegen Eigenbedarf mit dreimonatiger Frist und hilfsweise auch mit sechsmonatiger Frist ohne Begruendung nach BGB § 573a. falls das mit der Eigenbedarfskuendigung aus irgendeinem Grund schief geht, steht dann immer noch die andere Kuendigung 3 Monate spaeter.

Es handelt sich aber nicht um ein moebliertes Zimmer, oder? Wenn doch, geht es noch viel einfacher und auch viel schneller.

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Da hier schon zu den jugendschutzrechtlichen Bestimmungen in Deutschland immer wieder sehr viele falsche Antworten gegeben werden, duerfte das bei die Tschechei betreffenden Fragen wahrscheinlich nur noch schlimmer werden. Ich glaube kaum, dass du hier wirklich eine Antwort bekommen wirst, auf die du dich verlassen kannst.

Sicherheitshalber solltest du dich direkt beim Veranstalter erkundigen. Der kennt seine Regelungen und auf dessen Auskunft kannst du dich dann auch verlassen.

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Dein Schreibstil kommt mir sehr bekannt vor, aber was solls ...

Die angegebenen Preise kommen so in etwa hin. Allerdings kann man ab ca. 10 Euro auch schon ein Zimmer in einem einfachen Innenstadthotel ("Vertreterhotel") mit eigener Dusche, AC und heissem Wasser bekommen. Da muss man sich nicht mit anderen einen Schlafsaal teilen. Allerdings darf man nicht damit rechnen, dass dort dann auch Englisch gesprochen wird.

Bei den 2 bis 3 Euro fuer Getraenke am Abend koennen jedoch nur Softdrinks gemeint sein. Alk ist da kaum drin.

Du nennst aber nur die im Vergleich zu Deutschland besonders guenstigen Preise. Um ein etwas realistischeres Bild zu bekommen, muessen dann aber auch ein paar von den vielen Dingen genannt werden, die deutlich teurer als in Deutschland sind.

Zum Beispiel kostete ein Stueck Butter (225g) ab etwa 3,50 Euro, ein kleiner "no name" Camenbert (125g) ab etwa 4 Euro, eine grosse Flasche Billigbier (0,62 Liter) im Supermarkt ab etwa 1,60 Euro, 70g aufgeschnittener roher Schinken aus thailaendischer Produktion ab ca. 4 Euro und ein Glas Gewuerzgurken (450ml) inzwischen mindestens 5 Euro.

Das sind jetzt nur ein paar Beispiele. Es gibt natuerlich noch jede Menge mehr.

Nachtrag:

Wirklich billig (im Vergleich) sind aber Zigaretten, zumindest wenn man die "richtigen" nimmt. Meine Camel Filter (gelb) kosten ca. 1,80 Euro die 20er Packung. Rote Marlboro kosten hingegen mehr als das Doppelte (genau weiss ich nicht weil lange nicht mehr gekauft).

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Du kannst sie nicht holen, sie muss freiwillig kommen und ihr Visum auch selbst beantragen.

Hier ein entsprechendes Merkblatt der deutschen Botschaft in Moskau: https://germania.diplo.de/blob/1596866/b0d18b3fb65348ca67e12779f66dcaa7/eheschliessung-data.pdf

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Auch Minijobber haben natuerlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie auf mindestens 4 Wochen bezahlten Urlaub im Jahr.

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habe eine Frist von einem Monat zum Monatsende.

Dann muss deine schriftliche Kuendigung zum 31. Mai spaetestens am 30. April beim Arbeitgeber zugehen. Vorab e-Mail waere zwar nett, wuerde aber nichts daran aendern.

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Wenn du zum 15. gekuendigt hast, ist der 15. dein letzter Arbeitstag und du kannst erst am 16. beim neuen Arbeitgeber anfangen.

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Ob das mit den 14 Tagen hinkommt, weiss ich natuerlich nicht. Wenn du aber am 26. Juni ausscheidest, betraegt dein Urlaubsanspruch 5/12 des Jahresanspruchs. Um da auf 14 Tage zu kommen, musst du schon einen ungewoehnlich hohen Jahresanspruch haben.

Wenn der Urlaub wegen des Ausscheidens nicht mehr genommen werden kann, muss er ausbezahlt werden.

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Ein deutscher Reisepass darf bei der Einreise in die Tuerkei sogar schon abgelaufen sein, allerdings nicht laenger als 1 Jahr.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/tuerkeisicherheit/201962#content_4

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weil ich hab jetzt nicht direkt was auf der Seite gefunden

Wo hast du denn um Himmels Willen gesucht? Steht dort ganz leicht zu finden unter "Infos" und dann "Jugendschutz".

Mit 15 darfst du nur mit einer personensorgeberechtigten oder einer volljaehrigen erziehungsbeauftragten Begleitperson auf das Gelaende. Eine zeitliche Begrenzung gibt es dann nicht.

Die erziehungsbeauftragte Person muss die Erziehungsbeauftragung mittels einer entsprechenden Vollmacht deiner Eltern nachweisen. Ein Link zu dem dafuer erforderlichen Formular befindet sich ebenfalls auf der oben verlinkten Seite des Veranstalters.

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Du musst schriftlich kuendigen, also auf richtigem Papier mit deiner Originalunterschrift (keine e-Mail, keine eingescannte und dann ausgedruckte Unterschrift u.s.w.). Die Kuendigungsfrist betraegt nach Ablauf der Probezeit 4 Wochen zu jedem beliebigen Kalendertag.

Im Kuendigungsschreiben muss dann auch der Kuendigungsgrund angegeben werden. Es sind nur 2 Gruende zulaessig. Bei dir ist es die Absicht, dich in einem anderen Beruf ausbilden zu lassen.

Wenn du noch minderjaehrig bist, muessen auch deine Eltern unterschreiben (beide!).

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Kannst du schon. Aber eigentlich braucht niemand das erhoehte Befoerderungsentgelt bezahlen, weil das eine Vertragsstrafe ist und du dich mangels voller Geschaeftsfaehigkeit ueberhaupt nicht wirksam zu einer solchen Strafe verpflichten konntest.

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