Wenn Vermieter oben drüber wohnt Kündigung trotzdem per Einschreiben zusenden?
Oder persönlich abgeben? Aber dann kann er ja sagen er hätte es nicht bekommen ( die Kündigung )
10 Antworten
Wieso denn trotzdem und wieso denn auch noch per Einschreiben?
Das Porto sagt doch nichts aus über den Inhalt, und kann somit gespart werden.
Ich kenne einige Mieter, die meine BK-Abrechnung nicht bekommen, immer die, die nachzahlen müssen.
Mein Zusteller scannt ein, ist somit Zeuge, und wenn ich mit seinen Zustelldaten komme, finden die dann immer das Ding erstaunlicherweise gerade jetzt dann doch im Briefkasten.
Tipp:
Leider muss ich kündigen, war eine so schöne Zeit bei Ihnen, hier ist meine Kündigung, kostet meist nichts weiter und zählt.
Zusammen mit einem Zeugen, der die Kündigung gelesen hat, beim Vermietet abgeben.
Du kannst die SCHRIFTLICHE Kündigung auch persönlich abgeben. Dann kannst du dir die Übergabe ja auf deiner Kopie bestätigen lassen.
SCHRIFTLICH muss die Kündigung auf jeden Fall erfolgen.
Der sicherste Weg. :
Du schreibst die Kündigung im Beisein eines Zeugen und der Zeuge - nicht Du - händigt sie dem Vermieter aus bzw. wirft sie in seinen Briefkasten. Zweites Schreiben verfassen darin der Zeuge dies mit Datum und Unterschrift persönlich bestätigt.
Wenn du die Kündigung persönlich abgibst, dann entweder mit Zeugen (beste Wahl) oder er solle es dir quittieren.
Ansonsten mache es per Einschreiben mit Rückschein.