Einschreiben (Wohnungskündigung) kam 1 Tag zu spät kann. Was kann man machen?
Da ich erst am 31.05 erfahren habe, dass ich die Wohnung bekomme, konnte ich erst an dem Tag Kündigung. Man hat ja 3 Werktage zeit, bis die Kündigung beim Vermieter sein muss. Also am 31.05 auch gleich los geschickt und wie sch. die Post ist wurde das Einschreiben erst am 4.06 zugestellt.
Der Vermieter akzeptiert nur noch die Kündigung zum 31.09. Kann man da nun rechtlich irgendwas machen? Bzw. Schadensersatz bei der Post? Oder ist es einfach Pech?
Ich hatte per Email es vorher angekündigt und gesagt, dass sich der Brief verspätet. Dazu habe ich auch eine Kopie der Kündigung per Email gesendet.
5 Antworten
Der 3. Juni war am des Vermieters kein Feiertag? Wenn naemlich doch, dann war dort erst der 4. Juni der 3. Werktag im Juni und die Kuendigung ist noch rechtzeitig zugegangen, um zum 31. August zu wirken.
Wenn der 3. Juni aber dort kein Feiertag war, ist die Kuendigung tatsaechlich einen Tag zu spaet zugegangen und wirkt dann erst zum 31. September. Dass du sie vorher angekuendigt hattest und der Vermieter somit auch schon vorher Kenntnis davon hatte, spielt keine Rolle. Entscheidend ist allein der Zeitpunkt des tatsaechlichen Zugangs.
Es ist leider Dein Pech. Der Vermieter ist im Recht, auch wenn es sich nur um einen Tag handelt. Die Kündigung wäre somit erst zum 30.09. wirksam.
Gegen die Post kannst Du nichts machen.
Dennoch würde ich mit dem Vermieter sprechen, der soll sich wegen 1 Tag nicht so anstellen. So kleinlich sind aber auch wirklich nur die deutschen.
Wenn er per Email die Kopie vorab geschickt bekommen hat, hatte er ja rechtzeitig Kenntnis... bzw Deine Kündigung mit dem Hinweis das dieser noch per Post unterwegs ist.
Du solltest Dich mal schlau machen beim Mieterbund oder einem Anwalt.
Kann man da nun rechtlich irgendwas machen? Bzw. Schadensersatz bei der Post?
Nein, von der Post gibt es jedenfalls nichts.
…zum 31.09.
🤔
Klappe!!