Ich möchte dass, das Jobcenter die Miete direkt an Vermieter zahlt?

10 Antworten

Der monatliche Pfändungsfreibetrag für 1 Person ohne Unterhaltsverpflichtungen liegt aktuell bei ca. 1.260 €.

Reicht das nicht für ALG 2 + Miete? Falls Nein, ergoogle mal das Thema P-Konto-Bescheinigung.

Wenn Du unbedingt willst, kannst Du beim Jobcenter einen entsprechenden Antrag stellen.

 weil ich ein P Konto habe und einen bestimmten Freibetrag nicht erhöhen darf.

Na und?
Über das Geld kannst du ja weiterhin verfügen UND du hast eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem Dritten zu erfüllen. Sozialleistungen sind jedoch nicht sofort pfändbar.

Wenn du willst dass das JC die Miete an den Vermieter direkt bezahlt, musst du einen Antrag stellen. Das was du suchst, verbirgt sich ua. in § 22 Abs. 7 SGB II.

Ja musst Du, woher sonst will das Jobcenter wissen was Du gerne möchtest ?

Einfach einen schriftlichen formlosen Antrag stellen, dass die Miete in Zukunft direkt an den Vermieter überwiesen werden soll.

Bankverbindung und begünstigten nicht vergessen !

Das geht eigentlich problemlos, evtl. sogar in einem persönlichem Gespräch. Dasselbe gilt auch für die Abschlagszahlung beim Strom. Dann bist Du bei den beiden Sachen schon einmal safe ! (Kunden-Nr. bereithalten )

MiriamHa22 
Fragesteller
 07.02.2022, 16:16

Danke dir

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Lukulus161  07.02.2022, 16:20
@MiriamHa22

Gerne ! Viel Glück bei der Sache, dann lebst Du unbesorgter, wenn diese beiden wichtigen Sachen erledigt sind. Den Rest des Geldes kann man sich dann irgendwie einteilen. LG Micha

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Die Überweisung an den Vermieter muss begründet sein!

Du schreibst:

...weil ich ein P Konto habe und einen bestimmten Freibetrag nicht erhöhen darf.

Gut zu wissen:

Für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten beträgt der Pfändungsfreibetrag 1.259,99 Euro. Ein Schuldner, der einer anderen Person gegenüber zu Unterhalt verpflichtet ist (z. B. eine alleinstehende Mutter mit Kind), darf bis zu 1.729,99 Euro Netto-Einkommen behalten.