.... vor allem dann, wenn es seitens der anderen Mietpartei keine Vereinbarung gibt und beim Transportdienstleister auch kein Eintrag existiert, von welchem Nachbarn die Lieferung bei Nichtanwesenheit des Empfängers "angenommen" werden kann?
Mich interessiert nur der rein rechtliche Zusammenhang / die rein rechtlichen Konsequenzen zwischen einer geleisteten Unterschrift und der Verantwortlichkeit für eine Postsendung nachdem der unwahrscheinliche Fall des Verschwindens von Lieferungen, die im Hausflur oder vor der Wohnungstür des Empfängers abgelegt wurden eingetreten sein sollte.
Heutzutage ist es zwar völlig normal geworden, dass Empfänger von Lieferungen einen Ablageort in ihrem Online Profil des Shops angeben also z.B. im Hausflur, doch "Nur!" weil ich dem Transportdienstleister die Haustür geöffnet und ihm somit den Zugang ins Haus gewährt habe, (Erdgeschosswohnung, direkter Sichtkontakt) muss es doch nicht bedeuten, dass ich auch derjenige bin, der eine Lieferung auch angenommen hat.
Nachdem mir der He...s Fahrer heute sein Pad hingehalten hat, habe ich ihm gesagt sorry, es existiert zwischen dem Empfänger und mir keine Einigung, Lieferungen anzunehmen und (rechtlich?) dafür auch die Verantwortung übernehmen zu müssen?, daher werde ich auch nichts unterschreiben.
Ich konnte ihn dann dazu bringen, mich in die zweite Etage zu begleiten, das Paket vor der Wohnungstür des Empfängers abzulegen und habe ihm gesagt ..... Sie haben das Paket bis vor die Wohnungstür des Empfängers geliefert ... das ist die Wahrheit, ... doch unterschreiben werde ich dafür nicht, da ich die Sendung nicht "persönlich" angenommen / entgegengenommen, sondern ihnen nur den Zugang zum Haus gewährt habe.