Bekommt der Vermieter das Geld vom Jobcenter wieder?

5 Antworten

Du solltest gegen den Bescheid einen Überprüfungsantrag nach Paragraf 44 SGB - X stellen, weil die Frist für einen normalen Widerspruch schon vorbei ist.

Dann solltest Du dir beim Amtsgericht schnell einen Beratungsschein für einen Anwalt besorgen, ohne diesen wirst Du wahrscheinlich keinen Erfolg haben bzw.nicht in kurzer Zeit.

Solltest den Bescheid und aktuelle Kontoauszüge mitnehmen und dann am besten einen Anwalt für Sozialrecht suchen, da würdest Du dann nur um die 20 Euro zahlen müssen.

Das Jobcenter scheint hier großen Sch*** gebaut zu haben.

Wie ich Dir nach meiner Erinnerung bereits riet:

gehe sofort zu einem Fachanwalt für Sozialrecht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Warum wartet man mit so etwas, bis es "brennt"?

die sanktion erfolgte, da du deiner mitwirklungspflichten nicht nachkamst und ist auch völlig berechtigt. du kannst dich jederzeit persönlich bei fragen ans jobcenter wenden und hättest das auch tun sollen, als es zu aufforderungen kam unterhaltsvorschuss zu beantragen.

die vaterschaftsanerkennung erfolgt in der regel direkt nach der geburt. es ist also deine eigene schuld es so weit in die länge zu ziehen. das jobcenter jedenfalls wird nichts nachzahlen, dass musst du schleunigst aus eigener tasche zahlen. such dir also zügig arbeit und bitte deinen vermieter um ratenzahlung

Ich beziehe seit diesem Monat wieder ALG2 und der Unterhaltsvorschuss wurde auch genehmigt. Der vermieter meinte wenn das Jobcenter die Nachzahlung zahlt, dann werde ich nicht gekündigt.

Warum nimmst Du keinen Kontakt mit dem JobCenter auf?

Das wäre doch die 1. Adresse.

weil es zur Mitwirkung gehört

Mit anderen Worten, Du hättest es vermeiden können.

weil ein minderjähriges Kind in meinen Haushalt lebt. 

Allein schon deswegen ist es unverständlich, weswegen Du die Mitwirkung verweigert / hinausgezögert hattest.

Wenn es keine anderen Hindernisgründe gibt wird das ALG 2 - da die Mitwirkung nachgeholt wurde - nachgezahlt werden.

MiriamHa22 
Fragesteller
 01.02.2022, 15:06

Der Kindesvater, wollte die Vaterschaft nicht anerkennen. Das war das Problem

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GutenTag2003  01.02.2022, 15:13
@MiriamHa22

Wenn das der einzige Grund ist/war, kann eine Mitwirkung ja nicht unterlassen worden sein.

Den Antrag hättest Du trotz allem stellen können. Hast Du?

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100% Sanktion des Hartz-4-Bedarfs: Miete entfällt auch (arbeitslosenselbsthilfe.org) Jobcenter verhängt 100-prozentige Sanktion: Auch die Miete ist betroffen

Hartz 4: Bei einer 100-Prozent-Sanktion wird die Miete auch nicht mehr vom Jobcenter gezahlt.

Bei einer 100-prozentigen Sperre der Hartz-4-Leistungen wird die Miete nicht mehr vom Jobcenter gezahlt. Es gibt eine Ausnahme: Leben minderjährige Kinder in der Bedarfsgemeinschaft, kann das Jobcenter ab einer Minderung von 60 Prozent des Hartz-4-Bedarfs die Miete direkt an den Vermieter zahlen.

Das liegt daran, dass Kinder nicht unter einer 100-Prozent-Sanktion der Hartz-4-Leistungen der Eltern leiden sollen. Dies ist auf § 31a Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) II zurückzuführen.

Droht durch die Vollsanktion der Verlust der Wohnung, sollten Sie unbedingt das Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen.

MiriamHa22 
Fragesteller
 01.02.2022, 15:21

was kann ich jetzt am besten machen? Da anrufen ? Beim Sachbearbeiter oder bei der Leistungsabteilung?

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Agamemnon712  02.02.2022, 05:32
@MiriamHa22

Die Anruferei kannst Du vergessen, da nicht rechtswirksam.

Geh' zu einem Anwalt und lies'meine Antwort bzw. umgekehrt.

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