Wenn dem Nachbarn der Hinterhof gehoert oder der Eigentuemer des Hinterhofs ihm das Parken dort erlaubt hat, kann das durchaus so in Ordnung sein.
Eher Fremdenfeindlichkeit als Rassismus. Mit auslaendischen Straftaetern laesst es sich schliesslich prina gegen Immigranten wettern.
Entscheidend ist der Tag des tatsaechlichen Einzugs und nicht der des Vertragsbeginns. Den muss dir der Vermieter (wenn du Mieterin bist) bzw. deine Mutter (wenn diese Mieterin der Wohnung ist) auch mittels Wohnungsgeberbescheinigung bestaetigen.
Wie es scheint, war der aber bereits im April 2024.
Wenn du bei der gleichen Behoerde frueher schon einmal einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragt hast, sollte eine Kopie deiner Geburtsurkunde dort bereits vorliegen. Dann brauchst du die nicht noch einmal dort vorzulegen.
Das Sorgerecht erhalten grundsaetzlich die Mutter und der Vater gemeinsam.
Seid ihr miteinander verheiratet? Dann kannst du die Vaterschaft anfechten, wenn du vermutest, dass du nicht der Vater bist. Dafuer brauchst du aber ausreichende Gruende.
Seid ihr aber nicht miteinander verheiratet und du erkennst die Vaterschaft nicht an, kannst du gerichtlich zur Vaterschaftsanerkennung gezwungen werden.
Wenn du der rechtliche Vater und Deutscher bist, erhaelt das Kind automatisch die deutsche Staatsangehoerigkeit und die auslaendische Mutter wird ein Visum zur Erfuellung ihrer Sorgepflicht erhalten. Dagegen wirst du dann auch nichts unternehmen koennen
Kurz und knapp: Nein, das wird auf keinen Fall so funktionieren. Aber das weisst du doch auch selbst, Arun.
Das mit den 25 Grad scheint man nicht so eng sehen zu muessen. Ich habe bei uns in Thailand noch kein Medikament gesehen, auf dem das drauf steht. Hier steht immer drauf, es solle nicht ueber 30 Grad gelagert werden.
Du meinst, wenn man sich mit Hustensaft zu Tode saeuft?
Weil Alkohol in erster Linie ein Genussmittel ist und die allermeisten Menschen, die gelegentlich ein Glas trinken, damit keinerlei Problem haben.
Menschen empfinden Hitze recht unterschiedlich und es ist wohl auch Gewoehnungssache. Fuer mich wird es ab etwa 35 Grad so langsam unangenehm und alles unter 25 Grad ist mir zu kuehl.
Am wohlsten fuehle ich mich bei Temperaturen um die 30 Grad. Nachts duerfen es aber auch schon mal 4 oder 5 Grad weniger sein.
Eigentlich reicht es voellig aus, Datum, Betrag und Rueckzahlungsmodalitaeten aufzuschreiben und vom Schuldner unterschreiben zu lassen.
Auch ein notarieller Vertrag bringt dir nichts, wenn der Schuldner nicht zurueckzahlen kann.
Viele scheinen Pizza mit Thousand Island Sosse, Salami, Sardellen und Ananas ziemlich uebel zu finden. Ich finde sie so super.
Sprudel mit bitterem Zitronenaroma halt. Ueberhaupt nicht mein Fall.
Ein Stadtfest ist weder eine Tanzveranstaltung, noch eine Gaststaette. Eine gesetzliche Alters- oder Uhrzeitbegrenzung gibt es da nicht (in Deutschland).
Es werden keine weiteren Unterlagen angefordert, weil die Ablehnung des Antrags bereits erfolgt ist und somit keine weiteren Unterlagen benoetigt werden.
Es steht ihm aber frei, gegen die Entscheidung zu klagen und im Rahmen des Klageverfahrens dann weitere Unterlagen beim Verwaltungsgericht Berlin einzureichen.
Was soll ich jetzt machen?
Dir eine neue Geschichte ausdenken. Weil die hier glaubt dir ja keiner.
Bei grosser Hitze auf den Schweiss aufsaugende Unterwaesche zu verzichten ist doch voellig bescheuert.
Wenn 1. im Arbeits- oder ggf. Tarifvertrag ausdruecklich eine Moeglichkeit zur ordentlichen Kuendigung vereinbart wurde UND 2. du dort noch nicht laenger als 6 Monate beschaeftigt bist oder es sich um einen Kleinbetrieb mit insgesamt nicht mehr als rechnerisch 10 Vollzeitmitarbeitern handelt, geht das voellig problemlos. Es muessen aber sowohl die 1., wie auch eine der beiden 2. Voraussetzungen erfuellt sein, sonst geht es nicht.
Du kommst also nicht darum herum, erst einmal deinen Arbeits- bzw. tarifvertrag zu lesen. Nur dann kannst du wissen, ob eine Kuendigung problemlos moeglich ist oder nicht.
Die Betreiber von Schallplattenlaeden sind in aller Regel extreme Musikfreaks. Und das meist weit abseits der aktuellen Charts. Wenn du denen vermitteln kannst, dass du dich ebenfalls fuer bestimmte Musikrichtungen jenseits der Charts interessierst und dich da auch auskennst, hast du schon mal die halbe Miete drin.
Keine Schoenheitsreparatur, sondern eine Kleinreparatur. Die Kosten dafuer koennen dem Mieter mietvertraglich auferlegt werden, wenn dort erstens ein Hoechstbetrag pro Fall festgelegt wurde (100 bis 120 Euro pro Fall duerften weitestgehend gerichtsfest sein) und zweitens vertraglich ebenfalls festgelegt wurde, dass die Summe aller vom Mieter zu tragenden Kleinreparaturkosten nicht 8% der Nettojahreskaltmiete im Jahr uebersteigt.
Eine Riesenrechnung kann er also nicht bekommen, hoechstens eine ueber maximal 120 Euro (sofern die oben genannten Voraussetzungen erfuellt sind).