Soll sie dauerhaft bei dir wohnen, also laenger als 3 Monate? Ohne zu heiraten oder gemeinsames Kind wird das so gut wie unmoeglich sein. Dann wird sie hoechstens ein Besuchsvisum fuer maximal 90 Tage bekommen, aber auch das ist schon mehr als ungewiss. Das Visum wird sie (nicht du!) bei der deutschen Botschaft in Bangkok beantragen muessen.
Die mit Abstand hoechste Huerde liegt in der Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Rueckkehrabsicht. Die wird sie aber kaum nehmen koennen, wenn sie ja tatsaechlich laenger bleiben und somit eben nicht rechtzeitig wieder zurueck will.
Dann wird sie nachweisen muessen, dass sie den Aufenthalt aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Kann sie das nicht, braucht sie einen Buergen in Deutschland, der fuer sie eine sog. "Verpflichtungserklaerung" abgibt. Damit verpflichtet sich der "Buerge" unwiderruflich gegenueber dem Staat, dass er fuer alle Kosten aufkommen wird, die im Zusammenhang mit ihrem Aufenthalt stehen (falls erforderlich auch die fuer eine Abschiebung). Eine solche Verpflichtungserklaerung wird natuerlich nur von Personen akzeptiert, die ein ausreichendes Einkommen oder Vermoegen nachweisen, um die Verpflichtung erforderlichenfalls auch erfuellen zu koennen. Ausserdem muss ausreichender Wohnraum nachgewiesen werden. Die Verpflichtungserklaerung ist bei der fuer den Wohnort des sich Verpflichtenden zustaendigen Auslaenderbehoerde in Deutschland abzugeben.
Es ist also nicht unmoeglich ein solches Besuchsvisum zu bekommen, aber es ist sehr, sehr schwer. Arbeiten darf sie damit nicht, heiraten geht auch nicht und verlaengern lassen (ueber 90 Tage hinaus) ist ebenso unmoeglich.
Ganz anders sieht es aus, wenn ihr heiraten wollt. Dann spielt die Rueckkehrabsicht natuerlich keine Rolle mehr. Dafuer sind dann andere Dokumente vorzulegen. Z.B. ein Ehefaehigkeitszeugnis, ein Nachweis ueber eine erfolgreiche Teilnahme an einem Deutschklurs mit erfolgreichem Abschluss auf mindestens A1 Niveau (entfaellt bei akademischem Grad) und normalerweise auch ein Termin bei einem Standesamt. Verpflichtungserklaerung muss aber trotzdem sein (wenn sie selbst nicht gerade richtig viel Vermoegen hat).
Am einfachsten geht es noch mit einem gemeinsamen Kind. Dann braucht es keine Rueckkehrabsicht, keinen Sprachkurs und auch keine Verpflichtungserklaerung. Voraussetzung ist natuerlich, dass sie auch sorgeberechtigt fuer das Kind ist (allein oder mit dir zusammen).