

Schau mal in Deinen Finanzierungsvertrag. Da müssten alle Modalitäten drin stehen. Und genau so musst Du zahlen.
Schau mal in Deinen Finanzierungsvertrag. Da müssten alle Modalitäten drin stehen. Und genau so musst Du zahlen.
Selbst ist der Mann / die Frau. Es wird niemand an Eurer Türe klingeln.
Und wenn man Bürgergeld bezieht, hat man für die Wohnungssuche ja auch genügend Zeit.
Der Haarausfall muss ja nicht unbedingt mit dem Friseurbesuch zusammenhängen.
Du schreibst nicht, welcher Prozedur Du Dich dort unterzogen hast.
Nur vom Waschen, Schneiden und Fönen gibt es keinen Haarausfall.
Der Vermieter muss einen Nachmieter nicht akzeptieren, ganz egal wie viele Du ihm vorschlägt.
Du wusstest ja, dass die Kündigungsfrist 3 Monste beträgt.
Wenn der Vermieter Dich nicht eher aus dem Mietvertrag entlässt, musst Du leider bis zum Schluss zahlen.
Dieses Dilemma betrifft leider viele Mieter.
Du hast kein Anrecht darauf als "Nebenmieterin" (was auch immer das sein soll) einfach in der Wohnung zu bleiben.
Der Vermieter allein entscheidet, ob er mit Dir ein neues Mietverhältnis eingeht oder auch nicht. Dazu wäre ein neuer Mietvertrag notwendig.
Sprich am besten mit dem Vermieter, damit Du Bescheid weißt wie seine Vorstellungen dazu sind.
Habe angst gekündigt zu werden.
Die Angst ist berechtigt.
Was medizinisch notwendig ist, entscheidet der Arzt. Das bezahlt dann auch die Krankenkasse.
Eine kosmetische Korrektur hingegen übernimmt die Krankenkasse ganz bestimmt nicht.
Am SB-Terminal kannst Du eine Überweisung machen. Die Schalter haben geschlossen. Allerdings wird die Überweisung dann auch erst am Montag ausgeführt.
Lass es doch erst mal rankommen. Noch bist Du ja nicht mal schwanger. Die Voraussetzungen für ein Kind sind bei Euch doch nicht so dolle, wenn Ihr alle Bürgergeld bezieht und Du auch noch unter Betreuung stehst.
Für Dich alleine reicht die 1,5-Zimmer-Wohnung allemal. Es besteht jetzt überhaupt kein Grund für eine 3-Zimmer-Wohnung.
Ein GdB sagt noch lange nichts darüber aus, ob man arbeiten kann oder nicht. Ich selbst habe einen GdB von 50 und habe 47 Jahre lang in Vollzeit gearbeitet.
Ich habe mir auch mit 15 das erste Mal die Haare gefärbt. Das gab für mich 4 Wochen Stubenarrest. Ist aber über 50 Jahre her.
Deine Eltern haben wohl Angst, dass Dein Selbstversuch in die Hose geht.
Ich bin verzweifelt....
Wäre ich auch.
Sucht weiter nach einer kleinen Wohnung für sie. Dort kann sie schalten und walten wie sie will und in ihrem Müll vergammeln.
Das sind solche Veranstaltungen wo man sich gerne mal drücken würde. Das kommt aber oftmals bei anderen Kollegen und dem Chef nicht so gut an.
Augen zu und durch. Das geht auch vorbei.
Das sieht schwer nach Nagelpilz aus.
Also hole Dir was aus der Apotheke, womit Du das weg bekommst. Dauert aber etwas.
Einbildungen sind subjektiv.
Von nöten wäre eine gesicherte Diagnose. Damit kannst Du einen Antrag auf einen GdB stellen.
Ob dieser dann gewährt wird, ist die Entscheidung des Versorgungsamtes.
Einen Schwerbehindertenausweis gibt es sowieso erst ab einem GdB von 50.
Grundsätzlich ist ein Kostenvoranschlag unverbindlich und die spätere Handwerkerrechnung darf auch höher ausfallen. Schließlich werden im Kostenvoranschlag nur die vorher abzuschätzenden Arbeiten und die ungefähren Kosten aufgeführt. Wird der Kostenvoranschlag nur unwesentlich überschritten, muss der Kunde die Mehrkosten tragen. Als unwesentliche Überschreitung liegt laut den Gerichten bei 10 bis 20 Prozent Mehrkosten vor, so etwa das Landgericht Coburg (Az. 12 O 81/09).
Die Kündigung muss beispielsweise bis 04.12. dem Empfänger zugegangen sein, um zum Ablauf des 29.02.2024 wirksam zu sein.
Wenn der Arzt das für medizinisch notwendig erachtet, dann wird das auch gemacht.
Dazu müsstest Du mal was zu Deiner persönlichen Situation schreiben.
So oft oder selten Du willst.
Ich gehe alle 6 - 7 Wochen zum Schneiden.
Nein, ich würde es nicht erlauben.