Kündigung per Einschreiben mit Rückschein?
Hallo zusammen,
ich habe fristgerecht einen Brief an meinen Vermieter geschickt. Ein Einschreiben mit Rückschein. Ist die Kündigung gültig wenn ich den Rückschein nicht bekommen habe.
Ich habe ja den Einlieferungsschein als Beweis
7 Stimmen
Rechtlich weiss ich das leider nicht. Aber kann man solche Briefe nicht bei der Post tracken? Dann sieht man ja, wann sie in den Empfangsbereich der Empfängers gekommen ist.
Danke
4 Antworten
Deswegen verschickt man des per Einwurf Einschreiben. Dabei quittiert der Briefträger selbst die Zustellung und sobald die Kündigung im Briefkasten des Vermieters liegt ist die in seinen Machtbereich gekommen und damit zugestellt.
Das Einschreiben mit Rückschein kann der Empfänger einfach nie abholen und dann ist es nie zugestellt.
Es kommt nicht drauf an ob oder wann du die Kündigung abschickst - sondern wann sie beim Vermieter ankommt.
Ein normales Einschreiben bzw mit Rückschein kann er einfach verweigern. Dann ist die Kündigung nicht angekommen und nicht gültig.
'Ob der Rückschein zurück kommt oder nicht spielt da keine Rolle. Der hat für sich alleine keine rechtliche Wirkung
Das hättest du besser mit einem Einwurf-Einschreiben geschickt.
So kann er immer behaupten (und beweisen!), dass er die Kündigung nicht bekommen hat.
Habe grade eben gegoogelt. Stimmt. War mir so auch nicht bewusst. Wieder was gelernt. Danke!
Wenig empfehlenswert, weil der Vermieter den Empfang verweigern kann.
Besser wäre ein einfaches Einwurf-Einschreiben oder persönliche Übergabe der Kündigung mit einem Zeugen.