Da gibt es nur eine Lösung. Der 2. Minijob, mit dem du dann über die 520€ kommst, muss ganz normal angemeldet werden. Ist leider so, lässt sich nicht ändern.

und das macht ja überhaupt keinen Sinn bei 600-700 € Brutto

Dabei vergisst du, dass du im folgenden Jahr eine Steuererklärung abgeben kannst, und dadurch dann einen Teil der Steuern oder vielleicht sogar alles wieder zurück bekommst. Es ist also nur vorübergehend ein Nachteil.

wenn ich für die Putzstelle eventuell ein Kleingewerbe anmelden würde

Abgesehen davon, dass das nicht zulässig ist, ein Gewerbe anzumelden, obohl es eigentlich ein Angestelltenverhältnis ist, bringt das keinen Vorteil. Denn du muss eine Steuererklärung abgeben, und unter dem Strich kommt das das selbe raus wie oben beschrieben.

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Der Vermieter muss zwingend eine Einzelabrechnung geben. Ohne dieser ist die Heizkostenabrechnung ungültig, da du nicht die Möglichkeit hast, den Betrag zu prüfen. Wenn er dir keine gibt, dann kannst du den Betrag für die Heizkosten abziehen.

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Aus Sicht eines Mieters ist das nicht ganz so falsch wie man meinen mag, jedenfalls aktuell, wo die Inflation schon fast ein Maximum hat und nicht mehr so viel mehr gehen wird.

Man darf nämlich eines nicht vergessen. Wenn der Verbraucherpreisindex mal wieder sinkt, dann kann man als Mieter eine Reduzierung der Miete verlangen. Das geht bei keinem anderen Mietvertrag, wo die Mieten dann gleich bleiben würden, auch wenn die Kosten wieder sinken.

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Ein Vorteil ist es schon, denn wenn eine Klausel zu den Schönheitsreparaturen unwirksam ist, dann hat das zur Folge, dass man nicht renovieren muss.

Allerdings übersieht man bei dieser Betrachtung leicht etwas. Wir sprechen dabei nur über die üblichen Abnutzungsspuren der Wände. Wenn man als Mieter aber Wände farbig gestrichen hat, dann muss man doch streichen, denn farbige Wände gilt wie eine Bechädigung. Man muss eine Wohnung so zurück geben, wie man sie bekommen hat, und wenn vorher keine farbigen Wände waren, dann kann der Vermieter darauf bestehen, dass es auch beim Auszug keine gibt.

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Ja, das genügt.

Allerdings ist es im Fall der Nebenkosten Nachzahlung nicht unbedingt erforderlich, unter Vorbehalt zu zahlen. Denn die Frist zur Prüfung der Abrechnung sind 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung. Und dieses Recht kann man dir nicht nehmen. Schaden kann es natürlich nicht, es dazu zu schreiben.

Außerdem könntest du den Vermieter um einen Aufschub der Zahlungsfrist bitten wegen deines Urlaubs. Normalerweise sollte das kein Problem sein, bei den meisten Vermietern zumindest.

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Ein Heizungsraum ist keine Nutzfläche, sondern der gehört nach DIN 277 zur Funktionsfläche. Daher zählen solche Räume nicht mit. Eine Nutzfläche wäre beispielsweise ein Ladengeschäft im Haus oder andere gewerblich genutzte Mieteinheiten.

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Wenn die Kündigsfrist falsch ist, wäre die Kündigung zwar unwirkam. Jedoch wird sie dann umgedeutet in einer Kündigung mit korrekter Kündigungsfrist. Der Vermieter muss also keine neue Kündigung schicken, aber der Vertrag endet erst später.

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Die Kündigung, die du bekommen hast, dürfte sehr wahrscheinlich unwirksam sein. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, welcher Grund drin stehen könnte, dass sie in deinem Fall wirksam ist.

Dulden musst du die Maßnahme. Aber der Vermieter hat dennoch seinen Vertrag zu erfüllen. Das bedeutet, er muss entweder eine Ersatzunterkunft stellen, oder die Miete ist in der Zeit um 100% gemindert, dass du dir selbst eine Unterkunft suchen kannst.

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Hilfe, kann er(Hauptmieter/Mitbewohner) gegen mich klagen?

Ich lebe in Berlin und bin bei meiner Mutter amtlich angemeldet, jedoch hatten wir uns nicht gut in den Haaren, weshalb ich schnell ausziehen wollte. Ich habe dann tatsächlich die schnellstmögliche Option genommen-Anzeige auf Ebay gesehen, jemand suchte einen Mitbewohner.

Ich lebte (20.01.23-anfang märz 23) dort ohne Anmeldung, was ich nicht umgehen konnte, da der Hauptmieter es erst nach einer Bestimmten Zeit machen wollte.

Wegen familiären und psychischen Problem konnte ich nach einem Monat die Miete nicht bezahlen und schob das immer weiter nach hinten. Ich wohnte anschließend bei meinem Freund, aber meine Klamotten und persönlichen Dinge waren/sind noch in der Wohnung.

Jetzt droht er mir mit einem Anwalt, weil ich noch die Schlüssel habe und hatte mir ebenfalls gedroht all meine Sachen wegzuwerfen und hat mich blockiert, sodass ich ihn nicht mehr kontaktieren kann.

