Beschwerde bzw. weiteres Nachfragen bei der Post sinnvoll?

Hey, ich habe mehrere Fragen bzw mich würden auch Erfahrungsberichte interessieren.

Gab es bei jemandem schon mal nach einem gescheiterten Nachforschungsantrag den Fall, dass eine Sendung doch wieder aufgetaucht ist? Weiß jemand, wie sinnvoll eine Beschwerde ist/ob die Mitarbeiter tatsächlich darauf angesprochen werden, oder ob man vielleicht aus Kulanz etwas erstattet bekommen kann? Und dürfen die Postmitarbeiter in der Filiale einen nach dem Inhalt einer Sendung fragen; wenn ja, sind sie dazu verpflichtet mich zu informieren, wenn die Sendungsart nicht zulässig ist?

Falls jemand Details braucht:

Ich habe Bargeld via Einschreiben versendet. Vorher den Mitarbeiter in der Filiale gefragt, ob man Wertsachen tatsächlich so versenden kann, weil es mir zu riskant vorkam. Er hat gefragt, was genau denn im Brief sei. Kam mir komisch vor, habe ich in der Filiale aber schon häufiger gehört, von daher hab ich's ihm gesagt. Wieder gefragt, ob Einschreiben da ok ist. Er meinte nur "njoa, mehr als den Stempel draufpacken und es dann zu den Versandsachen legen machen wir ja eh nicht", und hat es mich via Einschreiben versenden lassen.

Es kam keine (!!!) Info von ihm dazu, dass der Versand eigentlich nur als "Einschreiben Wert" zulässig gewesen wäre. Ist, wie ich im Nachhinein gelesen habe, wohl sogar gegen die AGB der Post... Trotzdem keine Info dazu. Stand auch nicht in meiner Broschüre/Übersicht, die ich zuhause habe.

In der Sendeverfolgungsapp steht die Sendung bis heute als "Die Sendung wurde in der Filiale eingeliefert", was wohl bedeutet, dass die Sendung noch nicht ein mal zum Weitertransport aus der Postfiliale abgeholt wurde.

Nachdem ich irgendwann einen Nachforschungsauftrag habe einleiten lassen, kam heute die Mail, dass die Sendung nicht gefunden werden konnte.

Daher meine Frage... Mir ist bewusst, dass es riskant ist, Geld mit der Post zu versenden, aber hätte man mich über die korrekte Versandart informiert, wär es ja halb so schlimm gewesen... Ich hätte gedacht, dass eine Beratung in der Form zum Job gehört... Nun frage ich mich eben, ob es das Wert ist, wenn ich da noch weitere Energie reinstecke, da mich eben dieser Teil extrem sauer macht.

Versicherung, Post, Einschreiben
Einschreiben mit Rückschein! - Gute Idee z.B. bei Widerspruch gegen Kündigung? Keine Garantie für Briefinhalt?

Hallo! Vor einiger Zeit hat der Vermieter mir eine Kündigung der Wohnung ("wegen Vertragsbruch" (aber "sehr fragwürdige Begründung"!)) zukommen lassen!

Da ich keinen "Grund" dafür sehe, auszuziehen (auch keine Zeit habe, mir eine neue Wohnung zu suchen, usw.), habe ich der Kündigung sofort WIDERSPROCHEN: ich habe das aber NICHT mit "Einschreiben mit Rückschein" gemacht, sondern habe mehrere "normale" Briefe (mit identischem Inhalt) - an verschiedenen Tagen, von verschiedenen Orten aus - abgeschickt: das schien mir nicht nur "sicherer" zu sein, sondern auch noch preisgünstiger: statt € 5,70 (Einschreiben Rückschein Standard) müsste man so z.B. nur € 2,55 (= 3 x normaler Standard - Brief) bezahlen!

Ist das nicht viel besser, als ein Mal das teure "Einschreiben mit Rückschein" zu bezahlen?! Denn eine "Garantie" für den Briefinhalt (hier: "Widerspruch gg. Kündigung") bekommt man ja durch die Post hiermit NICHT?! - Meines WIssens wird nämlich nur mit dem "Einschreiben Rückschein" das "Eintreffen des Briefumschlags" beim Adressaten durch die Post bestätigt?! - Die Post würde also durch diese "teure Leistung" nicht bestätigen, dass man hier auch z.B. einen "echten Widerspruch" im Briefumschlag hätte! (wie "soll" sie das auch bestätigen!?). - Somit könnte der Briefumschlag praktisch auch "leer" sein, den man da mit dem teuren "Einschreiben mit R. ..." zustellt?!

Es wäre also z.B. "vor Gericht" kein "Beweis", dass man (fristgerecht) seiner Kündigung WIDERSPROCHEN hätte?! (Denn der "Empfänger" könnte ja behaupten, dass der "Brief (= "Widerspruch")", den er da von Dir erhalten hätte, in Wirklichkeit "leer" gewesen wäre?!

Aus dem Grund wurde mir wohl meine "Kündigung" auch "per Boten" (evtl. "Mit Zeugen"?) durch die Leute des Vermieters zugestellt?! (oder auch "persönlich", falls möglich?! (ist natürlich ein irrsinniger Aufwand!)).

Daher habe ICH mir für meinen Fall/ Brief gedacht, es wäre besser, weil "sicherer", wenn ich meinen "halboffiziellen Brief" (Hier: WIderspruch gegen Kündigung) stattdessen MEHRFACH in "Normaler Form" "versuchen" würde zuzustellen (irgendeiner von diesen mehreren Briefen würde dann schon (rechtzeitig) beim "Adressaten" ankommen?!). - Anstatt dass mir hinterher gesagt wird, ich hätte "Nur den leeren Briefumschlag" abgeschickt! (= Einschreiben m. Rückschein).

(bestätigt wurden mir meine Briefe noch nicht; aber ich verlass mich mal auf die "Zuverlässigkeitskontrollen" der Dt. Post, nach denen ja weit über 99 % der Briefe ankommen, und es z. Zt. auch keinen "Post- Streik" gibt, o.ä.! (ansonsten hätte halt deren "Verwaltung geschlampt" (zu "deren Vorteil"!), o.ä.).

Noch "sicherer" wäre es, ich würde mit ÖPNV in die Stadt dieses Vermieters fahren, und den Brief "persönlich" abgeben! - Doch das ist zu (zeit)aufwändig! ("wozu gibt es die Post"?!).

Macht daher - "rechtlich" gesehen" - das "Einschreiben m. Rückschein" überhaupt "viel Sinn" ?!

Wäre daher nicht "Meine Lösung" (= mehrere "einfache Briefe") nicht die Beste?!

Brief, Versand, Kündigung, Wohnung, Deutschland, Recht, Post, Deutsche Post, Einschreiben, Widerspruch

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