Vertrag erfolgreich gekündigt?
Ich habe meine Kündigung fristgerecht per Einwurfeinschreiben an eine Firma (Kampfsportschule) geschickt.
Laut DHL liegt der Brief seit dem 28.04.2025 in der zuständigen Postfiliale zur Abholung bereit. Die Post hat mir bestätigt, dass der Empfänger benachrichtigt wurde.
Die Firma behauptet aber, sie hätten nichts erhalten, wüssten auch nicht, wo der Brief liegt, und könnten meine Kündigung nicht bearbeiten.
Meine Frage: Gilt meine Kündigung in diesem Fall rechtlich als zugestellt, obwohl sie noch nicht abgeholt wurde?
Ich habe auch einen Screenshot der DHL-Sendungsverfolgung als Beweis und denen schon geschickt.
3 Antworten
Gilt meine Kündigung in diesem Fall rechtlich als zugestellt, obwohl sie noch nicht abgeholt wurde?
Meinung nach Nein.
Das ergibt keinen Sinn. Ein Einwurfeinschreiben wird einfach in den Empfaengerbriefkasten eingeworfen und nicht bei der Post zur Abholung hinterlegt. Schon gar nicht wird eine Benachrichtigung statt des Schreibens selbst zugestellt.
Was er wirklich ein Einwurfeinschreiben?
Nein, gilt nicht als zugestellt.
Per Einschreiben ist ein großer Fehler, wenn man eine Kündigung versendet. Warum hast du nicht Einschreiben-Einwurf gewählt? Da hätte der Zusteller den Empfang bestätigt und das Ding in den Briefkasten geworfen.
Einschreiben und Einschreiben-Rückschein bedarf es einer Reaktion des Empfängers, und wenn dieser eben nicht reagiert, dann geht der Brief zurück und gilt logischerweise als nicht erhalten und die Frist ist verstrichen. Kündigung unwirksam.
Dann wäre dieser vom Zusteller auch zugestellt worden und würde nicht in einer Filiale auf Abholung durch den Adressat warten.
Wenn die ein Postfach haben? Ist zugestellt. Deren Problem ist das Kümmern, nicht seines.
Die Deutsche Post hat die benachrichtigt dass der Brief dort ist seitdem Datum seitdem ist dort angekommen ist
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