Nein, ein Übergabeprotokoll ist nicht nötig, da Ihre Frau die Wohnung so weiter übernimmt. Falls Ihre Frau einen Ausgleich für Schäden haben will, müsst ihr das untereinander klären.

Es ist nicht die einzige Option, dass ein neuer Vertrag mit Ihrer Frau gemacht wird. Man könnte auch eine Vertragsänderung machen, bei der Sie aus dem Vertrag entlassen werden. Und schließlich die dritte Option ist, dass Sie und Ihre Frau eine gemeinsame Erkärung an den Vermieter schreiben, dass der Vertrag gemäß §1568a Abs 3 Nr. 1 BGB mit Ihrer Frau allein fortgeführt wird.

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Ich möchte aus der Wohnung ausziehen.

Das ist kein Problem, denn als Mieter braucht man keinen Kündigungsgrund angeben. Kündigen Sie einfach ordentlich. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

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Das Expose oder die Ausschreibung hilft in aller Regel nicht viel bis ga nichts. Denn dies stellt nur ein allgemeines Angebot dar, das für den Vertrag keine rechtliche Bindung hat. Etwas anderes gilt nur, wenn im Vertrag die Eigenschaften laut Expose als vereinbart festgelegt wurden.

Es wurde offenbar versäumt, die Sanierungen im Vertrag zu schreiben. Man hätte sich bei der Besichtigung davon überzeugen müssen, dass der Zustand so gegeben ist wie man erwartet. Daher hat die Ausschreibung im Internet keine rechtliche Bedeutung und sie würde einem nichts helfen, irgend welche Ansprüche geltend zu machen.

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Ohne konkrete Werte über die Luftfeuchtigkeit kann man die Frage nicht beantworten. Hier müssen zunächst Messungen gemacht werden. Allein nur die Schimmelbildung sagt überhaupt nichts aus.

Es kann möglich sein, dass die Feuchtigkeit in der Luft in Ordnung ist, die Feuchtigkeit aber durch die Wände kommt. Das kann zum Beispiel durch fehlende Dämmung von außen sein oder dass eine Wasserleitung in der Wand tropft und sich so permanent Feuchtigkeit verbreitet. Dann würde ein Luftentfeuchter nicht das Geringste bringen.

Falls die Ursache im Verantwortungsbereich des Vermieters liegt, ist es ein Mietmangel, und dann muss der Vermieter Abhilfe schaffen. Daher muss zuerst die Ursache heraus gefunden werden, zuerst mit Messungen der Luft, und dann kann man auch die Feuchtigkeit in der Wand messen.

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Lose Gegenstände aufsammeln und wegwerfen ist keine Grundreinigung. Eine Grundreinigung wäre beispielsweise, wenn ein Teppich mit Spezialmittel gereinigt werden muss, weil Flüssigkeiten umgekippt sind. Und um Gegenstände aufzusammeln braucht man ja wohl nur 5 Min.

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Ja. Aber bei der Mitteilung geht es weniger um den Verkauf an sich. Sondern man hat eine Vereinbarung mit den Anderen getroffen, dass die den Fernseher mitbenutzen dürfen. Wenn sich an dieser Vereinbarung etwas ändern soll, muss man das natürlich besprechen. Davon abgesehen will man normalerweise keinen Unmut in der WG, sondern Frieden, und da ist es selbstverständlich, dass man offen miteinander die Dinge bespricht.

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Und müssen wir das per Mail und Einschreiben ankündigen?

Ja. Gemäß §388 BGB muss die Aufrechnung zuvor erklärt werden. Per E-Mail würde genügen, aber wenn man einen Nachweis haben möchte, dann per Einwurfeinschreiben.

Ich persönlich würde den Vermieter mal anrufen, denn ich würde schon gern wissen wollen, aus welchem Grund er die Auszahlung nicht veranlasst.

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Muss ich nun einen neuen Mietvertrag mit dem Mieter aufsetzen

Nein, es bedarf keines neuen Mietvertrags. Das bisherige Mietverhältnis wird fortgesetzt. Denn es ist ja nur der Eigenbedarf für die Wohnung entfallen und somit der Kündigungsgrund nicht mehr gegeben.

Allerdings zu beachten, dass es theoretisch möglich sein kann, dass der Mieter aufgrund der Kündigung trotzdem ausziehen will, z.B. weil er schon eine neue Wohnung gefunden hat. In dem Fall bleibt es dann bei der Kündigung und der Mieter muss nicht selber neu kündigen. Der Wegfall des Kündigungsgrundes ist also nur ein Angebot an den Mieter, in der Wohnung zu bleiben, wenn er das auch möchte.

