Der Boden sieht furchtbar aus, egal ob mit oder ohne Leiche.
Der Boden muss abgeschliffen und neu versiegelt werden.
Der Boden sieht furchtbar aus, egal ob mit oder ohne Leiche.
Der Boden muss abgeschliffen und neu versiegelt werden.
Man könnte die Butze renovieren.
Ohne Vertrag??? Sowas machen nur Vermehrer.
Es gilt wohl bei Privatverkäufen: Gekauft wie gesehen.
Notfallapotheke oder Tankstelle.
Ich habe leider keine Vergleichsmöglichkeiten, weil ich seit Ewigkeiten bei der TK bin. Wäre ich nicht zufrieden, hätte ich schon längst gewechselt.
Ich denke, der Zahnarzt wird seine Freude daran haben.
Du kannst reinen Ausstand geben, musst es aber nicht.
Dann würde ich lieber die L nehmen.
Die Krankenkasse wird Dich rechtzeitig auffordern, ein neues Bild zu schicken, wenn sie das für erforderlich hält, d. h. wenn die alte Karte bald abläuft.
Ansonsten besteht kein Grund, das Bild ändern zu lassen.
Da habe ich so erhebliche Zweifel, wenn ich Deine ganzen Fragen lese.
Wenn man 2.500 Euro an Einkommen hat, dann passt es.
Die Miete sollte auf keinen Fall mehr als ein Drittel des Nettoeinkommens betragen und bei den heutigen Lebenshaltungskosten lieber etwas darunter liegen.
Bis zum Ablaufdatum, welches auf der Gesundheitskarte vermerkt ist.
Wenn er sich stur stellt und das Geld nicht zurück zahlt, wirst Du beweisen müssen, dass Du ihm das Geld nicht geschenkt hast.
Du kannst Dich mit 18 aufhalten wo Du möchtest. Das entscheidest Du ganz allein.
Due Polizei wird Dich ohne Grund und Anlass auch nicht suchen.
Du wirst eine Wohnung mit 85 qm in und auch außerhalb von München für 1.000 Euro warm NIEMALS bekommen. Was Ihr derzeit bezahlt ist ein absolutes Schnäppchen.
Ein Bekannter von mir eohnt auf 37 qm in einem Hochhaus in nicht so einer guten Wohngegend. Der bezahlt 920 Euro.
Mein Enkel war im Juni 5 Tage mit der Schule in England. Er hatte nur Bargeld (Brit. Pfund) dabei und konnte damit auch zahlen.
Bei diesen wenigen Info's sage ich NEIN.
Deine Eltern sind bis zum Ende einer ersten Ausbildung Dir gegenüber unzerhaltspflichtig.
Der Vermieter bzw. die Hausverwaltung haben noch bis 31.12.2024 Zeit, Deiner Bekannten die Nebenkostenabrechnung für 2023 zukommen zu lassen.
Mit dieser Aussage gehe ich jetzt davon aus, dass die Abrechnungsperiode vom 01.01. bis 31.12. geht
Es spielt keine Rolle, ob andere Mieter die Abrechnung bereits erhalten haben oder nicht. Eine Benachteiligung ist hier nicht gegeben. Durch eine längere oder kürzere Wartezeit verändert sich ja die Abrechnung nicht.
Ich dachte es ist so, dass ich nur bis zu 100 € übernehmen muss, wenn der Gesamtbetrag der Rechnung diese 100 € nicht überschreitet. Also dass ich z.B. nichts übernehmen muss, wenn die Reparatur 101€ kostet.
Deine Vermutung ist absolut richtig! Die Rechnung darf auch NICHT gesplittet werden, so dass Du 100 Euro übernehmen müsstest und den Rest der Vermieter.
Mehr gibt's dazu nicht zu sagen.