Kann ich den Mietvertrag fristlos kündigen?

5 Antworten

das Recht den Mietvertrag zu widerrufen oder fristlos zu kündigen ?

Nein. Weder hat man ein Widerrufsrecht, noch einen Grund zur fristlosen Kündigung in dem Fall.

Kurz danach hat der Vermieter die Kosten für die Wohnung einfach erhöht

Ein Vermieter kann so schnell nicht die Miete erhöhen, das widerspricht den gesetzlichen Vorschriften. Vorbehaltlich der Prüfung der Begründung der Erhöhung ist diese Erhöhung höchst wahrscheinlich unwirksam, ungültig, und du kannst die vereinbarte Miete weiter zahlen.

Damit, dass der Vermieter die Miete vorher der maximal bewilligten Miethöhe angepasst hat, hat er sich nun wirklich nicht mit Ruhm bekleckert und das ist auch nicht zulässig. Steht so auch im Schreiben des Jobcenters. Das könnte noch Ärger für ihn geben.

Ich habe selber mal an eine junge Mutter mit Hartz4 vermietet und kenne daher dieses Schreiben.

Versuche sofort einen Mietaufhebungsvertrag zu schließen oder fristlos wegen arglistiger Täuschung zu kündigen. Vielleicht hilft Dir dabei das Jobcenter. Einfach mal fragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Darüber solltest du unbedingt mit dem Jobcenter reden.

Vertragstechnisch ist diese Vorgehen des Vermieters nicht wirksam.

Der Vermieter macht dir einen Antrag auf Vermietung einer Wohnung. In Absprache mit dem JC nimmst du diesen Antrag an. Damit müssen die Angaben des Antrages den Angaben des Mietvertrages entsprechen. Mietbeginn 01.12.21 kannst du also durchsetzen. Siehe dazu § 145 BGB und §148 BGB. Verweigert der Vermieter die Herausgabe der Wohnung zum Mietbeginn, so macht er sich vollumfänglich schadensersatzpflichtig.

Eine Mieterhöhung wäre nach geltendem Recht erst 15 Monate nach Mietbeginn möglich.

(1) Macht der Vermieter eine  Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats  kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die  Mieterhöhung nicht ein.
Quelle

Alles Gute für die Geburt!

Gerhart  25.11.2021, 15:44

Das trifft hier nun überhaupt nicht zu ! Eine Mieterhöhung kann der Vermieter erst 15 Monate nach Mietbeginn durch ein Mieterhöhungsverlangen anbahnen.

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