Die aktuelle / derzeitige Kaltmiete wird bei einer beabsichtigten Mieterhöhung zugrunde gelegt.

Zahlst Du derzeit 500 Euro kalt und die Miete soll um 20 % erhöht werden, dann musst Du zukünftig 600 Euro kalt bezahlen. Die Mieterhöhung darf dabei das letzte Mal vor 3 Jahren erhöht worden sein.

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Daran kann ich mich allerdings noch sehr gut erinnern.

Ich habe unter einem Flachdach gewohnt ind habe dort wochenlang bei 40 Grad geschwitzt. Aufgrund dessen bin ich dann im darauffolgenden Herbst umgezogen.

Niemals wieder würde ich in ein Dachgeschoss ziehen.

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Es ist die Sache des Vermieters dafür zu sorgen dass Dir die Wohnung ab Mietvertragsbeginn uneingeschränkt zur Verfügung steht.

Wie er das macht, hat Dich nicht zu interessieren. Darüber solltest Du Dir nicht den Koof zerbrechen, weil es Dich nichts angeht.

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Du hast leider überhaupt keine Widerrufsrecht, weil erstens die Ware vot Ort bestellt und die Ware extra mit Deinen Maßen für Dich angefertigt wurde.

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Mit so starken Zahnschmerzen die Ychilstunden überstehen, halte ich nicht für gut.

Gehe am besten direkt zum Zahnarzt, dann musst Du Dich nicht länger rumquälen.

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Wenn Du adoptiert werden möchtest, muss Dein leiblicher Vater unbedingt damit einverstanden sein und dem zustimmen. Ansonsten ist das nicht möglich.

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Ihr könnt jetzt nur noch die Wohnung mit der entsprechenden Kündigungsfrist kündigen.

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Wirf ihm das Gerät auf den Tisch und stelle ihn zur Rede.

Ich wäre ganz arg stinkig und würde das geklärt haben wollen

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Dann suche Dir etwas anderes und kündige dann.

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