Man könnte die Butze renovieren.

...zur Antwort
Gewährleistungsrecht bei Kauf von Kranker Katze?

Hat ein privater Verkäufer von Katzen (Kitten) eine Gewährleistungspflicht auch ohne Vertrag?

Ich habe neulich zwei Kitten privat geholt/gekauft. Als ich dort ankam, haben alle Katzen noch geschlafen. Sie sind dann aufgestanden und haben uns begrüßt. Eine ist jedoch nach kurzer Zeit wieder in ihre Höhle zurück. Wir gingen davon aus, dass sie einfach noch müde war. Also hat die Verkäuferin sie da wieder raus geholt und zusammen mit ihrer Schwester in die Transportbox getan. Während der Fahrt waren sie sehr ruhig und haben versucht zu schlafen.

Zuhause bei mir angekommen, kam die eine schon neugierig heraus. Die andere blieb liegen. Am nächsten Tag hatte sie sich kaum von der Box entfernt und lag wieder nur abwesend da. Das ging dass ganze Wochenende so. Ich informierte die Verkäuferin. Wir vermuteten den Umzugstress. Am Montag habe ich aber dann doch gleich den Tierarzt nachschauen lassen, da sie erst 15 Wochen alt war und nichts fraß und trank.

Kurz gesagt, ab da fing das ganze Theater an. Nach mehreren Untersuchungen stellte man das tödliche Virusmutation FIP fest. (Gerne mal kurz nachgoogeln) Dies ist heute behandelbar. Jedoch nicht über den Tierarzt, sondern auf dem Privaten Weg (Freiwillige Leute, die sich hierfür einsetzen). Das Therapie-Mittel ist nämlich derzeit in Deutschland nicht erlaubt und muss aus dem Ausland beschaffen werden.

Jetzt kommen und kamen Unmengen an Kosten auf mich zu, um dieses Kätzchen am Leben zu halten. Im ganzen Verlauf betitelte die Verkäuferin das als Pech. Nach der Bitte, mir etwas entgegen zu kommen (nur den Kaufpreis zu erstatten und nicht die Arzt-/Therapiekosten, obwohl die weitaus mehr sind) blockte sie komplett ab und schob die Schuld auf mich und auf das "Pech".

Da es dem Kitten aber nachweislich direkt nach Ankunft bei mir nicht gut ging, stellt sich mir die Frage, ob ich das Gewährleistungsrecht habe. Denn bei der kurzen Abholung konnte man das Augenscheinlich nicht feststellen, aber der Prozess von FIP müsste schon längst vorangeschritten sein. Demnach trägt sie als Verkäuferin doch Mitschuld, mir ein nachweislich Krankes Kitten gegeben zu haben.

Es gab leider keinen Vertrag, da wir zuvor bei ihr zu Besuch waren und die Anzahlung leisteten, bei der sie das mit Unterschrift auf einem Zettel bestätigte. Zumal ich die Verkäuferin als sehr sympathisch einstufte und bei der Abholung garnicht mehr an einen Vertrag gedacht habe.

Aber es gilt doch auch als Privatverkäufer und auch ohne Vertrag das Gewährleistungsrecht oder ?

Ich lasse diese Katze nicht sterben, egal was es kostet! Aber ich hätte definitiv mit mehr Menschlichkeit und ein Entgegenkommen von der Verkäuferin gerechnet... wie man sich heutzutage so in jemanden irren kann :( ein Tag später und es wäre ihr Problem gewesen oder sie hätte mir die Kranke Katze dennoch mitgegeben aber nichts erwähnt.

Daher zähle ich jetzt auf die Menschen, die mir wirklich weiterhelfen möchten !

Ich danke euch schonmal, für eure Zeit und Mühe und hoffe auch auf eigene Erfahrungen !

...zum Beitrag

Ohne Vertrag??? Sowas machen nur Vermehrer.

Es gilt wohl bei Privatverkäufen: Gekauft wie gesehen.

...zur Antwort

Notfallapotheke oder Tankstelle.