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Die Mieterhöhung hat ohne Änderungskündigng keinen Nutzen. Denn der Mieterhöhung muss der Mieter nicht zustimmen. Es passiert nichts, wenn er nicht zustimmt und die bisherige Miete weiter zahlt. Also warum sollte er dann zustimmen!

Allerdings muss man vorher noch prüfen, ob es wirklich getrennte Verträge sind. Nur allein weil es zwei verschiedene Dokumente sind, reicht nicht aus. Es gibt Fälle, in denen es trotz separatem Vertrag ein einheitliches Mietverhältnis zwischen Wohnung und Garage ist.

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Auch für eine Genossenschaft gelten die Gesetze des Mietrechts. Es ist also durchaus möglich, eine Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung auszusprechen. sofern die Vorussetzungen dafür gegeben sind. Normalerweise kommt es bei einer Genossenschaft aber nicht so weit, dass ein Gebäude abgerissen werden muss, weil immer wieder Instandhaltungen gemacht werden.

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§555d Abs. 2 BGB gibt einem Mieter die Möglichkeit, der Duldungspflicht zu widersprechen, wenn die Maßnahme unter Würdigung beidseitiger Interessen eine Härte bedeuten würde. Durch die wegfallende Funktion des Fensters sind Sie in Ihrem echt zur persönlichen Entfaltung eingeschränkt. Außerdem wäre der Wegfall der Kippfunktion dann sogar auch ein Mietmangel, denn Sie haben die Wohnung mit dieser Funktion angemietet und somit ist das vertragsgemäßer Zustand. Begründen Sie dem Vermieter den Widerspruch schriftlich.

Ja, Sie haben die Pflicht, ausreichend zu lüften, um Schimmelbildung zu vermeiden. Dafür ist es erforderlich, die Fenster ganz auf zu machen. Aber das kann ein Vermieter nicht auf diese Weise erzwingen.

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Vermutlich sehen die Heizkörper nur gleich aus. Aber sie können unterschiedliche technische Daten haben. Das sieht man denen optisch nicht an. Am besten fordert man über den Vermieter die Berechnung der Bewertungsfaktoren an. Darin sieht man genauere Details. Das zu sehen steht einem im Rahmen der Belegeinsicht zu. Andernfalls wird es nur in Vermutungen enden und nicht weiter helfen.

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die Nummer von Vattenfall Kundenservice angerufen

Das kann nicht die Nummer von Vattenfall oder deren Kundenservice gewesen sein. Voltvorteil ist eine UG, also ein sehr kleines Unternehmen, das erst in 2024 gegründet wurde und als Vermittler von Energiedienstleistungen auftritt. Es wurde darüber also ein neuer Vertrag abgeschlossen.

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Der Abrechnungszeitraum lief vom 01 Januar bis 31 Dezember 2024

Das ist korrekt so. Bei einer Hausgeldabrechnung ist es nach dem Gesetz so, dass grundsätzlich immer über ein ganzes Jahr abzurechnen ist, auch wenn es einen Eigentümerwechsel gab. Die Nachzahlung hat derjenige zu zahlen, der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Abrechnung Eigentümer war.

Wir sind aber erst am 15 Mai 2024 eingezogen

Es kann möglich sein, dass sich der vorherige Eigentümer an der Nachzahlung für die Zeit bis zur Umschreibung im Grundbuch beteiligen muss je nach Vereinbarung im Kaufvertrag. Aber damit hat die Hausverwaltung nichts zu tun. Das müssen dann alter und neuer Eigentümer untereinnderr klären.

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Was kann ich machen, wenn er mir die nicht zu schick?

Gar nichts. Der Vermieter hat die vollen 12 Monate Zeit, und die kann man ihm nicht nehmen. Das weiß auch das Jobcenter und trotzdem drängen die immer wieder.

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Und jetzt müsste ich eine Kündigung der Wohnung unterschrieben bei seiner Frau!

Nein, blos nichts unterschreiben. Das kann nicht verlangt werden, dass man kündigt, wenn der Vermieter stirbt. Die Frau tritt in das Mietverhältnis kraft Gesetz ein und wird mit ihr fortgesetzt.

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Weiterhin versuchen, einen Mitarbeiter oder Geschäftsführer irgend wie zu erreichen, ggf. direkt hin fahren, wenn bekannt ist, wo die wohnen. Anzeige erstatten wegen Unterschlagung der Dokumente.

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Die Hausverwaltung entscheidet das nicht, sondern die Eigentümer. Die Hausverwaltung setzt das nur um. Für jeden Dienstleister gab es irgendd wann mal einen Beschluss. Wenn nun irgend wann die Mehrheit der Eigentümer der Meinung ist, dass etwas geändert werden sollte, wird das auf die Tagesordnung der Versammlung gesetzt und beschlossen.

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