Zahlt Jobcenter dann nur 669€ und ich den Rest , wenn ich damit einverstanden bin oder garnicht?

4 Antworten

steht doch da .. dem "kann nicht zugestimmt werden" also ist das "ab-ge-lehnt"..

du könntest mit der vermietung reden, ob die dir die wohnung zu den konditionen anbieten können wie in dem brief als obergrenze genannt. Aber das hängt dann wirklich sehr stark von dem wohlwollen der person ab, die da den mietpreis kalkuliert und leider auch vom "mietspiegel" in der region wo die wohnung ist. ein vermieter kann da nicht unendlich viel kulanz anwenden auch wenn er vielleicht will.

du kannst versuchen den mietpreis zu "drücken" in dem du einen wohn-berechtigungs-schein besorgst. Wenn du arg dringend eine wohnung brauchst, dann kannst du beim sozialamt vorsprechen und dich ins "geschützte marktsegment" eintragen lassen. Das gibt dir die möglichkeit sozial-wohnungen zu bemieten die garantiert durch das amt übernommen werden können.


lili2129 
Beitragsersteller
 18.07.2025, 00:01

Die zahlen nur 669€! Und den Rest muss ich drauf zahlen !

xxfistexx  18.07.2025, 00:06
@lili2129

steht da nicht (!) Da steht das wenn du die wohnung auf eigene kappe beziehst, eine prüfung gemacht werden kann, da steht nicht das die in jedem fall das so übernehmen werden. Da brauchst du schon "gründe" damit die sich weichkloppen lassen drauf.

Garnicht:

Sobald es auch nur geringfügig zu viel ist, wird es generell abgelehnt.

Woher ich das weiß:Recherche

Dein Umzugsantrag wurde abgelehnt, da die neue Wohnung zu teuer ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.
Zahlt Jobcenter dann nur 669€ und ich den Rest ,

So ist es zu lesen, ja.

Die 20€ fürs I-Net ist Bestandteil des Regelsatzes und bleibt - für das JobCenter - außer Betracht

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 - (Hartz IV, Miete, Umzug)