Kündigung des Mietvertrag gibt rätsel auf?
4 Antworten
Die Vermieterin musste Dir im Kündigungsschreiben die drohenden Konsequenzen mitteilen, damit sicher gestellt ist, dass Du darüber auch wirklich Bescheid weißt.
Was ist ein Kündigungsvertrag? Vielleicht meinst Du Vertragskündigung.
Natürlich: Stell Dir eine Hausbesetzung vor. Ein Vermieter hat mühsam seinen Wohnblock leer geräumt und bevor er mit Sanierung anfangen kann, kommt irgend ein Trupp Menschen von irgendwoher und richtet sich in dem leer stehenden Haus häuslich ein. Abgesehen davon, dass der Hauseigentümer das Haus räumen lassen darf, kann er von jedem Einzelnen Hausbesetzer Schadensersatz verlangen in der Höhe des Schadens, der ihm mit jedem Tag der Besetzung entstanden ist. Das kann irrsinnig hohe Summen ergeben.
Du giltst ab dem Moment, wo die Mietzeit abgelaufen ist, auch als Hausbesetzer und bist deswegen auch zu Schadensersatz verpflichtet. Allerdings ist Dir die Höhe des Schadensersatzes bereits in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete mitgeteilt worden, die somit also höher sein kann, als die derzeit gezahlte Miete (aber auch niedriger!).
Die vorrangige Frage wäre zunächst, ob die Kündigung denn auch wirksam ist. Das muss nicht zwingend so sein. Dass das Haus herunter gewirtschaftet wurde, sagt dazu gar nichts aus.Da gehört mehr dazu. Die Rechtsprechung setzt hohe Anforderungen an eine solche Kündigung. Daher muss auch die Begründung in der Kündigung ausführlich sein und bestimmte Informationen enthalten. Sanieren kann man ein Haus auch mit Mietern. Man muss diesen halt eine Ersatzwohnung geben oder die Miete ist um 100% gemindert, doch der Vertrag läuft weiter. Nur deswegen zu kündigen, dass man dann nachher mit höherer Miete neu vermieten kann, ist nämlich unzulässig.
Deine Vermieterin bezieht sich im Kündigungsschreiben auf den § 573 (3) BGB.
Das hat nichts mit Sanierung oder Modernisierung zu tun. Das bedeutet entweder Totalabriss des Hauses und Neubau oder wenigstens Teilabriss und Aufstockung und ist für den Eigentümer mit erheblichen Investionen verbunden.
Diese Kündiung kann nicht außerordentlich und fristlos sein sondern nur ordentlich mit gesetzlicher Kündigungsfrist je nach Dauer der Mietzeit. Über 5 Jahre 6 Monate, über 8 Jahre 9 Monate.
Die Vermieterin ist gehalten, das Kündigungsschreiben handschriftlich zu unteschreiben und dir nachweisbar (Einwurfeinschreiben) zuzustellen.
Ist das alles rechtens, dann musst du einen Tag nach Ende der Mietzeit die Mietwohnung an die Vermieterin herausgeben. Reinigung erübrigt sich dann wohl. Die Kaution muss die Vermieterin auch an dich zeitnah herausgeben.
Gibst du die Wohnung nich fristgerecht zurück, dann bist nicht mehr MIETER sondern nur noch NUTZER und hast somit ein Nutzungsentgeld mindestens in Höhe der letzten Gesamtmiete zu entrichten.
Die Klage der Vermieterin könnte dann lauten: Klage auf Herausgabe und Räumung der Mietwohnung.
Natürlich ist das zulässig. Wen du nicht zum gesetzten Termin ausziehst, dann nutzt du die Wohnung unberechtigterweise weiter und das geht nunmal nicht kostenfrei. Sei einfach pünktlichr aus und gut ist.
Das lese ich da nicht. Ich lese da "Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete und entsprechender Nebenkosten" Ich lese da nichts von doppelter Miete.
Ich habe mich da wohl Falsch ausgedrückt ich bin der Meinung das sie zur Normlane Miete die ich ja weiterhin zahlen würde wenn ich bis dahin nichts gefunden habe nochmal die gleiche miete extra verlangen würde also das Doplete an Miete.