...zur Antwort

Die Miete sollte auf keinen Fall mehr als ein Drittel des Nettoeinkommens betragen und bei den heutigen Lebenshaltungskosten lieber etwas darunter liegen.

...zur Antwort

Wenn er sich stur stellt und das Geld nicht zurück zahlt, wirst Du beweisen müssen, dass Du ihm das Geld nicht geschenkt hast.

...zur Antwort

Du kannst Dich mit 18 aufhalten wo Du möchtest. Das entscheidest Du ganz allein.

Due Polizei wird Dich ohne Grund und Anlass auch nicht suchen.

...zur Antwort
Wie Groß ist eure Wohnung für 3 Personen?

Ich habe 85 qm wohne dort mit meiner Tochter ( 44 Tage alt ) und meinen Freund vor nicht mal 1,5 Jahre habe ich dort alleine gewohnt.

Meine Eltern haben damals das Haus im 3 gleich grosse Wohnparteien aufgeteilt und renoviert bevor sie vor 6 Jahren nach Spanien gezogen sind ( Es ist unser Elternhaus und das Elternhaus sogar von meinem Vater abbezahlt schon seit über 30 Jahren sogesehen hat es mein Vater geerbt)

In einer Wohnpartei wohne halt ich mit meinem Freund und meiner Tochter

In einen Mein Bruder mit seinen Freund

Und einer meiner Schwester mit Mann und 2 Kinder mein Nichte 2 Jahre und mein Neffe 5 Jahre alt.

Garten können wir gemeinsam nützen

Meine Eltern beide Rentner wohnen in Spanien und kassieren neben Rente noch jeweils 1000 € Miete von ihren Kindern. Also ca. Um die 5500 € haben die da mein Vater 1600 € Rente bekommt und meine 900 € Rente bekommt.

( Ich persönlich finde Miete von seinen Kindern zu verlangen schon ziemlich asozial wir verdienen aber alle gutes Geld deswegen war es für mich kein Problem 1000 € alleine zu stemmen für meine Geschwister auch nich. Meine Eltern leben wie Könige im Spanien indem die von unseren Geld profitieren ) Jetzt habe ich aber überlegt umziehen vielleicht ein bisschen außerhalb von München weil wir direkt in München wohnrn in vielleicht einer 100 - 120 qm wo ich halt den gleichen oder ähnlichen Mietpreis habe.

Deswegen wollte ich frage reicht es oder wie groß ist eure Wohnung für 3 Personen ?

...zum Beitrag

Du wirst eine Wohnung mit 85 qm in und auch außerhalb von München für 1.000 Euro warm NIEMALS bekommen. Was Ihr derzeit bezahlt ist ein absolutes Schnäppchen.

Ein Bekannter von mir eohnt auf 37 qm in einem Hochhaus in nicht so einer guten Wohngegend. Der bezahlt 920 Euro.

...zur Antwort

Mein Enkel war im Juni 5 Tage mit der Schule in England. Er hatte nur Bargeld (Brit. Pfund) dabei und konnte damit auch zahlen.

...zur Antwort

Der Vermieter bzw. die Hausverwaltung haben noch bis 31.12.2024 Zeit, Deiner Bekannten die Nebenkostenabrechnung für 2023 zukommen zu lassen.

Mit dieser Aussage gehe ich jetzt davon aus, dass die Abrechnungsperiode vom 01.01. bis 31.12. geht

Es spielt keine Rolle, ob andere Mieter die Abrechnung bereits erhalten haben oder nicht. Eine Benachteiligung ist hier nicht gegeben. Durch eine längere oder kürzere Wartezeit verändert sich ja die Abrechnung nicht.

...zur Antwort
Ich dachte es ist so, dass ich nur bis zu 100 € übernehmen muss, wenn der Gesamtbetrag der Rechnung diese 100 € nicht überschreitet. Also dass ich z.B. nichts übernehmen muss, wenn die Reparatur 101€ kostet.

Deine Vermutung ist absolut richtig! Die Rechnung darf auch NICHT gesplittet werden, so dass Du 100 Euro übernehmen müsstest und den Rest der Vermieter.

Mehr gibt's dazu nicht zu sagen.

...zur Antwort