Einwurf Einschreiben/Nachforschungsantrag als Nachweis beim Gericht?
Hallo,
ich habe am 06.01.2025 eine Kündigung per Einschreiben Einwurf an einen Mitarbeiter verschickt. Der Brief konnte bislang nicht zugstellt werden, den Grund dafür weiß ich leider nicht. Vermutlich ist der Mitarbeiter unter der Anschrift nicht mehr wohnhaft. Ich habe jetzt einen Nachforschungsantrag gestellt.
Ich muss nun vor Gericht nachweisen, dass die Kündigung nicht beim Mitarbeiter eingegangen ist, habe aber lediglich nur eine Sendungsverfolgungsnummer, die nachweist, dass der Brief seit dem 06.01.2025 in Zustellung ist. Ich habe den Brief bislang auch nicht wieder erhalten mit der Benachrichtigung, dass Empfänger unter der Adresse nicht wohnhaft ist.
Wird der Nachforschungsantrag beweisen können, dass ein Brief an Herrn XY nicht zugestellt werden konnte, weil er verloren gegangen ist oder Herr XY nicht wohnhaft unter der Adresse ist?
3 Antworten
Falsch zugestellt. Oder mit falschen Empfang. Einschreiben mit persönlicher Übergabe. Hast du das nicht gemacht, kann der Brief auch zum Mond fliegen, rein theoretisch.
Und weiter? Alles andere Zugestellte darf man auch als nicht erhalten deklarieren. So macht der Postbote für den Absender den Vermerk zb als nicht angenommen. Das ist ein Nachweis der Bestand hat.
Son Umschlag sagt doch nichts aus über den Inhalt.
Bei so einem Sendeauftrag gibt es auch keinen Nachweis, dass der Empf. den Umschlag bekommen hat.
Bei mir liegen jeden Tag einige Briefe in meinem Kasten, die nicht für mich bestimmt sind, ich will auch nicht wissen, wo die für mich bestimmten landen.
Ab zum Anwalt
Unfug. Bei einem Einschreiben mit persönlicher Übergabe besteht die Gefahr, dass der Empfänger die Sendung einfach nicht annimmt bzw. nicht aus der Postfiliale abholt. Dann geht der Brief ohnehin zurück