Ein großer börsennotierter Elektronikkonzern hat ein Angebot auf einer Plattform eingestellt für einen Artikel mit 50 % Rabatt. Ich hatte mir den Artikel schon lange gewünscht und sofort zugeschlagen und bezahlt. Der Konzern liefert jedoch nicht. Nun kommt nach einer Woche die Mitteilung:
„Hallo Nemo,
bei deiner Bestellung 08–15 ist es zu einem Preisfehler gekommen. Leider können wir dir den Artikel nicht zu dem erworbenen Preis verkaufen. Aus diesem Grund haben wir deine Bestellung storniert.
Der Kaufbetrag wird nach der Stornierung auf die von dir gewählte Zahlungsart zurückerstattet. Der Fehler konnte bereits behoben werden und du kannst das Gerät gerne zum korrigierten Preis erneut bestellen.
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns bei dir entschuldigen und hoffen auf dein Verständnis! Bei weiteren Anliegen stehen wir dir selbstverständlich gerne zur Seite.
Wir wünschen dir noch einen schönen Tag.
Herzliche Grüße D.X.“
Muss der Konzern trotzdem liefern und verkaufen? Auf welcher Rechtsgrundlage?