Ich musste mehr Miete als er bezahlen und konnte mein Zimmer nicht abschließen, das heizen war in den kalten Monaten auch nicht möglich, sowie das WLAN, welches mir Anfangs versprochen wurde, zudem waren da Wohnzimmer Möbel drinnen, die drin gelassen werden mussten (auf Wunsch vom Hauptmieter) und 24/7 kamen kleckernde Geräusche aus den Wänden und für alles das musste ich 550 Euro für 18qm monatlich bezahlen?!

Vielleicht auch als zusätzliche Info: Hauptmieter hat eine genehmigung in Deutschland nur bis August 2023, da seine letzte Anfrage abgelehnt wurde.

Kann mir jemand helfen wie ich das Problem lösen kann?

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Du solltest die Miete bezahlen. Wenn man einen Vertrag eingeht, muss man den auch erfüllen!

Wegen Mängeln ist zwar die Miete gemindert, aber das kann man nicht rückwirkend fordern. Das ist jetzt also kein Argument, und schon gar keines, um gar nichts zu zahlen.

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Dazu gibt es keine Vorschrift. Die Hausverwaltung ist nicht verpflichtet, den Vermieter in CC zu nehmen. Vielleicht nimmt sie ihn ja in BCC, dann siehst du das nicht.

Wenn du der Hausverwaltung antwortest und den Vermieter in CC hast, dann sieht er ja die letzte Mail der Hausverwaltung unter deiner Mail und so hast du ihn auch informiert.

Was für ein Problem mit der Hausverwaltung hast du denn, dass es dir so wichtig ist?

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Da hast du in dem Video etwas missverstanden. Niemand drängt einen dazu, höhere Mieten zu verlangen als es dem Mietspiegel entsprechen würde. Sondern es geht vielmehr darum, dass die Mieten nicht weit unter dem Mietspiegel sein sollen, wenn man die vollen Kosten geltend machen will. Man hätte als Vermieter einen Steuervorteil, wenn einerseits die Mieteinnahme niedrig ist, man andererseits aber alles an Kosten absetzen könnte. Das wäre nicht korrekt.

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Verarscht mich mein Vermieter?

Hi Leute, es wäre echt super wenn mir jemand zeitnah eine plausible und eine seriöse Antwort bezüglich meines Anliegens gibt. Ich bin am 01.01.2022 aus meiner Wohnung ausgezogen , die direkt danach auch neu vermietet wurde. Natürlich hat der Vermieter die Wohnung ordnungsgemäß kontrolliert, jedoch habe ich mich ein wenig verarscht gefühlt, als würde er, mir bewusst so viel Geld aus der Kaution entnehmen wie möglich. Es gab ein Loch an einer Tür , welches ich dann aus der Kaution bezahlen musst.(hierbei verständlich) 700€ für die Tür von 1500€. Für 150€ hat er noch „Kleinigkeiten“ reparieren lassen , die schon jahrelang da waren. Wie dem auch sei, das ist mir eigentlich auch relativ egal weil ich da gesetzlich absolut nix machen könnte und die Tür auch meine Schuld war. Mein Problem ist aber , dass er mir die restlichen 650€ nie gegeben hat. Ich habe ihn mehrmals angeschrieben und gefragt , worauf hin er immer antwortete , dass eine gewisse Hausverwaltung noch Abrechnungen zu machen habe. Ich weiß nicht welche hirnrissigen Menschen dort arbeiten aber das ist schon 1 1/2 Jahre her. Ich habe noch nie etwas von einer Hausverwaltung gehört und geschweige denn wartet man doch keine 2 Jahre oder?? Was soll ich tun? Mich an die Verwaltung wenden? Warten? Aufgeben? Ich wohne in einer neuen Wohnung und die Vermieterin meinte direkt am ersten Tag des Einzugs das sie mir die Kaution direkt nach Kündigung direkt bar in die Hand gibt. Aber wieso kann sie das und der alte Vermieter nicht? Leute ich weiß der Text ist Ultra lang aber ich wäre super dankbar für Hilfe. Ich würde demjenigen der mir bei der Sache hilft ein Teil des Geldes über Paypal schicken XD. Danke !

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Schreib ihm erneut, und zwar einen Brief, den du per Post schickst und fordere ihn nochmal auf, das Geld zu senden. Falls es ihm nicht möglich ist, möchte er erklären warum.

Bitte ihn in dem Brief auch darum, dir eine Kopie von der Rechnung der Tür zu schicken, sowie auch von den "Kleinigkeiten". Denn du hast ein Recht darauf zu prüfen, was er da abrechnet und ob das berechtigt ist. Eine Tür kann normal nicht so teuer sein, da stimmt etwas nicht.

Setze in dem Brief eine Frist und schreib dazu, dass du nach Ablauf der Frist einen Anwalt beauftragst. Dessen Kosten hätte der Vermieter auch zu erstatten, da er sich mit der Rückzahlung dann im Verzug befindet.

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Die Hausverwaltung darf auf ein einheitliches Bild achten. Doch Kosten dürfen sie dabei von einem Mieter nicht verlangen. Denn das sind Verwaltungskosten, und solche sind nicht umlagefähig auf die Mieter. Bring also deinen Namen wieder an und teile der Hausverwaltung mit, dass es deren Pflicht als Vermieter es ist, den Empfang von Post zu ermöglichen.

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